Nicht bei jedem Getöse aus Paris, Washington oder Berlin einknicken!

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Erbschaftssteuerabkommen Schweiz–Frankreich ist abzulehnen (Frühjahrssession 2014 Ständerat)

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Begehrlichkeiten aus dem Ausland nehmen kein Ende. Statt ihren eigenen Haushalt in Ordnung zu bringen, versuchen die Steuerbehörden etlicher Staaten der westlichen Welt immer dreister, auf Kleinstaaten mit geordneten finanziellen Verhältnissen, auf deren Bürger und Unternehmungen zuzugreifen.
Hier gilt es, Gegensteuer zu geben. In diesem Sinne hat der Nationalrat am 12. Dezember 2013 dem Erbschaftssteuerabkommen, das die französische Regierung der Schweiz diktieren wollte, eine Abfuhr erteilt. Die Beteuerungen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf, uns bleibe nichts anderes übrig, als diese Kröte zu schlucken – nach dem Motto «Lieber ein schlechtes Abkommen als gar keines» – bewirkten das Gegenteil: Mit einem wuchtigen Nein (122 gegen 53) verweigerte der Nationalrat das Eintreten auf die Vorlage. Damit zeigten sich unsere Parlamentarier als würdige Vertreter des Schweizervolkes. Nun ist zu hoffen, dass der Ständerat am 18. März 2014 diesen klaren Entscheid bestätigen wird.

Im Mai 2011 erklärte die französische Regierung, ihr Erbschaftssteuerabkommen mit der Schweiz von 1953 kündigen zu wollen, und stellte der Schweiz ein Ultimatum: Entweder Ihr akzeptiert ein neues, in Paris verfasstes Abkommen, oder wir besteuern die in Frankreich lebenden Erben ganz einfach nach französischem Recht. Statt sich dem unverschämten Ansinnen aus dem benachbarten Grossstaat entgegenzustellen, knickte die Chefin des Finanzdepartements ein weiteres Mal ein und unterschrieb einen Staatsvertrag, der sogar nach ihren eigenen Worten nachteilig für die Schweiz ist: «Ohne Abkommen wird all das eintreten, was Sie nicht wollen und heute befürchten; das wissen wir alle. Mit Abkommen wird etwas weniger von dem eintreten, was Sie nicht wollen.» (Widmer-Schlumpf in der Nationalratsdebatte vom 12.12.2013)
Dieses unstaatsmännische Verhalten wurde in Zeit-Fragen Nr. 25 / 2013 von einem Mitbürger aus der Romandie in aller Klarheit charakterisiert («Die jämmerliche Leistung von Frau Widmer-Schlumpf hat katastrophale Auswirkungen» von Philippe Barraud, Journalist und Schriftsteller, Kanton Waadt).

Besteuerung von Erbschaften im zentralistischen Frankreich und in der föderalistischen Schweiz

Es entspricht allgemeinem Rechtsverständnis und internationalem Recht, dass bei einem Todesfall die Erbschaft am Wohnsitz des Verstorbenen, des Erblassers, besteuert wird. Hinterlässt dieser Grundbesitz, wird dieser dort besteuert, wo das Grundstück liegt.
Das von Paris diktierte Abkommen sieht nun aber vor, dass der französische Fiskus künftig nicht nur bei Erblassern in Frankreich zugreift, sondern auch bei Erben mit französischem Wohnsitz – selbst wenn der Erblasser in der Schweiz wohnte und Schweizer Immobilien betroffen sind. Betroffen sind unter anderem 180 000 Schweizer, die in Frankreich leben. Viele von ihnen sind bereits daran, ihre Zelte abzubrechen und in die Schweiz umzuziehen. Denn die französischen Erbschaftssteuern sind wuchtig: Bis zu 45 Prozent will Paris von den Erben.
Im Gegensatz dazu ist die Besteuerung von Erbschaften in der Schweiz föderalistisch geregelt. Nach dem Willen der Stimmbürger werden in den meisten Kantonen die direkten Nachkommen des Verstorbenen, also Kinder und Enkel, nicht zur Kasse gebeten. Grundgedanke dieser Steuerbefreiung ist, dass die Hinterlassenschaft innerhalb der Familie erarbeitet wurde. Eltern und Grosseltern haben dafür im Laufe ihres Lebens bereits Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlt. Was sie gespart und für ihre Nachkommen auf die Seite gelegt haben, soll nicht ein zweites Mal besteuert werden.
Nichteintreten oder zumindest Rückweisung an den Bundesrat ist angesagt
Vom Ständerat erwarten wir Bürger am 18. März 2014 einen ebenso klaren Entscheid, wie ihn der Nationalrat in der Wintersession 2013 gefasst hat: Er beschloss, auf die Diskussion eines für die souveräne Schweiz so ungünstigen «Abkommens» gar nicht einzutreten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beantragt hingegen dem Gesamtrat, auf das Abkommen einzutreten, dieses aber an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, es neu zu verhandeln (Medienmitteilung der WAK-S vom 13.2.2014).
Diese Lösung ist die Minimalvariante gegenüber dem Diktat aus dem Ausland.

