Interview mit Nationalrat Markus Ritter, CVP SG, Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes
thk. Am 12. Dezember behandelt der Ständerat als Zweitrat die Gesetzesvorlage zur Agrarpolitik 2014 bis 2017. Nachdem der Nationalrat bereits einige Änderungen vorgenommen hat, ist es nun am Ständerat, seine Anliegen und Vorschläge einzubringen. Besonders umstritten ist der Artikel 72, der die Versorgungssicherheitsbeiträge auf Grünland regelt. Warum und welche Probleme sich daraus ergeben, legt Nationalrat Markus Ritter, vor kurzem zum Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes und somit zum Nachfolger von Nationalrat Hansjörg Walter gewählt, im folgenden Interview dar.
Wie ist es zum Gesetzesentwurf der Agrarpolitik 2014 bis 2017 gekommen, was soll in diesem neuen Landwirtschaftsgesetz festgeschrieben werden?
Die Agrarpolitik der Schweiz basiert auf der Bundesverfassung Artikel 104. Dieser Artikel wurde 1996 vom Schweizer Volk mit 77 Prozent gutgeheissen. Auf dieser Grundlage wurde 1999 das Landwirtschaftsgesetz in der heutigen Form im Grundsatz vom Parlament verabschiedet. Die aktuelle Gesetzesrevision steht im Zusammenhang mit einer Motion des Ständerats im Rahmen der Agrarpolitik 2011, in der der Ständerat forderte, dass das zu überprüfen und auch ein Bericht vorzulegen sei, ob die Agrarpolitik in der Schweiz nicht stärker auf die Verfassungsziele auszurichten sei. Daraufhin hat der Bundesrat einen Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorgelegt. Diesen Bericht konnte das Parlament diskutieren und ihn zur Kenntnis nehmen. Darauf aufbauend wurde dann die Agrarpolitik 2014 bis 2017 mit Botschaft vom Bundesrat ans Parlament verabschiedet.
Was sind die Schwerpunkte der neuen Agrarpolitik?
Sie beinhaltet eine stärkere Ausrichtung auf die Verfassungsziele. Grundidee ist, dass jedes Verfassungsziel in konkrete Massnahmen und entsprechende Instrumente umgewandelt wird mit Hilfe eines entsprechenden Anreizverfahrens. Das führt dazu, dass die Verfassungsziele, die Versorgungssicherheit und Pflege der Kulturlandschaft sowie der ganze Bereich der ökologischen Leistungen und die dezentrale Besiedelung gefördert werden können.
Kommt der bundesrätliche Vorschlag, mehr flächengebundene Beiträge auszurichten, dem Verfassungsziel der Versorgungssicherheit näher?
Der Bundesrat hat zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems eine breitgefächerte Arbeitsgruppe eingerichtet. Je nach Sichtweise oder auch Auftrag sind diese Personen mit unterschiedlichen Vorstellungen und Zielen in diese Arbeitsgruppe gekommen. Natürlich hat die unterschiedliche Gewichtung der Verfassungsziele auch zu unterschiedlichen Meinungen geführt: Wieviel Versorgungssicherheit, wieviel Ökologie, wie soll die Pflege der Kulturlandschaft gewichtet und mit welchen Mitteln soll das ausgestattet werden. Diese Grundsatzdiskussion hat sich bis heute im Parlament fortgesetzt. Das sieht man an den unterschiedlichen Anträgen, die im Rahmen der bisherigen Beratungen gestellt wurden.
Ist die Agrarpolitik 2014 bis 2017 die richtige Antwort auf die Herausforderungen der nächsten Jahre?
Ganz entscheidend ist, dass die Ansprüche an die Agrarpolitik heute sehr stark auch von aussen bestimmt werden. Die Situation bezüglich der Versorgungs- und Ernährungslage mit der sehr stark wachsenden Weltbevölkerung, jedes Jahr um 80 Millionen, mit der zunehmenden Süsswasserknappheit, mit grossflächigen Überschwemmungen und Dürren zeigt doch weltweit, dass der Versorgungssicherheit eine grössere Bedeutung beigemessen werden muss. In den letzten drei bis vier Jahren hat es eine entsprechende Verschiebung der Gewichte gegeben. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, der produzierenden Landwirtschaft und damit der Versorgungssicherheit ein grösseres Gewicht beizumessen. In bezug auf die ökologischen Leistungen hat die Schweiz mit rund 120 000 Hektaren ökologischer Ausgleichsfläche bei einer Gesamtfläche von 1 Million Hektaren Kulturland bereits eine sehr grosse Ausdehnung erreicht. Hier kann es nur noch um die Steigerung der Qualität und der Vernetzung gehen. Deshalb müssen wir die Gespräche mit den beteiligten Partnern führen.
