Eine «humanitäre Intervention» in Syrien – vor 150 Jahren

Eine «humanitäre Intervention» in Syrien – vor 150 Jahren

von Pascal Herren*

1860 bricht ein französisches Expeditionscorps nach Syrien auf, wo sich ein entsetzliches Massaker unter den verschiedenen Gemeinschaften ereignet hat. Der Frieden ist schnell wiederhergestellt, die Intervention ist ein Erfolg. Aber ihre wahren Absichten sind nicht ganz so ehrenhaft, wie es aussieht … Ein Fall, der auf tragische Weise die heutige Situation anklingen lässt.

Regelmässig wird eine humanitäre Intervention in Syrien gefordert, um den Leiden, denen die Bevölkerung seit 2011 auf Grund der Kämpfe zwischen Regime und der bewaffneten Opposition ausgesetzt ist, ein Ende zu bereiten. Die Hauptverantwortung für diese Kämpfe wird – zu Recht oder zu Unrecht – der Regierungsseite zugesprochen. Diese Hilfsaktion würde also den Sturz des jetzigen Regimes bedingen. Sie soll sogar schon indirekt vor mehreren Monaten begonnen haben, mit der Bewaffnung der Aufständischen wie auch der Entsendung von Agenten und fremden Kampftruppen in das Gebiet. Gewaltanwendung auf dem Territorium eines fremden Landes ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden widerspricht jedoch dem in der Uno-Charta verankerten Prinzip der staatlichen Souveränität. Gewaltanwendung zwischen Staaten ist untersagt mit Ausnahme des Falles der legitimen Verteidigung oder einer vom Sicherheitsrat beschlossenen gemeinsamen Aktion. Der Internationale Gerichtshof hat 1986 die militärische Unterstützung, welche die Reagan-Administration den aufständischen, nicaraguanischen Contras, die darum kämpften, die sandinistische Regierung zu stürzen, verurteilt. Der Gerichtshof hatte sogar präzisiert, dass eine solche Unterstützung nicht geeignet ist, die Achtung der Menschenrechte zu sichern, obwohl Wash­ington das Regime beschuldigt hatte, Greueltaten begangen zu haben.
Diese juristischen Hindernisse haben nicht verhindert, dass sich eine einseitige Handlungs­praxis, die offiziell durch altruistische Motive begründet wird, entwickelt hat, zum Beispiel die Bombardierung von Ex-Jugoslawien während der Kosovo-Krise von 1999 oder die Invasion des Iraks von 2003. Das letzte Beispiel in dieser Reihe stellt die in Libyen geführte Aktion von 2011 dar, von der einige Staaten bestätigt haben, dass sie weit über das hinausging, was die Resolution des Sicherheitsrats 1973 erlaubte. Als Begründung für diese einseitigen Interventionen wird eine Norm eines höheren, universalistischen Typs angeführt: Die Pflicht, das Leben jeglicher Bevölkerung gegen auf ihr lastende, drohende massive Gefährdungen zu schützen. Aber dieses an sich völlig legitime Prinzip hängt einzig vom guten Willen des Eingreifenden ab. Wie kann man sicherstellen, dass dieser sich nicht der selbst angemassten, immensen Macht bedient und Gewalt gegen einen anderen Staat ausübt, um andere, verwerfliche Ziele zu verfolgen? Die Geschichte wimmelt von «gerechten» Kriegen, die für die betroffenen Bevölkerungen sehr schlecht ausgegangen sind. Der grosse Jurist aus Neuenburg, Emer de Vattel, hat bereits 1758 die Unterwerfung der Indianer Amerikas durch die Konquistadors verurteilt. Auch diese wurde unter dem Vorwand durchgeführt, sie von Tyrannen befreien zu wollen.
Die Experten dieser Frage waren immer auf der Suche nach einem Präzedenzfall, der aufzeigen würde, dass eine intervenierende Macht eine solche Aktion auf untadelige Art geführt hat. Sie haben lange geglaubt, diese in der 1860 durchgeführten Expedition gefunden zu haben, die die osmanische Provinz Syrien betraf, die auch das heutige ­Libanon umfasste. Von Mai bis August des Jahres 1860 wurden zwischen 17 000 und 23 000 Menschen, die meisten davon christlichen Glaubens, in den Bergen des Libanon und in Damaskus in Kämpfen, die zwischen verschiedenen Gemeinschaften stattfanden, massakriert. Diese