Aus der Nationalratsdebatte vom 12. Dezember 2013

–    Nein zu Staatsverträgen, die nur der anderen Partei Vorteile bringen.
«Im Abkommen kann nach Meinung Ihrer WAK (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) und nach Abwägen aller Punkte Frankreich aber zu einseitig seine Interessen durchsetzen, und es stünde als alleiniger Gewinner da.» (Thomas Maier, GL, ZH, Kommissionspräsident)

–    Föderalismus und Souveränität der Kantone sind zu beachten – die Westschweizer Kantone haben gegen dieses Abkommen opponiert.
«Aus dem Blickwinkel des Föderalismus und der Souveränität der Kantone ist es nicht akzeptabel, vom Prinzip der Besteuerung am Wohnsitz des Verstorbenen abzurücken. Es sind übrigens die Kantone, die über ihre Finanzdirektoren heftig dagegen opponiert haben, vor allem diejenigen der Romandie.» (Jean-René Germanier, FDP-Liberale, VS, für die Kommission)

–    Schlechtes Abkommen wegen der zu grossen Nachgiebigkeit des Bundesrates
«Seit Jahrzehnten krankt Frankreich an seinen Finanzen: Die Defizite häufen sich an, die Schulden ebenfalls. Es versucht, neue Steuern einzuführen, was zum Aufstand führt – so vor kurzem in der Bretagne auf Grund einer Umweltsteuer. Der einzige fiskalische Erfolg, den es seit Jahren eingefahren hat, ist dieses schlechte Abkommen, das durch unsere Regierung mit grosser Nachgiebigkeit ausgehandelt wurde.
Frankreich will seine Auswanderer zahlen lassen. […] Aber dass man die Prinzipien des Steuerwesens verhöhnt und die 180 000 Schweizer opfert, die in Frankreich leben, das können wir meines Erachtens nicht akzeptieren!» (Jean-François Rime, SVP, FR)

–    Es ist immer die Schweiz, die Haare lassen muss.
Die CVP/EVP-Fraktion hat den Eindruck, dass vor allem im Verhältnis zu Frankreich die Konzessionen nur in eine Richtung gehen […]. Es ist immer die Schweiz, die in irgendeiner Weise Terrain aufgeben sollte, und dies im Moment, wo Frankreich – wir haben es vor einigen Tagen erfahren – mit vielen Millionen Franken, die es der Schweiz bezahlen sollte, im Rückstand ist. (Dominique de Buman, CVP, FR)

–    Zeigen wir in Verhandlungen mit dem Ausland etwas mehr Bizeps.
«Die freisinnig-liberale Fraktion bittet Sie einstimmig, nicht auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz einzutreten.
[…]
Es gibt also keine rechtliche Lücke, wie fälschlicherweise behauptet wurde, denn wir respektieren die OECD-Vereinbarung voll und ganz.
[…] Es ist an der Zeit, dass wir erwachen, dass wir dieses Diktat eines befreundeten Nachbarstaates nicht akzeptieren. Sagen wir klar nein zu diesem Abkommen! Und wenn dasjenige von 1953 gekündigt wird, kehren wir zurück an den Verhandlungstisch, aber mit ein wenig mehr Bizeps!» (Christian Lüscher, FDP-Liberale, GE)

–    Andere Staaten würden nachziehen – und die Schweizer würden aus Frankreich ausziehen.
«Falls wir dieses Abkommen annehmen, fürchten auch wir, dass diese Praxis, die uns Frankreich auferlegen will, […] Schule machen könnte. Es trifft zu, dass andere Länder – wir haben zum Beispiel Deutschland erwähnt – versucht sein könnten, in dieselbe Richtung zu gehen, was zur Bestrafung von Schweizer Bürgern, die im Ausland leben, führen könnte. […]» (Jacques-André Maire, SP, NE)

Wir brauchen Unterhändler für die Schweiz mit Rückgrat

Dem Bundesrat würde es nicht schaden, sich ein Vorbild zu nehmen an Minister Walter Stucki. Dieser aufrechte und mutige Schweizer liess sich weder vom nationalsozialistischen Regime noch von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs schrecken, sondern setzte sich stets für die Interessen der Schweiz ein – und er behielt seine Würde immer bei. («Der ‹grosse Stucki›, Eine schweizerische Karriere von weltmännischem Format» von Konrad Stamm, Zürich 2013). Die Biographie dieser beeindruckenden Persönlichkeit wird hier in nächster Zeit vorgestellt werden.    •

Da stimmt etwas nicht!

Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf behauptete in der Nationalratsdebatte, sie habe die Verhandlungen mit den Kantonen zusammen geführt. Was sie verschweigt: Die Westschweizer Kantone stellten sich klar gegen das Abkommen (vgl. das Votum von Nationalrat Germanier).
Falsch ist auch ihre Behauptung, das Abkommen entspreche den Grundsätzen der OECD. Stimmt nicht (siehe das Votum von Nationalrat Lüscher).
* * *
Wir verlangen von unseren Bundesräten, dass sie endlich beginnen, gegenüber dem Ausland die Interessen unseres Landes und unserer Bevölkerung zu vertreten, statt sich «den Grossen» gegenüber lieb Kind zu machen!

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