Wo sind bei der Agrarpolitik 2014 bis 2017 die für die produzierende Landwirtschaft, die wir nach Ihren Darlegungen weiterhin brauchen und ausbauen müssen, heiklen Punkte?
Die Umsetzung, und das ist einer meiner Kritikpunkte, wird einen erheblichen administrativen Mehraufwand bringen, denn viele der neuen Instrumente, die eingeführt werden sollen, brauchen für die Umsetzung entsprechende Planung und Kontrollen, bis auf die kantonale und betriebliche Ebene hinab. Wir befürchten auch, dass die starke Fokussierung der Direktzahlungen auf die Fläche den Markt bezüglich Pachtland mit höheren Pachtzinsen verschärfen wird. Die Instrumente, wie sie jetzt gesetzt sind, haben eine extensivierende Wirkung. Unser Anliegen ist es, dass die Anreize die Produktivität auf dem heutigen Selbstversorgungsgrad von mindestens 54 Prozent netto halten und in diese Richtung verstärken.
Was bräuchte es für den Bauernstand, um diesen Versorgungsgrad zu erhalten bzw. nach Möglichkeit noch auszubauen?
Es sind drei Punkte, die ich hier ansprechen möchte. Das eine ist, dass wir auf der Grünlandfläche eine etwas höhere Gewichtung des Tierbesatzes bezüglich der Flächenbeiträge anstreben, das betrifft Artikel 72. Dann streben wir in Artikel 54 einen Kulturbeitrag für das Futtergetreide an. Wir haben in den letzten Jahren 30 000 bis 40 000 Hektaren Anbaufläche an Futtergetreide verloren. Schweizer Futtergetreide ist wichtig für uns Bauern, damit wir vor allem unsere Bestände an Poulets und Schweinen stärker mit einheimischem Getreide füttern können. Damit setzen wir in der «swissness», und damit für die Qualitätsstrategie einen deutlichen Akzent. Der dritte Punkt ist, dass die verstärkten Beiträge im Bereich der Ökologie mit vernünftigem Aufwand ausbezahlt werden können.
Wo sehen Sie Gefahren, wenn man die Unterstützungsbeiträge mehr an die Landschaftspflege als an den Tierbestand knüpft?
In der Schweiz haben wir 1 Million Hektaren Kulturland und davon werden jährlich 2000 Hektaren verbaut, dies vor allem im Mittelland und 1400 Hektaren, vor allem in den Berggebieten, verwalden. Wir haben von dieser Seite schon eine deutliche Einbusse an produktiver Fläche. Der zweite Punkt ist, dass mit Anreizen in Richtung extensiver Landwirtschaft die Produktivität verkleinert wird mit der Gesamtwirkung, dass unser Selbstversorgungsgrad weiter sinkt. Wir sind jetzt schon nahe bei 50 Prozent, und wenn wir daran denken, dass die Schweizer Bevölkerung auch wächst, ist das in Krisenzeiten, vor allem wenn sich die internationalen Entwicklungen weiter verstärken, eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Eine jederzeitige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gehört doch zur Sicherheit eines Landes.
Die Selbstversorgung unseres Landes scheint mir ein ganz wichtiger Punkt. Das ist auch eine Forderung des Weltagrarberichts, an dem Schweizer Wissenschaftler massgeblich mitgearbeitet haben. Er sieht in der kleinräumigen, regional verankerten und genossenschaftlich oder in Familienbetrieben organisierten Landwirtschaft langfristig eine Lösung des weltweiten Hungerproblems. Inwieweit werden diese Erkenntnisse des Weltagrarberichts in der Agrarpolitik 2014 bis 2017 berücksichtigt?
