EU-Strommarktliberalisierung und die Schweiz: Es drohen Preissteigerung und Versorgungsunsicherheit

Es geht auch ohne EU und den freien Markt

Eine Festschrift zu 25 Jahren UCPTE, Union für die Koordinierung der Erzeugung und des Transportes elektrischer Energie

ep. Die UCPTE wurde am 23. Mai 1951 als Zusammenschluss von sieben europäischen Ländern gegründet. Ziel war es, die Stromversorgung in den beteiligten Ländern den modernen Entwicklungen anzupassen und ein integriertes Stromnetz, ein Verbundnetz, zu schaffen. Lange bevor man glaubte, Europa von Brüssel aus zentral steuern zu müssen, hat die UCPTE in freier und freiwilliger Zusammenarbeit den Zusammenschluss der europäischen Stromnetze zu einem Verbundnetz unter den Aspekten Zuverlässigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung angestrebt und erreicht. Die Zuverlässigkeit wurde verbessert, indem durch Stromaustausch im Verbundnetz gegenseitige Hilfe bei überraschenden Kraftwerkausfällen möglich wurde. Die Wirtschaftlichkeit wurde verbessert, indem zum Beispiel Überlaufverluste bei der Nutzung der Wasserkraft vermieden wurden.
Die Mitglieder der UCPTE waren verantwortliche Persönlichkeiten aus den Reihen der Kraftwerkbetreiber, aber auch Delegierte der Ministerien in den verschiedenen Ländern. Die Art der Zusammenarbeit hob sich wohltuend ab von den heute von Brüssel ausgehenden Zwängereien.
Die Festschrift gewährt einen herrlichen Einblick in die Arbeits- und Denkweise der Union für die Koordination von Produktion und Transport von elektrischer Energie. Die Arbeit war getragen vom Gefühl für die grosse Verantwortung, von gegenseitigem Vertrauen, Zusammenarbeit und Freundschaft und nicht von Gewinnstreben: «Alles beruht auf der freiwilligen Zusammenarbeit und dem guten Willen der Persönlichkeiten, die auf dem Arbeitsgebiet der UCPTE leitend tätig sind», heisst es. Oder: «Da sie schon lange zusammenarbeiten und persönliche Beziehungen – sogar Freundschaften – unter ihnen entstanden sind, hat sich das unentbehrliche Vertrauen entwickelt.»
Die Mitglieder waren gewählte, im Kraftwerkgeschäft erfahrene Persönlichkeiten. Die gute Zusammenarbeit wurde auch dadurch unterstützt, dass die Mitglieder sich nicht vertreten lassen konnten, sondern eben persönlich mitarbeiten sollten.
Sie wurde auch bei den Mitarbeitern in den Schaltzentralen gefördert, die in kurzen telephonischen Besprechungen die Lastverteilung im Verbundnetz koordinierten.
Die Verantwortlichen sahen einen Mittelweg zwischen zentraler Steuerung und Dezentralisierung als optimal. Im Mittelpunkt stand die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung auf regionaler Ebene. – Selbstverantwortung der einzelnen Mitarbeiter in der Zusammenarbeit wurde grossgeschrieben. – Auch verzichtete man im Rahmen des Arbeitskreises auf aufwendige bürokratische Strukturen und Budgets. Jedes Mitgliedsland übernahm im Rotationsprinzip für 2 Jahre Vorsitz und Sekretariat der Vereinigung auf eigene Kosten. Die Verbundnetze begannen zu funktionieren mit den technischen Regeln, die man sich in freiwilliger Zusammenarbeit gegeben hatte. In zahlreichen Berichten wurden diese Regeln festgehalten und der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Man hat 58 Jahre lang gezeigt, dass es für die Zusammenarbeit und eine funktionierende Stromversorgung keine zentrale Organisation und schon gar keinen freien Markt braucht. Die UCPTE (später UCTE) wurde 2009 aufgelöst und durch eine Unterorganisation der EU ersetzt, die letztlich die Rahmenbedingungen für den freien Markt schaffen sollte.15

