Die Deutschen beginnen, über ihre Souveränität zu diskutieren

Das Naturrecht hat die gesamte Rechtsentwicklung Europas geprägt

von Prof. Dr. Wolfgang Waldstein

Nach allem, was zur Frage des Naturrechts gesagt werden konnte, kann das Ergebnis nur lauten: Ohne jeden Zweifel gibt es ein Naturrecht. Es ist vom Menschen seit frühester Zeit erkannt und praktisch angewandt worden. Es hat seit dem zweiten Jahrhundert v. Chr. die gesamte Rechtsentwicklung Europas geprägt. Aus diesen Erkenntnissen sind die «Naturrechtsgesetzbücher» hervorgegangen, das preussische Allgemeine Landrecht von 1794, der französische Code civil von 1804 und das österreichische Allgemeine Gesetzbuch von 1811 (ABGB). Auf dieser Basis kann das ABGB noch heute im Paragraph 16 sagen: «Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte.» Daher ist die Kenntnis des Naturrechts nicht eine Frage irgendwelcher mehr oder weniger zuverlässiger philosophischer Theorien, sondern eine Realität in der gesamten Entwicklung der europäischen Rechtskultur. Nur auf der Grundlage des Naturrechts konnte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert werden, in deren Präambel Abs. 1 gesagt wird, dass «die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet». Das Deutsche Volk hat sich in Art. 1 Abs. 2 GG noch 1949 zu diesen Rechten bekannt.

aus: Wolfgang Waldstein: «Ins Herz geschrieben. Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gemeinschaft», 2010, S. 157f., ISBN 978-3-86744-137-7

Die Deutschen beginnen, über ihre Souveränität zu diskutieren

von Karl Müller

Wenige Wochen vor den Bundestagswahlen und ausgelöst durch immer neue Meldungen über Verstrickungen deutscher Behörden in die Abhör- und Datensammelaktivitäten von Geheimdiensten der einstigen westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hat in Deutschland eine öffentliche Auseinandersetzung über die Frage begonnen, wie souverän Deutschland ist. Noch ist nicht abzusehen, welche Richtung diese Debatte nehmen wird. Dem Land und seinen Bürgern zu wünschen ist eine Besinnung auf die Souveränität der Bürger, auf die Volkssouveränität – und auf das, was Recht ist: im Inneren des Landes und gegenüber den anderen Staaten und Völkern der Welt.

Der ehemalige Redakteur der SPD-Parteizeitung «Vorwärts», Wolfgang Michal, hat am 5. August in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» die Verstrickungen der deutschen Geheimdienste mit der Frage nach «Deutschlands ungeklärter Souveränität» verbunden. Er schreibt: «Ist das Grundgesetz – trotz des 1991 in Kraft getretenen Zwei-plus-vier-Vertrags* – nur eine schöne Fassade, hinter der sich noch immer ein hässliches Kontrollrecht verbirgt? […] Wolfgang Lieb, in den neunziger Jahren Regierungssprecher im Kabinett von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Johannes Rau, hat vor wenigen Tagen ‹die Gretchenfrage› gestellt: Ist das Grundgesetz nur Dispositionsmasse eines wie auch immer gearteten Besatzungsrechts? Gilt der Ausnahmezustand, ohne dass wir es wissen? Und kann es angehen, dass der BND einem ausländischen Geheimdienst dabei hilft, unsere Grundrechte zu brechen? Solche Fragen werden von bedingt abwehrbereiten Politikern gern als Hysterie, paranoider Wahn oder Alarmismus abgetan. Aber sie erreichen ein Publikum auch ausserhalb der kleinen Filter-Bubble, und sie führen zum Kern des Problems.»
Solche Stimmen sind kein Einzelfall. In den vergangenen Wochen haben auch andere Personen in den deutschen Mainstream-Medien ähnliche Fragen gestellt, darunter interessanterweise eine Reihe von SPD-Politikern. Es ist auch Wahlkampfzeit, und man erinnert sich an die ersten Nachkriegsjahre, als der damalige SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher dem damaligen Bundeskanzler von der CDU, Konrad Adenauer, vorwarf, er sei der Kanzler der Alliierten.

