von Nationalrat Luzi Stamm
Ein Grossteil der Bevölkerung hat gar nicht realisiert, dass ein Teil unseres «Volksvermögens Gold» im Ausland liegt und bereits mehr als die Hälfte der Goldreserven verkauft sind.
Die USA (beziehungsweise die amerikanische Notenbank FED) und die EU (beziehungsweise die europäische Zentralbank EZB) sind drauf und dran, Dollar und Euro in den Boden zu wirtschaften. Immer mehr wird unsere Nationalbank dazu gedrängt oder sogar gezwungen, grosse Risiken einzugehen. Je grösser die Risiken, desto wichtiger ein ausreichender Gold-Notvorrat!
Nur mit einer unabhängigen Nationalbank beziehungsweise einer unabhängigen Währung können Selbständigkeit und Wohlstand der Schweiz gesichert bleiben. Je grösser die Goldreserven sind, desto unabhängiger bleibt die Nationalbank und desto weniger kann sie von aussen unter Druck gesetzt werden. Die vorliegende Initiative stärkt somit nicht nur die Unabhängigkeit der Nationalbank, sondern der Schweiz insgesamt.
Selbst die weltweit besten Finanzexperten wissen nicht, wie sich die Finanzmärkte, Aktienkurse, Wechselkurse usw. entwickeln werden. Aber alle Erfahrungen zeigen: Je unsicherer die wirtschaftlichen Zeiten sind, desto wichtiger sind Goldreserven. Die Initiative «Rettet unser Schweizer Gold» verlangt:
1. Weitere Verkäufe der Goldreserven werden untersagt.
2. Das Nationalbankgold ist in der Schweiz zu lagern.
3. Die Nationalbank muss einen Teil ihrer Reserven zwingend in Gold halten (mindestens 20% der Aktiven).
Alle Vorstösse in diese Richtung wurden im Schweizer Parlament abgelehnt. Es bleibt somit nur noch die Volksinitiative!
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 99a
(neu) Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank
1 Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind unverkäuflich.
2 Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind in der Schweiz zu lagern.
3 Die Schweizerische Nationalbank hat ihre Aktiven zu einem wesentlichen Teil in Gold zu halten. Der Goldanteil darf zwanzig Prozent nicht unterschreiten.
Art. 197 Ziff. 9 (neu) Übergangs-
bestimmung zu Art. 99a (Goldreserven
der Schweizerischen Nationalbank):
1 Für die Erfüllung von Absatz 2 gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren nach Annahme von Art. 99a durch Volk und Stände.
2 Für die Erfüllung von Absatz 3 gilt eine Übergangszeit von fünf Jahren nach Annahme von Art. 99a durch Volk und Stände.
Zu 1. Weitere Verkäufe der Goldreserven werden untersagt.
Bis vor zehn Jahren besass die Schweiz pro Kopf der Bevölkerung weltweit die weitaus grössten Goldreserven.
Immer wieder wurde betont, ein Verkauf dieses Volksvermögens komme nicht in Frage. So erklärte z.B. am 19. Juni 1995 Jean Zwahlen als damaliges Direktoriumsmitglied der Nationalbank: «Um es ganz offen zu sagen: Die Schweizerische Nationalbank beabsichtigt in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. […] Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.»
Kurz darauf war alles anders: Wie eine Bombe schlug am 5. März 1997 die Rede von Bundesrat Arnold Koller im Nationalrat ein, als er aus heiterem Himmel propagierte, die Nationalbank solle für sieben Milliarden Franken «überschüssige» Goldreserven verkaufen. Dies kurz nachdem der Bundesrat selbst noch beteuert hatte, das Gold (das «Tafelsilber») werde nicht verkauft.
Damals stand die Schweiz wegen «nachrichtenlosen Vermögen» und angeblichem Fehlverhalten während des Zweiten Weltkriegs in der Kritik. Bundesrat Koller propagierte deshalb eine «7-Milliarden-Solidaritätsstiftung» (unter anderem für Holocaust-Opfer), finanziert durch Goldverkäufe. Die Solidaritätsstiftung wurde zwar vom Volk an der Urne verworfen. Verkauft wurde das Gold trotzdem; ab Mai 2000 vorerst 1300 Tonnen – während fast fünf Jahren Tag für Tag eine Tonne. Kaum war diese Aktion beendet, folgte der Verkauf von weiteren 250 Tonnen.
