Österreich
von der Österreichischen Offiziersgesellschaft ÖOG*
Dem statutarischen Auftrag entsprechend, als «sicherheitspolitisches Gewissen» der Republik Österreich, begrüsst die Österreichische Offiziersgesellschaft ÖOG die Entscheidung des Volkes im Rahmen der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 und sieht sich aufbauend auf der bisherigen Beschlusslage und den Positionen der ÖOG von der Sonderdelegiertenversammlung vom 24.11.2012 auch in ihren Forderungen bestärkt.
Die zukünftigen Anforderungen an das Bundesheer erfordern eine angepasste Berufskomponente und eine grössere Zahl an leistungsfähigen Truppen, die nach den Grundsätzen der Miliz auszurichten sind. Das Wesen der allgemeinen Wehrpflicht und des Milizsystems drückt sich durch einen vergleichsweise kurzen, aber intensiven Grundwehrdienst und regelmässig wiederkehrende Übungen aus.
Nur unter diesen Rahmenvorgaben ist die Aufwuchsfähigkeit und somit die volle Aufgabenerfüllung der Streitkräfte gewährleistet. Alle Reformmassnahmen haben sich daran zu orientieren.
Kernforderungen der ÖOG
• Beschliessen der neuen Sicherheitsstrategie im Parlament.
• Sicherstellen aller für die militärische Landesverteidigung relevanten Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Souveränität des Staates.
• Sofortige Erhöhung des Wehrbudgets auf mindestens 1% des BIP sowie Bereitstellen der notwendigen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der geplanten Reformmassnahmen zum Attraktivieren der Streitkräfte und des Grundwehrdienstes.
• Ableiten der Aufgaben für das österreichische Bundesheer:
– Sicherstellung des Verteidigungsauftrages durch Realisierung eines territorialen Schutzes, der Luftraumüberwachung sowie Sicherstellung der Assistenzeinsätze.
– Mitwirkung im Rahmen des internationalen Konfliktmanagements und der humanitären Hilfeleistung.
– Beitrag zur EU-Verteidigung.
• Dabei ist die Aufgabenerfüllung mit
– permanent und rasch verfügbaren Kräften für die Luftraumüberwachung, für Evakuierungsoperationen und zur Unterstützung der Kontingente im Ausland sowie zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden und zur Hilfeleistung nach Unglücksfällen aussergewöhnlichen Ausmasses
– und von rasch aufbietbaren Milizkräften, hauptsächlich für Aufgaben der militärischen Landesverteidigung, für den Objektschutz und sicherheitspolitische Assistenzen, aber auch zur Hilfeleitung im Rahmen von Katastrophen zu gewährleisten;
• Einführung eines neuen Militärdienstrechtes, das unter anderem durch Einführung von Zeitlaufbahnen, einschliesslich Übergangsbestimmungen für bereits im Dienststand befindliche Soldaten sowie sozial verträglicher Regelungen für Überstandpersonal die Personalentwicklung unterstützt.
• Attraktivieren der Streitkräfte als kompetenten und verlässlichen Arbeitgeber in der Republik durch moderne Ausrüstung, Ausstattung, Infrastruktur sowie auch weiterhin durch eine professionelle Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals und eine marktgerechte, konkurrenzfähige Bezahlung.
• Gewährleisten eines intensiven und nachhaltigen Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten und Ausbildung der Rekruten in einer Einsatzfunktion.
• Reduzierung der Rekruten als «Systemerhalter» durch Bereitstellen zusätzlicher finanzieller Mittel für die Aufnahme von Zeitsoldaten und Zivilbediensteten, Einsatz technischer Behelfe oder Fremdvergabe an zivile Leistungsträger.
• Die Grundwehrdiener haben grundsätzlich zur funktionsgerechten Ausbildung von Kadersoldaten und zur Sicherstellung der Aufgaben des Bundesheeres beizutragen. Zusätzlich stellen sie die Werbebasis für Längerdienende und Berufssoldaten dar.
• Der Grundwehrdiener stellt dabei einen wesentlichen Multiplikator in bezug auf Wehrpolitik und Sicherheitsvorsorge in Österreich dar.
• Klares Bekenntnis zur Miliz und damit zur Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte.
• Adaptieren der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flexible Aufbietung der Miliz bei allen Einsätzen des Bundesheeres.
• Verbesserung der erforderlichen Organisation für die etwa 23 000 Milizsoldaten, um einerseits die Nähr- und Ersatzraten, die Fort- und Weiterbildung und andererseits die Übungsfähigkeit zu gewährleisten.
• Wiedereinführung der derzeit ausgesetzten Milizübungen, um die Einsatzbereitschaft der zu strukturierenden Milizverbände zu erhalten. Die Übungen sollten zumindest im zweijährigen Rhythmus stattfinden und könnten mit der Ausbildung von Rekruten zum Beispiel durch Partnerverbände oder zeitgleiches Üben von Miliz und Rekruten im 6. Ausbildungsmonat harmonisiert werden.
• Renovierung bzw. Neubau der Infrastruktur, wo notwendig, nach modernen Standards, durch Erneuerung bzw. Verbesserung der Unterkünfte, der Sportanlagen, der Betreuungseinrichtungen, aber auch der Werkstätten, der Übungsanlagen und sonstiger für die Aufgabenerfüllung erforderlicher Räumlichkeiten. Diese Massnahme dient ebenso zum Attraktivieren der Standorte und des gesamten Bundesheeres.
Die ÖOG fordert daher
• die sofortige Erhöhung des Wehrbudgets auf mindestens 1% des BIP einschliesslich Anschubfinanzierung zur Gewährleistung der Reform,
• die unverzügliche Einleitung der notwendigen Reformmassnahmen,
• die erforderlichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine glaubhafte Verteidigungs- und Wehrpolitik. •
Quelle: <link http: www.oeog.at>www.oeog.at
* Die ÖOG ist den Zielen einer umfassenden Sicherheitspolitik und Landesverteidigung verpflichtet und versteht sich als sicherheitspolitisches Gewissen Österreichs in allen sicherheits-, wehr- und verteidigungspolitischen Belangen. Sie ist das Sprachrohr aller Landesoffiziersgesellschaften für Themen, deren grundsätzliche Bedeutung für ganz Österreich ausser Streit steht. (<link http: www.oeog.at>www.oeog.at)
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