Rechtsbrüche auf Anordnung der Siegermächte schon seit Jahrzehnten

Aber auch die wissenschaftliche Forschung hat die Frage nach der Souveränität Deutschlands erneut gestellt. Häufig zitiert werden in den letzten Wochen die Thesen des Freiburger Historikers Josef Foschepoth, der in seinem eigentlich schon 2012 erschienenen Buch «Überwachtes Deutschland» (2013 in zweiter Auflage, ISBN 978-3-525-30041-1) über den Inhalt nun freigegebener Dokumente berichtet und zu dem Ergebnis kommt, dass westdeutsche Behörden während des Kalten Krieges, zuerst im Auftrag der westlichen Besatzungsmächte und dann formal zwar selbständig, der Politik der Besatzungsmächte aber willig folgend, Bürgerrechte verletzt und zig Millionen von Postsendungen aus der DDR nicht nur gesichtet, sondern auch vernichtet haben – um die Westdeutschen, wie es hiess, vor kommunistischer Propaganda zu schützen.
Mit diesem Buch und im Gefolge der Diskussionen hierüber wurde bekannt, dass es auch noch im Jahr 2013 Sonderrechte aus Geheimverträgen mit den Geheimdiensten der westlichen Besatzungsmächte gab. Man staunte nicht schlecht, als Anfang August berichtet wurde, dass erst jetzt die deutsche Regierung solche Vereinbarungen mit Grossbritannien und den USA und dann auch mit Frankreich, die seit Ende der sechziger Jahre bestanden, gekündigt hat. Um Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen?

Schweizer und deutsche Souveränitätsdebatte

Auch in der Schweiz wird eine Souveränitätsdebatte geführt, die sich aber wesentlich von der bisherigen deutschen Diskussion unterscheidet. Die «Neue Zürcher Zeitung» hat dem Thema eine eher ambivalente Artikelserie gewidmet, aber die neuere wissenschaftliche Forschung hat mit der Arbeit des Schweizer Historikers René Roca, «Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll … Die schweizerische direkte Demokratie in Theorie und Praxis – Das Beispiel des Kantons Luzern» (ISBN 978-3-7255-6694-5), ein solides Grundlagenwerk zum Thema vorgelegt, dessen Lektüre jedem sehr zu empfehlen ist.
Während es in der Schweiz darum geht, an die Ursprünge und bewährten Traditionen der direkten Demokratie zu erinnern, die Volkssouveränität zu würdigen und deren geistige und geschichtliche Fundamente für die heute Lebenden zugänglich zu machen, gewinnt man in Deutschland einen anderen Eindruck. Die Souveränitätsdebatte dient manch einem dazu, den Bürgern einzutrichtern, dass Deutschland eben nicht souverän sei und die Bürger nur ja nicht auf die Idee kommen sollen, ihre Souveränität als Bürger zu leben und die Volkssouveränität auch zu verwirklichen.
Mit Sicherheit gilt das für Politiker wie den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble, der am 18. November 2011 vor den versammelten Bankern des Europäischen Bankenkongresses sagte, Deutschland sei «seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen» – dies aber nicht etwa kritisch meinte. Sondern als Rechtfertigung dafür nutzen wollte, dass die Deutschen sich auch künftig und noch viel mehr als bislang schon darauf einstellen sollten, nichts zu bestimmen zu haben. Insbesondere dann nicht, wenn es um den staatlichen Zugriff auf ihre Einkommen und ihr Vermögen geht. Die Deutschen sollen nicht nur auf ihre Souveränität verzichten, sondern für das europäische Grossgebilde, das geplant ist, auch noch sehr viel Geld bezahlen.

