Wer bestimmt in der Schweiz?

Wer bestimmt in der Schweiz?

Widerstand gegen Lehrplan 21 wächst – EDK*-Führung zeigt mangelnde demokratische Gesinnung

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Wenn eine Regierung irgendwo auf der Welt dazu neigt, anstelle des Parlaments selber bestimmen zu wollen, erhebt sich in unseren Medien ein Sturm der Entrüstung – manchmal zu Recht, zuweilen aber auch auf Grund einer eher einseitigen Optik. Dass aber in der Schweiz – der Demokratie par excellence – manche Exekutivmitglieder oder Verwaltungsbeamte sich zunehmend autokratischer gebärden, wenn Parlamentarier oder andere Bürger ihre demokratischen Entscheidungsrechte einfordern, ist ein Alarmzeichen, das wir nicht übergehen dürfen.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Konferenzen von kantonalen Exekutiven als neue Ebene zwischen dem Bund und den Kantonen errichtet, um die Schweiz besser von oben – und von aussen? – steuern zu können. (vgl. Konferenz der Kantonsregierungen KdK – Herrschaft der Exekutiven statt Föderalismus und Demokratie, in: Zeit-Fragen Nr. 34 vom 5.11.2013)
Allerdings stösst dieser verkappte Staatsstreich in der Schweiz in immer breiteren Kreisen auf Widerstand: Wir demokratiegewohnten Schweizer lassen uns unsere politischen Rechte eben nicht so ohne weiteres wegnehmen.

Wie in Zeit-Fragen wiederholt berichtet wurde, haben einige kantonale Erziehungsdirektoren mit ihrer Entourage über Jahre hinweg im stillen Kämmerlein einen monumentalen Lehrplan 21 produziert, der die gesamte europäische und schweizerische Bildungstradition über den Haufen werfen würde. Nach einer Alibi-«Konsultation» von Kantonen und Verbänden (das heisst einer Meinungsumfrage ohne irgendwelche Verbindlichkeit) sollte der LP 21 in den 21 deutsch- oder mehrsprachigen Kantonen durch die Kantonsregierungen – oder einen Bildungsrat oder ein ähnliches Gremium – ganz einfach an den Parlamenten und erst recht am Stimmvolk vorbei eingeführt werden.
Gegen dieses Ansinnen ist im ganzen Land eine breite Bewegung von Bürgern entstanden, die für ihre Kinder eine Bildung einfordern, die diesen Namen verdient. So haben sich Lehrkräfte aller Schulstufen mit einer Resolution «550 gegen 550» (550 Unterschriften gegen 550 Lehrplanseiten) zu Wort gemeldet, in der unter anderem steht: «Wir sehen nicht ein, weshalb unser Erfolgsmodell durch die Hintertür eines Lehrplans umfassend reformiert werden soll. Wie die Beispiele prominenter Nachbarländer und der Vereinigten Staaten zeigen, schaden Kompetenzorientierung und zentrale Bildungssteuerung der Qualität der Schulen.» Zahlreiche weitere Lehrer, Eltern, Pädagogen und Unternehmer haben sich inzwischen mit wachsendem Unbehagen zur Umfunktionierung unserer bis vor kurzem noch guten Volksschule geäussert.