Das ist eine der erfreulichen Entwicklungen, die wir im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2014 bis 2017 zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz sowohl vom Nationalrat als auch von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) bestätigt wurden. Nächste und übernächste Woche wird auch der Ständerat darüber befinden, dass wir diesen Grundwert auch im Gesetz verankern. Dies ist sehr wichtig, auch im Hinblick auf die vorher genannten zukünftigen Herausforderungen, dass wir die Möglichkeit haben, im Bereich der Ernährungssouveränität eigenständig zu entscheiden und auch zu bestimmen, was wir für eine Landwirtschaft wollen. Ich erachte das Modell der Familienbetriebe für die Schweiz als richtig. Familienbetriebe, die eine Existenz und Heimat sind, die gesunde Lebensmittel produzieren und wirschaftlich geführt werden können und dabei Platz für Traditionen und Kultur bieten. Das ist sehr wichtig für uns. Auf der anderen Seite haben wir keine andere Chance, weltweit die Bevölkerung vernünftig zu ernähren, als auf der Basis von Familienbetrieben. Grossflächige Monokulturen führen zu sehr instabilen internationalen Märkten, die mit starken Preisausschlägen verbunden sind, was dazu führt, dass sich ärmere Bevölkerungsschichten nicht mehr ernähren können. Das führt zu sehr grossen Wellen von Hunger, auch von entsprechenden Unruhen begleitet, wie wir sie in Nordafrika vor zwei Jahren erlebt haben.
Der Ständerat hat während der Session nochmals die Möglichkeit, auf die Vorlage Agrarpolitik 2014 bis 2017 korrigierend einzuwirken. Was steht zur Diskussion?
Wir haben natürlich eine ganze Reihe an Anträgen, die im Ständerat von der Kommission gutgeheissen wurden, dann gibt es noch Anträge, die aber Minderheiten sind im Plenum, natürlich hat es auch Einzelanträge. Hier sind mit den einzelnen Ständeräten noch Gespräche zu führen und ihnen unsere Argumente näherzubringen, um dann die Diskussion im Ständerat walten zu lassen.
Welche Punkte wären hier wichtig?
Es geht bei Artikel 9 um eine Ausweitung der Kompetenz des Bundesrats bezüglich Möglichkeiten der Allgemeinverbindlichkeiten. Das ist vor allem in unseren asymmetrischen Märkten wichtig, wo sehr viele Produzenten weniger Abnehmern gegenüberstehen. Für uns ist auch im Bereich Artikel 54 wichtig, dass das Futtergetreide gefördert wird, hier möchten wir Akzente setzen für eine einheimische Futterbasis. Bei Artikel 72 ist wichtig, dass die Flächenbeiträge etwas stärker an eine Produktion geknüpft werden. Und dass im Rahmenkredit die Vorschläge des Nationalrats und der WAK-Ständerat vom Plenum bestätigt werden.
Entscheidend ist, dass unsere Landwirtschaft nachhaltig wirtschaftet und anbaut. Wir produzieren integriert, wir setzen nur so viele Hilfsmittel ein, wie unbedingt notwendig. Das ist heute nach dem ökologischen Leistungsnachweis Standard. Es gilt auch, dass mit guten Sorten auf fruchtbaren Böden mit einer intakten Wasserversorgung und einer zielgerichteten Düngung gute Erträge erwirtschaftet werden können. Mit guten Erträgen lassen sich auch die Ziele der Versorgungssicherheit erreichen. Ich bin aber auch überzeugt davon, dass die Ausbildung der kommenden Generation sehr wichtig ist, damit wir auf unseren Betrieben auch künftig das Know-how haben, um die Böden richtig zu bewirtschaften. Da sind wir in der Schweiz schon sehr weit. Deshalb müssen die Anstrengungen in diese Richtung weitergehen. Wichtig ist auch, dass die Leistung der Landwirtschaft auf den Märkten mit entsprechenden Anteilen an der Wertschöpfung honoriert wird. Die Landwirtschaft bekommt heute noch durchschnittlich 20 Prozent oder besser gesagt 20 Rappen eines Konsumentenfrankens, der für Lebensmittel ausgegeben wird. Wir brauchen kostendeckende Preise für die landwirtschaftlichen Produkte, damit wir unsere Betriebe erhalten und weiterentwickeln können.
Die Agrarpolitik 2014 bis 2017, so steht es in der Botschaft, hat auch das Ziel, die Landwirtschaft in Hinblick auf weitere Marktöffnung vorzubereiten. Wie sehen Sie diesen Punkt?
