Zur Stärkung von Dialog, Vertrauen und Kooperation für ein neues Asien des Friedens und der Stabilität

Zur Stärkung von Dialog, Vertrauen und Kooperation für ein neues Asien des Friedens und der Stabilität

Erklärung des Vierten Gipfeltreffens der Konferenz für Interaktion und
vertrauensbildende Massnahmen in Asien CICA, Schanghai, 21. Mai 2014

km. Am 21. Mai haben sich im chinesischen Schanghai Vertreter der Mitgliedsstaaten der «Konferenz für Interaktion und vertrauensbildende Massnahmen in Asien» («Conference on Interaction and Confidence Building Measures in Asia», CICA) zu ihrem vierten Gipfeltreffen zusammengefunden. An dem Gipfeltreffen nahmen unter anderen 12 Staats- und Regierungs­chefs der Mitgliedsstaaten teil. Auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen war zugegen. Am Ende der Konferenz wurde eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die «Erklärung von Schanghai» («Shanghai Declaration»). Die westlichen Leitmedien haben darüber nicht berichtet.
Dabei haben sich in der CICA mittlerweile 26 Staaten Asiens und Nordafrikas zusammengeschlossen, nämlich: Ägypten, Afghanistan, Aserbeidschan, Bahrain, Bangladesch, China, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Kambodscha, Kasachstan, Katar, Kirgistan, Mongolei, Pakistan, Palästina, Russland, Süd-Korea, Tadschikistan, Thailand, Türkei, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam. Verschiedene andere Staaten, auch von ausserhalb Asiens, und internationale Organisationen, darunter die Uno und die OSZE, haben einen Beobachter-Status.
Die Gründung der CICA geht auf eine Initiative des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew im Jahr 1992 zurück. Die Organisation selbst wurde mit einem ersten Treffen der Aussenminister 1999 gegründet, damals von 15 Mitgliedsstaaten. Den ersten Gipfel veranstalteten die Mitgliedsstaaten im Jahr 2002, und seitdem tun sie dies alle 4 Jahre.
CICA soll für Asien so etwas werden wie die OSZE für Europa. Den Vorsitz der Konferenz hatte Kasachstan in den Jahren 2002 bis 2010 inne, von 2010 bis 2014 war es die Türkei, nun hat China bis 2016 den Vorsitz übernommen. Das Ziel sind Fortschritte beim Frieden, bei der Sicherheit und bei der Stabilität in Asien. Diesem Ziel soll auch die diesjährige Abschlusserklärung von Schanghai dienen.

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Konferenz für Interaktion und vertrauensbildende Massnahmen in Asien (CICA), kamen am 21. Mai in Schanghai in der Volksrepublik China zusammen für den Vierten CICA Gipfel,

  • anerkennend, dass die Welt umfangreichen und anhaltenden Veränderungen unterworfen ist, dass die Entwicklung Richtung Multipolarität und wirtschaftlicher Globalisierung an Boden gewinnt, dass die Länder stärker voneinander abhängig werden, dass Multilateralismus und Demokratie für die internationale Gemeinschaft zunehmend wichtig sind und dass sich günstigere Bedingungen für den Schutz von Frieden und Stabilität in der Welt entwickeln;
  • betonend, dass traditionelle und nicht-traditionelle Herausforderungen Frieden und Stabilität regional und global bedrohen;
  • eingedenk der Tatsache, dass die asiatischen Länder vor identischen Entwicklungsherausforderungen stehen und das dringende Bedürfnis haben, gemeinsam ein vorteilhaftes Umfeld zu schaffen, an dem sie langfristig teilhaben;
  • aufrechterhaltend, dass die Mitglieds­staaten Solidarität hochhalten und weitere Anstrengungen unternehmen sollten, um auf der Basis von Dialog und Kooperation im Rahmen der CICA und geteilter Verantwortlichkeiten in internationalen und regionalen Angelegenheiten und unter Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt den Frieden und die Stabilität in Asien und der Welt zu verbessern;
  • unter Bekräftigung unserer Verpflichtung auf die Uno-Charta und die universell anerkannten Normen und Prinzipien des Völkerrechtes und unter Aufrechterhaltung der Ziele und Prinzipien der CICA, wie sie in der Declaration on the Principles Guiding Relations among CICA Member States vom 14. September 1999 [siehe Kasten unten] und in der Verordnung von Almaty (Almaty Act) vom 4. Juni 2002 [siehe Kasten unten] verankert sind;
  • entschieden, den CICA Prozess weiter voranzubringen und weiterhin vertrauensbildende Massnahmen umzusetzen und Asien durch umfassenden und tiefgehenden Dialog und Kooperation im politischen und im Sicherheitsbereich zu einer harmonischen Region mit dauerhaftem Frieden und Prosperität aufzubauen;
  • in Betonung der Bedeutung ohnegleichen, die der gemeinsamen unteilbaren, gleichen und umfassenden Natur der Sicherheit zukommt;
  • in Unterstreichung der Notwendigkeit, die Kooperation zwischen regionalen Organisationen und Foren in Asien zu stärken, indem Bande der Kooperation zwischen der CICA und anderen regionalen und internationalen Organisationen und Foren aufgebaut und gefördert werden,

erklären das Folgende:

I

1.1. Wir sind überzeugt, dass die Sicherheit im Rahmen der Globalisierung zu einem allumfassenden Konzept mit zunehmend hervortretenden transnationalen, umfassenden und miteinander zusammenhängenden Merkmalen geworden ist. Die Länder der Region teilen gemeinsame Interessen und Sicherheitsanliegen. Kein Land ist vor Sicherheitsproblemen gefeit. Wir sollten gemeinsame, umfassende, kooperative und nachhaltige Sicherheit auf der Grundlage des bisher erreichten gemeinsamen Verständnisses anstreben.
1.2. Wir wiederholen unseren gemeinsamen Wunsch, den Geist der Solidarität, der Kooperation und der gegenseitigen Unterstützung weiterzuführen, die Souveränität eines jeden anderen zu respektieren, gemeinsame Entwicklung und gemeinsamen Fortschritt anzustreben, und wir bleiben dem Aufbau eines Sicherheitsumfeldes in Asien verpflichtet, das auf Zuversicht, gegenseitigem Vertrauen, guter Nachbarschaft, Partnerschaft und Kooperation unter allen Staaten gründet, die tief im Herzen der asiatischen Menschen verwurzelt sind.
1.3. Wir halten aufrecht, dass kein Staat seine Sicherheit auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten stärken wird. Eingedenk der Tatsache, dass gemäss Uno-Charta die vorrangige Verantwortung des Uno-Sicherheitsrates in der Aufrechterhaltung von internationalem Frieden und Sicherheit besteht, betonen wir, dass kein Staat, keine Gruppe von Staaten oder Organisationen eine herausragende Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität haben können.
1.4. In Übereinstimmung mit der Uno-Charta und internationalem Recht bekräftigen wir, die Souveränität, die Unabhängigkeit, die territoriale Integrität und die Unantastbarkeit von international anerkannten Grenzen gegenseitig zu respektieren und in unseren internationalen Beziehungen auf die Drohung mit oder den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit irgendeines Staates zu verzichten, die in irgendeiner Art unvereinbar mit den Prinzipien und Zielen der Uno-Charta ist, an der Lösung von Streitfällen mit friedlichen Mitteln festzuhalten und uns nicht in die inneren Angelegenheiten von Staaten einzumischen, keine Handlungen zu billigen oder zu unterstützen, die auf den Sturz rechtmässiger Regierungen gerichtet sind, die gleichen Rechte und die Selbstbestimmung der Völker in Übereinstimmung mit der Uno-Charta und dem internationalen Recht zu respektieren, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten für alle zu respektieren ohne Unterscheidung der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion, und internationale Kooperation bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller oder humanitärer Art. Wir verzichten auch auf die Anwendung doppelter Standards in internationalen Angelegenheiten.
1.5. Wir bekräftigen, dass die Vielfalt an Traditionen, Kulturen und Werten in Asien eine wertvolle Bereicherung für die reichhaltigen Inhalte der kooperativen Beziehungen unter den CICA-Mitgliedsstaaten ist. Wir stehen bereit, um eingehende Dialoge über Kulturen, Zivilisationen und Glauben hinweg voranzubringen, um Einschliesslichkeit, gegenseitiges Lernen und Verstehen zu ermutigen, für den gemeinsamen Fortschritt aus den gegenseitigen Stärken zu schöpfen und die regionale Verbundenheit durch Kontakte der Völker untereinander zu fördern.
1.6. Wir werden das Recht, unsere politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Systeme frei zu wählen, gegenseitig respektieren.