Bis im Jahr 2000 besass unsere Nationalbank mit ihren 2590 Tonnen Gold noch volle acht Prozent des gesamten behördlichen Goldes weltweit; eine enorme Reserve für ein Land von der Grösse der Schweiz.
Noch 1998 rühmte der Bundesrat diesen hohen Goldbestand mit folgenden Worten (amtliches Bulletin): «Die Deutschen haben etwa 3000 Tonnen Gold und 90 Millionen Einwohner. Wir haben 2600 Tonnen und 7 Millionen Einwohner. Die USA mit sehr viel mehr Einwohnern haben 8000 Tonnen, also nur ungefähr das Dreifache der Schweiz.»
Kurz danach kündigte die Schweiz massive Goldverkäufe an. Am 20. Mai 1999 erklärte der ehemalige amerikanische Notenbankpräsident Alan Greenspan vor dem amerikanischen «Housebanking Committee»: «Es ist ziemlich offensichtlich, dass Zentralbanken sich darüber im klaren sind, dass – wenn sie Goldverkäufe ankündigen – der Preis sinkt und niedrigere Notierungen ihnen tiefere Erlöse bringen. Kein Händler mit nur ein bisschen Selbstrespekt würde je eine solche Dummheit begehen.»
Die Schweizer Nationalbank aber hat im voraus angekündigt, sie werde die Hälfte ihres Goldes verkaufen. Schon zwei Jahre nach Abschluss der ersten Verkaufsaktion hätte das Gold rund doppelt so viel Wert gehabt. Hätten wir die insgesamt verkauften 1550 Tonnen heute noch, würde die Nationalbank gemäss dem momentanen Marktpreis des Goldes rund 70 Milliarden Franken an zusätzlichen Reserven besitzen (in Zahlen Fr. 70 000 000 000.00).
Zu betonen ist, dass sich unsere Bevölkerung nie zur Frage äussern konnte, ob Gold verkauft werden soll oder nicht; auch wenn es dabei um ihr eigenes Volksvermögen ging.
Die politischen Diskussionen und die Volksabstimmungen betrafen nie die Frage des Verkaufs, sondern nur immer die Frage, wie ein Verkaufserlös verteilt werden solle (von der Abstimmung «Goldinitiative-AHV» am 22.09.2002 bis zur «Kosa-Initiative» am 24.09.2006).
Auch das Parlament hat nie über den Goldverkauf abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier irregeführt wurden und kaum merken konnten, welche Auswirkungen die diversen Revisionen haben könnten.
Die Goldverkäufe wurden immer in kleinem Kreis abgesprochen und entschieden. Das war schon bei den Plänen zur erwähnten «Solidaritätsstiftung» so: Die Idee des Goldverkaufs im Wert von sieben Milliarden Franken wurde von Direktor Hans Meyer (einem der damaligen drei Direktoriumsmitglieder der Nationalbank), dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger bei einem Waldspaziergang «verkauft».
Die geltende Regelung ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird. Sie brauchen nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.
Am 1.1.2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn vor der damaligen Volksabstimmung der Bevölkerung nichts dergleichen mitgeteilt wurde, wird heute geltend gemacht, damit sei die Golddeckung des Schweizerfrankens aufgehoben worden. Kaum war die Verfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe mit der Begründung, die Nationalbank habe grosse Gewinne erzielt. Die «Neue Zürcher Zeitung» schrieb am 05.01.2001 euphorisch: «Goldsegen für die Nationalbank, 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn».
