Angela Merkel in der Schweiz – eine Nachlese

Angela Merkel in der Schweiz – eine Nachlese

thk. Am Donnerstag, 3. September, weilte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem offiziellen Staatsbesuch in der Schweiz. Empfangen mit allen Ehren auf dem Flughafen Bern-Belp führte sie anschliessend Gespräche mit der Vorsteherin des Justizdepartements und amtierenden Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga sowie mit den Bundesräten Johann Schneider-Ammann, Doris Leuthard und Didier Burkhalter. Am Nachmittag gab es eine gemeinsame Pressekonferenz mit Angela Merkel und Simonetta Sommaruga und direkt danach zog der ganze Tross an die Universität Bern, wo Frau Merkel einen Ehrendoktor verliehen bekam. Nach wenigen Stunden war der Spuk vorüber, und sie verliess die Schweiz wieder Richtung Norden.
Wie man diesen Besuch rückblickend bewerten soll, ist schwierig. Kritische Stimmen reden von einem Privatbesuch bei Frau Sommaruga, der nichts gebracht und nur Geld gekostet habe. Ganze sechs Stunden weilte Merkel in der Schweiz, für die Komplexität der Fragen und Probleme, die zwischen den Ländern anstehen, eine sehr kurze Zeit. Die Öffentlichkeit erfuhr nur das, was an der Pressekonferenz zu Sprache kam, und das war herzlich wenig. Im Vorfeld der Konferenz wurde bereits bestimmt, wer von den anwesenden Medienvertretern eine Frage stellen durfte, mehr als vier waren nicht zugelassen, es sei zu wenig Zeit. An der Pressekonferenz schienen sich die zwei Damen in allem einig zu sein, und das ist sehr auffällig. Besonders betonten sie, dass seit dem 9. Februar 2014 die Ausgangslage für eine Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU «schwierig» sei. Schon sonderbar, wenn der Vertreter eines direktdemokratischen Landes einen Volksentscheid in dieser Art beurteilt. Dass man das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz von einer Geschwisterbeziehung mit Deutschland als grossem Bruder zu einem «schwesterlichen Verhältnis» umgewandelt hat, mag ein Zeichen der Zeit sein, aber bei einem Staatsbesuch in einem souveränen Staat eigentlich realitätsfremd. Man sparte nicht damit, sich gegenseitig Nettigkeiten zu servieren, zu viel und dem eher angespannten Verhältnis auf Grund ungelöster Probleme nicht angemessen. Vergessen schienen die gestohlenen Bankdaten, der Streit zwischen der Schweiz und Deutschland um eine gerechte Verteilung des Fluglärms und andere Druckversuche gegenüber der Schweiz. Es war unangenehm, wie sich die Schweizer Bundespräsidentin bei der Bundeskanzlerin anbiederte. Dass Frau Sommaruga häufig von Europa sprach, wenn sie die EU meinte, ist wohl mehr als nur ein Versprecher. Sie gab eindeutig zu verstehen, dass der bilaterale Weg mit der EU «weiterentwickelt und gestärkt werden» müsse. Dabei sei nicht nur die Frage der Personenfreizügigkeit offen, sondern es gehe auch um das institutionelle Rahmenabkommen, das die automatische («dynamische») Übernahme von EU-Recht regeln und festlegen soll, wer bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU entscheidet. Es geht also um Rechtsanpassung, Überwachung, Auslegung, Streitbeilegung, und damit geht es letztlich um die Frage der Souveränität.
Frau Merkel zollte zumindest verbal dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 Respekt, gab aber unmissverständlich zu verstehen, dass die Personenfreizügigkeit zu den Grundfreiheiten der EU gehöre und daher nicht verhandelbar sei. Frau Sommaruga bestätigte das, indem sie mehrmals betonte, dass die Ausgangslage schwierig sei. Thematisiert wurde auch die Flüchtlingswelle in Europa – interessanterweise waren sich hier beide einig.
Relativ viel Zeit war für die Verleihung des Ehrendoktors vorgesehen. Die Zeremonie ging nahezu eine Stunde. Merkel betonte in ihrer Rede an der Uni Bern, dass es ein Erfolg gewesen sei, dass alle EU-Staaten den Sanktionen gegen Russland auf Grund der Ukraine-Krise zugestimmt hätten. Ob dieses Vorgehen gegen Russland völkerrechtskonform ist – das Völkerrecht ist etwas, worauf Frau Merkel sich gerne beruft –, ist fraglich. Namhafte UN-Völkerrechtler wie Professor Alfred de Zayas und der UN-Sonderberichterstatter für die negativen Folgen von einseitigen Zwangsmassnahmen, Idriss Jazairy, zweifeln dies stark an, denn willkürliche Zwangsmassnahmen gegen einen Staat oder eine Staatengruppe können nur vom UN-Sicherheitsrat sanktioniert werden, und das ist bei den EU-Sanktionen nicht der Fall.
Ähnlich wie an der Pressekonferenz hätte man als unbedarfter Beobachter wohl den Eindruck gewinnen sollen, die Schweiz und Deutschland wären ein Herz und eine Seele. Ein «freundschaftliches» Verhältnis zu einem Nachbarstaat ist immer anzustreben, aber man sollte nie dabei vergessen, wer der andere ist. So hinterliess das Treffen zwischen Merkel und Sommaruga einen äusserst zwiespältigen Eindruck, der mehr von Schein als von Sein geprägt war. Dringende politische Fragen wurden nicht geklärt – wohl doch nur ein Gespräch unter Schwestern?     •

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