zf. Erst Ende November 2012 erreichte ein Hacker-Angriff auf einen Computer der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA internationale Aufmerksamkeit. Ausgehend von verschiedenen Agenturmeldungen, berichteten Medien in der ganzen Welt über diesen Hacker-Angriff auf einen Server der IAEA. Die Hacker, so wird eine Sprecherin der IAEA zitiert, seien in den Besitz von «Kontaktdaten von Personen, die für die IAEA arbeiten», gelangt (Spiegel online vom 27. November). Woanders ist zu lesen, es solle sich um «Teilnehmerlisten von Konferenzen» handeln («tageszeitung» vom 28. November).
Zum Hacker-Angriff hat sich am 25. November die Betreibergruppe einer Internetseite, die den persischen Namen «Parastoo» (deutsch: Schwalbe) trägt (<link http: pastebin.com sdyapuwr external-link-new-window external link in new>pastebin.com/SdYaPUwr), bekannt. Eine Verbindung zur iranischen Regierung wird bislang nicht behauptet. So schrieb Zeit online am 28. November: «Wie in Wien verlautete, erweckt die Hacker-Attacke nicht den Anschein, im Auftrag einer Regierung erfolgt zu sein. ‹Dazu war sie zu tollpatschig›, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus mit dem Vorgang vertrauter Quelle.»
Die Berichte über den Hacker-Angriff greifen in der Regel zwei Teile des Internettextes auf. Einmal die Ankündigung der Hacker, weitere sensible Informationen der IAEA zu veröffentlichen, sollten die Mordanschläge auf iranische Atomwissenschaftler weitergehen. Zum anderen die Kritik der Gruppe am israelischen Nukleararsenal und die Forderung, die aufgelisteten Personen mögen eine Petition unterzeichnen, mit der eine Untersuchung des israelischen Atomwaffenprogramms gefordert wird.
Mittlerweile hat auch der Generaldirektor der IAEA, Yukia Amano, zum Angriff der Hacker Stellung genommen. So in einem Gespräch mit dem Vizepräsidenten der US-amerikanischen «Carnegie Endowment for International Peace», das am 6. Dezember vom «Council on Foreign Relations» veröffentlicht wurde (<link www.cfr.org energyenvironment conversation-iaea-director-general-yukiya-amano p29628>www.cfr.org/energyenvironment/conversation-iaea-director-general-yukiya-amano/p29628). Erst auf eine Frage aus dem Publikum sagte Amano, dass der bekannt gewordene Hacker-Angriff nicht der erste auf die IAEA sei und dass der erneute Angriff schon «einige Monate» zurückliege. Der Server mit den Daten der IAEA-Mitarbeiter sei ausrangiert gewesen. Die IAEA tue im übrigen alles, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.
Wenige Tage nachdem die Berichte über den Hacker-Angriff die internationale Aufmerksamkeit auf das israelische Atomprogramm gelenkt hatten, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 3. Dezember 2012 mit 174 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen die Empfehlung einer Uno-Kommission angenommen (Text unten), die, so der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk vom 4. Dezember, «Israel auffordert, sein Atomprogramm offenzulegen und Uno-Inspektoren Zugang zu gewähren. Israel solle ohne weitere Verzögerung dem Atomwaffensperrvertrag beitreten». In der Meldung des Deutschlandfunks heisst es dann noch weiter: «Gleichzeitig wurde Israel aufgerufen, eine Atomkonferenz zu unterstützen, bei der es um einen atomwaffenfreien Nahen Osten gehen sollte. An der Konferenz Mitte Dezember in Helsinki wollten alle arabischen Staaten und Iran teilnehmen. Die USA teilten aber Ende November mit, dass die Konferenz nicht stattfinden werde. Als Grund wurden die politischen Unruhen in der Region und das iranische Atomprogramm genannt. Iran und einige arabische Staaten vermuteten aber, dass der tatsächliche Grund die Weigerung Israels war, an der Konferenz teilzunehmen.»
