Nationale Familienpolitik unnötig

Nationale Familienpolitik unnötig

Kantone und Gemeinden decken das Betreuungsangebot ab. Das Subsidiaritätsprinzip muss weiterhin gelten.

«Familie» als Zauberwort

Reicht es, das Wort «Familie» auszusprechen, um auch den kritischsten Geist zum Schweigen zu bringen und jegliche begründete Gegenwehr zu neutralisieren? Diese Hoffnung hegen wohl die Befürworter des neuen Verfassungsartikels über die Familienpolitik, über den wir am kommenden 3. März abstimmen werden. Der vorgeschlagene Artikel beauftragt Bund und Kantone «die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung» zu fördern. Er präzisiert, dass die Kantone «insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» sorgen, und verfügt heimtückisch, dass, falls «die Bestrebungen der Kantone oder Dritter» nicht ausreichen, der Bund Grundsätze festlegt.
Es ist insbesondere Aufgabe der Politiker, aufzuklären, dass sich die Frage nicht darauf beschränkt, «etwas für Familien» zu tun. Deshalb ist es erfreulich, dass die beiden grossen bürgerlichen Parteien (FDP und SVP) den Artikel ablehnen. Es bleibt allerdings noch viel Überzeugungsarbeit, um eine ausschliesslich emotionale Abstimmung fernab der politischen Realität zu verhindern.

Von der freien Auswahl aus einem ausreichenden Angebot …

Die sei an dieser Stelle betont: Die Kantone und Gemeinden erfüllen bereits heute ihre Aufgaben in Sachen Betreuungsangebote vollumfänglich. Die Zahl der Kinderkrippen nimmt ständig zu, und die Kantone gründen Stiftungen mit dem Ziel, das Angebot zu erweitern. Gemäss Statistik haben rund 50 Prozent der Familien – und gut 71 Prozent der Alleinerziehenden – die Möglichkeit, für ihre Kinder, die jünger als 4 Jahre sind, ein Betreuungsangebot zu nutzen. Das bestehende Angebot reicht aus. Ein weiterer Ausbau führte gefährlich an eine systematische «Übernahme» der Kinder durch den Staat – und dies ist, davon darf ausgegangen werden, für eine liberale Gesellschaft nicht wünschenswert.
Es mag, wie immer, Stimmen geben, die einwenden, die Situation zeige sich nicht in allen Kantonen gleich und deshalb müsse der Staat eingreifen und ein Minimalangebot definieren können. Dem sei entgegnet, dass jeder Kanton über eine Demokratie verfügt, die es seinen Bürgern ermöglicht, das zu verlangen, von dem sie glauben, dass es fehlt. Kantone, die mit bescheideneren und damit auch günstigeren Lösungen zufrieden sind, tun dies mit Sicherheit nicht gegen den Willen ihrer Bevölkerung, und es wäre nicht angebracht, ihnen mit einer zentralistischen Bundeslösung umfangreichere Minimallösungen aufzuzwingen als diejenigen, die für sie angebracht sind.

… zu unerschwinglichen kollektivistischen Forderungen

Und welches wäre das minimale Angebot? Betreuungsangebote müssen im Gleichgewicht zwischen dem, was wünschbar und dem, was finanzierbar ist, bleiben. Dieses Gleichgewicht variiert von Situation zu Situation, und jede Regierung definiert es nach den gegebenen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Wetten, dass die Funktionäre des Bundes nicht den gleichen Realitätssinn haben und Normen anhand abstrakter Kriterien – die Rede ist bereits von äusserst grosszügigen Lösungen nach europäischen Normen – erlassen und die Kantone und mit ihnen zuletzt die Steuerzahler das «perfekte Modell» bezahlen lassen? Die Inflation eines solchen Systems ist – wie wir wissen – vorprogrammiert, und es kostet immer mehr als vorausgesagt. Zudem bewegen wir uns immer mehr in Richtung Kollektivismus und Übernahme der Kinder durch den Staat. Ist dies wirklich das, was sich Familien wünschen?

Massnahmen zulasten der Unternehmen?

Vor allem aber muss man sich bewusst sein, dass «die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit» nicht nur öffentliche Betreuungsangebote umfassen kann. Der neue Verfassungsartikel erwähnt explizit die «Bestrebungen Dritter», was bedeutet, dass auch diesen und darunter wohl insbesondere den Unternehmen zusätzliche Betreuungsangebote oder Anpassungen der Arbeitszeiten aufgezwungen werden können. Zudem muss man im Bereich der Sozialversicherungen auf der Hut sein vor neuen Forderungen nach Vaterschaftsurlaub. All dies führt immer zum gleichen Schluss: Ausdehnung des Kollektivismus und exorbitante Kosten.
Gewiss werden diese Szenarien nicht auf einen Schlag umgesetzt. Aber der Apparat wird unweigerlich in Gang gesetzt, und jeder kleinste zusätzliche Schritt kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn ruinöse Abenteuer verhindert und das liberale System erhalten bleiben sollen, muss bereits den Anfängen gewehrt und den falschen Versprechen widerstanden werden.    •

Quelle: Centre Patronal, Presse- und Informationsdienst, Nr. 2014/6.2.2013

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