EDK gibt den kantonalen Parlamenten den Tarif durch

Nun, offenbar färbt die demokratisch nicht legitimierte Etablierung von Direktorenkonferenzen im Haus der Kantone in Bern auf die Gesinnung gewisser Exekutivmitglieder ab. Jedenfalls geben die Herren Präsidenten der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK und der D-EDK (deutschschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz) in peinlicher Offenheit preis, wieviel sie von der Mitsprache der ihnen übergeordneten Legislativen halten.
Denn in verschiedenen Kantonen haben sich inzwischen auch Parlamentarier eingeschaltet und von ihrem Regierungsrat Auskunft verlangt über das weitere Vorgehen in bezug auf den Lehrplan 21. Viele Parlamentarier sind mit Recht der Meinung, über derart tiefgreifende Änderungen im Schulwesen müsse die Legislative, also das Parlament und schliesslich das Stimmvolk entscheiden. In den Kantonsparlamenten von Solothurn, Schaffhausen, Zürich und Baselland etwa wurden entsprechende Vorstösse eingereicht. Da der Lehrplan 21 kein referendumsfähiger Erlass ist, muss als erster Schritt das jeweilige kantonale Schulgesetz revidiert werden. Dies sollte eigentlich in unserem demokratischen Staatswesen kein Problem sein: Jedes kantonale Parlament kann jederzeit mit einer Gesetzesänderung vorschreiben, dass neue Lehrpläne dem Parlament vorgelegt werden müssen und dass sie dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen. Oder: Jeder Bürger kann in seinem Kanton eine Volksinitiative starten, um eine solche Gesetzesrevision zur Abstimmung zu bringen. Wer kann in unserem Land etwas dagegen haben, dass die Parlamente und die Stimmbürger ihre politischen Rechte aktiv anwenden?
Nun, es gibt sie, die Gegner der Ausübung demokratischer Rechte. Manche Regierungsräte erinnern sich offenbar nicht mehr an ihren Staatskundeunterricht und haben nicht gelernt, dass sie als Exekutive lediglich das auszuführen haben, was der Souverän und das Parlament bestimmen – als vom Volk gewählte «Diener des Volkes» eben. Muster gefällig? D-EDK-Präsident Christian Amsler: «Im Grundsatz ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand von demokratischen Rechten Gebrauch macht und eine Abstimmung in den Parlamenten oder an der Urne fordert.» Aber: «Die Kantone sind aufgefordert, die wesentlichen Inhalte des Lehrplans 21 im Sinne einer optimalen Harmonisierung zu übernehmen und allfällige kantonal, spezifische Anpassungen tendenziell auf wenige sinnvolle Ergänzungen und weniger auf Kürzungen zu beschränken.» (vgl. St. Galler Tagblatt online vom 2.2.2014)
Im Prinzip also schon demokratische Rechte, aber nur in dem engen Rahmen, den die Direktorenkonferenzen erlauben?
EDK-Präsident Christoph Eymann: «Ich finde, es ist eher problematisch, wenn sich die Politik nun zu stark einmischt. Da kann ich nur sagen: Höhere Mächte mögen uns davor bewahren. Eine Demokratisierung ist ja gut und recht. Aber wir haben vor der Einführung der Fallkostenpauschale auch nicht jeden, der einmal operiert wurde, gefragt, ob ihm das neue System passt.» (<link http: www.bzbasel.ch>www.bzbasel.ch vom 1.2.2014)
Da können wir demokratisch gesinnten Bürger nur entgegnen: Höhere Mächte mögen uns vor solchen demokratieuntauglichen Politikern bewahren.    •
*    Erziehungsdirektorenkonferenz


mw. Aus Artikel 62 der Bundesverfassung kann keine Pflicht der Kantone auf Einführung des LP 21 abgeleitet werden.
Art. 62 BV schreibt in Absatz 4 (in Kraft seit 21. Mai 2006) die «Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schul­eintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen» vor.
Aus dieser allgemein gehaltenen Formulierung kann nicht geschlossen werden, dass die Kantone zur Übernahme eines gemeinsamen Lehrplans verpflichtet wären.
Diese Sicht teilen übrigens auch die zuständigen Departemente des Bundes und die EDK:
«Bund und Kantone verständigen sich auf wenige konkrete und überprüfbare Ziele für das laufende Jahrzehnt. […] Die Ziele stützen sich auf die in der Verfassung verankerten Eckpfeiler der Qualität und Durchlässigkeit.»

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) und Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK): Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz vom 30. Mai 2011 (Auszug)

«Starke Schule Baselland» denkt laut
über den Ausstieg aus HarmoS nach

Die «Starke Schule Baselland», eine Gruppe von Lehrkräften aus verschiedenen politischen Parteien, hat im Oktober 2013 bereits eine kantonale Volksinitiative gegen die Aufhebung der Niveaugruppen in der Oberstufe eingereicht – und sich damit gegen Reformen gestellt, die niemandem nützen ausser einigen Beratungsfirmen – den Schülern jedenfalls nicht. (BZ online vom 25.10.2013) Nun prüft die «Starke Schule Baselland» eine Initiative zum Ausstieg aus HarmoS.
Michael Herrmann (FDP), Mitglied der landrätlichen Bildungskommission, ist dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat von Anfang an kritisch gegenübergestanden, heute sieht er sich in dieser Haltung ­bestätigt: Die wesentlichen Eckpunkte von HarmoS seien nicht erfüllt. «Das ist doch keine wirkliche Harmonisierung, wenn nicht einmal die Einführung der ersten Frühfremdsprache einheitlich geregelt ist», sagt er. Ausserdem zeige sich jetzt, dass das Projekt viel teurer werde, als damals mit 50 Millionen Franken vorgestellt. Für Herrmann wäre ein Austritt aus HarmoS durchaus eine Option. «Dann können wir diejenigen inhaltlichen Massnahmen von HarmoS umsetzen, die sinnvoll sind und die schlechten weglassen.»
Paul Wenger (SVP), Präsident der landrätlichen Bildungskommission, kann sich einen Austritt aus HarmoS vorstellen, da dies sowieso in der ganzen Schweiz gescheitert sei. Die Bürger hätten HarmoS zugestimmt, weil ihnen gesagt wurde, dass man bei einem Umzug in einen anderen Kanton keine Probleme mit anderen Schulsystemen habe. Dieses Versprechen sei nicht eingelöst worden – und trotzdem koste HarmoS viel Geld.

Quelle: Basler Zeitung vom 18.1.2014

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