Bald Volksabstimmung über Meinungsfreiheit in der Schweiz?

Bald Volksabstimmung über Meinungsfreiheit in der Schweiz?

Von Voltaire, der GSoA, dem VBS und fehlendem demokratischen Gewissen linker Historiker

von Matthias Erne, Rechtsanwalt, Zürich

Voltaire (1694–1778) war einer der einflussreichsten Vordenker der europäischen  Aufklärung und gilt als Wegbereiter der Französischen Revolution. Beim Verfechten dessen, was er für richtig hielt, zeigte er grosses Wissen und Einfühlungsvermögen. Voltaire verbrachte einen Teil seines Lebens in der Schweiz, und er hinterliess Spuren mit seiner Kritik an den Missständen des Absolutismus und der Feudalherrschaft. Das Zitat «Ich missbillige, was du sagst, aber würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.» wird ihm zwar fälschlicherweise zugeschrieben, charakterisiert aber seine Haltung treffend. Der Satz fasst das zusammen, was heute als «Meinungs­äusserungsfreiheit» verstanden wird. Gefordert wird Respekt vor dem anderen und ein Zurückbindenlassen des eigenen Machtstrebens und des Wunsches dem anderen den Mund zu verbieten.
Die GSoA ist eine politische Vereinigung in der Schweiz. Der volle Name «Gruppe Schweiz ohne Armee» ist ihr Programm. Sie versammelt Befürworter einer Integration der Schweiz in die Nato und in die EU ebenso wie radikale kommunistische und utopisch pazifistische Strömungen. Sie ist ein gut geführter politischer Gemischtwarenladen, über dessen Führer und deren Denkschablonen man sich wundern kann. Noch dieses Jahr wird über eine Volksinitiative dieser Gruppe abgestimmt. Sie verlangt, dass in der Verfassung die allgemeine Dienstpflicht abgeschafft wird. Damit müsste die Miliz­armee zur Berufsarmee umgewandelt werden, was mit dem Selbstverständnis des Erfolgsmodells Schweiz nicht vereinbar wäre. Das hoch­aktuelle allgemeine Friedenskonzept der «immerwährenden bewaffneten Neutralität», das auf Immanuel Kant und seine Schrift «Vom Ewigen Frieden» zurückgeht, wird von der GSoA abgelehnt.
Peter Forster ist heute Chefredaktor der Militärzeitschrift «Schweizer Soldat». Er leitete als Oberst lange Jahre das Informationsregiment der Armee, quasi die militarisierten Medien zur Versorgung der Bevölkerung mit Information im Krisenfall. Er war Kor­respondent der «Neuen Zürcher Zeitung» und lange Jahre Chef­redaktor der «Thurgauer Zeitung».
Ihm ging es zu weit, als der Bundesrat wieder und wieder die Finanzen der Armee beschnitt und so die Fähigkeit zur Erhaltung der bewaffneten Neutralität ad absurdum führen wollte. Er schrieb: «Wissentlich​ spielt der Bundesrat mit einem kostbaren Gut, der Sicherheit unseres Landes, die ihm als originäre Staatsaufgabe anvertraut ist. Wir nahmen an dieser Stelle die Frage ‹Anpassung oder Widerstand› schon auf. Damals wie heute kommen wir zum Schluss: Schweigen wäre Verrat, und Anpassung wäre Unterwerfung – in einer Lage, wo das Gewissen den Widerstand selbst gegen die eigene Regierung erzwingt.» Forster äusserte sich in einer periodischen Zeitschrift. Aber man kennt ihn. Sein Wort hat Gewicht. Er stand immer zur Fahne.
Dies veranlasste Nationalrat Jean-François Steiert von der SP Fribourg zur Frage an den Bundesrat, ob ein Offizier, der in einem demokratischen Staat öffentlich sein Gewissen als Grund zum Widerstand gegen die ­demokratisch eingesetzte Regierung angebe, für die Armee noch tragbar sei. Falls dies der Fall sei, fragte er, wo der Bundesrat die Grenze der Loyalität sehe, ab welcher höhere Offiziere die demokratischen Institutionen und die demokratisch legitimierten Behörden zu schützen hätten?
Steiert, selber der GSoA nahestehend, studierte in Fribourg Schweizer Geschichte und in den Nebenfächern Kommunikationswissenschaften. Er ist heute Delegierter für interkantonale Angelegenheiten bei der Waadtländer Erziehungsdirektion. Von 1998–2000 war er Generalsekretär der SP Schweiz und später Chef der SP Fraktion im Nationalrat. Davor war er fünf Jahre Zentralsekretär für Presse und Information der SP Schweiz. Die Bezeichnung tönt zwar etwas nach Sowjetunion, im Kern bedeutet das, dass er Spin-Doctor seiner Partei war.
