Die Nato-Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien von 1999

Die Nato-Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien von 1999

von Milica Radojkovic-Hänsel

Vor 14 Jahren – nach den Verhandlungen in Rambouillet und Paris zwischen dem 6. und 23. Februar 1999 – haben die globalen Medien die Öffentlichkeit informiert, dass «die serbische Delegation das angebotene Abkommen nicht akzeptierte und es vielmehr als ‹null und nichtig› qualifizierte». Dabei deuteten diese Medien an, dass die sogenannte Kontaktgruppe für Jugoslawien angeblich hinter dem Abkommen stehe. Dieses Gremium bestand aus vier Nato-Mitgliedsländern und Russland; Russ­land lehnte es aber ab, den militärischen Teil (Annex B) des angebotenen Abkommens zu unterstützen – eine Tatsache, die von der Medieninformation verheimlicht wurde.
Was hat sich in Rambouillet und Paris wirklich zugetragen und wie genau lautete der «Annex B»? Die damalige US-Aussenministerin Madeleine Albright behauptete, dass «der militärische Teil des Abkommens praktisch der Kern des in Rambouillet angebotenen Abkommens war», der für die Delegation der Bundesrepublik Jugoslawien ­inakzeptabel war.
Živadin Jovanovic, der damalige jugoslawische Aussenminister, sagte in seinem Interview mit der Belgrader Tageszeitung «Politika» vom 6. Februar 2013, dass «in Rambouillet kein Versuch gemacht wurde, eine Vereinbarung zu treffen, noch gab es irgendwelche Verhandlungen oder ein Abkommen». Die jugoslawische Delegation war nach Rambouillet eingeladen worden, um an den Verhandlungen mit der albanischen Delegation aus dem Kosovo teilzunehmen.
Es scheint zuzutreffen, dass in der Tat keine Verhandlungen stattgefunden haben. Dieser Schluss lässt sich auf Grundlage verschiedener Stellungnahmen einiger Vertreter des Westens ziehen, unter anderem des damaligen Vorsitzenden der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) des norwegischen Aussenministers.
Die parteiische Berichterstattung der westlichen Presse und die einseitigen Behauptungen der westlichen Politiker über «das Scheitern der Verhandlungen auf Grund der Nichtannahme des politischen Dokumentes über eine weitgehende Autonomie des Kosovo» von der jugoslawischen Seite sollte die öffentliche Meinung auf die militärische Aggression des Nordatlantikpaktes (Nato) vorbereiten, die bereits für Oktober 1998 geplant, aber aus naheliegenden Gründen bis zum 24. März 1999 verschoben worden war. Wahr ist nur, dass die jugoslawische Delegation mehrfach um Verhandlungen ersuchte, wie aus ihren schriftlichen Botschaften an die Unterhändler bei den Verhandlungen hervorgeht – direkte Verhandlungen zwischen den jugoslawischen und kosovarischen Delegationen. Die offiziellen Dokumente belegen diese Tatsache. Christopher Hill, der amerikanische Vertreter bei den Verhandlungen, behauptete in seiner Antwort auf solche Bitten, die Delegation des Kosovo «will keine direkten Verhandlungen». «Damit wurde uns allen klar, dass der direkte Dialog den Amerikanern nicht passte und dass das der wirkliche Grund war, warum der direkte Kontakt nicht stattfand», betonte Jovanovic und fügte hinzu: «Es ist kaum glaubhaft, dass in einer Situation, in der die Amerikaner wirklich direkte Verhandlungen gewollt hätten, die Delegation des Kosovo diesem Anliegen nicht zugestimmt hätte.»
Die globalen Medien und die Vertreter des Westens haben auch die angebliche Ablehnung Jugoslawiens, «die Einrichtung von friedenserhaltenden Truppen in Kosovo (und Metochien)» bewusst falsch ausgelegt. Die Wahrheit ist hingegen, dass die jugoslawische Delegation die politischen Teile des Abkommensentwurfs von Rambouillet akzeptierte, nicht aber seinen «Annex B» mit den Punkten 2, 5 und 7, die eine militärische Besetzung des gesamten damaligen Territoriums der Bundesrepublik Jugoslawien (das heisst Serbien mit zwei autonomen Provinzen und Montenegro) vorschlug und verlangte. Daher wurde die öffentliche Meinung weltweit Gegenstand einer Medienmanipulation, indem gesagt wurde, die Serben würden «Friedenssicherungstruppen in Kosovo (und Metochien) ablehnen».
