Verlängerung des Gentech-Moratoriums

Verlängerung des Gentech-Moratoriums

Für Qualität und Unabhängigkeit unserer Nahrung

Im Rahmen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 ist das Parlament im Begriff, für weitere vier Jahre keine Bewilligungen für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen zuzulassen. Die Landwirtschaftsdebatte ist der richtige Ort für die Moratoriumsverlängerung.
Der Nationalrat hat bereits im September entschieden: Mit 112 zu 62 Stimmen folgte er dem Antrag der vorberatenden Wirtschaftskommission, weiterhin keine Bewilligungen für den landwirtschaftlichen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zuzulassen. Statt bis 2013 soll das Moratorium bis Ende 2017 dauern. Es kann erwartet werden, dass auch der Ständerat dieser Linie folgen wird. Dessen Wirtschaftskommission hat den Beschluss des Nationalrates im November bestätigt und empfiehlt dem Ständerat die Verlängerung des Moratoriums.
Dass die Frage der Moratoriumsverlängerung an die Landwirtschaftsdebatte gekoppelt wurde, ist von der Sache her begründet. Das Moratorium betrifft den Agrarbereich. Es ist der kommerzielle Anbau von Gentechpflanzen, für den keine Bewilligungen erteilt werden. Forschungsversuche und alle medizinischen Anwendungen unterstehen den Gentechnikgesetzen für den Human- und den Ausserhumanbereich.
Ausgelöst wurde die Verlängerung des Gentech-Moratoriums durch eine Motion von CVP-Nationalrat Markus Ritter, Biobauer im St. Galler Rheintal (gentechfrei-info vom September). Die Motion erzielte im Nationalrat sehr hohe Zustimmung und könnte als ‹Express-Vorstoss› in die Geschichte eingehen. Denn kaum vom Parlament überwiesen, wird die Motion durch die Beschlüsse zur Agrarpolitik 2014 bis 2017 bereits umgesetzt.

Qualitätsstrategie und Ernährungssouveränität

Die Parlamentsdebatte um die Agrarpolitik 2014 bis 2017 hat die Qualitätsstrategie als künftige Ausrichtung der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft weiter in den Vordergrund gerückt. Diese Strategie soll die Marktchancen verbessern. Zur Profilierung der Schweizer Lebensmittel am Markt gehört der Verzicht auf Gentechnik.
Neu ist im Landwirtschaftsgesetz das Prinzip der Ernährungssouveränität verankert. Der Bund soll die Landwirtschaftsmass­nahmen so ausgestalten, dass die Schweiz eigenständig die Nahrungsversorgung sicherstellt. Wenn man diesen Auftrag ernst nimmt, dann dürfen Futtermittelimporte nicht weiter wachsen und die Beschaffung von Saatgut muss weniger abhängig von globalen Agrokonzernen werden.

Ausserordentlich rasche politische Umsetzung

Dank der raschen politischen Umsetzung bleibt es in der Schweiz beim landesweiten Verzicht auf Gentech-Lebensmittel. Dies stärkt die Ernährungsversorgung und wird von Bauern und Konsumenten beidseits breit akzeptiert und geschätzt. Die Lebensmittelhersteller und der Handel werden von Zusatzkosten für die Warentrennung verschont. Selbst für die Wissenschaft ist die klare Ausgangslage ein Vorteil. Denn es bleibt mehr Zeit, um die Kenntnisse über die Risiken der gentechnisch veränderten Organismen für Umwelt und Gesundheit zu vertiefen, nachdem eine neue Studie aus Frankreich die Kontroverse darüber neu entfacht hat.     •

Quelle: sag gentechfrei-info, November 2012

Politischer Erfolg in kurzer Zeit: gentechfreie Landwirtschaft bis 2017

März 2012: NR Ritter (und 121 Mitunterzeichner) verlangt per Motion, das Gentech-Moratorium bis 2017 zu verlängern.
August 2012: Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will die Verlängerung bereits in der Agrarpolitik 2014 bis 2017.
September 2012: Der Nationalrat unterstützt die Motion Ritter (123 Ja: 62 Nein) und stimmt in der Agrarpolitik 2014 bis 2017 für die Verlängerung bis 2017 (112: 62).
November 2012: Die Wirtschaftskommission des Ständerates folgt dem Beschluss des Nationalrates.
Dezember 2012: Ständerat wird Beschluss fassen zu Agrarpolitik 2014 bis 2017 und Motion Ritter.
März 2013: Schlussabstimmungen im National- und Ständerat zur Agrarpolitik 2014 bis 2017.

Quelle: sag gentechfrei-info, November 2012

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