II

2.1. Wir befürworten, dass die Vereinten Nationen eine führende Rolle einnehmen bei der Aufrechterhaltung und Beförderung von internationalem Frieden, Kooperation und Sicherheit und bei der Förderung der gemeinsamen Entwicklung, der Menschenrechte und der Vorherrschaft des internationalen Rechts. Für die internationale Gemeinschaft besteht die dringende Notwendigkeit, die Kooperation zu verbessern, um Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Transnationale Organisierte Kriminalität, illegalen Drogenhandel und Korruption genauso wie andere Bedrohungen und Herausforderungen wie Knappheit der Ressourcen und Klimawandel gemeinsam und wirksam und in Übereinstimmung mit massgeblichen internationalen Instrumenten anzugehen.
2.2. Wir betonen, dass die internationale Gemeinschaft den Terrorismus in all seinen Formen und Ausprägungen gemeinsam und in Übereinstimmung mit den Zielen und Prinzipien der Uno-Charta bekämpfen sollte, und befürworten die volle Umsetzung der Globalen Anti-Terrorismus Strategie der Vereinten Nationen. Wir betonen auch die Notwendigkeit, gemeinsam die Verbreitung terroristischer und extremistischer Ideologien einzudämmen, und unterstützen Toleranz, Dialog und Verständnis zwischen den Religionen und Ethnien. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die Verabschiedung der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen unter dem Titel: «Eine Welt gegen Gewalt und gewalttätigen Extremismus» (A/ RES/68/127) [siehe Kasten Seite I], die von der Islamischen Republik Iran angeregt wurde, und wir fordern die vollständige Umsetzung dieser Resolution.
2.3. Wir bekräftigen die Bedeutung der Beförderung und des Schutzes der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und unser Engagement, diese Verpflichtungen gemäss Uno-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Uno, dem Völkerrecht und anderen massgeblichen internationalen Menschenrechtsinstrumenten zu erfüllen. Wir bekräftigen ferner, dass alle Menschenrechte universal, voneinander abhängig, in Wechselbeziehung stehend und unteilbar sind. Die internationale Gemeinschaft muss die Menschenrechte weltweit auf faire und gleiche Weise behandeln. Zwar muss die Bedeutung nationaler und regionaler Besonderheiten und verschiedener historischer, kultureller und religiöser Gegebenheiten berücksichtigt werden, aber es ist die Pflicht der Staaten, unabhängig von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Systemen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu befördern und zu schützen.
2.4. Wir betonen, dass Separatismus und gewalttätiger Extremismus Bedrohungen für staatliche Souveränität, Einheit, territoriale Integrität, Sicherheit und Stabilität sind. Wir werden keine separatistischen Bewegungen und Organe auf dem Territorium eines anderen Mitgliedsstaates unterstützen. Wir bekräftigen auch unsere Entschlossenheit, dass unsere Hoheitsgebiete von keinen separatistischen Bewegungen und Organen benutzt werden und wir keinerlei Beziehungen oder Kommunikationen mit Separatisten aufbauen werden.
2.5. Wir erkennen an, dass es auf nationaler, regionaler und globaler Ebene aller erforderlichen Taten und der Zusammenarbeit bedarf, um das Leiden der Menschen an Hunger, Unterernährung und Nahrungsmittelknappheit zu reduzieren und endlich zu beseitigen, die durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden, unter anderem durch Kriege, kriegerische Handlungen und militärische Belagerungen. Die internationale Gemeinschaft sollte gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Investitionen in Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung zu erhöhen, um das Recht auf ausreichende Nahrung, insbesondere für Frauen und Kinder, zu gewährleisten. Wir fordern offene Märkte, die Erhöhung der nationalen und internationalen Mittel für die landwirtschaftliche und bäuerliche Entwicklung, die Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktion, die Senkung der Armut, und dass wir darauf hinarbeiten, den Zugang zu Nahrung für alle zu erreichen. Wir sind überzeugt, dass ein universelles, auf Regeln beruhendes, offenes, nicht diskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem die landwirtschaftliche und bäuerliche Entwicklung in den Entwicklungsländern fördern und zur Welt-Nahrungssicherheit beitragen wird. Wir anerkennen auch die Notwendigkeit, die Hauptursachen der exzessiven Volatilität der Lebensmittelpreise anzugehen, zu denen strukturelle Ursachen auf allen Ebenen gehören.
2.6. Wir anerkennen die Tatsache, dass Ener­giesicherheit einen direkten Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene und auf das Wohlergehen der Menschen in allen Ländern hat. Wir verpflichten uns, die Energiesicherheit im Einklang mit dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung und der Beseitigung der Armut, wie im Endergebnis von Rio+20 dargelegt [siehe Kasten Seite I], weiter voranzutreiben, wobei wir den verschiedenartigen nationalen Prioritäten und Notwendigkeiten aller Länder, vor allem der Entwicklungsländer, Rechnung tragen. Wir sind überzeugt, dass eine Diversifizierung der Energiequellen und der Zulieferrouten die Wettbewerbsfähigkeit der internationalen Energiemärkte erhöhen wird. Die internationale Gemeinschaft sollte auf der Grundlage des Prinzips der «gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten» die Energie­sicherheit weiter fördern und verstärken, die sich durch gegenseitig vorteilhafte Kooperation und diversifizierte Formen der Entwicklung, vor allem in Entwicklungsländern, auszeichnen und auf eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung gerichtet sind. Die Länder sollten auch die Erforschung und Förderung fortgeschrittener Energietechnologien einschliesslich solcher mit fossilen Brennstoffen beschleunigen und gegebenenfalls aktiv werden, um gemeinsame Infrastrukturprojekte zu entwickeln und den notwendigen Grad an Investitionen in Produktionsleistungen sicherzustellen, aber auch energisch wirtschaftlich effiziente und ökologisch vernünftige Energierohstoffe zu entwickeln.
2.7. Wir betonen, dass gemeinsame Anstrengungen zur Förderung der regionalen Verbundenheit, insbesondere integrierte und wettbewerbsfähige Transport- und Logistiksysteme, bei der Verwirklichung eines wirkungsvolleren Nutzens der Handelsmöglichkeiten unter den Mitgliedsstaaten helfen und die regionale und internationale Zusammenarbeit im Bereich Transport und Transit beschleunigen werden, was dem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend dienen wird.
2.8. Wir bekräftigen unser Engagement für die Non-Proliferation, die Abrüstung und die friedliche Nutzung der Atomenergie, wie es auch in den relevanten CICA-Dokumenten festgelegt ist, namentlich in denjenigen, die auf Gipfeltreffen und auf Ministerebene verabschiedet wurden. Wir heben die Bedrohung hervor, die das Weiterbestehen und die Weiterverbreitung von Atomwaffen für den Weltfrieden und die Sicherheit der Welt darstellen. Wir nehmen die Initiative der Republik Kasachstan zur Kenntnis, welche die Annahme einer Universellen Erklärung für eine atomwaffenfreie Welt durch die Uno-Generalversammlung vorschlägt [siehe Kasten Seite I]. Wir befürworten das Ziel der weltweiten und totalen Beseitigung von Atomwaffen und die Stärkung des Atomwaffensperr-Regimes in jeder Hinsicht, das auf den Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, gleicher, unteilbarer und unverminderter Sicherheit für alle Staaten beruht.
2.9. Wir befürworten die Errichtung einer Nahost-Zone, die frei von Atomwaffen und allen Massenvernichtungswaffen ist und die auf frei erreichten Abkommen unter den Staaten der betroffenen Region beruht.
2.10. Wir begrüssen den atomwaffenfreien Status von Zentralasien, der ein bedeutender Beitrag zur Stärkung eines globalen Regimes der Nichtweiterverbreitung darstellt. Diesbezüglich begrüssen wir, dass am 6. Mai 2014 die fünf Atommächte1, die Vertragsstaaten des Atomwaffensperrvertrages sind, das Protokoll über negative Sicherheitsgarantien gegenüber dem Vertrag über eine atomwaffenfreie Zone in Zentralasien [Vertrag von Semei]2 unterzeichnet haben.
2.11. Wir begrüssen auch die Erklärung der Mongolei vom September 2012 [siehe Kasten Seite I] und der fünf Atommächte und Vertragsstaaten des Atomwaffensperrvertrages zum atomwaffenfreien Status der ersteren als einen konkreten Beitrag zur Nichtweiterverbreitung und der Erhöhung von Vertrauen und Berechenbarkeit in der Region.
2.12. Wir befürworten das unveräusserliche Recht aller Staaten, die Atomenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln und zu nutzen, einschliesslich der Erzeugung von Ener­gie, mit der geschuldeten Hochachtung gegenüber ihren Verpflichtungen zur Nichtweiterverbreitung und ihren bindenden Verpflichtungen, die sich aus Abkommen ergeben, an denen sie beteiligt sind, besonders den Safeguards Agreements [Schutzmassnahmen zur Überwachung von Nuklearmaterial] der IAEA.
2.13. Wir nehmen Kenntnis von Kasachstans Angebot, auf seinem Territorium eine IAEA-Bank für schwach angereichertes Uran zu beherbergen, und fordern die IAEA auf, die Versorgung mit schwach angereichertem Uran von dieser Bank für alle Mitgliedsstaaten verfügbar zu machen, ohne irgendwelche Bedingtheiten, die dem Statut der IAEA abträglich sind.
2.14. Wir nehmen mit Anerkennung Kenntnis davon, dass die Atomsicherheitsgipfel, die in Washington, Seoul und Den Haag stattfanden, dazu beitrugen, konkrete Schritte und Massnahmen festzulegen, um die atomare und radiologische Sicherheit zu verstärken.
2.15. Wir nehmen ebenfalls Kenntnis von der internationalen Konferenz über Abrüstung und Nichtweiterverbreitung unter dem Motto «Atom-Energie für alle, Atom-Waffen für keinen», die vom 17.–18. April 2010 in Teheran durchgeführt wurde.
2.16. Wir sind überzeugt, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien die Wirtschaft und die soziale Wohlfahrt der Menschheit ausserordentlich gefördert haben, aber sie können auch für Zwecke eingesetzt werden, die sich gegen internationalen Frieden und Sicherheit richten. Wir sind zutiefst überzeugt, dass internationale Kooperation, zu der auch die Kooperation bei der Ausarbeitung internationaler Normen, Regeln und Prinzipien für ein verantwortungsvolles Verhalten der Staaten bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien gehört, äusserst wichtig ist, um das Risiko zu mindern und die Sicherheit zu erhöhen. Die CICA-Mitgliedsstaaten sind bereit zusammenzuarbeiten, um einen friedlichen, sicheren, offenen und kooperativen Informationsraum zu errichten.
2.17. Wir unterstützen die volle Operationalisierung des Internationalen Think tanks für Entwicklungsländer ohne Zugang zum Meer in Ulan Bator in der Mongolei, der im Juli 2009 gegründet wurde. Wir fordern Binnenländer in Zentralasien auf, das Multilaterale Abkommen für die Einrichtung des Internationalen Think tanks für Entwicklungsländer ohne Zugang zum Meer vom September 2010, sobald es ihnen möglich ist, zu ratifizieren oder ihm zuzustimmen, um es voll in Kraft zu setzen. Wir anerkennen die mögliche Rolle des Think tanks bei der Bereitstellung technischer Unterstützung und Unterstützung der Selbsthilfe für Mitgliedsländer und halten es für wünschenswert, dass er mit bestehenden Netzwerken und Initiativen in der Region zusammenarbeiten sollte.

