Die Bedeutung der direkten Demokratie zur Sicherung des sozialen Friedens (Teil 5)

Die Bedeutung der direkten Demokratie zur Sicherung des sozialen Friedens (Teil 5)

Volksrechte als Instrument und Wegweiser in der Wirtschaftskrise

von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich

Ein kurzes Résumé zu Beginn: In Teil 1 dieser Artikelfolge (Zeit-Fragen Nr. 14 vom 26.5.2015) wurde aufgezeigt, wie sich in den letzten Jahren des Ersten Weltkriegs die Spannungen zwischen der Arbeiterschaft und ihren Organisationen und der politischen Führung der Schweiz immer mehr verschärften und schliesslich im November 1918 der Generalstreik ausgerufen wurde. Nach dieser Staatskrise haben zahlreiche Volksabstimmungen beigetragen, den sozialen Frieden herzustellen.
Teil 2 (Zeit-Fragen Nr. 15/16 vom 9.6.2015) ist zu den Wurzeln unserer Wirtschaftsverfassung vorgedrungen und hat die grosse Bedeutung der direkten Mitsprache des Volkes in Wirtschaftsbelangen für die Entwicklung der Volkswirtschaft und für die Bewahrung des sozialen Friedens untersucht.
Teil 3 (Zeit-Fragen Nr. 17 vom 23.6.2015) hat aufgezeigt, wie Bundesrat und Parlament nach dem Ersten Weltkrieg die Volksrechte im Bereich der Wirtschaft allzuoft über das Notrecht aushebelten und wie die Bevölkerung sich dagegen wehrte.
Teil 4 (Zeit-Fragen Nr. 19/20 vom 21.7.2015) hat das Friedensabkommen von 1937 in der Maschinen- und Metallindustrie und seine Bedeutung für die Schweiz dargestellt.
Teil 5 zeigt die Bedeutung der Volksrechte als Instrument zur Krisenbewältigung und zum Erhalt des sozialen Friedens in der schweren Wirtschaftsdepression der 1930er Jahre. Auch damals ging die Krise von den USA aus.

Am 25. Oktober 1929 lösten Kursstürze an der New Yorker Börse eine Weltwirtschaftskrise aus, die viele Jahre andauern sollte. Die Schweiz war ebenfalls stark betroffen. Das Volkseinkommen brach um 20 Prozent ein. Die Zahl der Arbeitslosen stieg bis 1935 auf 120 000 an – etwa 7 Prozent der Erwerbstätigen, für die Schweiz eine ausserordentlich hohe Zahl. Lediglich 30 Prozent der Erwerbstätigen waren gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Hauptlast der Arbeitslosenunterstützung lag bei den Gemeinden und Kantonen. Nicht wenige Menschen litten gar Hunger. Städte richteten Suppenküchen und Notunterkünfte ein. Das Ausmass der globalen ökonomischen Krise stellte alle bisherigen Krisen in den Schatten. Die Produktion der wichtigsten Industrieländer schrumpfte um 30 bis 50 Prozent. 1932 war der gesamte Welthandel nur noch ein Drittel so gross wie 1929. Die Schweiz war schon damals stark exportorientiert und deshalb stark betroffen, wenn auch die Arbeitslosigkeit von 7 Prozent im internationalen Vergleich niedrig war. Immer weniger Touristen besuchten das Land. Die Löhne und die Steuereinnahmen des Bundes sanken. Jedermann stellte sich die Frage, was nun und was tun?

Debatte unter Ökonomen: Drei Tendenzen

Angesichts der desolaten Wirtschaftssituation in vielen Ländern wurde der klassische Liberalismus, der der Wirtschaft viel Freiheit beliess, mehr und mehr in Frage gestellt. Wenn man von der kommunistischen Planwirtschaft in der Sowjetunion absieht, waren drei grosse Tendenzen zu beobachten – der Liberalismus beziehungsweise der Neoliberalismus (als erneuerter Liberalismus), eine Denkrichtung, die sich am englischen Ökonomen John Maynard Keynes orientierte und eine Politik, die Berufsständen oder Berufsgenossenschaften als Kollektiv mehr Gewicht geben wollte.
Liberale Ökonomen vertraten die Auffassung, die unerwartet aufgetretene Krise mache es notwendig, den Ordnungsrahmen für die Wirtschaft neu zu überdenken und krisentauglich zu machen. Manches müsse geändert werden, neue krisentaugliche Regeln seien nötig, und der Staat müsse in der Lage sein, sie durchzusetzen. Am Kern beziehungsweise am Grundsatz einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung hielten sie jedoch fest. Deutsche Ökonomen wie Alexander Rüstow, Walter Euken und andere prägten an der Jahrestagung des Vereins für Sozialpolitik im Jahr 1932 für diese erneuerte Art des Liberalismus den Begriff «neoliberal», der heute oft ganz anders verwendet wird – nämlich als Inbegriff für einen ungezügelten Kapitalismus. Der Verein für Sozialpolitik, der 1873 gegründet worden war, führte regelmässig Tagungen durch und ist mit Namen von zahlreichen bekannten Wissenschaftlern verbunden wie Max Weber und Walter Sombart.
Etwas anders als die liberalen Ökonomen argumentierte John Maynard Keynes. Die Wirtschaft brauche eine feste Führung. Der Staat müsse das Kommando übernehmen und energisch eingreifen. Fehlentwicklungen – wie zum Beispiel die hohe Arbeitslosigkeit – hätten Ausmasse angenommen, so dass von allein gar nichts mehr gehe und nur noch der Staat helfen könne. Dieser müsse planmässig und systematisch vorgehen – zum Beispiel auch mit Arbeitsbeschaffungsprogrammen. Der Staat soll sich antizyklisch verhalten, das heisst, er soll in der Krise mit Mehrausgaben die Nachfrage stärken und die Wirtschaft ankurbeln. Dazu sei es angebracht, sich zu verschulden und auch die Notenpresse massiv einzusetzen. Keynes prägte das Bild von einer Regierung, die als Steuermann die Wirtschaft lenkt, die Arbeit plant und für soziale Gerechtigkeit sorgt. Inbegriff dieser Politik war das Programm des US-Präsidenten Roosevelt, der mit seiner New-Deal-Politik gegen die massive Krise in den USA ankämpfte, wo die Arbeitslosigkeit zeitweise bis gegen 25 Prozent anstieg. (G. Braunberger, Keynes für jedermann, 2009)
Der Unterschied in der Betrachtungsweise liegt im Menschenbild. Liberale Ökonomen wie zum Beispiel Wilhelm Röpke trauten den Menschen mehr zu, dass sie in der Lage seien, sich selber zu organisieren, selber nach neuen Wegen zu suchen und diese auch autonom beschreiten könnten. Ein staatliches Eingreifen im Übermass sei schädlich und würde ihre Initiative und ihren Forscher- und Unternehmergeist lähmen. Der Mensch sei in seiner Individualität so vielfältig und seine Möglichkeiten im sozialen Verbund so immens, dass keine Regierung in der Welt in der Lage sei, das komplexe Geschehen wirklich zu erfassen. Eine grossräumige, zentralistische «Feinsteuerung» der Wirtschaft von oben – wie sie von «Keynesianern» oft versucht werde – sei deshalb schlicht unmöglich und werde den Menschen nicht gerecht (von Hayek). Sie schade oft mehr als sie nütze. Wer den Rezepten von Keynes folge, für den bestehe Gefahr, dass die Verschuldung in unkontrollierbare Höhen ansteige und das Geldwesen aus den Fugen gerate. Zwar sei es nötig, Rahmenbedingungen festzulegen und klare Regeln zu erlassen und diese möglichst kleinräumig auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen (Wilhelm Röpke). Ebenso brauche es einen starken Staat, der sie durchsetze. Ebenso brauche es einen gewissen sozialen Ausgleich und ein «Auffangnetz». Andererseits müsse sich die Regierung bescheiden und sich zurückhalten, um den Menschen vermehrt die Chance zu geben, selber aktiv zu werden, sich zusammenzuschliessen und neue Wege zu suchen. Auch in der Krise gelte es, auf die positiven Kräfte in den Menschen abzustellen.

Niedergang und Renaissance der liberalen Ökonomen

Im Verlauf der 1930er Jahre wurden die liberalen Stimmen unter den Ökonomen immer leiser, bis sie fast ganz verstummten. Der deutsche Verein für Sozialpolitik löste sich 1935 selber auf, um der Eingliederung in eine nationalsozialistische Organisation zuvorzukommen. (Er wurde nach dem Krieg neu gegründet und existiert heute noch.) John Maynard Keynes beherrschte das Feld unter den Ökonomen und in der Politikberatung fast vollständig. Sein Denken hat bis heute grossen Einfluss. Die Frage der Staatsverschuldung ist allerdings im Verlaufe der Jahrzehnte in vielen Ländern zu einem fast unlösbaren Problem angewachsen.
1938 traf sich ein ganz kleines Grüppchen von liberalen Ökonomen aus verschiedenen Ländern im Walter-Lippmann-Kolloquium in Paris und diskutierte über Wege, den Liberalismus wieder zu neuem Leben zu erwecken und inhaltlich zu erneuern. Die Deutschen Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow, Walter Euken und die Österreicher Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek waren dabei. Der Liberalismus brauche neue Regeln und einen starken Staat, der sie durchsetze, war auch ihr Credo. Die Diskussion drehte sich auch hier um einen neuen Namen. «Sozialer Liberalismus» und «positiver Liberalismus» wurden vorgeschlagen. Wie bereits sechs Jahre zuvor im Verein für Sozialpolitik einigten auch sie sich auf die Bezeichnung «Neoliberalismus». (Thomas Sprecher, Schweizer Monat 2013, S. 84) Die Zeit für den neuen Liberalismus sollte nach dem Zweiten Weltkrieg kommen – in verschiedenen Schattierungen. In Deutschland waren es neben den Genannten Alfred Müller-Armack und Ludwig Ehrhard, die mit ihren Ideen die soziale Marktwirtschaft und das Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit prägten, und deren Denken heute als «Ordoliberalismus, «Freiburger Schule» oder als «Rheinischer Kapitalismus» bezeichnet wird.

Mit Volksinitiativen gegen die Wirtschaftskrise

In der Schweiz hatte die Diskussion um eine neue, krisentaugliche Wirtschaftspolitik schon zu Beginn der dreissiger Jahre eingesetzt. Sie war weniger theoretisch, sondern mehr praxis- und lösungsorientiert, wie es dem direktdemokratischen Modell entspricht. In welchem Ausmass soll der Bund aktiv werden, die Wirtschaft von oben lenken und die Wirtschaftsabläufe planen? Gilt es vermehrt Lösungen zu suchen, die die individuelle Freiheit geringer gewichten, und die stärker das Kollektiv betonen – wie zur Zeit der Zünfte? Oder soll sich der Staat weiterhin bescheiden und im liberalen Sinn darauf beschränken, klare Regeln zu setzen und den Menschen Raum für Selbsthilfe und Eigeninitiative geben? Kurz: Es ging um grundlegende Fragen der Wirtschafts­politik und letztendlich um eine Reform der Wirtschaftsartikel in der Bundesverfassung. Es verstand sich in der direktdemokratischen Schweiz von selbst, dass sich bald engagierte Bürger mit Volksinitiativen zu Wort meldeten. Das war auch der Fall: Insgesamt vier Initiativkomitees legten in den dreissiger Jahren und im Zweiten Weltkrieg Vorschläge auf den Tisch, wie die Wirtschaftsartikel in der Bundesverfassung zu reformieren seien.
Es gab wohl selten einen Moment in der neueren Geschichte der Schweiz, wo sich die Bevölkerung so intensiv mit der Frage beschäftigte, wie eine «weise Politik» oder wie «weise Polizeigesetze» aussehen müss­ten, um die aus den Fugen geratene Wirtschaft wieder ins Lot zu bringen. Thomas Bornhauser hatte diesen Begriff im 19. Jahrhundert geprägt. (vgl. Teil 2 der Artikelfolge vom 9.6.2015)

Volksinitiative der Gewerkschaften zur «Bekämpfung der Wirtschaftskrise» (Kriseninitiative)

Die Sozialdemokraten und Gewerkschaften forderten 1934 eine Politik ganz nach keynesianischem Vorbild. Sie wollten in ihrer Volksinitiative dem Bund auf zahlreichen Gebieten weitreichende Kompetenzen geben und zahlreiche Aufgaben übertragen, um die Krise «planmässig und systematisch» zu bekämpfen (Nationalrat Obrecht, SP-Präsident). Die Sozialdemokraten hatten in ihrem Programm einen «Plan der Arbeit». Die Wirtschaftspolitik des Bundesrates und des Parlaments sollte sich grundlegend ändern. So sollten die Behörden für Preis- und Lohnstabilität sorgen, ein Minimaleinkommen garantieren, Arbeitsbeschaffungsprogramme initiieren, Landwirtschaft, Industrie und Fremdenverkehr fördern, den Kapitalmarkt regulieren und den Kapitalexport sowie Kartelle und Trusts kontrollieren und manches mehr. Dazu könnte der Bund – so die Volksinitiative – vom Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit abweichen und sich verschulden. Die Massnahmen wären auf fünf Jahre befristet und müssten danach erneuert werden.
Diese Volksinitiative war in verschiedener Hinsicht einzigartig: Sie wurde am 15. Mai 1934 lanciert, bereits am 30. November des gleichen Jahres mit rekordhohen 334 699 Unterschriften eingereicht (50 000 Unterschriften waren verlangt) und von Bundesrat und Parlament nach nur sechs Monaten, am 2. Juni 1935 ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gebracht. Die Stimmbeteiligung an diesem Tag betrug rekordhohe 84,4 Prozent, was zeigt, wie sehr die Wirtschaftskrise die ganze Bevölkerung beschäftigte. Aus Sicht der Volksrechte war sie jedoch problematisch. Die Bundesversammlung hätte die vielen Gesetze (die zur Umsetzung notwendig gewesen wären) «endgültig», das heisst unter Ausschluss des Referendums erlassen. Die Wirtschaftsverfassung der Schweiz hätte also ihren direktdemokratischen Kern verloren, der es bisher erlaubte, die Gesetze in einem hohen Masse auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen. Die Wirtschaftsverfassung hätte einen «dirigistischen Charakter» bekommen. (Alfred Kölz, Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte, 2004 S. 754) Zudem hätte sich der Bund stark verschulden und die Verwaltung massiv aufstocken müssen, um die vielen Aufgaben auch nur annähernd bewältigen zu können. Das Parlament und auch die Bevölkerung waren – wie bei kaum bei einer anderen Initiative – stark gespalten.
Am 2. Juni 1935 gingen fast alle an die Urne. 57,2 Prozent stimmten mit Nein. Auch in 18 der 22 Kantone gab es eine ablehnende Mehrheit. Der Wunsch, auch in Wirtschaftsfragen an der direkten Demokratie festzuhalten, hat wahrscheinlich den Ausschlag gegeben, dass die Initiative deutlich abgelehnt wurde. Aber der Ja-Anteil von über 40 Prozent war hoch. Viele haben sich wohl von der Hoffnung leiten lassen, dass der Staat es richten werde.