Am 5. Dezember wurde gemeldet (<link http: rt.com news israel-rejects-un-nuclear-transparency-298 external-link-new-window external link in new>rt.com/news/israel-rejects-un-nuclear-transparency-298/), dass ein Sprecher des israelischen Aussenministeriums alle Forderungen der UN-Generalversammlung zurückgewiesen habe. Der Sprecher wird mit den Worten zitiert, die Generalversammlung «habe alle Glaubwürdigkeit in bezug auf Israel mit solcher Art von Routine-Beschlüssen verloren». •
Resolution der UN-Generalversammlung vom 3. Dezember 2012, folgend der III. Empfehlung des Ersten Ausschusses* (Dokument A/67/412) vom 19. November 2012
Die Generalversammlung,
eingedenk ihrer entsprechenden Resolutionen,
Kenntnis nehmend von der durch die Generalkonferenz der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) angenommenen entsprechenden Resolutionen, deren letzte die Resolution GC(56)/RES/15 ist, angenommen am 20. September 2012,
im Bewusstsein, dass die Verbreitung von Atomwaffen in der Region des Nahen Ostens eine ernsthafte Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit bedeuten würde,
eingedenk der unmittelbaren Notwendigkeit, alle Atomanlagen in der Region des Nahen Ostens in vollem Umfang unter die Kontrolle der Behörde zu stellen,
unter Hinweis auf den Beschluss über Grundsätze und Ziele für die Nichtverbreitung und Abrüstung von Atomwaffen, angenommen von der Konferenz 1995 der Vertragsparteien zur Überprüfung und Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen am 11. Mai 19951, an der die Konferenz die universelle Einhaltung des Vertrags2 als dringende Priorität erachtete und alle Staaten, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet hatten, dazu aufrief, so rasch als möglich beizutreten, insbesondere jene Staaten, die ungesicherte Atomanlagen betreiben,
mit Befriedigung zur Kenntnis nehmend, dass im Schlussdokument der Konferenz 2000 der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen die Konferenz entschlossene Anstrengungen unternahm, das Ziel der weltweiten Einhaltung des Vertrages zu erreichen, und diejenigen Staaten, die noch nicht Vertragsparteien waren, dazu aufrief, dem Vertrag beizutreten und damit eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung anzuerkennen, keine Atomwaffen oder nuklearen Sprengsätze zu erwerben, und die Sicherheitskontrollen ihrer gesamten nuklearen Aktivitäten durch die Behörde zu akzeptieren, und die Notwendigkeit der universellen Befolgung und der strikten Einhaltung des Vertrags durch alle Parteien, die sich dem Vertrag unterstellt haben, unterstrich,
unter Hinweis auf die Resolution über den Nahen Osten, angenommen von der Konferenz 1995 zur Überprüfung und Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen am 11. Mai 1995,3 an der die Konferenz besorgt von der weiter bestehenden Existenz ungesicherter Atomanlagen im Nahen Osten Kenntnis nahm, an der sie die Wichtigkeit der raschen Verwirklichung der universellen Einhaltung des Vertrags bekräftigte und alle Staaten im Nahen Osten, die dies noch nicht getan hatten, ohne Ausnahme, aufforderte, dem Vertrag so bald als möglich beizutreten und alle ihre Atomanlagen in vollem Umfang unter die Kontrolle der Behörde zu stellen,
mit Befriedigung zur Kenntnis nehmend, dass im Schlussdokument der Überprüfungskonferenz 2010 der Parteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen4 die Konferenz die Wichtigkeit eines Prozesses betonte, der zur vollen Umsetzung der Resolution von 1995 über den Nahen Osten führt, und unter anderem beschloss, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen und die Mitunterstützer der Resolution über den Nahen Osten von 1995, in Absprache mit den Staaten der Region im Jahr 2012 eine Konferenz unter Teilnahme aller Staaten des Nahen Ostens einberufen sollten, um eine von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freie Zone zu errichten, auf der Grundlage von Übereinkommen, die zwischen den Staaten der betroffenen Regionen frei vereinbart wurden und mit voller Unterstützung und vollem Engagement der Atomwaffen-Staaten,
in Erwägung ziehend, dass Israel der einzige Staat im Mittleren Osten bleibt, der dem Vertrag noch nicht beigetreten ist,