Was aber sind «Friedenssicherungstruppen» in der internationalen Praxis und im Völkerrecht? In internationaler Praxis sind damit Truppen unter Uno-Verwaltung (auch «Blauhelme» genannt) gemeint; sie bestehen aus Truppen, welche die Mitgliedsländer der Uno bereitstellen, und nicht aus Nato-Truppen.
Um zu verstehen, was genau die Bundesrepublik Jugoslawien veranlasste, den militärischen Teil des in Rambouillet vorgelegten Dokumentes abzulehnen, muss man seine Bestimmungen lesen:
«(I) Die Nato-Truppen dürfen frei und kostenlos allen und jeglichen Raum zu Land, auf dem Wasser und in der Luft und alle Einrichtungen nutzen; (II) ihre Soldaten werden diplomatische Immunität geniessen und für keinen Schaden, der auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien entsteht, zivilrechtlich und/oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden; (III) ihre Soldaten dürfen Waffen tragen, auch wenn sie Zivilkleidung tragen; (IV) ihre Soldaten dürfen jederzeit den ganzen elektromagnetischen Raum der Bundesrepublik Jugoslawien, das heisst die TV- und Radiofrequenzen, die Funkfrequenzen von Polizei und Sanität, des Zivilschutzes und andere Frequenzen nutzen, und zwar ohne Ankündigung und ohne irgendwelche Gebühren oder Kosten; (V) ihre Soldaten dürfen jederzeit jeden Bürger auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien verhaften, dies ohne Haftbefehl oder Gerichts­entscheid oder Beschluss irgendeiner Behörde der Bundesrepublik Jugoslawien.»
Die globalen Medien, vor allem jene der Nato-Staaten und die damaligen Vertreter Amerikas und Europas, haben die Wahrheit über den Inhalt des militärischen Dokumentes zurückgehalten, indem sie den Führungskräften Serbiens und dem jugoslawischen Präsidenten «Mangel an Kooperation bei den Bemühungen, eine friedliche Lösung zu suchen», vorwarfen. Genauso wie Rambouillet, «war auch die Pariser Konferenz keine Veranstaltung, bei der irgendein ernsthaftes ‹Bestreben› nach Übereinkunft, Verhandlungen oder einem Abkommen zu erleben war». Der amerikanische Gesandte Christopher Hill verlangte von der jugoslawischen Delegation einzig, den Text zu unterschreiben, den er ausgearbeitet und auf den Tisch gelegt hatte – auf der Grundlage des Prinzipes ‹Take it or leave it›», sagte der ehemalige Minister Živadin Jovanovic.
Abgesehen von zahlreichen Verurteilungen des Abkommensentwurfs, den renommierte globale Rechtsexperten zum Ausdruck gebracht hatten, fand eine Beurteilung des Dokumentes besondere Aufmerksamkeit, die der ehemalige US-Aussenminister Henry Kissinger im Interview vom 27. Juni 1999 mit dem Londoner «Daily Telegraph» lieferte. Er sagte: «Der Text des Vertragsentwurfs von Rambouillet, der die Stationierung von Nato-Truppen in ganz Jugoslawien verlangte, war eine Provokation. Er diente als Vorwand für den Beginn der Bombardierungen. Das Dokument von Rambouillet war derart, dass kein Serbe es akzeptieren konnte. Dieses schreckliche Dokument hätte nicht unterbreitet werden sollen.» Diese Worte deuten unter anderem darauf hin, dass die Aggression von 1999 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien in den westlichen Medien tatsächlich als Epilog präsentiert wurde, der sich in der Lancierung der neuen interventionistischen Strategie der Nato unter Führung der USA widerspiegelte. Diese Strategie wurde am Nato-Treffen in Washington vom 25. April 1999 offiziell eingeführt, das heisst zur Zeit der eigentlichen Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien.
