«Lass unser Vaterland niemals im Streite um das Brot, geschweige denn im Streite um Vorteil und Überfluss untergehen!»

«Lass unser Vaterland niemals im Streite um das Brot, geschweige denn im Streite um Vorteil und Überfluss untergehen!»

Auszüge aus einem Bettagsmandat* von 1862 von Gottfried Keller

Mitbürger! Wir heissen auch heute die Pflicht willkommen, welche uns auferlegt, beim Herannahen des eidgenössischen Bettages ein getreuliches Wort an euch zu richten.
Als die Eidgenossen diesen Tag einsetzten, taten sie es wohl nicht in der Meinung, einen Gott anzurufen, der sie vor andern Völkern begünstigen und in Recht und Unrecht, in Weisheit und Torheit beschützen solle; und wenn sie auch, wo er es dennoch getan, in erkenntnisreicher Demut für die gewaltete Gnade dankten, so machten sie um so mehr diesen Tag zu ihrem Gewissenstag, an welchem sie das Einzelne und Vergängliche dem Unendlichen, und ihr Gewissen, das in allen weltlichen Verhandlungen so oft durch Rücksichten des nächsten Bedürfnisses, der scheinbaren Zweckmässigkeit, der Parteiklugheit befangen und getäuscht wird, dem Ewigen und Unbestechlichen gegenüberstellen wollten.
Mitbürger! Wenn in ernster Feierstunde sich jeder von euch fragen wird: Welches ist mein innerer und sittlicher Wert als einzelner Mann, welches ist der Wert der Familie, welcher ich vorstehe? so stellt er sich diese Fragen, zum Unterschied von den übrigen Festtagen unserer Kirche, vorzugsweise mit Beziehung auf das Vaterland und fragt sich: Habe ich mich und mein Haus so geführt, dass ich imstande bin, dem Ganzen zum Nutzen und zur bescheidenen Zierde zu gereichen, und zwar nicht in den Augen der unwissenden Welt, sondern in den Augen des höchsten Richters? Und wenn sodann alle zusammen sich fragen: Wie stehen wir heute da als Volk vor den Völkern, und wie haben wir das Gut verwaltet, das uns gegeben wurde?, so dürfen wir nicht mit eitlem Selbstruhm vor den Herrn aller Völker treten, der alles Unzureichende durchschaut und das Glück von ehrlicher Mühewaltung, das Wesen vom Scheine zu unterscheiden versteht.
Zwar ist unserm Volke neulich Ehre geworden bei edlen und grossen Völkern, welche das zu erringen trachten, was wir besitzen, und unsere Absendlinge als Beispiele und Lehrer in den Hantierungen nationalen Lebens gepriesen haben; und erleuchtete Staatsgelehrte weisen schon allerwärts auf unsere Einrichtungen und Gebräuche als auf ein Vorbild hin. Aber wenn auch, wie einer unserer Redner am frohen Volksfeste es aussprach, der grosse Baumeister der Geschichte in unserem Bundesstaate nicht sowohl ein vollgültiges Muster als einen Versuch im kleinen, gleichsam ein kleines Baumodell aufgestellt hat, so kann derselbe Meister das Modell wieder zerschlagen, sobald es ihm nicht mehr gefällt, sobald es seinem grossen Plane nicht entspricht. Und es würde ihm nicht mehr entsprechen von der Stunde an, da wir nicht mehr mit männlichem Ernste vorwärtsstreben, unerprobte Entschlüsse schon für Taten halten und für jede mühelose Kraft­äusserung in Worten uns mit einem Freudenfeste belohnen wollten.
Die Erfüllung unseres öffentlichen Lebens äussert sich vorzugsweise in der Erziehung unserer Kinder zu einem menschenwürdigen Dasein, zu den höchsten Zwecken unseres Staates und in der Bestellung und Vollziehung unserer Gesetzgebung.
Unsere Kirche wird allmählich, aber sicher in jener Reinigung von der Willkür menschlichen Wähnens und Streitens und in jenem frischen und liebevollen Anfassen der Welt fortschreiten, welche ihr endlich wieder die allgemeine Macht über die Gemüter verleihen und sie vor drohender Zersplitterung bewahren werden. Die Angelegenheiten der Volks- wie der höhern Schule werden nicht aufhören, der Augapfel des zürcherischen Volkes zu bleiben und jener festen Gestaltung entgegenreifen, welche jedem Mitgliede unseres Gemeinwesens seine Lebensstellung klar, sicher und erfreulich macht.
