Der staatlichen Souveränität Priorität beimessen

Der staatlichen Souveränität Priorität beimessen

von Thomas Kaiser

In diesem Jahr stellt sich für die Schweiz und damit für alle Bewohner dieses Landes eine zentrale Frage: Wollen wir sein «ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr. Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben»? (Friedrich Schiller: Wilhelm Tell; 2. Aufzug, 2. Szene) Die hier gewählten Worte, gesprochen auf der Rütli-Wiese von Pfarrer Rösselmann, bringen etwas zum Ausdruck, was grundsätzlich ist und daher allgemeingültige Bedeutung hat. Friedrich Schiller hat dieses klassische Drama 1804 geschrieben und verarbeitet darin historischen Stoff. Im Vordergrund steht die Forderung der drei Waldstätten nach Freiheit und Selbstbestimmtheit, noch lange bevor das Selbstbestimmungsrecht der Völker, formuliert vom US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson in seinem 14-Punkte-Plan zur Beendigung des Ersten Weltkrieges, zum völkerrechtlichen Grundsatz geworden ist. Weil Schiller in dem Werk die Freiheitstradition der Eidgenossen aufgreift, wurde das Stück von den Nazis verboten. Auch wenn die Entstehung des Werkes mehr als 200 Jahre zurückliegt, hat es von Inhalt und Aussage nichts an seiner Aktualität eingebüsst. Land und Volk stehen heute wie damals vor der Frage: Wollen wir ein souveräner und unabhängiger Staat bleiben oder uns vermehrt in die Abhängigkeit von anderen Staaten und deren Gesetzen begeben?
Der letztjährige Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger hat im Zeit-Fragen-Interview klar zum Ausdruck gebracht, dass er diese Fragen als einen Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft der Schweiz sieht. (vgl. Zeit-Fragen Nr. 31 vom 22.12.2014) Wollen wir von fremden Richtern bestimmt werden, indem wir eine supranationale Gerichtsbarkeit im Stile des Europäischen Gerichtshofs in Brüssel oder des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg anerkennen und uns in Zukunft einer von «fremden Richtern» bestimmten Rechtsprechung regelrecht unterwerfen müssen? Die Folge wäre ein Ende der direkten Demokratie und das Parlament würde an Bedeutung verlieren, da die nationale Gesetzgebung sich den supranationalen Vorgaben zu unterstellen hätte. Nicht nur zufällig spricht Daniel Kübler, Professor an der politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, vom Zeitalter der «postparlamentarischen Demokratie», die vor allem über die Exekutive gesteuert wird. Der eigentliche Souverän in der Demokratie, nämlich das Volk, spielt darin keine politische Rolle mehr. Die Vorgaben aus Brüssel oder Strassburg werden in nationales Recht gegossen und von der Exekutive umgesetzt. Genau das ist in den EU-Staaten bereits heute bittere Realität. In der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel werden 80 Prozent der Gesetze in Brüssel beschlossen und vom deutschen Parlament, dem Bundestag, abgenickt.
Damit ist die Souveränität eines Staates verlorengegangen, das Parlament, das in einer repräsentativen Demokratie das Volk vertritt und als erste Gewalt im Staat für die Gesetzgebung zuständig ist, seiner Aufgabe enthoben. Was die Uno-Charta garantiert, nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker, wird, ohne dass die betroffenen Völker dazu befragt werden, von einer abgehobenen politischen Elite ignoriert. Widerstand regt sich, neue Parteien werden in den betroffenen EU-Ländern gegründet, die einen Austritt aus der EU oder aus dem Euro zum Ziel haben. In Österreich ist ein Volksbegehren zustande gekommen, das den Austritt des Landes aus der EU verlangt. Die Unzufriedenheit der Menschen wird immer mehr spürbar.
Auch die Schweiz ist von diesem Souveränitätsverslust betroffen. Seit der Annahme des Schengen-Abkommens durch die Volksabstimmung von 2005 gab es über 100 Gesetzesanpassungen, die mit mehr oder weniger Opposition durch die Eidgenössischen Räte durchgewinkt wurden. Damals hat kein Mensch davon gesprochen, dass mit der Zustimmung zu Schengen auch alle weiteren Gesetze, beschlossen von der EU, übernommen werden müssen.
In diesem Jahr steht eine weitere Entscheidung an. Das, was schönfärberisch als «Klärung der institutionellen Frage» bezeichnet wird, bedeutet: Welches Recht soll in Zukunft in der Schweiz gelten? Wer spricht bei Zwistigkeiten zwischen der Schweiz und der EU Recht?
Für die EU ist das keine Frage, der Europäische Gerichtshof, für die Schweiz bedeutet das, die Rechtsprechung nach Brüssel zu delegieren. Was es heisst, Verträge im Einzelfall mit der EU im Sinne der Schweiz zu verändern, zeigt das Gezerre um die Masseneinwanderungsinitiative, die von der EU nicht akzeptiert wird. Man droht der Schweiz mit Konsequenzen. Spätestens jetzt muss jedem klar sein, wie viel direkte Demokratie unter der Fuchtel der EU noch möglich ist.
Das Jahr 2015 ist in der Schweiz Wahljahr. Zwar spielen in unserem Staat die Wahlen der eidgenössischen Räte im Gegensatz zu repräsentativen Demokratien eine weniger wichtige Rolle, weil die Volksrechte wie Initiative und Referendum immer noch die Möglichkeit zur politischen Korrektur bieten. Dennoch wird es von Bedeutung sein, ob die Mehrheit des Parlaments der staatlichen Souveränität Priorität beimisst oder sich vermehrt an die EU oder andere mächtige Staatengebilde und Staaten andienen wird. Hier sind wir Bürgerinnen und Bürger gefragt. Was wollen wir und wo sind die Volksvertreter, die im Sinne von Nationalrat Ruedi Lustenberger die nationale Souveränität, unseren Föderalismus, die direkte Demokratie und die Neutralität als unumstöss­liche Grundfeste unseres Staatswesens sehen und verteidigen? Das muss Richtschnur der politischen Grundausrichtung sein, wollen wir zum Frieden in der Welt beitragen und im Inneren unseres Landes weiterhin stabile Verhältnisse haben. Ausserhalb unserer Grenzen wird sehr wohl von den befreundeten Völkern wahrgenommen, wie sich die Schweiz im internationalen Konzert behaupten kann und ob die direkte Demokratie weiterhin ein Zukunftsmodell sein wird. Günstlingswesen, Opportunismus und Egoismus werden, wie Schiller darlegt, zu Unterdrückung und Abhängigkeit führen. Was wir brauchen, sind aufrechte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich für den Erhalt unseres Staatswesens einsetzen und sich nicht fremden Mächten beugen. Das wird auch in der übrigen Welt von den Völkern positiv wahrgenommen.    •

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK