Es geht um die direkte Demokratie

Nein zum Verfassungsgericht

In regelmässigen Abständen wird im eidgenössischen Parlament die Forderung nach der Einsetzung eines Bundes-Verfassungsgerichts laut. So auch in der laufenden Wintersession. Es geht darum, dass das Bundesgericht einzelne Artikel der eidgenössischen Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen könnte.
Kurz zusammengefasst die Argumente, welche gegen die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz sprechen:

–    Schon heute ist das zwingende Völkerrecht vorrangig, wenn es darum geht, die Bundesgesetzgebung vor eben diesem Hintergrund zu überprüfen. Damit ist sichergestellt, dass Gesetzgeber und Souverän nicht frei sind vor jedweder Abkehr von international gültigen Normen.  
–    Mit der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit passiert eine weitere Verrechtlichung der Bundespolitik und damit eine staatspolitische Gewichtsverschiebung von der gesetzgebenden Behörde zum Bundesgericht.
–    In Zukunft könnten also fünf oder sieben Bundesrichter einen Gesetzesartikel bemängeln, welcher vorher von beiden Parlamentskammern, von 246 National- und Ständeräten im zwar einfachen, aber trotzdem ausgeklügelten Differenzbereinigungsverfahren beschlossen wurde.
–    Zudem entscheidet der Souverän in unserer Referendumsdemokratie entweder aktiv oder passiv über jede Bundesgesetzgebung. Das Volk hat so im Gesetzgebungsprozess bekanntlich das letzte Wort. Und dieses letzte Wort soll beim Volk bleiben und nicht an ein Gericht abgegeben werden.
–    Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist in erster Linie eine staatspolitische und viel weniger eine rechtspolitische Frage. Deshalb sollen auch staatspolitische Argumente, wie oben dargelegt, den Ausschlag geben. Hier ist nicht juristische Spitzfindigkeit, sondern staatspolitisches Fingerspitzengefühl gefragt.
–    Kommt dazu, dass die rechtsanwendenden Behörden auf allen drei staatlichen Ebenen bei der Findung ihrer Entscheide noch mehr verunsichert würden. Die Folge davon wäre, dass sie in die Versuchung kämen, selber eine Art «Verfassungsrichterlis» zu spielen.
–    Und schliesslich und schlussendlich ist die Eidgenossenschaft mit dem bisherigen System auch im internationalen Vergleich nicht schlecht gefahren. Lassen wir es so. Denn, die direkte Demokratie würde sich mit einem auch nur ansatzweise installierten Richterstaat mehr schlecht als recht vertragen.
Summa summarum: Aus all diesen Überlegungen lehne ich ein Verfassungsgericht für unser Land ab.

Ruedi Lustenberger, Nationalrat (CVP), Romoos

Es geht um die direkte Demokratie

Nachbemerkung zum abgelehnten Vorschlag eines Bundes-Verfassungsgerichts

mw. Die Mehrheit der eidgenössischen Parlamentarier hat gezeigt, dass sie in bezug auf die Gewichtung der Volksrechte im Schweizer Modell sattelfest sind. Nachdem der Ständerat am 5. Juni 2012 ein Verfassungsgericht für die Überprüfung von Bundesgesetzen klar abgelehnt hatte (vgl. Zeit-Fragen Nr. 50/2012), ist der Nationalrat diesem Entscheid am 3. Dezember mit 101 Nein zu 68 Ja ebenso deutlich gefolgt. Das Fundament der direkten Demokratie bleibt somit stehen: Der Souverän ist die oberste Gewalt – kein Richtergremium hat die Befugnis, ins Entscheidungsrecht des Schweizer Volkes hineinzugreifen. Ob die Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene will oder nicht, ist keine Frage des besseren Schutzes der Menschenrechte, wie einige Parlamentarier vorgaben. Die Menschenrechte werden in der Schweiz bekanntlich bereits heute gut geschützt. Vielmehr geht es um eine staatspolitische Frage: Welches soll in unserem Land die oberste Staatsgewalt sein?
Da unsere Leser sich sehr für die direkte Demokratie interessieren, wollen wir Ihnen die Argumente eines Nationalrates im nachhinein noch zur Kenntnis bringen. National­rat Ruedi Lustenberger stellt die staats­politische Bedeutung dieser Entscheidung im National- und Ständerat in einigen wenigen Sätzen gut verständlich dar.

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