Steueramnestie und Bankkundengeheimnis

Steueramnestie und Bankkundengeheimnis

Heisse Eisen für kühle Köpfe

von Christine Hirszowicz*

Anstatt die Schweiz anzugreifen und sich innerhalb Deutschlands ohne sinnvolle Vorschläge für die Sanierung der Staatsfinanzen auf die Wahlen hin zu positionieren, gäbe es andere Wege. Die Abhandlung von Christine Hirszowicz, Dr. oec. publ., emeritierte Professorin für Bankbetriebswirtschaftslehre am Institut für Schweizerisches Bankwesen der Universität Zürich, ehemals Direktorin der Swiss Banking School Zürich, ruft einen anderen Weg in Erinnerung, einer gegenseitig abgestimmten Steueramnestie in Europa. Diese würde nutzlose Turbulenzen erübrigen.

l. Steueramnestie und Bankkundengeheimnis in der Schweiz

Welche Konsequenzen würde eine Steueramnestie in der Schweiz nach sich ziehen?

Hypothese
•    Die Amnestie würde sehr grosszügig ausgestaltet, das heisst ohne Bussen, ohne Strafen; verlangt würde nur die Deklaration der bisher hinterzogenen Vermögen mit der ab sofort beginnenden normalen Vermögens- und Ertragsbesteuerung. Die Amnestie wäre nicht wiederholbar (letzte Chance für Steuerhinterzieher). Danach würden strengere Massnahmen getroffen gegen diejenigen Steuersubjekte, die die Amnestie nicht benutzt haben.
•    Die politischen Reaktionen, wonach eine solche Amnestie sozial ungerechtfertigt wäre, müssten hingenommen werden, und zwar mit dem Argument, dass die Besteuerung der nun offengelegten Vermögen der gesamten Volkswirtschaft des Landes zugute kommen würde und sich tendenziell die Möglichkeit der Steuersenkung ergäbe.
•    Dies bildete einen grossen Anreiz für Steuer­hinterzieher, von einer solchen Amnestie Gebrauch zu machen.

Auswirkungen auf die Banken
•    Die offengelegten Vermögen blieben in der Vermögensverwaltung der Banken, wie bisher. Die Banken kämen ohne ihr Dazutun zu einer erhöhten Reputation, da sie praktisch keine schwarzen Gelder mehr verwalten (müssten).
•    Das Bankkundengeheimnis würde für Schweizer Kunden überhaupt nicht tangiert.

Folgerungen
•    Nur eine grosszügige Amnestie hat Aussicht auf Erfolg und bringt Vorteile für alle: den Fiskus (höhere Einnahmen), die nun ehrlichen Steuerzahler (sie sind endlich vom Albtraum der Hinterziehung befreit), die Banken (ihre Reputation wird erhöht, und das Bankkundengeheimnis wird nicht tangiert).
•    Für einen solch grossen fiskalpolitischen Wurf braucht es eine Persönlichkeit, die dessen eindeutige Vorteile über alle Parteien hinweg sozialpolitisch, wirtschaftlich und fiskalpolitisch zu vertreten versteht. Wo ist diese Persönlichkeit zu finden?

2. Steueramnestie in der EU und ihre Folgen für die Schweizer Banken

Ausgangslage
•    Alle EU-Länder werden in den nächsten Jahren mit dem Stabilitäts- und Wachstums­pakt des Maastrichter Vertrags Schwierigkeiten bekommen: Sie werden weder die Budget-Defizit-Limite noch diejenige der Gesamtverschuldung einhalten können. Die Regierungen werden deshalb danach trachten, ihre Fiskal­einnahmen zu erhöhen, und zwar können sie dies weder durch Steuererhöhungen noch durch Ausgabenkürzungen (beides un­populär) erreichen. Sie werden deshalb nach neuen Steuer­subjekten Ausschau halten, das heisst die Jagd nach Steuerhinterziehern und Steuerbetrügern auch grenzüberschreitend intensivieren. Das erhöht den Druck auf das schweizerische Bankkundengeheimnis.
•    Mit der Zinsertragsbesteuerung externalisiert die EU ihre Fiskalprobleme (zum Beispiel in die Schweiz), anstatt sie von Grund auf zu lösen. Diese Externalisierung wird mit der Zahlstellensteuer schon nach kurzer Zeit zu einem vollkommenen Fiasko führen: Anfänglich werden wohl einige Milliarden an Steuergeldern anfallen, die Entwicklung wird aber sehr rasch gegen null tendieren (Alternativanlagen ohne Zinsertrag usw.). Die EU ist sich dessen wohl bewusst, hat sie doch die Wieder­erwägung nach einigen Jahren in die Vereinbarung mit der Schweiz eingebaut.

