Kooperation mit Russland

Kooperation mit Russland

von Dr. Peter Forster, Chefredaktor SCHWEIZER SOLDAT

Seit dem 11. April 2011 regelt ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Russ­land die militärische Kooperation zwischen den beiden ungleich grossen Staaten. Die Zusammenarbeit wird streng auf die Ausbildung konzentriert. Dennoch sind in den Medien, aber auch von eidgenössischen Parlamentariern immer wieder Unkenrufe zu hören.
Ein nüchterner Blick auf die Tatsachen zeigt allerdings, dass die Unkenrufe unberechtigt sind. Das Abkommen ist vor dem Hintergrund der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik zu sehen und völlig unbedenklich; und es liegt im Interesse der Schweiz.

Gut und freundschaftlich

Die wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit Russland sind freundschaftlich und gut. Heutzutage sind rund 200 Schweizer Firmen in Russland tätig, darunter ABB, Nestlé, Sulzer, Novartis, Holcim und andere.
2011 beliefen sich die Schweizer Ausfuhren nach Russland auf 3029 Millionen Franken. Die Nationalbank bezifferte die Schweizer Direktinvestitionen in Russland per Ende 2010 auf 6329 Millionen.
Überdies übernahm die Schweiz die Rolle der Schutzmacht von Russland in Georgien und umgekehrt. Ebenso spielte die Schweiz beim Beitritt Russlands zur Organisation für Welthandel eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Medwedews Besuch
Im militärischen Bereich gab im Jahr 2009 der damalige russische Präsident Medwedew den Anstoss zur bilateralen Kooperation, als er in der Schweiz auch Andermatt besuchte. Allerdings machte die Schweiz von Anfang an klar, dass sie als neutraler Staat kein umfassendes Kooperationsabkommen schliessen könne: Ein Abkommen beschränke sich strikt auf die Zusammenarbeit in der Ausbildung.
So schliesst denn der Text vom April 2011 explizit alle anderen Aktivitäten aus. Das Abkommen sieht die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften der beiden Parteien in folgenden Bereichen vor:
•    Fachgespräche.
•    Allgemeiner Austausch von ausbildungsspezifischen Informationen und Erfahrungen.
•    Entsendung von Angehörigen der eigenen Streitkräfte in Ausbildungskurse des Vertragspartners.
•    Gegenseitige Entsendung von Kadern an Truppenübungen.
•    Ausbildung im Bereich der internationalen militärischen Friedensförderung.
•    Gebirgsausbildung und Ausbildung in der Bergrettung.
•    Durchführung militärsportlicher und militärkultureller Veranstaltungen.

Bisher drei Aktivitäten

Unter dem Dach des Abkommens vom 11. April 2011 wurden bisher drei Aktivitäten umgesetzt:
•    Entsendung eines Schweizer Berufsoffiziers an die russische Militärakademie (September 2011 bis Juli 2012).
•    Durchführung eines Gebirgsausbildungskurses mit dem Schwergewicht der Rettung im hochalpinen Raum unter strengen winterlichen Bedingungen im März 2012 in der Schweiz.
•    Ein ähnlicher Kurs, diesmal jedoch unter sommerlichen Bedingungen, im Juli 2012 in der Schweiz.

Dreiwöchige Kurse

Die beiden Gebirgsausbildungskurse wurden unter kundiger Führung im entsprechenden Kompetenzzentrum der Schweizer Armee in Andermatt durchgeführt. Die Kurse dauerten jeweils drei Wochen. Es nahmen 20 Angehörige der russischen Streitkräfte teil. Das Kurs­programm umfasste die Themen:
•    Gebirgs- und Hochgebirgsausbildung in schwierigem Gelände.
•    Risikoevaluation in schwierigem Gelände.
•    Planung und Durchführung von Rettungsaktionen im Gebirge und Hochgebirge.
•    Durchführung von Herz-Lungen-Reanimation.
•    Durchführung von praktischen Übungen im Gelände unter Anwendung der Ausbildungsthemen.
•    Es fand explizit keine Kampfausbildung oder Ausbildung in taktischen Belangen statt.

Gute Reputation

Die Aufzählung der Programmpunkte ist von Bedeutung. Sie zeigt nämlich, dass in der Gestaltung der Kurse streng auf Aspekte der allgemeinen Ausbildung geachtet wird.
Im Brennpunkt steht das anforderungsreiche Training im hochalpinen Umfeld. Alles, was den Kampf im Gebirge oder taktische Verfahren in den Alpen betrifft, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Und was auch einmal erwähnt werden darf: Das Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Schweizer Armee geniesst international einen guten Ruf.
Umsonst entsendet die russische Armee ihre Gebirgsspezialisten nicht nach Andermatt. Die Schweizer Armee verfügt in der Gebirgsausbildung über eine lange Tradition und fast einzigartige Erfahrung.

Wichtiger Akteur

Für die Schweiz, den neutralen Staat, ist es wichtig, dass sie in ihren Beziehungen und Kontakten zu anderen Staaten und Regionen eine gewisse Balance bewahrt und nicht zu einseitig auftritt. Sie strebt deshalb auch in den Verbindungen mit anderen Streitkräften eine gewisse Breite an.
Im Fall von Russland ist die Schweizer Armee daran interessiert, die Denkweise, die Doktrin und die militärischen Vorgehensweisen der russischen Streitkräfte kennen und verstehen zu lernen, wie sie in der russischen Generalstabsakademie vermittelt werden.
Dies bringt der Schweiz wertvolle Informationen, vor allem auch deshalb, weil Russ­land nach wie vor ein bedeutender sicherheitspolitischer Akteur ist.
Ausserdem findet zwischen Russland und der Schweiz auf hoher Ebene ein regelmässiger sicherheitspolitischer Dialog statt. Dieser Rahmen erlaubt es, auch schwierige Themen anzusprechen und zu diskutieren.
Bekannt sind die Besuche des ehemaligen russischen Generalstabschefs Nikolai Makarow in der Schweiz. Makarow besuchte auch Andermatt.     •

Quelle: SCHWEIZER SOLDAT, Nr. 1, Januar 2013

«Das sind gute Männer»

Ein positives Urteil hat Brigadier Franz Nager, bis zu seiner Ernennung zum Kdt Geb Inf Br 12 Kommandant des Andermatter Kompetenzzentrums für Gebirgsdienst: «Ja, ich kenne die russischen Kadetten. Das sind immer gute Männer, die Russland in die Schweiz entsendet.»

Ein Abkommen auf strikter Gegenseitigkeit

Das Abkommen vom April 2011 zwischen Russland und der Schweiz begrenzt sich streng auf die militärische Ausbildung.
Konkret regelt es die Bedingungen und Formen der militärischen Zusammenarbeit immer nur zur Ausbildung: Im Detail sind das der Status der an den Ausbildungsaktivitäten beteiligten Personen im jeweils anderen Staat, die Kosten, Fragen der medizinischen Versorgung und die Planung und Umsetzung von konkreten Aktivitäten der Ausbildung. Dabei legt das Abkommen fest, dass sich der Status der entsandten Personen der einen Seite im anderen Staat nach dem PfP-Truppenstatut regelt (PfP ist die Abkürzung für Partnership for Peace, Partnerschaft für den Frieden).
Damit ist sichergestellt, dass die europaweit anerkannte PfP-Ordnung auch für die bilaterale Ausbildungskooperation zwischen der Schweiz und Russland anwendbar ist. Auch neutralitätspolitisch ist die Zusammenarbeit unbedenklich.

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