Karl Albrecht Schachtschneider: Souverän ist, wer frei ist

Karl Albrecht Schachtschneider, dessen 2012 erschienenem Buch «Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist» (ISBN 978-3-86445-043-3) das Zitat von Wolfgang Schäuble entnommen ist, hält schon im Vorwort seines Buches dagegen: «Die Verteidigung der Souveränität der Nationalstaaten gegen die postnationale Weltherrschaft ist der heutige Beruf derer, die die Freiheit der Bürger als Menschen nicht aufgeben wollen. Souveränität ist Freiheit. Sie kann nur in Rechtsstaaten, Demokratien und Sozialstaaten, in Republiken also, Wirklichkeit finden. Die Souveränität der europäischen Völker wird durch die europäische und die globale Integration abzuschaffen versucht.»
Professor Schachtschneider ermöglicht mit seinem Buch eine kopernikanische Wende in der deutschen Souveränitätsdebatte, die schweizerische Züge tragen kann – die Schweiz ist übrigens das Land, das auch Schachtschneider als «das demokratischste Land dieser Welt, wenn nicht das einzig wirklich demokratische Land» bezeichnet – und die aktuelle Souveränitätsdebatte vom Kopf auf die Füsse stellt.

Die Menschenwürde gebietet souveräne Bürger und direkte Demokratie

Hilfestellung dabei, dass diese Debatte nicht mehr von dem her, was die ehemaligen Siegermächte gewährt haben und gewähren, sondern vom Bürger und dessen Rechten her geführt wird, leistet das deutsche Bundesverfassungsgericht. In seinem Urteil vom 7. September 2011 heisst es ausdrücklich: «Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen verankert.» Schachtschneider ergänzt mit Blick auf die Forderung nach direkter Demokratie, nach Volksinitiativen und Referenden, wegweisend: «Zu den elementaren Bestandteilen des Demokratieprinzips zählt das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Wahlen, sondern auch die Abstimmungen. Diese werden den Bürgern auf Bundesebene entgegen Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG vorenthalten. Dadurch werden die Freiheit der Bürger, die Würde des Menschen und die Souveränität des Volkes verletzt.»
Schachtschneider charakterisiert die dieser Verletzung zugrundeliegenden derzeitigen politischen Verhältnisse in Deutschland: «Der Staat der Bürger ist von einer ‹Räuberbande› übernommen worden. Aufgabe der Abgeordneten und des Parlaments ist die Erkenntnis dessen, welche Politik richtig für das gute Leben des Volkes auf der Grundlage der Wahrheit ist, also zu erkennen, was in der jeweiligen Lage Recht ist, nicht aber das Volk zu beherrschen, ja zunehmend mit allen Mitteln moderner Herrschaft, zumal mittels der Medien und des Verfassungsschutzes, zu unterdrücken, vornehmlich um ein Ziel zu erreichen, die Auflösung Deutschlands als eines souveränen Staates freier Bürger und die Integration der Deutschen in entbürgerlichte Vereinigte Staaten von Europa, einen Grossstaat, in dem die politische Klasse die Bevölkerung leicht beherrschen kann, weil diese, degradiert zu blossen Arbeitern und Verbrauchern, das bürgerliche Ethos nicht mehr verwirklichen können, wenn nicht gänzlich, mehr noch als gegenwärtig in den Nationalstaaten, vergessen haben.»

Sich seiner Souveränität bewusst werden und als souveräner Bürger handeln

Aber zu den natürlichen Rechten des Menschen zählt und dem bürgerlichen Ethos entspricht die Souveränität des Bürgers. Wenn es stimmt, dass der «Staat der Bürger von einer ‹Räuberbande› übernommen worden» ist, dann anerkennt das Naturrecht hiergegen ein Widerstandsrecht als Bürgerrecht. René Roca hat dies geistes- und verfassungsgeschichtlich belegt.
Widerstandsrecht heisst aber nicht, zu den Waffen zu greifen und Gewalt anzuwenden. Geschichte und Gegenwart sind voll von solchen blutigen und sinnlosen Episoden. Widerstandsrecht des souveränen Bürgers heisst heute vielmehr, sich seiner Souveränität bewusst zu werden und als souveräner Bürger zu handeln. Nicht selbst das Recht zu verletzen und nicht zu ruhen, bis das, was Recht ist, auch Gesetz und Wirklichkeit wird. Karl Albrecht Schachtschneider schreibt: «Was somit nicht Wille des Volkes ist, verletzt das Volk in dessen Souveränität, in dessen Freiheit. […] Jede Politik, die dem demokratischen Prinzip der politischen Willensbildung nicht genügt, verletzt die Souveränität des Volkes.»

Wie wollen sich die Deutschen in der heutigen Welt positionieren?