Problemlösung
•    Eine gründliche Lösung des Fiskalproblems der EU lautet wie folgt: tiefe Vermögens- und Ertragssteuern, kombiniert mit einer einmaligen, sehr grosszügigen Steueramnestie, ohne Bussen, ohne Nachsteuern, ohne Rückführungszwang der Vermögen, die im Ausland angelegt wurden. Keinerlei Investierungszwang, einzig die grosszügige Offerte der Befreiung von der Steuerhinterziehung durch diese Amnestie. Andernfalls könnte man gar nicht von einer Amnestie sprechen, sondern man müss­te viel eher von einem erzwungenen Opfergang der bisher unehrlichen Steuersubjekte sprechen. Die Nichtbenutzung einer solchen grosszügigen Amnestie müsste jedoch mit schwerwiegenden Folgen für die Steuerhinterzieher verbunden werden.

Auswirkungen auf die Schweizer Banken
•    Das Schweizer Bankkundengeheimnis wird nicht tangiert, weil die Steuersubjekte (Bankkunden) selbst deklarieren und kein Informationsaustausch durch die Bank erfolgt.
•    Die von den Schweizer Banken bisher verwalteten Vermögen können weiterhin durch sie verwaltet werden, sei es off-shore wie bisher, sei es durch das neu aufgebaute On-shore-Geschäft in den betreffenden EU-Ländern. Hier wird die Qualität der Dienstleistungen der Schweizer Banken im Wettbewerb mit der Konkurrenz in den EU-Ländern stehen. Die Schweizer Banken müssen in ihrem On-shore-Banking die Konkurrenz schlagen durch ihre Dienstleistungsqualität, ihre Performance, ihre besondere Kundenpflege und ihre Kreativität. Das «Swiss Banking» muss für die Kunden etwas Besonderes sein. Das Bankkundengeheimnis wird weiter bestehen, aber nicht mehr öffentlich debattiert werden, weil vom Beigeschmack der Steuerhinterziehung befreit.

Von einer solchen Lösung profitieren alle
•    Der Fiskus in den EU-Ländern gewinnt wieder Vertrauen bei den Steuersubjekten, weil die Steuertarife angemessen sind und er die bisherigen Steuersünder durch die grosszügige Amnestie nicht bestrafen will. Der Fiskus verlangt keine Rückführung, nur die Offenlegung und Versteuerung der Vermögen sowie ihrer Erträge. Dieses Recht wird angesichts der neuen Fiskalpolitik durch die bisherigen Steuerhinterzieher anerkannt, vor allem, weil sich der Fiskus nicht in die eigentliche Vermögensverwaltung (In- oder Ausland) einmischt.
•    Die Banken (in der Schweiz) kommen ohne ihr Dazutun zu einer erhöhten Reputation, weil sie keine schwarzen Gelder mehr verwalten (müssen). Das Bankgeheimnis verliert seinen Beigeschmack des Missbrauchs. Die Schweiz kommt aus dem Schussfeld der EU heraus.
•    Die Volkswirtschaften der EU profitieren von höheren Fiskaleinnahmen, was zur Defizitreduktion beiträgt. Die Maastricher Kriterien werden nicht mehr verletzt, was zur Entspannung in Brüssel führt.
•    Die Erbgeneration kann ihr Vermögen endlich breiter diversifizieren. Es ist zu vermuten, dass die Kunden vermehrt in ihre Heimatländer (zum Beispiel in EU-Länder) investieren werden, weil diese Volkswirtschaften sich nun schneller erholen und florieren werden. Die Vermögensverwaltung lassen sie aber nach wie vor durch die Schweizer Banken durchführen, weil sie besser sind und das Kundenvertrauen etabliert ist.     •

Quelle: Der Schweizer Treuhänder 6–7/2003

*Christine Hirszowicz, Dr. oec. publ., emeritierte Professorin für Bankbetriebswirtschaftslehre am Institut für Schweizerisches Bankwesen der Universität Zürich, ehemals Direktorin der Swiss Banking School Zürich, <link>hirszowi@isb.unizh.ch

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