Betrachten wir aber das eilige und veränderliche Leben unserer Gesetzgebung, wie es die Mehrzahl der eidgenössischen Stände bewegt und vorwärts oder rückwärts treibt, sehen wir, wie der Wechsel der Bedürfnisse und Anschauungen, die rasch folgenden Übergänge der Zeitverhältnisse und Zustände Gesetze entstehen und verschwinden lassen, ehe sie nur entfernt in das Bewusstsein des Volkes gedrungen sind, erfahren wir, wie jedes kleine Bedürfnis Veranlassung gibt, selbst an unserer so schwer erkämpften Bundesverfassung und mit ihr an den Grundlagen des eidgenössischen Lebens zu rütteln: so finden wir den Massstab, den wir an unsere wirkliche Reife zu legen haben, und müssen uns fragen: Sind wir ein Volk von Männern, welche zur Stunde ein Gesetz hervorzubringen vermögen, das, in ihre Herzen gegraben, für die Dauer von auch nur einem Jahrhundert berechnet ist? Die Antwort wird uns sagen, dass wir in unserer Gesamtheit noch nicht die dazu unentbehrliche harmonische Durchbildung, Einsicht und Beständigkeit errungen haben, noch nicht diejenige gute Willensstärke und Vertragstreue, welche ein vereinbartes, einfaches, fest umschriebenes Gesetz ohne Arg zu ertragen vermag und in Fleisch und Blut übergehen lässt. Wir werden damit ein Ziel vor uns sehen, das wir erst noch zu erreichen haben; und die innere Kraft zu erwägen, welche uns zur Stunde noch dazu mangelt, wird eine nicht unwürdige Aufgabe des eidgenössischen Gewissenstages sein.
Inzwischen dürfen wir nicht ermüden, den Ausbau unserer öffentlichen Einrichtungen nach Pflicht und Gewissen zu betreiben und allein von wahrer Nächstenliebe so wie von der Achtung vor dem Rechte beseelt, das Wesen des Geistes, der durch die Zeit fährt, zu beobachten. [...]
Über das Weltmeer her dröhnt das wildeste Kriegsgetöse, dasjenige eines mörderischen Bruderkrieges, in unsere Ohren und berührt nicht nur allzunah die tägliche Sorge von Tausenden unserer Mitbürger, sondern trifft auch mit eherner Mahnung unser vaterländisches Herz.** Dort haben vor erst achtzig Jahren wahre Weise und Helden die ­grösste und freieste Republik der Welt gegründet, eine Zuflucht der Bedrängten aller Länder. Die unbeschränkteste Freiheit, die beweglichste Begabung in Verkehr und Einrichtung, in Erfindung und Arbeit aller Art, ein unermessliches Gebiet zu deren Betätigung, ohne einen freiheitfeindlichen und mächtigen Nachbar an irgendeinem Punkte der weiten Grenzen, sehen wir den grossen, blühenden Staatenbund jetzt in zwei Teile zerspalten, die sich wie zwei reissende Tiere zerfleischen. Und welches ist die unerhörte Gewalt, die solches bewirkt? Es ist die in Geiz verwandelte Bitte um das tägliche Brot, es ist der Streit um Gewinn und irdischen Vorteil, der unter dem Vorwande ökonomischer Notwendigkeit die ältesten und ersten Grundzüge christlicher Weltanschauung verleugnet und in Strömen Blutes erstickt.
Angesichts eines solchen Schicksales werden wir, liebe Mitbürger, am eidgenössischen Bettage mit der Bitte um das tägliche Brot die Bitte vereinigen: «Lass unser Vaterland niemals im Streite um das Brot, geschweige denn im Streite um Vorteil und Überfluss untergehen!»
Wenn ihr so das Wohl des Vaterlandes und die Erhaltung seiner Ehre und Freiheit vom Himmel erfleht, so gedenket auch der Völker, welche zur Stunde in heissem Fieberkampfe mit den Feinden ihrer Freiheit ringen, und gedenket der kranken Schwester über dem Meere, welche so viele euerer Brüder in ihren Reihen zählt!
Möge am 21. Herbstmonat unsere Landeskirche in ihren einfachen Räumen ein einfach frommes, hell gesinntes Volk vereinigen! Möge aber auch der nicht kirchlich gesinnte Bürger im Gebrauche seiner Gewissensfreiheit nicht in unruhiger Zerstreuung diesen Tag durchleben, sondern mit stiller Sammlung dem Vaterlande seine Achtung beweisen!    •

*    Ungedruckter Entwurf des Mandats für den auf Sonntag, den II. Herbstmonat 1862, festgesetzten Dank-, Buss- und Bettag.
**    Hinweis auf den Bürgerkrieg in den Vereinigten Staaten von Nordamerika um die Abschaffung der Sklaverei.

Quelle: Gottfried Keller. Ein Bettagsmandat. In: Gottfried Kellers Werke. hg. v. Gustav Steiner. Siebter Band, unveränd. Nachdruck. Birkhäuser Verlag. Basel 1966.

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