Oberflächlichkeit und Bluff statt Orientierung und Halt

Oberflächlichkeit und Bluff statt Orientierung und Halt

Gedanken zum Fachbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft – mit Lebenskunde (ERG)» im Lehrplan 21 (3. Zyklus)

von Ursula Richner, Pfarrerin i.R.

Ich bin pensionierte Pfarrerin und war als solche während Jahren in der Seelsorge tätig, in der Erwachsenenbildung und im Religionsunterricht. Ich verfolge deshalb nicht nur die Entwicklung der kirchlichen Arbeit, sondern auch die der religiösen und ethischen Bildungsarbeit in der Schule mit grossem Interesse. Die Konsultation zum Lehrplan 21 ruft mich nun dringend auf den Plan: Was da im Bereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft – mit Lebenskunde (ERG)» geplant ist, ist ein Verrat am bestehenden Religionsunterricht und scheint mir für die Entwicklung unserer Jugend und damit unserer Gesellschaft hoch gefährlich.

Je nach Kanton ist bis jetzt der Religionsunterricht verschieden eingerichtet. Das ist gut so und soll so bleiben. In allen Kantonen kommt ihm eine wichtige Bedeutung zu. Seit der Anfangszeit der öffentlichen Schule im 19. Jahrhundert gehört er als obligatorisches Schulfach zum Fächerkanon der Schule. Das wundert nicht, wenn wir in den Kantonen die Artikel über die Zielsetzung der Schule anschauen. Das Anliegen, die Schüler «ausgehend von christlichen Grundsätzen zu selbständigen und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gemeinschaft heranzubilden» – wie es etwa im Bildungsgesetz des Kantons Glarus heisst – ist allen Kantonen gemeinsam. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es neben den üblichen Fächern einen gut aufgebauten Religions- und Lebenskundeunterricht auf allen Schulstufen. Schaffhausen formuliert ausführlicher: «Gute und glückliche Menschen heranzubilden ist das Ziel unserer Erziehung. Die Schule fördert deshalb zusammen mit dem Elternhaus die sittlich-religiösen, verstandesmässigen und körperlichen Anlagen der Kinder. – In der sittlich religiösen Erziehung weckt sie die Ehrfurcht vor der Schöpfung, die Verantwortung gegenüber der Natur, die Liebe zu den Mitmenschen, den Sinn für die Gemeinschaft und die Freude am Schönen. […]» Der Kanton Zürich formuliert: «Die Volksschule erzieht zu einem Verhalten, das sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert. Dabei wahrt sie die Glaubens- und Gewissensfreiheit und nimmt auf Minderheiten Rücksicht.»
Das sind doch die immer noch gültigen Bildungsziele, die unsere Vorväter gut durchdacht haben, auf denen wir aufbauen können und an denen wir die neuen Schullehrpläne prüfen und messen müssen. Keinesfalls werden wir zulassen, dass wir hinter sie zurückfallen. Sie basieren auf einem Welt- und Menschenbild, das von der naturgegebenen Entwicklungs- und Beziehungsfähigkeit des Menschen ausgeht.
Im folgenden einige Schlaglichter, wie der Lehrplan 21 den Religionsunterricht behandelt:
Für die Oberstufe findet sich der Fachbereich Religion unter dem Oberbereich «Natur, Mensch und Gesellschaft». Dort wie erwähnt als: «Ethik, Religionen, Gemeinschaft – mit Lebenskunde (ERG)».
 In der Einleitung zum Lehrplan 21 steht: «An Stelle von Lernzielen und stoffinhaltlichen Vorgaben treten fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler in den Fachbereichen erwerben.»
Und weiter unten: […] «es verschieben sich die Akzente der Betrachtungsweise von Unterricht und Lernen.» – Das ist tatsächlich so, und die Folgen für den Unterricht sind schwerwiegender, als wir auf den ersten Anhieb denken. Wertebildung, sittlich-religiöse Erziehung, Erziehung zur Ehrfurcht vor der Schöpfung oder zu verantwortlichem Handeln sollen als Ziel wegfallen. Der Religionsunterricht, wie wir ihn uns wünschen und vernünftig vorstellen, als Ort, wo unter anderem auch die religiöse und mitmenschliche Seite des Kindes gefördert wird, ist als solcher nicht mehr gefragt. Es geht nur noch um den Erwerb von speziellen Kompetenzen.
Schauen wir folgende Beispiele genau an:
Aus dem Lehrplan 21 «ERG 1 Ich und die Gemeinschaft» – das ist ein Thema, das seit jeher in den Religions- und Lebenskundeunterricht gehörte. Wir nahmen immer die Gelegenheit wahr, die Schüler fürs Zusammenleben in der Familie, in der Klasse oder in der grösseren Gemeinschaft zu stärken, ihnen anhand von Beispielen aus der Bibel oder aus der Geschichte den sozialen Gedanken näherzubringen. Der Lehrplan 21 meint mit dem Thema jedoch etwas grundsätzlich anderes. So soll eine anzustrebende Kompetenz zum Beispiel sein: «Die Schüler können Beziehungen, Liebe und Sexualität reflektieren und ihre Verantwortung einschätzen.» Dazu gehört: «a. Sie können eigene Erwartungen und Ansprüche in ihrem Umfeld an Freundschaften, Beziehungen, Partnerschaft, Ehe reflektieren.» Dies geht weit über den Auftrag der Schule hinaus, es besteht grosse Gefahr von Übergriffen auf die Persönlichkeit der Schüler. Die Themen der Sexualkunde muss jeder Schüler für sich selber in seiner Familie oder in seinem Umfeld besprechen können, dann, wenn er dazu bereit ist und mit den Personen, mit denen er dies möchte. Die Schule kann ein freiwilliges Angebot machen und im Biologieunterricht die körperlichen Grundlagen legen. Aber die Liebe, die Sexualität gehört in den Intimbereich, den es zu wahren und zu schützen gilt.
Dieselbe Gefahr besteht, wenn es heisst: «Die Schülerinnen und Schüler können von sich erzählen, über Herkunft, Zugehörigkeit und Vorstellungen ihrer Zukunft reflektieren.» Man wird den Schülern schnell zu nahe treten. Die Schule hat nicht die Aufgabe, mit Psychotechniken die Jugendlichen zum Reden über sich selber zu bringen. Schüler, die nicht über sich erzählen möchten, aus welchen Gründen auch immer, kommen sonst in arge Bedrängnis. Ich denke an ein Mädchen, das in einer solchen Situation begann, von einem Vater zu erzählen, den es gar nicht gab … ! Sie wollte vor den andern ihren Schmerz über den vermissten Vater nicht preisgeben!
Die Privatsphäre muss unbedingt geschützt bleiben. «Ich und die Gemeinschaft» ist und bleibt ein wichtiges Thema in der Erziehung und Bildung. Es kann und muss aber so unterrichtet werden, dass der Schüler gestärkt aus dem Unterricht hinausgeht und er um seine Bedeutung für die Gemeinschaft dazugewonnen hat.
Nehmen wir als nächstes Beispiel ERG 3 «Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten.», dazu ERG 4 «Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen.» und ERG 5 «Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen.»
Man merkt schon an den Haupttiteln, dass in diesen drei Bereichen sowohl Schüler als auch Lehrpersonen gänzlich überfordert werden. Das Ganze fühlt sich beim Lesen als reiner Bluff an. Da heisst es zum Beispiel «Die Schülerinnen und Schüler können erläutern, wie Texte und Lehren in religiösen und kulturellen Überlieferungen eingebettet sind.» «Erläutern» bedeutet eigentlich «erklären, darlegen, begreiflich machen». Das kann man aber erst, wenn man sich Wissen zu einem bestimmten Gebiet angeeignet hat. Ebenso: «In ausgewählten religiösen Texten Vorstellungen, Auslegungen und Lehren der betreffenden Religionen erschliessen» kann erst, wer ein solides Grundwissen zur Verfügung hat, aus dem er weitere Schlüsse ziehen kann. Sogar «Werte und Normen» sollen die Schüler «erläutern», – ja gar «prüfen und vertreten».
Da wird eine Selbstüberschätzung herangezüchtet und gleichzeitig werden die Jugendlichen masslos überfordert. Religionsunterricht hat die Aufgabe, den Kindern Halt und Orientierung zu geben und sie innerlich zu stärken. ERG nach Lehrplan 21 jedoch lässt den Jugendlichen tendenziell haltlos suchend alleine und birgt die Gefahr, dass er auf soziale und seelische Abwege geraten könnte. Für die Bildung der Persönlichkeit kommt man auch im Religions- und Lebenskundeunterricht nicht um solides, gut aufgebautes Wissen herum.