Seiner Auffassung nach darf ein höherer Milizoffizier offenbar keine eigene Meinung äussern, jedenfalls keine andere als die des Bundesrates. Ein linker Historiker fordert Kadaver-Gehorsam, welcher verantwortlich war für grosse Menschheitsverbrechen? Hat der Mann keine Denkkraft? Diese Haltung ist typisch für Historiker der «Bergier-Generation». Sie gerieren sich mit dem Zeigefinger der Besserwisser, führen schockierende ­Defizite im demokratischen Selbstverständnis spazieren und sind Kader einer Erziehungsdirektion. Hatten sie im Staatskundeunterricht einen Säulenplatz und von Voltaire nichts gelesen? Oder sind sie so opportunistisch?
Besserung brächte dem Herrn ein Blick in die Publikationen der juristischen Fakultät seiner eigenen Alma Mater, z.B. in das Buch von Peter Hänni «Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienstrecht», erschienen im Universitätsverlag Freiburg Schweiz 1993, also zur Zeit als Steiert studierte und politisch flügge wurde. Auf Seite 97 findet sich ein Entscheid des Regierungsrates des Kantons Obwalden, an dem Voltaire seine Freude hätte. Die Innerschweizer entschieden:
«Es besteht selbst für Beamte und Behördenmitglieder kein Redeverbot über Sachvorlagen, mit denen sie sich jemals von Amtes wegen auseinanderzusetzen hatten. Ein solches Verbot wäre mit unseren demokratischen Grundsätzen gar nicht vereinbar. Im Gegenteil: Demokratie ist Diskussion – jede sachliche Meinungsäusserung ist erwünscht. Es wäre daher tatsächlich nicht einzusehen, weshalb bei der Diskussion um Fragen von weittragender Bedeutung Beamte, Behördenmitglieder oder einstige Kommissionsmitglieder als Fachleute nicht wie alle übrigen Stimmbürger mitreden dürften, nur weil sie zufällig gerade Beamte, Behörden- oder Kommissionsmitglieder sind oder waren. Die Autorität der Regierung oder eines Departementes leidet darunter gewiss nicht. Sie würde nur dann leiden, wenn von Regierungsseite versucht würde, den Gewaltunterworfenen einen Maulkorb umzuhängen, damit das Volk die Gegenargumente nicht zu hören bekäme.» (VVGE II, 12f.)
Auch in Zürich wurde das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit von Beamten so gesehen und vom Bundesgericht bestätigt, zuletzt bei den Lehrerverfahren rund um den VPM in den 90er Jahren. Demokratie ist Diskussion. Punkt.
Wenn die GSoA nicht aufhört, andere Meinungen zu unterdrücken und gar staatliche Repression von ihr missliebigen Meinungen fordert, dann machen wir aus der Abstimmung über die Dienstpflicht eine Abstimmung für die Meinungsäusserungsfreiheit. Dann wird es noch grundsätzlicher. Dann wird der Schulterschluss noch breiter gemacht.
Neben Gotthard Frick und Helmut Hubacher gibt es noch viele verantwortungsvolle SP-Mitglieder, die die pazifistische Linie der Parteiführung nicht goutieren und den Passus im SP-Parteiprogramm, der die Abschaffung der Armee fordert, revidieren wollen. Vielleicht kehrt in dieser Partei der Realitätssinn leichter zurück, wenn die Umtriebe gewisser Alphatiere während des Kalten Krieges aufgearbeitet sind. Ein Blick in die historischen Forschungsergebnisse von E. Bischof kann zur Klärung beitragen.
Schon merkwürdig: In Frankreich führt die Linke imperialen Krieg im Ausland. Bei uns kann sich die Parteileitung nicht einmal zur Selbstbehauptung des Staates in Notlagen bekennen. Solange sie sich nicht auf das hochaktuelle Friedensmodell der immerwährenden bewaffneten Neutralität und deren Konsequenzen einlässt und solange Voltaire nicht Richtschnur für eine faire Debatte ist, ist meines Erachtens etwas grundsätzlich faul.    •

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