Mit der Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wurde die Nato von einem Verteidigungs- zu einem Angriffsbündnis, das für sich selbst das Recht proklamierte, überall auf der Welt als militärische Macht zu intervenieren. Ausserdem war die Einschätzung der jugoslawischen Führung bei der offiziellen Politik des Landes zutreffend, als sie sagte, dass eines der Ziele dieser bestimmten Aggression darin bestand, einen Präzedenzfall für Militäraktionen ohne Uno-Mandat und unter Verletzung der Uno-Charta in der ganzen Welt zu schaffen.
Diese Einschätzung bestätigte sich an der Konferenz der Nato-Mitgliedstaaten und Mitgliedskandidaten, die im April 2000 in Bratislava stattfand. Organisiert wurde die Konferenz nur wenige Monate nach der Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien vom amerikanischen Aussenministerium und vom American Enterprise Institute der Republikanischen Partei; zu den Teilnehmern gehörten sehr hohe Beamte (Regierungsvertreter sowie Aussen- und Verteidigungsminister) der Nato-Mitgliedstaaten und der Kandidaten für eine Nato-Mitgliedschaft. Die Hauptthemen an dieser Konferenz waren der Balkan und die Nato-Erweiterung. In seiner schriftlichen Zusammenfassung der Konferenz vom 2. Mai 2000, die er dem deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder zukommen liess, sagte Willy Wimmer, damals Mitglied des deutschen Parlamentes (Bundestag) und Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dass mit dem Nato-Angriff auf die Bundesrepublik Jugoslawien laut den USA ein Präzedenzfall geschaffen wurde, der – wann immer man ihn brauche – zum Einsatz kommen könne. Man verstand ihn «selbstverständlich als Präzedenzfall, auf den sich jeder jederzeit berufen könne und auch werde». Wimmer erklärte eine der entscheidenden Schlussfolgerungen. Es handelte sich um eine rückwirkende Bestätigung, dass das wirkliche Ziel der Gespräche von Rambouillet nicht war, irgendwelche direkten Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien (Serben und Albaner) zu ermöglichen oder irgendeine politische Lösung zu finden, sondern dass es vielmehr darum ging, einen Vorwand für eine Aggression zu schaffen, worauf Henry Kissinger ganz gut hinwies («Er diente als Vorwand für den Beginn der Bombardierungen.»).
Danach weist Willy Wimmer in seiner schriftlichen Mitteilung darauf hin, dass [laut dem Veranstalter selber] «der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien geführt worden sei, um eine Fehlentscheidung von General Eisenhower aus dem Zweiten Weltkrieg zu revidieren.» Infolgedessen müssten dort aus strategischen Gründen amerikanische Truppen stationiert werden, um wettzumachen, was 1945 nicht getan worden war. Mit dem Bau der Militärbasis Camp Bondsteel in Kosovo – der grössten in Europa – haben die Amerikaner ihre ­Position an der Konferenz in Bratislava, dass in der Region «eine Stationierung von US-Soldaten aus strategischen Gründen nachgeholt werden müsse», praktisch umgesetzt. Wimmer bestätigt in seinem Brief auch (unter Punkt 1): «Von seiten der Veranstalter wurde verlangt, im Kreise der Alliierten eine möglichst baldige völkerrechtliche Anerkennung eines unabhängigen Kosovo vorzunehmen», während «Serbien (als Nachfolgestaat von Jugoslawien) auf Dauer aus der europäischen Entwicklung ausgeklammert werden müsse», (laut Wimmer wohl zwecks Sicherstellung der US-Militärpräsenz auf dem Balkan). Willy Wimmer macht ausserdem geltend: « Die Feststellung stiess nicht auf Widerspruch, nach der die Nato bei dem Angriff gegen die Bundesrepublik Jugoslawien gegen jede internationale Regel und vor allem einschlägige Bestimmungen des Völkerrechts verstossen habe.» (Punkt 11) In dem Text heisst es auch: «Die amerikanische Seite scheint im globalen Kontext und zur Durchsetzung ihrer Ziele bewusst und gewollt die internationale Rechtsordnung aushebeln zu wollen», das heisst, dass das Völkerrecht als Hindernis für die geplante Nato-Erweiterung gesehen wird. Und Wimmer schliesst: «Macht soll Recht vorgehen.»    •

An Herrn Gerhard Schröder, MdB,
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland,
Bundeskanzleramt,
Schlossplatz 1, 10178 Berlin
Berlin, den 02.05.2000
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
am vergangenen Wochenende hatte ich in der slowakischen Hauptstadt Bratislava Gelegenheit, an einer gemeinsam vom US-Aussenministerium und American Enterprise Institute (aussenpolitisches Institut der republikanischen Partei) veranstalteten Konferenz mit den Schwerpunktthemen Balkan und Nato-Erweiterung teilzunehmen.