Ich erinnere mich: Wir Religionslehrer mussten uns im Religionsunterricht immer wieder selber zur Bescheidenheit mahnen. Die Kinder bringen heute aus dem Elternhaus meist kein selbstverständliches Grundwissen an biblischen Geschichten mehr mit und auch keine gründliche Einführung in den Glauben ihrer Familie. Wir mussten Grundlagen legen, eine Einführung ins Alte und ins Neue Testament, in das Leben Jesu, von Paulus und den ersten Christen erzählen, ebenso Stationen aus der Kirchengeschichte. Wir stellten ihnen Menschen vor, die das Christentum gelebt haben, daran zeigten wir soziales Engagement, christliche Werte. Wir gestalteten mit den Schülern Jugendgottesdienste, bereiteten auch ab und zu eine soziale Aktion vor oder gestalteten interessante Begegnungen. Ziel dieses Unterrichts war es, dass wir den Schülern sowohl ein geistiges, intellektuelles als auch ein menschliches und soziales Wissen mitgeben wollten. Damals fand der Unterricht mit vielen Gesprächen und Diskussionen statt, die den Schüler in seiner Lebenswelt ernstnahmen und einbezogen.
Der Lehrplan 21 verschiebt die Grundlagen völlig: Der Schüler wird dazu gebracht, gescheit über etwas zu reden, etwas zu erläutern, was er noch gar nicht genügend verstanden hat und wozu er sich das Wissen noch gar nicht hat aneignen können. In diesen Fragen ist der Lehrplan 21 auch eine Überforderung für den Lehrer. Wenn man mit Erwachsenen arbeiten würde, könnte man sich die einzelnen Kompetenzstufen Schritt für Schritt vornehmen. Man kann bei Erwachsenen voraussetzen, dass sie im einen oder anderen Gebiet Erfahrung und Wissen mitbringen, auf dem sie dann die Reflexionen aufbauen können. Wir haben es aber mit 7. bis 9. Klässlern zu tun. Wenn wir von ihnen verlangen, dass sie «die Bedeutung zentraler Gestalten aus den Religionen, insbesondere Jesus, Mohammed und Buddha anhand von Überlieferung, Darstellung und Verehrung erläutern …» (nicht deren Leben und Lehre kennen, sondern deren Bedeutung erläutern!), dann nehmen wir sie in ihrem Entwicklungsstand nicht ernst. Sie werden darauf getrimmt, irgend etwas daherzusagen, was weder gut begründet noch wahr sein muss, was zu einer unrealistischen Selbsteinschätzung führt. Die sorgfältigen, bescheidenen Schüler, die sich Antworten gewissenhaft und gründlich fundiert überlegen, werden zu wenig gewürdigt. Gross heraus kommen die lauten Schwätzer, die gut bluffen und sich sogenannt vertreten können, auch wenn ihre Meinung noch so abstrus ist. Sie haben dann aber die «Kompetenz» – auch ohne gründliches Wissen – erfüllt!
Genau dasselbe gilt für die Unter- und Mittelstufe. Die unter den hochfliegenden Titeln «Religionen und Weltsichten begegnen» und «Grunderfahrungen, Werte und Normen erkunden und reflektieren» geforderten Kompetenzen lesen sich nicht anders, als die für die Oberstufe beschriebenen. Wie absurd die Anforderungen sind, zeigen einige Beispiele aus Natur, Mensch, Gesellschaft, NMG 12 (4–8jährige) «1. Die Schülerinnen und Schüler können religiöse Traditionen und Vorstellungen im Alltag, in kulturellen Spuren und im gesellschaftlichen Leben identifizieren.» Oder: Sie «können zum Leben bedeutender Gestalten aus verschiedenen Religionen Geschichten erzählen (insbesondere Jesus, Mohammed, Buddha).» Oder: «3. Die Schülerinnen und Schüler können religiöse Handlungen und Symbole im lebensweltlichen Kontext erläutern.» – In der Primarstufe ist angelegt, was in der Oberstufe weitergeführt wird. Dem Entwicklungsstand der Schüler wird in keiner Hinsicht Rechnung getragen!
Wo aber kommen wir da hin? Was erziehen wir uns da für Jugendliche? Welche Werte wollen wir wirklich fördern? Mit Hilfe des Religionsunterrichts das Oben und Unten, den Machtmenschen, den Bluffer heranziehen, der manipuliert werden kann und der nicht merkt, wenn er für falsche Ziele missbraucht wird? – Nein danke! Diesen Missbrauch lassen wir nicht zu. Der Lehrplan 21 muss gestoppt werden!
Ich gehe davon aus, dass die Lehrerinnen und Lehrer etwas anderes wollen und gerade auch mit dem Religionsunterricht die Werte des Guten, Sozialen, der Gleichwertigkeit und des Friedens fördern möchten. Er bietet dafür – so wie er bis jetzt in den Kantonen verschieden gestaltet ist – ein sehr schönes Gefäss. •

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