«Goldsegen»? Die Nationalbank hatte kein Gramm zusätzliches Gold erhalten! Sie hatte nur ihr Gold neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen Umrechnungs- Wert von Fr. 4595,74/kg wurde das Gold in den Nationalbank-Büchern auf den damaligen Marktpreis hinauf korrigiert, der in jenem Moment Fr. 15 391,00/kg betrug. Indem das Gold – wie bei einem «Buchhaltertrick» – zu einem viel höheren Preis verbucht wurde, wurde schlagartig angeblich «nicht mehr benötigtes, überschüssiges» Gold geschaffen, womit die Verkäufe anschliessend gerechtfertigt wurden.
Indem kurzerhand via Wert statt via Gewicht argumentiert wurde, wurde und wird dem Aussenstehenden Sand in die Augen gestreut. Wer nur oberflächlich die Statistik liest, erkennt nicht, dass die Goldmenge sinkt, wenn gleichzeitig der Buchwert des Goldes nach oben korrigiert wird und das Total «Menge mal Preis» steigt. Bei steigenden Goldpreisen meint der Bürger, es gebe einen «Goldsegen», selbst wenn laufend Gold verkauft wird.
Zu 2. Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind in der Schweiz zu lagern.
Beim Nationalbankgold handelt es sich um Volksvermögen. Um so erstaunlicher ist, dass der Schweizer Öffentlichkeit keine Auskunft gegeben wird, wo sich das Gold befindet. Nicht einmal das Parlament erhält Einblick. Misstrauisch geworden stellten in den letzten Jahren zahlreiche Nationalräte kritische Fragen: Wo ist das Schweizer Gold eingelagert? Liegt es teilweise im Ausland? Ist es eventuell ausgeliehen und gar nicht mehr vorhanden? Berühmt wurde die Antwort des zuständigen Bundesrats auf die Anfrage von Nationalrat Günter: «Wo diese Goldbarren nun genau liegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiss, es nicht wissen muss und es nicht wissen will.»
Bekannt ist nur, dass ein Teil im Ausland gelagert ist. Dort nützt es in einer wirklich schweren Krise nichts, wenn andere Länder nur noch die eigenen Interessen verfolgen und die Herausgabe des Goldes von einem kleinen Land wie der Schweiz nicht mehr erzwungen werden kann. Die Initiative verlangt folgerichtig, dass alle Goldreserven überprüfbar in der Schweiz gelagert werden.
Zu 3. Die Nationalbank muss einen Teil ihrer Reserven zwingend in Gold halten (mindestens 20% der Aktiven).
Schliesslich fordert die Initiative, dass die Nationalbank mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Form von Gold zu halten hat. Damit wird die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht in Frage gestellt: Sie kann ihre Bilanz nach wie vor nach Belieben erhöhen und in grossem Stil Fremdwährungen kaufen. Die vorliegende Initiative schreibt nur vor, dass die Nationalbank Hand in Hand mit solchen Aktivitäten auch einen Teil in Gold anlegen muss. Damit wird das Volksvermögen geschützt, falls die Nationalbank die Situation falsch einschätzt und Fehler macht.
Gerade die Tatsache, dass die Nationalbank in den letzten zehn Jahren massiv Gold (nota bene zu einem Bruchteil des heutigen Preises) verkauft hat, zeigt, dass auch sie die Situation völlig falsch einschätzen kann. Um so wichtiger ist es, dass sie Gold als werthaltige Reserve hält. Zwanzig Prozent der Aktiven ist ein angemessener Teil. Man halte sich folgendes Bild vor Augen: Wer mit dem Geländefahrzeug auf vier Rädern im riskanten Gelände unterwegs ist, tut gut daran, wenigstens ein Reserverad als Sicherheit mitzunehmen. Auf die Nationalbank übertragen: Wer mit 80 Prozent Fremdwährungen unterwegs ist, die sehr grosse Risiken beinhalten, tut gut daran, wenigstens 20 Prozent reale Sicherheit im Gepäck zu halten.
Je unstabiler die Verhältnisse mit Banken- und Währungskrisen sind, desto wichtiger ist ein «Ja» zur vorliegenden Volksinitiative. Noch sind die notwendigen Unterschriften nicht zusammen. Wir sind dankbar für jede zusätzliche Unterschrift. •
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