EU-Strommarktliberalisierung und die Schweiz: Es drohen Preissteigerung und Versorgungsunsicherheit

von Dr.-Ing. Ernst Pauli

Die EU-Elektrizitätsmarktdirektive verlangte die volle Liberalisierung der Märkte ihrer Mitgliedsländer bis 2003. Bis auf Norwegen und England sind heute die anderen europäischen Länder in einem oder mehreren Teilbereichen jedoch nur unvollständig liberalisiert.
Ziel der Schweizer Regierung war es, den Strommarkt im Gleichschritt mit Europa bereits per 2003 zu liberalisieren. Das Volk lehnte diesen Schritt in einer Abstimmung ab.
Die erste Phase einer regulierten Liberalisierung des Schweizer Strommarktes begann dann mit dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) vom 23. März 2007. 53 Prozent des Marktes, Grosskunden mit einem Verbrauch von mehr als 100 Megawattstunden (MWh) pro Jahr sowie alle Stromverteilunternehmen können danach ihren Stromanbieter frei wählen. Die Marktöffnung für Kleinunternehmen und Haushalte ist auf 2014 geplant. Dieser Schritt untersteht allerdings dem fakultativen Referendum.1

Die Energiepolitik des Schweizer Bundesrates2, die im Stromversorgungsgesetz verankert ist, hat damit im vorauseilenden Gehorsam praktisch alle Elemente des dritten EU-Energiebinnenmarkt-Paketes3 vorweggenommen. Insbesondere wird auch die Forderung der EU bereits erfüllt, dass das Übertragungsnetz, also das Hoch- und Höchstspannungsnetz aus dem Besitz der «vertikal integrierten Stromversorgungsunternehmen» herausgenommen wird und als sogenanntes natürliches Monopol von einer nationalen Netzgesellschaft, im Falle der Schweiz von der Swissgrid (früher EGL), verwaltet wird. Das nationale Übertragungsnetz wurde so für die Marktöffnung unter Übernahme aller EU-Vorschriften und Gesetze vorbereitet.

Die Schweiz als Stromdrehscheibe

Das europäische Stromnetz funktioniert bereits seit mehr als 50 Jahren auf privatrechtlicher Basis bestens, ohne dass bewährte Regeln von Brüssel nochmals festgeschrieben wurden. Die Stromnetze der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs wurden im Jahre 1958 auf der Hochspannungsebene (220 kV) erstmalig zusammengeschlossen, 1967 erfolgte der Zusammenschluss auf der überregionalen Höchstspannungsebene mit 380 kV.4 Die EGL in Laufenburg entwickelte sich als zentraler Handelsort europäischer Stromproduzenten. Der Austausch von Strom zur Aufrechterhaltung der Versorgung wurde gepflegt, zunächst vor allem als gegenseitige, vertraglich abgesicherte Unterstützung. Die Lieferverträge für Strom aus französischen Kernkraftwerken, ohne die die Schweizer Stromversorgung im Winter heute gefährdet wäre, stammen aus der Periode, in der Versorgungssicherheit im Vordergrund stand. Erst später trat der Stromhandel mehr und mehr in den Vordergrund. (siehe Kasten). Heute fliesst immer noch ein Zehntel des zwischen 34 europäischen Ländern ausgetauschten Stromes durch die Schweiz. Die geografische Lage der Schweiz und ihr politisch unabhängiger Status fördern dies geradezu.
Auf Grund der mittlerweile zahlreichen Strombörsen in Europa hat Laufenburg als Handelsplatz seine führende Rolle teilweise eingebüsst. Jedoch spielt der internationale Stromhandel für die Schweizer Stromversorgungsunternehmen immer noch eine wichtige Rolle: 2011 importierte die Schweiz 83 TWh elektrische Energie und exportierte 81 TWh, während der Verbrauch im Inland lediglich 59 TWh betrug. Aus dem Stromaussenhandel resultierte ein Einnahmenüberschuss von rund 1 Milliarde Franken.5 Jeder zweite Franken, den die Schweizer Stromversorgungsunternehmen verdienen, stammt aus dem Ausland. Immer noch ist die Schweiz bestens in das europäische Stromnetz und den europäischen Stromhandel integriert.