Initiativen zum Völkerrecht aus den Reihen der CICA-Staaten

km. Am 14. September 1999 beschlossen die Aussenminister der damaligen Mitgliedsstaaten der CICA bei ihrem Treffen in der kasachischen Millionenstadt Almaty (bis 1993 Alma Ata) die «Erklärung über die Grundsätze der Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten der CICA» («Declaration on the Principles Guiding Relations among CICA Member States»; der Text findet sich in englischer Sprache auf der Internetseite der CICA: <link http: www.s-cica.org>www.s-cica.org/page.php). Diese Erklärung ist eine Art Grundsatzerklärung der CICA. In ihr berufen sich die CICA-Staaten auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen sowie des Völkerrechts und betonen das wachsende Bedürfnis ihrer Völker, in Frieden, Freundschaft, gegenseitigem Verständnis, guter Nachbarschaft und kooperierend zusammenzuleben. Die Staaten der CICA wollen ihre Beziehungen verbessern sowie intensivieren und dabei den Grundsatz der souveränen Gleichberechtigung beachten. Konflikten soll vorgebeugt werden.
Zugleich soll die Verschiedenheit der nationalen Eigenheiten, Traditionen, Kulturen und Werte der Staaten Asiens nicht als störend empfunden, sondern als Bereicherung für die Beziehungen geschätzt werden. Die Sicherheit in Asien wird als unteilbar, vertrauensbildende Massnahmen werden als besonders wichtig betrachtet.
Die Unterzeichner erkennen einen engen Zusammenhang zwischen dem Frieden, der Sicherheit und der Entwicklung in Asien und dem Frieden und der Sicherheit in der ganzen Welt. Für besonders wichtig erachten die Unterzeichner die Abrüstung bei allen Arten von Massenvernichtungswaffen, und sie wenden sich auch gegen die Aufrüstung mit konventionellen Waffen. Die Erklärung äussert sich konkret zu folgenden Punkten:
-    für eine souveräne Gleichberechtigung der Staaten und Respekt vor den Rechten, die der Souveränität innewohnen,
-    gegen die Anwendung und Androhung von Gewalt,
-    für die territoriale Integrität der Mitgliedsstaaten,
-    für eine friedliche Regelung von Meinungsverschiedenheiten,
-    für eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten,
-    für Abrüstung und Rüstungskontrolle,
-    für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit,
-    für Menschenrechte und grundlegende Freiheitsrechte.
Die am 4. Juni 2002 verabschiedete «Verordnung von Almaty» («Almaty Act»; der Text findet sich in englischer Sprache auf der Internetseite der CICA: <link http: www.s-cica.org>www.s-cica.org/page.php) knüpft an die Grundsatzerklärung aus dem Jahr 1999 an und konzentriert sich auf Fragen der Sicherheitsbedrohungen und Schaffung von Sicherheit im asiatischen Raum. Zudem wird die innere Organisation der CICA genauer festgelegt.
Der Fokus auf Fragen des Friedens, der Sicherheit und der Abrüstung zeigt sich auch bei weiteren Initiativen aus den Reihen der Mitgliedsstaaten der CICA. Am 12. Oktober 2011 beschloss das «Internationale Forum für eine nuklearwaffenfreie Welt» in der kasachischen Hauptstadt Astana eine «Erklärung für eine atomwaffenfreie Welt» (http://www.inform.kz/eng/article/2411544). Kasachstan selbst hatte nach 1991 auf seine rund 1500 Atomwaffen aus der Zeit der Sowjet­union verzichtet und deren ehemaliges Atomwaffentestgelände geschlossen. Dieser Erklärung folgten ganz konkrete Beschlüsse von CICA-Staaten wie die «Erklärung der Mongolei» vom 17. September 2012 (bei der Uno als Anlage zum Dokument A/67/517-S/2012/760 zu finden), die auch von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als konstruktiver Beitrag zur nuklearen Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie zur Stärkung des Vertrauens und der Berechenbarkeit in der Region gewertet wurde.
Die CICA-Staaten haben auch Initiativen zu anderen Problemen, die die Sicherheit der Region und die internationale Sicherheit bedohen, ergriffen, so zum internationalen Drogenhandel oder zum internationalen Terrorismus. Zum Beispiel ist eine von der iranischen Regierung ausgehende Initiative gegen Gewalt und Extremismus in eine Resolution der Generalversammlung vom 18. Dezember 2013 («A world against violence and violent extremism»; «Eine Welt gegen Gewalt und gewalttätigen Extremismus»; A/RES/68/127) eingeflossen.
CICA greift aber auch Initiativen auf, die von den Vereinten Nationen ausgehen: so zum Beispiel die Initiativen zur Lösung von Problemen der Entwicklungsländer ohne Zugang zum Meer oder die Ergebnisse der Uno-Konferenzen zu Fragen der Umwelt und Entwicklung, und beruft sich ausdrücklich auf Bestimmungen dieser Konferenzen.
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, die vom 3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattfand, verabschiedete eine Abschluss­erklärung, die «Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung» (<link www.un.org depts german conf agenda21 rio.pdf>www.un.org/depts/german/conf/agenda21/rio.pdf). Artikel (Grundsatz) 7 dieser Erklärung, auf die sich die CICA-Staaten ausdrücklich beziehen, lautet: «Die Staaten werden in einem Geist der weltweiten Partnerschaft zusammenarbeiten, um die Gesundheit und die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen. Angesichts der unterschiedlichen Beiträge zur globalen Umweltverschlechterung tragen die Staaten gemeinsame, wenngleich unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Die entwickelten Staaten erkennen die Verantwortung an, die sie in Anbetracht des Drucks, den ihre Gesellschaften auf die globale Umwelt ausüben, sowie in Anbetracht der ihnen zur Verfügung stehenden Technologien und Finanzmittel bei dem weltweiten Streben nach nachhaltiger Entwicklung tragen.» Das ist auch ein Gegengewicht gegen Bestrebungen, die Ergebnisse der Uno-Konferenzen zum Thema Umwelt und Entwicklung zu missbrauchen, um die Wirtschaftsentwicklung in den Schwellenländern und den Entwicklungsländern auszubremsen.

