«Lehrplan 21»: Die Schweiz hat Besseres verdient

«Lehrplan 21»: Die Schweiz hat Besseres verdient

von Daniel Jenny

Der Artikel «Lehrplan 21 aus rechtlicher Sicht» in der Zeit-Fragen-Ausgabe vom 15. Oktober zeigt erfreulicherweise auf, dass keinem Kanton vorgeschrieben werden kann, diesen Lehrplan zu übernehmen. Dies gilt für alle Kantone – unabhängig davon, ob der Kanton dem «HarmoS-Konkordat» beigetreten ist oder nicht.

Im folgenden möchte ich meine Gründe darlegen, warum der Werkplatz Schweiz etwas Besseres verdient hat als diesen Lehrplan. Ich unterrichte Informatiker-Lernende (Lehrlinge) an einer öffentlichen Berufsfachschule (Gewerbeschule) im Kanton St. Gallen. Berufsfachschulen bilden die Lernenden 1 bis 2 Tage in der Woche aus, um ihnen als Staatsbürger und Berufsmann bzw. Berufsfrau einen guten Lehrabschluss zu ermöglichen. Auch jungen Kollegen, die weniger als 5 Jahre unterrichten, ist es aufgefallen, dass das Leistungsniveau von vielen Lernenden in den Fächern Mathematik und Deutsch gesunken ist. Dies ist aber nicht, weil die Lernenden nicht am Beruf interessiert sind, sondern weil sie das nötige Wissen nicht mehr mitbringen. Die Lehrbetriebe und Berufsfachschulen versuchen, das fehlende Wissen aufzuarbeiten. Sobald sich nach einer intensiven Übungsphase erste Erfolge zeigen, sind die Lernenden ermutigt und können sich leistungsmässig erholen. Dies wäre allen Jugendlichen zu gönnen.
Nun wäre es also eine günstige Gelegenheit, mit dem «Lehrplan 21» die Schüler besser auf eine Lehre vorzubereiten. Was wird nun z. B. in der Mathematik verlangt? Worauf können die Berufsfachschulen aufbauen? Greifen wir als Beispiel das Thema Gleichungen auf, da das Umformen von Formeln in technischen Lehrberufen wichtig ist. Im derzeit gültigen Lehrplan wird als Ziel der Oberstufe bei Gleichungen Folgendes verlangt:

  • Gleichungen ersten Grades mit einer Unbekannten auflösen, jeweils mit bzw. ohne einer Unbekannten im Nenner.1

Hier ist im geltenden Lehrplan der Oberstufe das Ziel eindeutig formuliert. Warum immer weniger Schüler dies beherrschen, müsste untersucht werden. Sind etwa die Lehrmittel oder die Lehrmethoden der Zielerreichung nicht förderlich? Statt das zu verbessern, wird dieses Ziel für die Schüler im Grundlagen-Niveau der Oberstufe (Realschule) ganz fallengelassen. Der «Lehrplan 21» schreibt als Abgangsziel lediglich für Oberstufensschüler im Erweiterungsniveau (Sekundarschule) vor:

  • Die Schülerinnen und Schüler können lineare Gleichungen mit einer Variablen mit Äquivalenzumformungen lösen.2

Für diese Schüler ist das Ziel vereinfacht, da das Lösen einer Gleichung mit einer Unbekannten im Nenner entfällt. Merkwürdig, dass die Leistungen für die junge Generation abgesenkt werden, obwohl der Bundesrat gerade die MINT-Berufe mit ihren Gebieten Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik stärken möchte …
Beim Lesen des «Lehrplans 21» sind mir einige merkwürdige Rechenziele aufgefallen. «Die Schülerinnen und Schüler …

  • … können zwischen exakten und gerundeten Werten unterscheiden.3
  • … entscheiden situativ, mit gerundeten oder exakten Werten zu operieren.»

Sollen dies wirklich Ziele für die Abschlussklassen der Oberstufe sein? Soll man sich damit zufriedengeben?
Ebenso ist mir «Nicht-Mathematisches» im Rechnen unter dem Abschnitt «Erforschen und Argumentieren» aufgefallen. «Die Schülerinnen und Schüler …

  • … können sich auf anspruchsvolle offene Aufgaben einlassen.»4

Was bedeutet «einlassen» bei einer Rechenaufgabe? Psychologische Deutungen haben im Rechenunterricht nichts verloren. Schüler sollten nicht interpretiert, sondern in den Grundlagen angeleitet werden.
Die junge Generation in der Schweiz hat es verdient, dass sie gefördert und gefordert wird. Mit weggelassenen und unklaren Zielen erhalten die Berufsanfänger kein gutes Rüstzeug für eine erfolgreiche Lehre.
Meine Ausführungen sollen die juristische Argumentation aus dem oben erwähnten Artikel unterstützen, warum die Kantone nicht verpflichtet werden können, den «Lehrplan 21» zu übernehmen. Der Kanton St. Gallen ist dem «HarmoS-Konkordat» beigetreten. Damit gilt für den «Lehrplan 21» folgendes HarmoS-Ziel: «Während der obligatorischen Schule erwirbt sich jede Schülerin und jeder Schüler die Grundbildung, welche den Zugang zur Berufsbildung […] ermöglicht.»5 Dieses Ziel wird mit dem «Lehrplan 21» sicher nicht erfüllt.