Die Veranstaltung war sehr hochrangig besetzt, was sich schon aus der Anwesenheit zahlreicher Ministerpräsidenten sowie Aussen- und Verteidigungsminister aus der Region ergab. Von den zahlreichen wichtigen Punkten, die im Rahmen der vorgenannten Themenstellung behandelt werden konnten, verdienen es einige, besonders wiedergegeben zu werden:
1.    Von seiten der Veranstalter wurde verlangt, im Kreise der Alliierten eine möglichst baldige völkerrechtliche Anerkennung eines unabhängigen Staates Kosovo vorzunehmen.1
2.    Vom Veranstalter wurde erklärt, dass die Bundesrepublik Jugoslawien ausserhalb jeder Rechtsordnung, vor allem der Schluss­akte von Helsinki, stehe.2
3.    Die europäische Rechtsordnung sei für die Umsetzung von Nato-Überlegungen hinderlich. Dafür sei die amerikanische Rechtsordnung auch bei der Anwendung in Europa geeigneter.
4.    Der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien sei geführt worden, um eine Fehlentscheidung von General Eisenhower aus dem Zweiten Weltkrieg zu revidieren. Eine Stationierung von US-Soldaten habe aus strategischen Gründen dort nachgeholt werden müssen.3
5.    Die europäischen Verbündeten hätten beim Krieg gegen Jugoslawien deshalb mitgemacht, um de facto das Dilemma überwinden zu können, das sich aus dem im April 1999 verabschiedeten «Neuen Strategischen Konzept» der Allianz und der Neigung der Europäer zu einem vorherigen Mandat der UN oder OSZE ergeben habe.
6.    Unbeschadet der anschliessenden legalistischen Interpretation der Europäer, nach der es sich bei dem erweiterten Aufgabenfeld der Nato über das Vertragsgebiet hinaus bei dem Krieg gegen Jugoslawien um einen Ausnahmefall gehandelt habe, sei es selbstverständlich ein Präzedenzfall, auf den sich jeder jederzeit berufen könne und auch werde.4
7.    Es gelte, bei der jetzt anstehenden Nato-Erweiterung die räumliche Situation zwischen der Ostsee und Anatolien so wiederherzustellen, wie es in der Hochzeit der römischen Ausdehnung gewesen sei.5
8.    Dazu müsse Polen nach Norden und Süden mit demokratischen Staaten als Nachbarn umgeben werden, Rumänien und Bulgarien die Landverbindung zur Türkei sicherstellen, Serbien (wohl zwecks Sicherstellung einer US-Militärpräsenz) auf Dauer aus der europäischen Entwicklung ausgeklammert werden.
9.    Nördlich von Polen gelte es, die vollständige Kontrolle über den Zugang aus St. Petersburg zur Ostsee zu erhalten.6
10.    In jedem Prozess sei dem Selbstbestimmungsrecht der Vorrang vor allen anderen Bestimmungen oder Regeln des Völkerrechts zu geben.7
11.    Die Feststellung stiess nicht auf Widerspruch, nach der die Nato bei dem Angriff gegen die Bundesrepublik Jugoslawien gegen jede internationale Regel und vor allem einschlägige Bestimmungen des Völkerrechts verstossen habe.8
Nach dieser sehr freimütig verlaufenen Veranstaltung kommt man in Anbetracht der Teilnehmer und der Veranstalter nicht umhin, eine Bewertung der Aussagen auf dieser Konferenz vorzunehmen.