Der Stromhandel nähert sich dem Finanzmarkt an

Der sich ausweitende Stromhandel steht dabei den inzwischen in Verruf geratenen Finanzmärkten in nichts nach. Es gibt «Call»-Optionen, es gibt «Strikes»-, «Base»- oder «Peak»-Geschäfte. Ob das Geschäft sich auf physischer Ebene oder auf finanzieller Ebene abspielt, muss speziell angezeigt oder vereinbart werden. Das «gehandelte» Strom-Volumen ist um den Faktor 10 höher als der physikalisch vorhandene Strom. Je nach Fortschritt der Marktöffnung geht eine Kilowattstunde von der Produktion über den Transport zum Endverbraucher durch bis zu zehn Hände. Vermehrt drängen Banken, Hedgefonds und weitere branchenfremde Mitbewerber ins Stromgeschäft.6 Entsprechend unterstehen die Schweizer Stromhandelsunternehmen mit ihrer Handelstätigkeit bereits dem Börsen- und Effektenhandelsgesetz und, man ist verblüfft, der Kontrolle der Finma (Finanzmarktaufsicht).

Liberalisierung treibt den Strompreis in die Höhe

Der freie Markt wird von der EU-Gesetzgebung gefordert und auch vom Schweizer StromVG gepriesen; durch den Wettbewerb würden günstigere Strompreise erzielt, heisst es.
In der Schweiz werden noch Strompreise verrechnet, die nahe bei den Gestehungs­kosten liegen und nicht der Spekulation unterliegen. Die durchschnittlichen Strompreise von 20 Rp./kWh liegen noch unter den Durchschnittswerten für die EU und etwa 20 Prozent tiefer als die der Nachbarländer Österreich, Italien und Deutschland. Frankreich spielt mit extrem niedrigen ­politisch beeinflussten Preisen eine Sonderrolle.7
Man muss für weitere Abstimmungen zur Liberalisierung wissen, dass alle Beteiligten bei einem offenen Markt von einer Erhöhung der Strompreise ausgehen. In der Propaganda wird aber das Gegenteil behauptet.
Die OECD/IEA – jene Organisation, die die Liberalisierung des «Service public» weltweit vorantreibt – räumt in ihrem Bericht über die Schweizer Energiepolitik8 ein, dass sich angesichts der niedrigen Strompreise für inländische Haushaltskunden «der Strom­export als interessanter erweisen [könnte] als Lieferungen an die Haushalte». Dies könnte zu «Angebotsengpässen bei den Haushalten und Zuverlässigkeitsproblemen führen». Und als Empfehlung: «Im Durchschnitt würde so Strom zwar teurer für die Endverbraucher, doch könnte die Schweiz die Akzeptanz von Preiser­höhungen steigern, indem besonders für energie­intensive, exportabhängige Unternehmen dämpfende Begleitmassnahmen vorgesehen würden.»
Im Klartext: Die Strompreise sollen angehoben werden, von der Priorität der Versorgung der eigenen Bevölkerung soll man sich wegbewegen, und man soll und will in einem geöffneten internationalen Markt möglichst viel Geld verdienen. Den Haushalten droht man mit möglichen Engpässen, den Grossverbrauchern, die vielleicht noch eine gewisse Marktmacht besitzen, würde man «dämpfend» entgegenkommen.

Grossverbraucher könnten den freien Markt nutzen, tun es aber nicht

Gemäss Aussage des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen in Aarau (VSE) gibt es in der Schweiz total 50 000 Konsumenten mit einem Verbrauch grösser als 100 MWh pro Jahr. Mit der Strommarktliberalisierung sind diese Unternehmen legitimiert, ihre elektrische Energie, welche etwa 53 Prozent vom Endverbrauch entspricht, auf dem freien Markt zu beschaffen. Diese Möglichkeit wurde nur sehr zurückhaltend genutzt. 2009 hatten von den 50 000 berechtigten Verbrauchern weniger als 100 diesen Schritt gewagt.9
Trotz der Berechtigung zum freien Marktzugang wurden in den ersten 3 Jahren nur 5 Prozent des Stroms der Grossverbraucher im liberalisierten Markt bezogen.10 Am 18. November 2009 hat der Bundesrat festgestellt, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung – nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten Stromversorgung mit transparenten Preisen – noch nicht erreicht worden sind und das eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit einer Revision des Stromversorgungsgesetzes beauftragt. Es ist unklar, was dort beabsichtigt ist.