beunruhigt durch die drohende Gefahr für die Sicherheit und Stabilität des Nahen Ostens durch die Verbreitung von Atomwaffen,
die Bedeutung von vertrauensbildenden Massnahmen betonend, insbesondere die Errichtung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten, mit dem Ziel, den Frieden und die Sicherheit in der Region zu stärken und die weltweite Regelung der Nichtverbreitung zu konsolidieren,
dieNotwendigkeit betonend, für alle direkt betroffenen Parteien, die praktischen und dringenden Schritte ins Auge zu fassen, die für die Errichtung der vorgeschlagenen atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten erforderlich sind, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung, und, als Mittel zur Förderung dieses Ziels, laden wir die betroffenen Staaten ein, dem Vertrag beizutreten und sich für die Zeit bis zur Errichtung der Zone bereit zu erklären, alle ihre nuklearen Aktivitäten unter die Kontrolle der Behörde zu stellen,
darauf hinweisend, dass 183 Staaten das umfassende Verbot von Atomversuchen5 unterzeichnet haben, einschliesslich einer Anzahl von Staaten der Region,
1. begrüsst die Beschlüsse in bezug auf den Nahen Osten der Überprüfungs-Konferenz 2010 der Parteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen;6
2. bekräftigt die Bedeutung von Israels Beitritt zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen und die Unterstellung all seiner Atomanlagen unter die umfassende Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde, um das Ziel der allgemeinen Einhaltung des Vertrags im Nahen Osten zu verwirklichen;
3. fordert diesen Staat auf, sich dem Vertrag ohne weiteren Aufschub anzuschliessen, keine Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, zu testen oder anderweitig zu erwerben, auf den Besitz von Atomwaffen zu verzichten und all seine ungesicherten Atomanlagen in vollem Umgang den Sicherheitsmassnahmen der Behörde zu unterstellen als eine wichtige vertrauensbildende Massnahme zwischen allen Staaten der Region und als ein Schritt zur Förderung des Friedens und der Sicherheit;
4. ersucht den Generalsekretär der Generalversammlung an ihrer 68. Sitzung über die Umsetzung der vorliegenden Resolution zu berichten;
5. beschliesst, den Ordnungspunkt «Das Risiko der Verbreitung von Atomwaffen im Nahen Osten» in die vorläufige Tagesordnung ihrer 68. Sitzung aufzunehmen.
1 vgl. 1995 Review and Extension Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, Final Document, Part I (NPT/CONF.1995/32 (Part I) and Corr.2), annex
2 United Nations, Treaty Series, vol. 729, No. 10485
3 2000 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, Final Document, vols. I-III (NPT/CONF.2000/28 (Parts I-IV)
4 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, Final Document, vols. I-III (NPT/CONF.2010/50 (Vols. I-III)
5 vgl. Resolution 50/245 und A/50/1027
6 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, Final Document, vol. I (NPT/CONF.2010/50 (Vol. I)), Part I, Conclusions and recommendations for follow-on actions, sect. IV
* Anmerkung der Redaktion:
Der Erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen befasst sich mit Abrüstung sowie weltweiten Gefährdungen und Bedrohungen des Friedens, welche die Internationale Gemeinschaft betreffen, und erarbeitet Lösungen für die Gefährdungen im internationalen Sicherheitssystem.
Der Erste Ausschuss der Generalversammlung behandelt sämtliche Abrüstungs- und internationale Sicherheitsfragen innerhalb des Umfelds der Uno-Charta oder solche, die mit den Befugnissen und Funktionen jedes anderen Organs der Vereinten Nationen zusammenhängen; die allgemeinen Grundsätze der Kooperation für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie leitende Verordnungen für die Abrüstung und die Rüstungsvorschriften; die Förderung kooperativer Abkommen und Massnahmen, die darauf abzielen, Stabilität durch ein geringeres Rüstungsniveaus zu stärken.
Der Ausschuss arbeitet eng mit der Abrüstungskommission der Vereinten Nationen und der in Genf ansässigen Abrüstungskonferenz zusammen. Es ist der einzige Hauptausschuss der Generalversammlung, der Anspruch auf wortgetreue Sitzungsprotokolle hat.
Quelle: <link http: www.un.org>www.un.org
(Übersetzung Zeit-Fragen)
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