Nicht eine Volksabstimmung, sondern die Kosten für den LP21 sind verheerend

Nicht eine Volksabstimmung, sondern die Kosten für den LP21 sind verheerend

Argumente für die Thurgauer Volksinitiative gegen den LP21 und zur Änderung des Volksschulgesetzes

In § 23 Abs. 1 der Thurgauer Verfassung heisst es: «Beschlüsse des Grossen Rates, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 3 000 000 Franken oder neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 600 000 Franken vorsehen, unterliegen der Volksabstimmung.»
In der «Thurgauer Zeitung» vom 20. Mai liess Regierungsrätin Monika Knill (SVP) verkünden, eine Volksabstimmung über den LP21 wäre «verheerend».
Erst kürzlich ist sie vom Bundesgericht zurückgepfiffen worden, weil sie die Renovations- und Umbaukosten des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen am Volk vorbei durchsetzen wollte. Ausgaben von über 3 Millionen wurden als «Folgekosten» des Unterhalts deklariert. Aktuell gerät die Thurgauer Regierung wieder in die Kritik, Angst vorm Volk zu haben, weil sie die Vorbereitungskosten für die Beteiligung unseres Kantons an der projektierten Expo am Bodensee zu staffeln versucht, um sie unter 3 Millionen Fraken zu halten.
Der viel grössere finanz- und demokratiepolitische Skandal ist jedoch die geplante Einführung des LP21: Der Kanton Bern schätzt die jährlichen Kosten für sich auf über 21 Millionen Schweizerfranken – der Kanton Thurgau schweigt hierzu bisher … Im Thurgau sollen etwa 150 Multiplikatoren ausgebildet werden, die Folge sind Ausbildungskosten von mindestens 2 Millionen Franken. Hinzu kommen jährliche Freistellungskosten von mindestens nochmals 2 Millionen Franken. Über 150 Schulleiter wurden und werden mehrtägig mit dem LP21 beschäftigt. Hierfür müssen sicherlich nochmals 2 Millionen Franken an Schulungs- und Gehaltskosten gerechnet werden. Tausende von Lehrpersonen wurden und werden zu Tagungen und Weiterbildungen zum LP21 einbestellt. Hierzu müssen sicherlich Gehaltskosten von nochmals 8 Millionen veranschlagt werden. Hunderttausende an den LP21 angepasste Schulbücher müssen neu angeschafft werden. Hier entstehen in den nächsten Jahren Kosten in Höhe von mindestens 30 Millionen Franken. Diverse Schulhäuser wurden oder sollen im Hinblick auf den LP21 umgebaut werden. Auch hier sollen Millionen von Franken investiert werden.
Die jährlichen Ausgaben für den LP21 übersteigen also die in der Thurgauer Verfassung genannte Finanzkompetenz allein des Grossen Rates – geschweige denn die der Regierung – bei weitem!
Es ist ein weiterer Skandal, dass diese Finanzfolgen dem Thurgauer Volk verheimlicht werden und Regierungsrätin Knill und ihre Kompetenzberater den LP21 dem Thurgauer Volk nicht zur Abstimmung vorlegen wollen. Noch viel grösser sind die Folgekosten, wenn durch die fragwürdigen Methoden des LP21 Tausende von Schülern die Grundlagen in Deutsch und Mathematik nicht mehr beherrschen werden und dann in vielen Berufen nicht mehr ausbildungsfähig sind.
Aber vielleicht möchten auch gewisse Kräfte ein Volk, dass vom Einmaleins nur noch die 1-er, 2-er, 5-er und 10-er-Reihe beherrscht, wie dies im LP21 vorgesehen ist. (siehe LP21 «Kompetenz MA1.A.2») Man hat ja einen Taschenrechner …

Georg Koch, Stettfurt

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