Versorgungssicherheit ist nicht gewährleistet

Eine Umfrage unter 33 Entscheidungsträgern und Experten der Schweizer Elektrizitätswirtschaft11 hat sehr überraschende Aussagen offengelegt: Eine Autarkie in der Stromversorgung sei bereits heute nicht gegeben, wenn 20 Prozent des Schweizer Stroms im Winter aus Frankreich importiert werden müssen. Sie sehen klar, dass die EU bei Engpässen ihre Grenzkapazitäten versteigert und dass es für die Schweiz bei ausgelaufenen Langfristlieferverträgen mit Frankreich im Minimum teuer werden wird. Die Experten sehen auch sehr klar, dass im Fall von Knappheit die Kapazitäten in den umliegenden Ländern zuerst für den Eigenbedarf verwendet werden. Die Schweiz würde durch die Abhängigkeit von Importen erpressbar. Die klaren Aussagen der 33 befragten Experten und Entscheidungsträger widersprechen der Marktöffnungspropaganda und den Postulaten des Stromversorgungsgesetzes für das Jahr 2014.
Zu bedenkenswerten Aussagen kommen auch andere Forschungsergebnisse. Sie stellen bei weitreichenden Privatisierungen eine Anfälligkeit der Stromversorgung fest, die auf unzureichende Wartung oder mangelnde Reserven zurückzuführen ist.12

Notwendig ist ein Gesamtkonzept für eine sichere Stromversorgung der Schweiz

Die stürmische Entwicklung der erneuerbaren Energien in Europa, vor allem der Photovoltaik, hat dazu geführt, dass das Geschäftsmodell der Schweizer Pumpspeicherkraftwerke zur Abdeckung von Spitzenlasten um die Mittagszeit nicht mehr funktioniert. Grund ist die oft im Überfluss vorhandene Sonnenenergie. Immer noch bietet man die Speicherenergie aber lieber auf dem internationalen Markt gewinnbringend an, statt sie in ein Konzept der Sicherheit für die inländische Versorgung zu integrieren. Ein Umdenken muss stattfinden. Es wird häufig argumentiert, dass die Schweiz wegen ihrer Pumpspeicher über eine starke Verhandlungsposition gegenüber der EU verfügt. Das Argument muss jedoch relativiert werden. Die Schweizer Pumpspeicherkapazitäten in der Grössenordnung von 4 GW sind im Vergleich zu den zwischen 2000 und 2011 in der EU installierten stochastisch produzierenden 131 GW Wind- und Photovoltaik-Anlagen, deren Produktionsausfall zu ersetzen wäre, klein und spielen im europäischen Kontext eine geringe Rolle. Sie würden eine hervorragende Rolle spielen, wenn diese Anlagen in ein Gesamtkonzept für eine sichere Stromversorgung der Schweiz mit erneuerbaren Energien und einem effektiven, in der Grösse gerade richtigen Speichersystem integriert wären.