Das ist ein sehr breites Themenspektrum, das hier angesprochen ist. Die Schweizer Landwirtschaft, und dessen müssen wir uns bewusst sein, hat die Möglichkeit, die Bevölkerung in der Schweiz zu versorgen. Märkte im Ausland können nur in sehr beschränktem Masse beliefert werden. Wir haben auf der einen Seite im Bereich des Käses sehr gute Produkte, die auch auf ausländischen Märkten etabliert sind. Darüber hinaus ist es kaum möglich, ausländische Märkte mit weiteren Produkten im notwendigen Stil zu beliefern. Mit einem Selbstversorgungsgrad von 54 Prozent netto ist es nicht möglich, ausländische Märkte in einer vernünftigen Form zu erobern.
Zum anderen sind die höheren Kosten in der Schweiz für die Landwirtschaft Realität. Wir sprechen hier von 1 Milliarde Franken höherer Fremdkosten, die die Schweizer Landwirtschaft gegenüber der Landwirtschaft im nahen Ausland, wie zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg, trägt. Vor diesem Hintergrund ist es auch sehr wichtig, dass die Schweizer Landwirtschaft einen angepassten Grenzschutz hat, damit dieses höhere Kostenumfeld abgefedert werden kann. Die Liberalisierungsbestrebungen aus den achtziger und neunziger Jahren sind weitgehend zum Erliegen gekommen. Zum einen ist es die WTO-Doha-Runde, die 2001 gestartet wurde und nicht mehr vorankommt. Die Gründe sind, dass sie viel zu früh nach der Uruguay-Runde gestartet wurde, dass die Ziele überholt sind, dass kein Land mehr Führungsverantwortung übernehmen will und dass die ehemaligen Bestrebungen bezüglich Liberalisierung durch die Sorgen der Industriestaaten bezüglich ihrer Währungsprobleme und Überschuldung abgelöst worden sind. Vor diesem Hintergrund hat sich das Parlament von den Zielen eines Agrarfreihandels mit der EU verabschiedet, dessen Triebfeder die WTO-Verhandlungen waren. Das findet heute keine politische Mehrheit mehr. Was es zu beobachten gilt, sind die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China. Hier stehen wir Bauern im engen Kontakt mit dem Bundesrat und den verantwortlichen Bundesämtern, damit die landwirtschaftlichen Anliegen frühzeitig einfliessen können. Wir werden die Verhandlungen sehr aufmerksam verfolgen und unsere Interessen wahren.
Nach Ihren klaren Ausführungen ist es äusserst wichtig, dass die Agrarpolitik dort angepasst wird, wo diese voraussehbaren Entwicklungen zuwenig berücksichtigt worden sind, damit wir eine Landwirtschaftspolitik im Sinne der Ernährungsautonomie und Ernährungssouveränität haben.
Ja, die Schweizer Landwirtschaft spielt für die Zukunft unseres Landes eine wichtige Rolle. Wir sind ein wichtiges Rad in der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz, zum einen in bezug auf die Produktion von gesunden Lebensmitteln. Wir Bauern sind auch diejenigen, die fast die Hälfte unseres Landes pflegen. Flächen, in denen wir Naherholung erleben dürfen, in der der Tourismus stattfindet. Ich glaube, gerade bei der weiter wachsenden Bevölkerung in der Schweiz und der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft wird es immer wichtiger, dass vielfältige Lebensräume und eine intakte Flora und Fauna vorhanden sind. Dort findet auch der ökologische Ausgleich statt. Es sind diese Räume, die für die Erholung und das Wohlbefinden unserer Bevölkerung so wichtig sind. Ich bin der festen Überzeugung, dass der immer wieder erwähnte Kampf um die weltweit besten Talente, der immer wieder von den Wirtschaftsführern diskutiert wird, von der Schweiz nur gewonnen werden kann, wenn es der ganzen Familie bei uns gefällt, wenn sie gerne hier lebt und damit unsere werktätige Gesellschaft motiviert am Arbeitsplatz ist. Hier leistet die Schweizer Landwirtschaft einen ganz zentralen Beitrag für die Zukunft und die Weiterentwicklung unseres Landes als führender Lebens- und Wirtschaftsraum in Europa.
Herr Nationalrat Ritter, vielen Dank für dieses Interview. •
1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes.
2 Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe.
3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises.
b. Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
c. Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel.
d. Er schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen.
e. Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern sowie Investitionshilfen leisten.
f. Er kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes erlassen.
4 Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein.
Quelle: <link http: www.admin.ch ch d sr a104.html>www.admin.ch/ch/d/sr/101/a104.html
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