Die amerikanische Seite scheint im globalen Kontext und zur Durchsetzung ihrer Ziele bewusst und gewollt die als Ergebnis von 2 Kriegen im letzten Jahrhundert entwickelte internationale Rechtsordnung aushebeln zu wollen. Macht soll Recht vorgehen. Wo internationales Recht im Wege steht, wird es beseitigt.
Als eine ähnliche Entwicklung den Völkerbund traf, war der Zweite Weltkrieg nicht mehr fern. Ein Denken, das die eigenen Interessen so absolut sieht, kann nur totalitär genannt werden.

Mit freundlichen Grüssen Willy Wimmer,
Mitglied des Bundestages,
Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Niederrhein,
Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE

Die folgenden Anmerkungen stammen von Andreas Bracher (vgl. Quelle).
1    Kosovo gehört bisher nominell weiter als eine Provinz zu Serbien, das wiederum eine Teilrepublik Jugoslawiens darstellt. Die Beibehaltung dieses Status war eine Voraussetzung für die Beendigung des sogenannten Kosovo-Krieges im Juni 1999 gewesen. Offiziell ist die Beibehaltung dieses Status bis heute das Programm des Westens.
2    Die Schlussakte von Helsinki: Die sogenannte KSZE-Ordnung, die 1975 Grundlagen des Zusammenlebens der Staaten in Europa niedergelegt hatte. Zu diesen Grundlagen gehörte unter anderem die Unverletzlichkeit der Grenzen.
3    Das scheint sich auf die alliierte Invasion in Europa im Zweiten Weltkrieg zu beziehen. Churchill u.a. hatte damals gefordert, dass eine alliierte Invasion auf dem Balkan stattfinden solle; Eisenhower als Oberbefehlshaber der alliierten Truppen befahl statt dessen Invasionen in Sizilien (1943) und Frankreich (1944). Infolgedessen kam es am Ende des Zweiten Weltkriegs zu keiner westlichen Besetzung des Balkans.
4    Der Kosovo-Krieg 1999 wurde von seiten der Nato ohne Mandat der Uno geführt. Ein solches Mandat hätte dem Wunsch der europäischen, nicht aber der amerikanischen Regierung entsprochen. Diese möchte möglichst selbstherrlich, ohne internationale Beschränkungen handeln. Gemeint ist mit Punkt 5 und 6 offenbar, dass mit diesem Krieg a) die europäischen Staaten ihre Verpflichtung gegenüber ihren Öffentlichkeiten bezüglich eines solchen Uno-Mandates überwunden hätten, und b) damit ein Präzedenzfall für zukünftige Einsätze ohne Uno-Mandat geschaffen sei.
5    Das Römische Reich hat niemals bis zur Ostsee gereicht. Falls Wimmer hier die Äusserungen richtig wiedergegeben hat, ist mit «römisch» offenbar einerseits das römische Kaiserreich, andererseits die römische Kirche gemeint.
6    Das heisst also, Russland von seiner Ostsee-Verbindung abzuschneiden und es damit aus Europa abzudrängen.
7    In dieser Betonung des Selbstbestimmungsrechtes zeigt sich wieder der amerikanische Wilsonianismus – nach dem früheren Präsidenten Woodrow Wilson –, der für Rudolf Steiner ein Hauptgegner bei der Begründung der Dreigliederungsbewegung war. Steiner erkannte das als ein Programm für die «Zerstörung des europäischen Völkerzusammenlebens». Es erlaubt die Zerschlagung fast aller europäischen Staaten durch die Akzentuierung von «Minderheitenproblemen».
8    Offenbar geht es hier um die Reaktionen auf einen Einwurf Wimmers. Diese Verstösse gegen die Bestimmungen des Völkerrechts waren den Konferenzteilnehmern ganz offenbar bewusst, aber gleichgültig.
Quelle: Abgedruckt mit Anmerkungen von Andreas Bracher in: «Was will die westliche Balkanpolitik?» In: Der Europäer Jg. 6, Nr. 1, Nov. 2001.
<link http: www.perseus.ch pdf-dateien bracher-wimmer.pdf>www.perseus.ch/PDF-Dateien/bracher-wimmer.pdf

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