Die Staaten Asiens bekennen sich zum Völkerrecht und wappnen sich gegen jeglichen unipolaren Weltmachtanspruch

Wann besinnt sich Europa auf seine ethische und kulturtragende Substanz?
km. Die diesjährige Schlusserklärung des CICA-Gipfels verdient besondere Aufmerksamkeit: dank ihres eindeutigen Bekenntnisses zum Völkerrecht und zur Charta der Vereinten Nationen, dank der Betonung der hervorragenden Rolle der Vereinten Nationen für Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Welt, dank der Ablehnung einer unipolaren Welt unter der Herrschaft eines Staates oder einer Staatengruppe und dank der Betonung der Gleichberechtigung aller Staaten.
Die Erklärung betont das Interesse aller CICA-Staaten an Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region und spricht der engeren Zusammenarbeit der Staaten dabei eine hervorragende Rolle zu, betont aber zugleich den gegenseitigen Respekt vor der Souveränität der Mitgliedsstaaten und nicht nur dieser.
Mit ihrem Bekenntnis zu den Rechten und Pflichten der Vereinten Nationen und des Weltsicherheitsrates wendet sie sich gegen die Anmassung der USA und ihrer Verbündeten sowie der Nato, die Rolle eines «Weltpolizisten» übernehmen zu wollen. Auch der ausdrückliche Verzicht auf «doppelte Standards» in den internationalen Beziehungen ist ein deutlicher Unterschied zur westlichen Politik der vergangenen 25 Jahre.
Die Erklärung betont den hohen Wert und den Respekt vor der Vielfalt der Traditionen, Kulturen und Werte in Asien und das Ziel, einen ausgiebigen Dialog über die Grenzen von Kulturen, Zivilisationen und Religionen hinweg zu führen. Man will voneinander lernen, das gegenseitige Verständnis vertiefen und den Zusammenhalt in der Region durch zwischenmenschliche Kontakte fördern. Dabei soll das Recht eines jeden Volkes geachtet werden, sein politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles System frei zu wählen und zu entwickeln. Ganz so, wie es die beiden Internationalen Menschenrechtspakte aus dem Jahr 1966 gebieten.
Ganz offensichtlich zeigt damit die grosse Mehrheit der asiatischen Staaten ein anderes Verständnis vom Zusammenleben in einer global zusammenhängenden Welt als die westlichen Führer. Es ist heute nicht mehr der «Westen», der sich für die Grundsätze und Werte einsetzt, die sich die Weltgemeinschaft nach den Schrecken zweier Weltkriege zum Ziel gesetzt hat. Heute sind es andere Staaten und Völker dieser Erde und deren Regierungen. Mehr noch: Das Studium der «Erklärung von Schanghai» und der dort genannten Bezugspunkte zeigt, dass die Staaten Asiens schon seit einigen Jahren eine rege völkerrechtliche Arbeit in Angriff genommen haben und dabei auch solche Initiativen würdigen, die im Westen mit Polemik abgetan wurden und werden oder überhaupt nicht bekannt sind – obwohl es um Sachfragen wie die atomare Abrüstung geht, welche alle Staaten der Welt etwas angehen und sehr interessieren sollten.
Aber die Regierungen der Staaten im «Westen» haben sich allem Anschein nach – wenn man auf die Taten und nicht auf die Worte schaut – derzeit von den klassischen Grundsätzen und Werten der Völkergemeinschaft verabschiedet. Auch Angela Merkel, die deutsche Kanzlerin, hat sich erst kürzlich dazu auf eine bezeichnende Art und Weise geäussert, als sie sagte: «Auch Russland wird sich auf Dauer weder politisch noch wirtschaftlich der Globalisierung entziehen können.» («Frankfurter Allgemeine Zeitung» vom 16. Mai 2014) Man kann diesen Satz nur verstehen, wenn man weiss, dass diese Art der «Globalisierung» eben nicht heisst, in einer zusammenwachsenden Welt gleichberechtigt zusammenzuarbeiten – dazu hat die von Angela Merkel kritisierte russische Regierung selbst in den vergangenen Jahren immer wieder Vorschläge unterbreitet –, sondern hier wird zwar von Globalisierung gesprochen, in Tat und Wahrheit aber eine Unterordnung unter den US-amerikanischen Hegemonialanspruch und deren Finanzmacht verstanden und zugleich all denen gedroht, die eine andere Entwicklung in der Welt wünschen und anstreben.
Thomas P. M. Barnett, neokonservativer Berater des US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld, hatte dies schon vor mehr als 10 Jahren getan, kurz nach der ersten Phase des Irak-Krieges, als er von der «nächsten Runde von Auswärtsspielen des US-Militärs» – in deutscher Übersetzung in der «Frankfurter Rundschau» vom 25. Juni 2003 erschienen – gegen Staaten sprach, die sich der «Globalisierung» verweigern würden, und dabei auch Russland und eine Reihe von asiatischen Staaten genannt, schon damals mit grosser Überheblichkeit.
Diese Überheblichkeit ist geblieben, auch wenn die USA und die Nato nach dem Scheitern in Afghanistan und im Irak ihre Machtstrategie hin zur «smart power» gewechselt haben und nun sogar der US-Präsident in seiner Rede in West-Point eine Art von «Zurückhaltung» bei der Führung offener Kriege angekündigt hat.
Nichts geändert haben diese strategischen Variationen am Machtanspruch und an dem Willen, zahllose finstere verdeckte Mittel, auch die jenseits des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen, für den Machterhalt anzuwenden und zugleich diejenigen, gegen die sich diese Politik richtet, permanent zu provozieren, um sie als «Kriegsschuldige» hinstellen zu können.
Diese Überheblichkeit hat bis heute gravierende Folgen. Schon zur Zeit von Thomas P. M. Barnett wurde verkannt, dass die Regierungen der meisten anderen Staaten – hier in Asien – nicht aus Hasardeuren bestehen. Hier regieren – nach allem, was man von aussen sagen kann – Politiker, die alles tun, um weitere Eskalationen zu vermeiden, zugleich aber auch Selbstbewusstsein zeigen und nicht mehr bereit sind, sich dem «Westen» zu unterwerfen, alle Eventualitäten mitdenken und Vorsorge treffen.
Die Beachtung und der Respekt für das, was die Staaten Asiens leisten, darf nicht falsch verstanden werden. Es geht nicht darum, nun für Europa einen asiatischen oder russischen Weg zu fordern. Auch gibt es einen fragwürdigen Applaus, der den Staaten Asiens und insbesondere Russland Motive, Ideen und Ideengeber unterstellt, die nur wenig mit den tatsächlichen Verhältnissen in diesen Ländern zu tun haben, mehr aber mit den Motiven und Ideen elitärer und autoritärer politischer Kräfte in Europa selbst, die mit dem Verweis auf Russland wohl (wieder-)erstarken wollen.
Europa hat aber auch eine andere eigene geistige und kulturelle Tradition, an die es anknüpfen kann und anknüpfen muss, wenn es in den kommenden Umbrüchen in der Welt bestehen will. Es ist an der Zeit, die unser Dasein betreffende, moralische und ethische, kulturbildende und kulturtragende Substanz des Christentums und des modernen Naturrechts, des Humanismus, der Aufklärung und der Wissenschaftlichkeit in allen Disziplinen in Erinnerung zu rufen und für die Herausforderungen der Zukunft fruchtbar zu machen.
Europa war die Geburtsstätte der Anerkennung der Menschenwürde und der Menschenrechte, des freiheitlichen, gewaltengeteilten, subsidiären, föderalen, demokratischen und sozialen Verfassungs- und Rechtsstaates. Europäer formulierten die Idee des Völkerrechts und der Staats-, der Volks- und der Bürgersouveränität.
Aus Europa kommt die Forderung nach Toleranz und Religionsfreiheit.
Europa hat versucht, einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung hin zu einem sozialdarwinistischen Kapitalismus eine sozial verpflichtete Marktwirtschaft entgegenzusetzen, in der die freiheitliche Nutzung des Eigentums und die Entfaltung der Produktivkräfte dem Gemeinwohl, also dem Wohl aller Menschen, verpflichtet wurde.
An all das und vieles mehr können die Bürger in den Staaten Europas anknüpfen. So gibt es Grundlagen für ein gesundes, realistisches europäisches Selbstbewusstsein, mit dem sich die Europäer gleichwertig in der grossen Menschheitsfamilie einbringen können.