in Europa ankommende Nachricht löst eine öffentliche Erschütterung aus. Die osmanischen Behörden werden beschuldigt, den Machtmissbrauch der drusischen Milizen im Libanon-Gebirge und der Aufständischen in Damaskus ermuntert, ja sogar selbst mit Hand angelegt zu haben. Napoleon III. beschliesst daraufhin ein Expeditionscorps von 6000 Mann vor Ort zu schicken, um dem «Blutbad» ein Ende zu bereiten, und zwar mit der Zustimmung der anderen europäischen Mächte. Die französischen Truppen bleiben weniger als ein Jahr vor Ort. Nachdem wieder Ruhe eingekehrt ist und sie eine Reorganisation der Verwaltung vorgenommen haben, der man gutschreibt, dass sie den zivilen Frieden bis zum Ersten Weltkrieg aufrechterhalten hat, ziehen sie sich zurück. Heute noch, gestehen einige Juristen, die ganz und gar gegen das Recht auf humanitäre Intervention sind, dieser Aktion von 1860 zu, dass sie vielleicht die einzige «wirkliche» humanitäre Intervention des 19. Jahrhunderts gewesen ist.
Wenn man jedoch genauer hinsieht, so waren die Streitigkeiten, die 1860 zwischen den verschiedenen Gemeinschaften ausbrachen, auch angefacht worden durch den in dieser Zeit von den europäischen Mächten praktizierten «Klientelismus» gegenüber den lokalen Minoritäten. Man muss dabei erwähnen, dass riesige Interessen auf dem Spiel standen. Es ging um die Aufteilung des sich auflösenden osmanischen Reiches, um das sich die Grossen Europas erbittert stritten. Syrien befindet sich auf dem strategisch wichtigen Landweg nach Indien, dem Juwel des britischen Königreiches. Frankreich verheimlicht sein Interesse an dieser Gegend, die reiche Möglichkeiten für Handel verspricht, nicht. Russland sucht schon seit langem sein Gebiet nach Süden auszudehnen. Um zum Ziel zu kommen, stützt sich jeder auf eine lokale Gemeinschaft, die er instrumentalisiert: die Franzosen sind die Beschützer der Katholiken, die Russen verteidigen die Orthodoxen, die Briten machen sich zu Paten der Drusen.
Während der Periode, die auf die Intervention von 1860 folgt, verstärkt Frankreich seinen wirtschaftlichen Einfluss auf Libanon so stark, dass 1914 50% der aktiven libanesischen Bevölkerung für die französische Seidenproduktion arbeiten. Dieser ganze Wirtschaftssektor geht zugrunde, als die französische Industrie beschliesst, auf die libanesischen Lieferanten zu verzichten. Diese verlieren dadurch ihre Existenzgrundlage. Ein Jahr später, 1915, organisieren die britischen und französischen Alliierten die Blockade der syrischen Küsten, indem sie verhindern, dass die Lebensmittellieferungen für diese Region, die von Getreideimporten hochgradig abhängt, ins Land gelangen. Das Ziel dabei ist, die arabischen Provinzen dazu zu animieren, sich gegen die Zentralgewalt in Istanbul zu erheben, die im Ersten Weltkrieg mit dem Deutschland Wilhelms II. verbündet ist. Das Ergebnis ist eine beispiellose Hungersnot: 200 000 Tote im Zentrum und im Norden des Libanon-Gebirges und 300 000 im übrigen Syrien.
Bereits 1840 hatte François Guizot, damaliger Botschafter Frankreichs in London, die geopolitischen Überlegungen, die in den europäischen Höfen vorherrschten, und die in seinen Augen die Politik des britischen Aussenministers Lord Palmerston bestimmten, wie folgt zusammengefasst: «Es gibt dort, in der Tiefe irgendeines Tals, auf dem Gipfel irgendeines Bergs des Libanon-Gebirges, Ehemänner, Frauen, Kinder, die sich gern haben, die sich des Lebens erfreuen und die morgen massakriert sein werden, weil Lord Palmerston, während er im Zug von London nach Southampton reist, sich gesagt haben wird: «Syrien muss sich erheben, ich brauche einen Aufstand in Syrien, wenn Syrien sich nicht erhebt, I am a fool.»    •

Quelle: Le Temps vom 6.11.12
(Übersetzung Zeit-Fragen)

*Pascal Herren ist Doktorand der Rechtswissenschaften an der Universität in Genf.

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