Das Stromabkommen mit der EU und die Interessen der Schweiz

Am 11.6.2012 schreibt die Geschäftsleitung der economiesuisse13 an die Bundesräte Burk­halter und Schneider-Ammann mit Kopie an Frau Leuthard und erläutert die Position der Wirtschaft zu den Grundsätzen des Bundesrates: Positiv ist, dass die Wirtschaft eine automatische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz nach wie vor ausschliesst. Relevantes EU-Recht solle nur «autonom» übernommen werden, aber eine unabhängige Überwachungsbehörde wird vorgeschlagen. Zwischen Stromabkommen, der Marktliberalisierung und der Energiestrategie 2050 bestehe eine enge Wechselwirkung. Die Marktliberalisierung sei zügig voranzutreiben. Das Dossier Stromabkommen solle prioritär behandelt werden. Es wird behauptet, dass die Versorgungssicherheit durch die vollständige Öffnung des Marktes verbessert werden könnte; eine Behauptung, die längst widerlegt ist.
Im Schreiben vom 15.6.2012 signalisiert die Schweizer Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf dem EU-Präsidenten Barroso14 Zustimmung zur Übernahme von EU-Recht. Nur in wenigen Fällen vertritt sie die Schweizer Position. Sie möchte wenigstens beim bevorstehenden «Heimfall» von Wasserrechten und Anlagen zur Elektrizitätserzeugung eine Ausnahme von der allgemeinen EU-Ausschreibungspflicht für Wasserrechtskonzessionen. An der Souveränität wird zumindest in diesem Punkt festgehalten. «Die Souveränität der Schweiz muss gewährleistet sein. Die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen (bspw. bei Wasserrechtskonzessionen oder Konsumentenschutzbestimmungen) muss bestehen bleiben», heisst es.
Leider finden sich in diesem relativ neuen Papier keine Hinweise auf eine zu fordernde Besitzstandswahrung der für die Stromversorgung der Schweiz essentiellen langfristigen Versorgungsverträge mit französischen Kernkraftwerken. Dieser «acquis» bedarf besonderer Aufmerksamkeit.
Der Vorgang zeigt die Gefahr, welche die Marktöffnung mit sich bringt. Ausländische Marktmächte könnten Zugriff auf die Wasserkraftnutzung in der Schweiz bekommen. Im Brief von Widmer-Schlumpf werden EU-Institutionen zur Regulierung der Märkte Eingriffsrechte in die Schweiz angeboten. Die Acer (Agentur für die Zusammenarbeit der Energiebehörden) wäre «eventuell befugt, Entscheide zu fällen, welche die Schweiz betreffen».
Wieso sollen sinnvolle Standards und Normen, die auf privatrechtlicher Basis bestens funktioniert haben, im EU-Rahmen neu geschaffen werden?
Natürlich macht es technisch Sinn, dass die Schweiz nach wie vor in ein gesamteuropäisches Stromnetz eingebunden ist. Wichtig ist jedoch, dass wichtige Eigeninteressen wie Souveränität und die prinzipielle Möglichkeit zur Autarkie in der Stromversorgung notfalls möglich sind und politisch ihren Niederschlag finden. Die Schweiz sollte ihre Standortvorteile im europäischen Stromhandel nutzen und am Verhandlungstisch ein ebenbürtiger Partner sein. Sie sollte ihre Interessen nicht für die Verdienstmöglichkeiten einiger weniger aufgeben.    •

1    Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) vom 23. März 2007 (Stand am 1. Juli 2012)
2    Stärkung der Stromdrehscheibe Schweiz und der Versorgungssicherheit. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 9.3468 der UREK-N vom 11. Mai 2009
3    Richtlinie 2009/72/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
4    1967, Der Stern von Laufenburg: 17 Länder sind im (west-)europäischen Verbundnetz UCPTE zusammengeschlossen.
5    avenir suisse, 17. August 2012, Urs Meister. Der Nutzen eines bilateralen Stromabkommens mit der EU
6    Michael Paetsch, Robert Böck, Universität St. Gallen HSG, Diplomarbeit, Strommarktliberalisierung in der Schweiz: Neue Strukturen und ihre Herausforderungen, 30. April 2009, Seite 64
7    Bundesamt für Energie, Juni 2011: Strompreisentwicklung in der Schweiz im internationalen Vergleich
8    Energy Policies of IEA Countries – Switzerland 2012 Review, deutsche Übersetzung: IEA – Tiefenprüfung der Schweizerischen Energiepolitik – Bericht 2012, Copyright © 2012, OECD/IEA Paris
9    Michael Paetsch, Robert Böck, Universität St. Gallen HSG, Diplomarbeit, Strommarktliberalisierung in der Schweiz: Neue Strukturen und ihre Herausforderungen, 30. April 2009, Seite 11
10    Tätigkeitsbericht der ElCom 2011, Eidgenössische Elektrizitätskommission, Bern, Seite 24, www.elcom.admin.ch
11    C. Wohlfahrtstätter, R. Boutellier, Schweizer Stromversorgung: Den Bürger im Visier; new ­management, Nr. 5, 2010
12    Schriftenreihe Forschungsforum Öffentliche ­Sicherheit, Freie Universität Berlin, State of the Art der Forschung zur Verwundbarkeit kritischer ­Infrastrukturen am Beispiel Strom/Stromausfall,
J. Birkmann, C. Bach, S. Guhl, M. Witting, T. Welle, M. Schmude, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Berlin, Seite 97
13    11. Juni 2012, Schreiben der Geschäftsleitung der economiesuisse an die Bundesräte Burkhalter, Schneider-Ammann und Leuthard
14    15. Juni 2012, Brief Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf an EU Präsident Barroso, inoffizielle Übersetzung, Webseite des EDA, www.europa.admin.ch
15    Festschrift 25 Jahre UCPTE, 1951 bis 1976, Herausgeber: Secretariaat UCPTE, Arnhem, Nederland 28. April 1976