III

3.1. Wir bekunden unsere Unterstützung eines geordneten und friedlichen Abschlusses der laufenden Entwicklungen im Nahen Osten und in Nord-Afrika in Übereinstimmung mit der Uno-Charta, dem internationalen Recht und den gerechtfertigten Hoffnungen der Völker der Region.
3.2. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Positionen zum Friedensprozess im Nahen Osten bleiben wir besorgt und appellieren an alle betroffenen Parteien, alle relevanten Uno-Resolutionen umzusetzen, um einen umfassenden, dauerhaften und gerechten Frieden sowie Sicherheit und Stabilität in der Region zu erreichen, indem sie die Verhandlungen wiederaufnehmen, auf der Grundlage der relevanten Uno-Resolutionen und auf einer international anerkannten rechtlichen Basis für diese Angelegenheit den palästinensischen Staat errichten, mit dem Ziel, eine Zweistaaten-Lösung mit zwei Staaten, die in Frieden und Sicherheit miteinander leben, und dabei den Frieden, die Sicherheit, die Souveränität, die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit aller anderen Staaten der Region vollumfänglich wahren. Die internationale Gemeinschaft, mit Einschluss des Nahost-Quartetts, sollte weiterhin Anstrengungen unternehmen, die auf die Verwirklichung dieses Ziels gerichtet sind.
3.3. Wir anerkennen die Bedeutung des regionalen Dialogs und der regionalen Kooperation als Mittel der Vertrauensbildung in Nordost-Asien. In diesem Zusammenhang begrüssen wir die entsprechenden Initiativen durch regionale Länder, zu denen der «Ulan Bator Dialog über nordost-asiatische Sicherheit», den der Präsident der Mongolei vorgeschlagen hat, und die « Nordost-Asien Initiative für Frieden und Kooperation» (NAPCI), vorgeschlagen vom Präsidenten der Republik Korea, gehören. Wir hoffen, dass diese Initiativen Synergien mit anderen Initiativen schaffen können und einen wichtigen Beitrag zur Vertrauensbildung und Sicherheitszusammenarbeit in der Region und darüber hinaus leisten können.
3.4. Wir sind überzeugt, dass der Friedens- und Versöhnungsprozess in Afghanistan den Afghanen gehören und von den Afghanen geführt werden sollte. Wir fordern die bewaffneten afghanischen Oppositionsgruppen auf, der Gewalt abzuschwören, die Verbindungen zu Al-Kaida und anderen terroristischen Organisationen abzubrechen und die Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan zu achten. Wir zollen dem Volk und der Regierung von Afghanistan Beifall für die Durchführung der jüngsten Präsidentschaftswahl und der Wahlen für die Provinzräte, die Zeichen eines friedlichen Übergangs der Macht von einer gewählten Regierung zur nächsten sind. Wir nehmen Kenntnis von der Vollendung des Prozesses des Wechsels von den Streitkräften der ISAF zu den afghanischen Streitkräften Ende 2014 und vom Beginn des Jahrzehnts des Wandels. In diesem Zusammenhang sind wir weiterhin engagiert, Afghanistan zu unterstützen und mit dem Rest der internationalen Gemeinschaft zu arbeiten, um zu Sicherheit, Stabilität, wirtschaftlichem Wachstum und Entwicklung Afghanistans und der Region beizutragen. Wir anerkennen die wichtige und unparteiische Rolle der Vereinten Nationen ebenso wie die Beiträge regionaler Organisationen und Initiativen, die Afghanistan unterstützen, um dieses Ziel zu erreichen. Diesbezüglich unterstützen wir China bei der Ausrichtung der Vierten Aussenministerkonferenz des Zentralasien-Istanbul-Prozesses über die Vertiefung der Kooperation für nachhaltige Sicherheit und Prosperität der zentralasiatischen Region in Tianjin im August 2014.
Wir anerkennen, dass Terrorismus, gewalttägiger Extremismus und illegale Drogen eine grosse Bedrohung der Sicherheit und Stabilität Afghanistans, der Region und auch darüberhinaus darstellen. Auch wenn wir die nationalen Anstrengungen Afghanistans und die gemeinsame und konzertierte regionale und internationale Kooperation sehr schätzen, die die Herausforderung des Terrorismus in all seinen Formen und Erscheinungen angehen, wozu die Räumung terroristischer Zufluchtsorte und Rückzugsgebiete ebenso gehört wie das Unterbinden aller finanziellen und taktischen Unterstützung für den Terrorismus, betonen wir die Notwendigkeit, diese Anstrengungen weiter fortzuführen. Es ist notwendig, dass die internationale Gemeinschaft Afghanistan dabei unterstützt, der illegalen Drogenproduktion und dem illegalen Drogenhandel entgegenzutreten und alternative Lebensgrundlagen zu fördern und weitere notwendige Massnahmen zu ergreifen, um den illegalen Drogen, deren Vorstufen und dem Konsum weltweit entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle Mitgliedsstaaten, ihre Aktivitäten zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, zur Verhinderung der Verbreitung von Vorstufen-Chemikalien, die für illegale Drogen verwendet werden, sowie zur Reduktion des Drogenmissbrauchs und der Abhängigkeit mit einer umfassenden Vorgehensweise zu intensivieren und Finanzströme, die mit dem illegalen Drogenhandel und seinen Vorstufen zusammenhängen, aufzudecken und zu unterbinden.
3.5. Wir sind besorgt darüber, dass der Konflikt zwischen Armenien und Aserbeidschan weiterhin ungelöst ist und die internationale und regionale Sicherheit weiter gefährdet. Wir befürworten eine friedliche Lösung dieses Konflikts auf der Grundlage der Prinzipien und Normen des Völkerrechts und der in diesem Rahmen angenommenen Beschlüsse und Dokumente. Diesbezüglich ersuchen wir die Minsker Gruppe der OSZE3 ihre Anstrengungen für eine Beilegung des Konfliktes wiederzubeleben.