Eine Souveränitätsdebatte auf dieser Grundlage ist Deutschland sehr zu wünschen. Dies um so mehr, als es nicht nur um die innere Souveränität geht, sondern auch um die äussere. Wie wollen sich die Deutschen in der heutigen Welt positionieren? Als ein Land, das seine Verfassung, das Grundgesetz, ernstnimmt, sich künftig nicht weiter an aggressiven Kriegshandlungen und Drohungen gegen andere Staaten beteiligt und statt dessen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen achtet? Oder weiterhin als dienstbarer und kriegsbereiter Vasall der Grossmacht USA? Oder sogar mit eigenen aggressiven Grossmachtambitionen in Eu­ropa und der Welt? Sollen alte Bündnisse gefestigt oder etwa neue Bündnisse eingegangen werden? Oder wollen sich die Deutschen künftig von allen Machtbündnissen mit imperialen Zielen fernhalten und einen neutralen Weg beschreiten?
Kann sich die deutsche Geschichte tragisch wiederholen? Manche behaupten: Eine falsch geführte, eine machtpolitisch orientierte Souveränitätsdebatte und der dazugehörige Wille angelsächsischer Kreise könnten Deutschland auf die schiefe Bahn einer Konstellation wie vor dem Ersten Weltkrieg führen. Deutschland könnte zum dritten Mal in 100 Jahren auf der «falschen» Seite der geplanten Front zu stehen kommen. Die Behauptung dieser angelsächsischen Kreise: Deutschland ist unzuverlässig, nicht eindeutig, noch immer um einen Ausgleich mit dem «Feind» bemüht, zum Beispiel mit Russland …, schon wieder ein wirtschaftlich zu starker Konkurrent. Deutschland
sei noch immer eine mitteleuropäische Kontinentalmacht mit zu starken Bindungen nach Osten hin. Die «Integration» in den «Westen» sei nicht wirklich gelungen. Tatsächlich gibt es in Deutschland sogar einen regierenden Aussenminister, der vor Jahren von einer «Scharnierfunktion» Deutschlands zwischen West und Ost geschrieben hat.
Mächte mit imperialen Zielen haben keine «Freunde» in der Welt, sie haben nicht einmal ein Vaterland. Sie verfolgen ohne Skrupel ihre Interessen und suchen nach «Koalitionen der Willigen». Wird in Deutschland hierüber schon nachgedacht? Souveräne Bürger stehen auch vor dieser Aufgabe.    •

*    Der Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12. September 1990 regelt unter anderem die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland (nach dem Beitritt DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes) zu den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Artikel 7 des Vertrages lautet:
    «(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der vier Mächte aufgelöst.
    (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäss volle Souveränität über seine inneren und äusseren Angelegenheiten.»

Volksinitiative «Für den ESM-Austritt» praktiziert die naturrechtlich begründete Souveränität der Bürger

km. Schon seit einem halben Jahr sammeln Bürger für die deutsche Volksinitiative «Für den ESM-Austritt» (www.volksinitiative-esm-austritt.de) im ganzen Land Unterschriften für ein ESM-Austrittsgesetz. Nach dem Erreichen von 400 000 Unterschriften soll dieses Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Die Volksinitiative ist ein Beispiel dafür, dass Bürger auch in Deutschland ihr naturrechtlich begründetes Recht auf Souveränität ernst- und wahrzunehmen beginnen. Die Initiative beruft sich auf Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von diesem auch in Abstimmungen ausgeübt werden kann. Direkte, sachunmittelbare Demokratie ist verfassungsrechtlich garantiert und der unmittelbarste Ausdruck der Volkssouveränität. Versuche, diese Rechte dem Volk vorenthalten zu wollen, sind Unrecht.
Im seit September 2012 bestehenden «Vertrag über die Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus» (ESM) erkennt die Volksinitiative nicht nur einen komplett falschen Weg bei der Lösung der nach wie vor virulenten Euro-Krise und der Staatsschuldenprobleme in den Euro-Staaten, sondern auch einen fundamentalen Angriff auf die Souveränität der Bürger und die Volkssouveränität. Die Antwort der deutschen Volksinitiative auf diese Angriffe lautet deshalb: Sapere aude! Habe Mut, Dich Deiner Souveränität zu bedienen!

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