Ähnliches Vorgehen auch in Berufsfachschulen

Die Abläufe beim «Lehrplan 21» haben mich an jene aus dem eigenen Umfeld der Berufsfachschule erinnert. Die Ausbildung des Informatikerberufes ist in einer Bildungsverordnung festgehalten. Diese soll nun einer Neuerung unterzogen werden. Für unsere Schule würde dies bedeuten, dass wir die Lektionenzahl für Mathematik und Naturwissenschaften auf die Hälfte reduzieren müss­ten, ohne dass ein anderes Fach dafür mehr Lektionen erhielte. Wenn die Lernenden aus der Oberstufe weniger mitbringen, fällt dies natürlich dann nicht mehr auf, wenn die Abnehmer-Schulen selbst auch den Stoffumfang einschränken. Wollen wir mit solchen Massnahmen die Klein- und Mittelbetriebe stärken? Wer übernimmt die Verantwortung von solchen Schildbürgerstreichen? Dies riecht nach Gleichmacherei, eingespiesen von internationalen Organisationen wie OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und EU. Wenn alles gleich ist, ist es aber nicht besser! Gleichmachen bedeutet wieder einmal ein Absenken nach unten.
Neben dem Absenken des Leistungsniveaus in der Oberstufe und beim Informatiker-Lehrberuf fällt mir weiteres gleiches Vorgehen auf:

  • Viele Lehrbetriebe waren mit der neuen Bildungsverordnung nicht einverstanden. Sie wurden auf eine elektronische Umfrage verwiesen. Diese liess es in einigen relevanten Punkten nicht zu, seine Meinung abzugeben, da nur vorgefertigte Auswahlantworten zur Verfügung standen. Es gab Punkte, in denen über 80% der Lehrbetriebe nicht einverstanden waren.
  • Die Rektoren der Berufsfachschulen haben sich deutlich gegen die neue Bildungsverordnung beim Informatiker ausgesprochen. Parallel zur «Anhörung» der Berufsfachschulen können die Kantone eine Stellungnahme abgeben. Das hat aber an Bedeutung verloren, da im «Haus der Kantone» eine «Expertengruppe» eingerichtet wurde, die ihre Stellungnahme zum besten gibt. Wie ist nun diese ausgefallen? Sie gab von sich, dass die Betriebe mit der neuen Bildungsverordnung sehr zufrieden sind. Sie behaupten dies sogar in Punkten, in denen die Mehrheit der Lehrbetriebe eben gerade nicht einverstanden waren. – Wie nennt man das, wenn man die Sachlage nicht richtig beschreibt?

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Stellungnahmen von Lehrbetrieben, von den «Organisationen der Arbeit» ODA (Branchenverbänden) und Schulen kontrovers ausfallen können. Bis jetzt ging ich davon aus, dass das Gros der Lehrbetriebe berücksichtigt wird, da das Erfolgsmodell der «dualen Ausbildung» nur mit den Lehrbetrieben möglich ist. Wir sollten der Bereitschaft der Lehrbetriebe für den zukünftigen Werkplatz Schweiz sehr Sorge tragen. Auch das «Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation».Veränderungen sollten Verbesserungen sein.     •

1    vgl. <link http: www.schule.sg.ch home volksschule unterricht lehrplan _jcr_content par downloadlist downloadlistpar download_6.ocfile>www.schule.sg.ch/home/volksschule/unterricht/lehrplan/20081/_jcr_content/Par/downloadlist/DownloadListPar/download_6.ocFile /8_Fachbereich_Mathematik.pdf, Ausgabe 2008, Seite 29
2    <link http: konsultation.lehrplan.ch>konsultation.lehrplan.ch/index.php |41|1&code=a|5|0|1|1|4
3    <link http: konsultation.lehrplan.ch>konsultation.lehrplan.ch/index.php |41|3&code=a|5|0|1|3|1&PHPSESSID=b71f53c503ba286ac658478413940068
4    <link http: konsultation.lehrplan.ch>konsultation.lehrplan.ch/index.php |41|2&code=a|5|0|1|2|1
5    <link>www.zeit-fragen.ch/index.php

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