IV

4.1. Wir anerkennen und würdigen die Anstrengungen aller CICA-Mitgliedsstaaten, die seit der Gründung der CICA den Dialog aktiv realisiert und bei der Verstärkung der vertrauensbildenden Massnahmen zusammengearbeitet haben. Wir stehen bereit, um die Kooperation weiter zu stärken, an der Weiterentwicklung des CICA-Prozesses zu arbeiten und die CICA dabei zu unterstützen, eine bedeutendere Rolle in asiatischen Angelegenheiten zu spielen. Wir sind bereit, gemäss der «Erklärung von Schanghai» zu handeln, die am Gipfeltreffen angenommen wurde, und dazu beizutragen, dauerhaften Frieden und gemeinsame Prosperität in Asien herbeizuführen.
4.2. Wir begrüssen die Anstrengungen der koordinierenden und co-koordinierenden Länder zur Förderung der Kooperation in verschiedenen Dimensionen vertrauensbildender Massnahmen. Wie schätzen die Einrichtung des CICA-Youth Councils und des CICA-Business Councils und die Durchführung von drei CICA Business Foren in Bangkok, Istanbul und Jekaterinburg. Diesbezüglich empfehlen wir insbesondere die Anstrengungen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan, um Fortschritte im wirtschaftlichen beziehungsweise menschlichen Bereich zu erzielen. Wir bleiben der Förderung vertrauensbildender Mass­nahmen in verschiedenen Gebieten und der Ausweitung des langfristigen Dialogs und der Kooperation unter den Mitgliedsstaaten verpflichtet.
4.3. Wir bekräftigen, dass die Beseitigung der Armut die grösste globale Herausforderung ist, vor der die Welt steht, und eine unabdingbare Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Wir anerkennen die Wichtigkeit einer nachhaltigen Entwicklung nach Massgabe der nationalen Umstände und Prioritäten und all den Prinzipien der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung, zu denen unter anderem das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, wie es dort in Artikel 7 [siehe Kasten Seite I] festgelegt ist. Wir beschliessen weiter, unsere Anstrengungen für die Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele bis 2015 zu forcieren. Wir sind überzeugt, dass die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, wie sie unter dem Mandat von Rio+20 entwickelt worden sind, die drei Pfeiler nachhaltiger Entwicklung wirksam angehen sollten und zur Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 beitragen würden.
4.4. Wir unterstreichen die wichtige Rolle eines ausgewogenen multilateralen Handelssystems, das sich auf die Verwirklichung der Entwicklungsziele aller Mitliedsstaaten förderlich auswirkt. In diesem Zusammenhang befürworten wir die baldige Wiederaufnahme des Beitrittsprozesses einiger CICA Mitgliedsstaaten zur Welthandelsorganisation.

V

5.1. Wir würdigen die Arbeit, welche das CICA-Sekretariat für die Entwicklung der CICA geleistet hat, und wir befürworten ferner die Stärkung des Sekretariats für eine bessere Erfüllung seines Mandats. Wir appellieren an alle CICA-Mitgliedsstaaten, freiwillige Beiträge an das Budget des Sekretariats zu leisten. Wir begrüssen den Plan, das CICA-Sekretariat nach Astana, der Hauptstadt der Republik Kasachstan, zu verlegen.
5.2. Wir geben unserer hohen Wertschätzung Ausdruck für den Beitrag, den Botschafter Çınar Aldemir als Geschäftsführender Direktor [2010–2014]4 zur Entwicklung und Stärkung des CICA-Prozesses geleistet hat.
5.3. Wir begrüssen die Annahme der neuen Tagesordnung der CICA.
5.4. Wir betonen die Wichtigkeit der Stärkung der Kooperation, der Partnerschaft und der äusseren Beziehungen zwischen der CICA und anderen regionalen und internationalen Organisationen und Foren. Diesbezüglich ermutigen wir das CICA-Sekretariat, seine Anstrengungen weiterzuführen, um mit regionalen und internationalen Organisationen und Foren Beziehungen auf institutioneller Ebene aufzubauen.
5.5. Wir begrüssen auch die Unterzeichnung des Memorandums of Understanding zwischen dem CICA-Sekretariat und dem Sekretariat der Shanghai Cooperation Organisation SCO am Rande des Schanghai-Gipfeltreffens der CICA.
5.5. Wir ersuchen diejenigen Mitgliedsstaaten, die das noch nicht getan haben, das Statut des Sekretariats der Konferenz für Interaktion und vertrauensbildende Massnahmen in Asien auf raschem Wege zu ratifizieren. Wir ersuchen auch diejenigen Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, die Konvention über die Privilegien und Immunitäten des Sekretariats, seiner Angestellten und der Vertreter der Mitgliedsstaaten der Konferenz für Interaktion und vertrauensbildende Massnahmen in Asien zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

VI

6.1. Wir geben unserer tiefen Dankbarkeit Ausdruck für den massgeblichen Beitrag, den der Präsident der Republik Kasachstan, H. E. Nursultan Nasarbajew, als Gründungspräsident für die Errichtung, Entwicklung und für das Wachstum der CICA geleistet hat.
6.2. Wir geben unserer hohen Wertschätzung für die Arbeit der Republik Türkei Ausdruck, die sie leistete, seit sie 2010 den Vorsitz der CICA übernommen hatte. Die vergangenen vier Jahre unter der kompetenten Führung der Türkei legen Zeugnis ab von wichtigen Fortschritten bei der Erreichung der Ziele und Prinzipien der CICA.
6.3. Wir begrüssen und unterstützen Chinas Übernahme des CICA-Vorsitzes und sind sicher, dass China in enger Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten und den Beobachterstaaten und -organisationen die Anstrengungen fortführen wird, um die Kooperation und Entwicklung der CICA auf eine höhere Stufe zu heben.
6.4. Wir freuen uns, ein wachsendes Interesse am CICA-Prozess festzustellen. Diesbezüglich begrüssen wir die Volksrepublik Bangladesch und den Staat Katar als neue Mitglieder der CICA.
6.5. Wir vereinbaren, das Fünfte Treffen der CICA Aussenminister im Jahre 2016 und das Fünfte CICA Gipfeltreffen im Jahre 2018 durchzuführen.    •

Quelle: www.s-cica.org dort unter: Documents; political declaration; Declaration of the Fourth CICA Summit.

