Europäischer Gerichtshof masst sich Rechtshoheit in EU-Europa an

Europäischer Gerichtshof masst sich Rechtshoheit in EU-Europa an

km. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), eigentlich kein ordentliches Gericht, sondern eine politische EU-Instanz und seit seiner Gründung bekannt dafür, dass er alles tut, um die Machtstellung der EUkratie zu stärken, hat erneut gezeigt, dass er die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten mit allen Mitteln aushebeln will.
So hat die deutsche Generalanwältin beim EuGH in Luxemburg, Juliane Kokott, die massgeblich das Urteil des EuGH zur irischen Klage gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM formuliert hatte, in einem Vortrag bei der Justizpressekonferenz (JPK) in Karlsruhe am 6. März das deutsche Bundesverfassungsgericht kritisiert, weil es den ESM und den Fiskalpakt an der deutschen Verfassung messen will.
Kokott forderte das deutsche Gericht auf, mehr mit dem EuGH zusammenzuarbeiten und, so schrieb die «Süddeutsche Zeitung» am 8. März, «die Auslegung des EU-Rechts im Zweifel dem EuGH in Luxemburg zu überlassen und entsprechende Fälle vorzulegen». Kokott spielte damit auf das anstehende Hauptsacheverfahren zum ESM und zum Fiskalpakt sowie ergänzend zur Politik der EZB an, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aufkaufen zu wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor kurzem erklärt, es werde die Entscheidung nicht vor dem Herbst 2013 treffen und die Rechtsfragen gründlich prüfen. Offensichtlich stört dies den EuGH. Frau Kokott meinte denn auch, «es wäre schön, wenn diese Frage einmal vom dafür zuständigen Europäischen Gerichtshof entschieden werden könnte». Dies trage «zur Einheit des EU-Rechts» bei, «von dem mittlerweile fast kein Lebensbereich mehr ausgenommen sei».
Kokott und dem EuGH passt es nicht, dass das höchste deutsche Gericht in seiner Beurteilung von ESM und Fiskalpakt anders entschieden hatte als der EuGH und in seiner vorläufigen Entscheidung vom September 2012 den ESM als «grundlegende Umgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion» bezeichnet hatte. Kokott: «Ich halte es für schlecht, wenn sich die Aussagen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts in so wichtigen Entscheidungen derart offen gegenüberstehen.»
In der Tat: Der EuGH muss sich dringend fragen, was er von den Verfassungen der Staaten und deren Souveränität hält und ob es ihn nicht sehr stört, dass es diese immer noch gibt und vielleicht auch noch Gerichte, die sich den Verfassungen ihrer Länder verpflichtet fühlen. Was der EuGH bislang von der Souveränität hält, hat Frau Kokott erneut zum Ausdruck gebracht. Sie lobte das Urteil des EuGH zur irischen Klage, denn das Luxemburger ESM-Urteil habe die Tür geöffnet «zu einer starken Kontrolle der Mitgliedstaaten durch den EuGH».    •

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