Strommarktabkommen als Pilotabkommen für die automatische Übernahme von EU-Recht

mw. Der Anstoss zu den Verhandlungen über die vertragliche Regelung des Stromtransits zwischen der Schweiz und der EU erfolgte durch die Europäische Kommission. Die Verhandlungen wurden Ende 2007 aufgenommen. Durch das geplante Abkommen sollen die Strommärkte der Schweiz und der EU harmonisiert und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Da nicht anzunehmen ist, dass sich die EU-Kommission um die Versorgungssicherheit der Schweiz sorgt, geht es wohl eher um die Versorgung der EU mit Schweizer Wasserkraft. Diese Vermutung wird durch folgende Aussage auf der Homepage des EDA bestätigt: «Die Schweiz könnte damit ihre Funktion als Stromdrehscheibe Europas absichern und dank dem flexiblen Einsatz von Pumpspeicherkraftwerken zu einer ‹Batterie› im Alpenraum für die europäische Stromversorgung beitragen.» Die Schweiz soll also den europäischen Strom-Grosskonzernen den benötigten Strom liefern.
    Gleichzeitig will Brüssel das Abkommen nutzen, um die Schweiz zur sogenannt «dynamischen Übernahme» von EU-Recht zu veranlassen – und der Bundesrat zieht mit. Im Herbst 2010 hat der Bundesrat das Schweizer Verhandlungsmandat insofern erweitert, als die jüngsten Rechtsentwicklungen in der EU, etwa das dritte Energiebinnenmarkt-Paket, von der Schweiz übernommen würden. (Stand im März 2013: Laufende Verhandlungen)

Homepage EDA: www.europa.admin.ch/themen/00499/00503/00563/index.html?lang=de

Wie der Bundesrat schon mehrmals erklärt hat, ist das Energieabkommen als Pilotabkommen für die künftige automatische Übernahme von EU-Recht geplant. So schreibt die Neue europäische Bewegung Schweiz (nebs) am 8. März 2012:
    «Unlängst hat der neue Aussenminister Didier Burkhalter vor den Medien eine europapolitische Roadmap vorgestellt: Der gesamtheitliche und koordinierte Ansatz, technokratisch als GKA bezeichnet, soll weiterverfolgt werden, wobei das Energiedossier als ein Pilot- oder Testabkommen dienen soll. Institutionelle Fragen sollen dabei anhand des konkreten Abkommens geklärt werden.»

nebs, Übersichtspapier zu den institutionellen Fragen vom 8. März 2012, www.europa.ch/Files/pdf/120306_uebersichtspapier_insitution.pdf)

Alles klar? Was das Schweizer Stimmvolk zur Roadmap des ehemaligen nebs-Mitglieds Burkhalter sagt, müsste in der direktdemokratischen Schweiz eigentlich in einer Volksabstimmung geklärt werden, bevor die Herrschaften in Brüssel meinen, die Schweizer verfolgten dieselben Ziele wie sie.

Notwendige Schwerpunkte der Schweizer Strompolitik

• Versorgungssicherheit in der Stromversorgung zum Wohl der Bürger
• Einsatz der Schweizer Pumpspeicherkraftwerke zur Unterstützung des Ausbaus
erneuerbarer Energien in der Schweiz
• Nötigenfalls ist Autarkie in der Stromversorgung möglich
• Einbezug/Geschäftstätigkeit von KMU in die dezentrale und lokale Stromversorgung
• Förderung von KMU in der Weiterentwicklung von Ideen und Technologien
in der Stromversorgung

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