(Übersetzung Zeit-Fragen)

Anmerkungen der Redaktion:
1    USA, Russland, China, Frankreich, Grossbritannien: Atommächte, die den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben haben.
2    Der internationale Vertrag von Semei wurde am 8. September 2006 von Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan im kasachischen Semei (früher Semipalatinsk) unterzeichnet. Er verbietet das Testen, das Stationieren, den Besitz sowie die Herstellung von Kernwaffen in Zentralasien.
3    Die Minsker Gruppe der OSZE wurde 1992 von der damaligen Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit KSZE (heute OSZE) gebildet, um eine friedliche Verhandlungslösung für den Konflikt zwischen Armenien und Aserbeidschan um die Region Bergkarabach zu unterstützen.
4    Der geschäftsführende Direktor wird von den Aussenministern der CICA auf Empfehlung desjenigen Mitgliedlandes gewählt, das den Vorsitz der CICA bis zum nächsten regulären Treffen führt: 2002–2010 Kasachstan; 2010–2012 (und dann erstreckt bis 2014) Türkei; 2014–2016 China. Mit dem Wechsel des Vorsitzes wechselt entsprechend auch der geschäftsführende Direktor.

Nicht mehr …: Zbigniew Brzezinski. Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft

«Dieses riesige, merkwürdig geformte eurasische Schachbrett – das sich von Lissabon bis Wladiwostok erstreckt – ist der Schauplatz des globalplay. Wenn der mittlere Bereich immer stärker in den expandierenden Einflussbereich des Westens (wo Amerika das Übergewicht hat) gezogen werden kann, wenn die südliche Region nicht unter die Herrschaft eines einzigen Akteurs gerät und eine eventuelle Vereinigung der Länder in Fernost nicht die Vertreibung Amerikas von seinen Seebasen vor der ostasiatischen Küste nach sich zieht, dürften sich die USA behaupten können. Erteilen die Staaten im mittleren Raum dem Westen eine Abfuhr, schliessen sich zu einer politischen Einheit zusammen und erlangen die Kontrolle über den Süden oder gehen mit dem grossen östlichen Mitspieler ein Bündnis ein, schwindet Amerikas Vorrangstellung in Eurasien dramatisch. Das gleiche wäre der Fall, wenn sich die beiden grossen östlichen Mitspieler irgendwie vereinigen sollten. Würden schliess­lich die europäischen Partner Amerika von seinen Stützpunkten an der westlichen Peripherie vertreiben, wäre das gleichzeitig das Ende seiner Beteiligung am Spiel auf dem eurasischen Schachbrett.» (S. 58)

«Vor allen Dingen aber ist Europa Amerikas unverzichtbarer geopolitischer Brückenkopf auf dem eurasischen Kontinent. Die Alte Welt ist für die USA von enormem geostrategischen Interesse. Anders als die Bindungen an Japan verankert das Atlantische Bündnis den politischen Einfluss und die militärische Macht Amerikas unmittelbar auf dem eurasischen Festland.[…] Umgekehrt wäre ohne diese engen trans­atlantischen Bindungen Amerikas Vormachtstellung in Eurasien schnell dahin. Seine Kontrolle über den Atlantischen Ozean und die Fähigkeit, Einfluss und Macht tiefer in den euroasiatischen Raum hinein geltend zu machen, wären dann äusserst begrenzt.» (S. 91)

Zbigniew Brzezinski. Die einzige Weltmacht.Amerikas Strategie der Vorherrschaft. 1999, ISBN 9-783596-143580

… sondern: Kishore Mahbubani. Die Rückkkehr Asiens. Das Ende der westlichen Dominanz

«In den vergangenen drei Jahrhunderten waren die Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas zumeist nur Objekte der Weltgeschichte. Die Entscheidungen, welche die Geschichte antrieben, wurden in einigen wenigen westlichen Hauptstädten getroffen, hauptsächlich in London, Paris, Berlin und Washington. Die demnach unzutreffend als solche bezeichneten beiden Weltkriege wurden geführt, ohne dass die Mehrheit der Weltbevölkerung nach ihrer Meinung gefragt wurde. Sie wurde in – zumindest bis zu den japanischen Angriffen in China und im Pazifik – dem Wesen nach europäische Kriege hineingezogen. Heute nehmen es die 5,6 Milliarden Menschen, die ausserhalb des westlichen Universums leben, nicht mehr hin, dass in westlichen Hauptstädten in ihrem Namen Entscheidungen gefällt werden. […]
Die Weigerung führender Vertreter des Westens, anzuerkennen, dass die globale westliche Vorherrschaft nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, stellt eine grosse Gefahr für die Welt dar. Die westlichen Gesellschaften müssen sich entscheiden, ob sie im 21. Jahrhundert die westlichen Werte oder die westlichen Interessen verteidigen wollen. Die meisten Vertreter des Westens denken gern, sie würden vorwiegend westliche Werte fördern, vor allem die Demokratie. Aber der übrigen Welt fällt auf, wie selektiv der Westen die Demokratie fördert. Keine westliche Gesellschaft legt zum Beispiel besonders viel Wert darauf, die Demokratie in Saudi-Arabien zu fördern; schliesslich will niemand die Erdölversorgung des Westens gefährden. […]
Mir sträuben sich häufig die Haare, wenn ich die Leserbrief- und Kommentarseiten der ‹New York Times› oder der ‹Financial Times› lese. Die Zeitungen sind angefüllt mit einem inzestuösen Diskurs zwischen Leuten, die glauben, dass 12 Prozent der Weltbevölkerung, die im Westen leben, die restlichen 88 Prozent, die ausserhalb des Westens leben, weiterhin beherrschen können.»

Kishore Mahbubani. Die Rückkehr Asiens. Das Ende der westlichen Dominanz. 2008, S. 10 f., ISBN978-3-549-07351-3

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