Korporativer Ständestaat statt Parlament und Volk

Die Kriseninitiative der Gewerkschaften war jedoch nicht allein. Es gab fast gleichzeitig eine zweite Initiative, die ebenfalls die Wirtschaft in der Verfassung auf einen neuen Boden stellen wollte. 1934 lancierten katholisch-konservative Kreise und Jungliberale eine Volksinitiative, die eine berufsständische Wirtschaftsordnung einrichten wollte, die sich in manchen Punkten von der liberalen Wirtschaftsauffassung unterschied. Weil die Initianten aus ganz unterschiedlichen politischen Lagern kamen, konnten sie sich nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, wählten die Form der «Allgemeinen Anregung» (Initianten geben nur die Richtung vor und überlassen die genaue Formulierung dem Parlament) und arbeiteten individuell verschiedene Verfassungsentwürfe aus.
Die Bewegung wurde geschwächt, weil sich auch Frontisten daran beteiligten, die in vielen Punkten antidemokratische Ansichten vertraten. Für die Jungliberalen, die bereits einen Entwurf ausgearbeitet hatten, war dies Grund, die 30 000 gesammelten Unterschriften nicht einzureichen, um nicht zusammen mit der Nationalen Front genannt zu werden. Die Volksinitiative kam trotzdem zustande. Die Nationale Front als bekannteste Organisation der Frontisten war keine Massenpartei und befand sich bereits 1934 im Niedergang. Sie beteiligte sich, um ihr Ansehen aufzubessern und ohne selber einen konkreten Vorschlag zu machen. Es gelang ihr nicht. 1935 hatte sie lediglich noch einen einzigen Nationalrat und verlor ständig Mitglieder. Im Zweiten Weltkrieg wurden ihre Zusammenkünfte verboten. (Walter Wolf, Faschismus in der Schweiz, 1969; A. Gebert, Die jungliberale Bewegung der Schweiz 1928–1938, 1981))
1935 stellte die Katholisch-Konservative Partei ihren Verfassungsvorentwurf vor: Berufsverbände sollen als Kollektiv an Stelle des Parlamentes anstehende Fragen regeln. Die damals 600 Berufsverbände sollten in sieben Branchenverbänden zusammengefasst werden:
1. Landwirtschaft, 2. Industrie, 3. Gewerbe, 4. Handel, Banken und Versicherungen, 5. Gastwirtschaften, 6. Verkehr und 7. Freie Berufe. Diese würden Delegierte in die Schweizerische Wirtschaftskammer entsenden, die an Stelle des Parlamentes Gesetze erlassen könnte. (Kölz 2004, S. 755) Unterstützung erhielten die Initianten durch die katholische Soziallehre: Papst Pius XI empfahl zeitgleich mit dem Aufkommen der kommunistischen Parteien in Europa eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, die die Arbeit mit dem Kapital versöhnt. Auch er sah die Lösung in einer berufsständischen Wirtschaftsordnung. So hiess es in der Enzyklika «Quadragesimo anno» von 1931: «So wenig die Einheit der menschlichen Gesellschaft auf die Gegensätzlichkeit der Klassen gründen kann, so wenig kann die rechte Ordnung der Wirtschaft dem freien Wettbewerb anheim gestellt werden.»
Der Trend zum berufsständischen Staat war damals gesamteuropäisch zu beobachten und solche Ideen wurden in den meisten schweizerischen Parteien diskutiert. Selbst der Verfassungsentwurf der Jungliberalen Bewegung der Schweiz sah einen «Wirtschaftsrat» vor, der allerdings nur mit konsultativen Befugnissen ausgestattet war. Auch in den Reihen der Sozialdemokraten gab es solche Stimmen. Das vom Volk gewählte Parlament und die Volksrechte hätten an Bedeutung verloren.
Das berufsständische Wirtschaftsmodell hätte die liberale Wirtschaftsordnung in ihrem Kern verändert und zu einem autoritären Staat geführt. So äusserte sich Bundesrat Schulthess am 11. Oktober 1933 im Ständerat wie folgt: «Korporationen, wie manche sie erträumen, führen […] zur Diktatur und zur Gleichschaltung; und will man eine solche weitgehend berufständische Ordnung, dann muss man auch die Allmacht des Staates mitschlucken.» Selbst die Arbeiterschaft habe dem Bundesrat geschrieben, eine berufsständische Ordnung rieche «nach Faschismus und davon wollen wir nichts wissen». (zit. in Kölz, 2004, S. 766)
Die Volksinitiative der Katholisch-Konservativen wurde am 8. September 1935 mit 72,3 Prozent der Stimmen abgelehnt. In den katholischen Kantonen Wallis, Freiburg, Appenzell Innerrhoden und Obwalden wurde sie angenommen – aber auch nur mit knappen Mehrheiten.
Der Vorschlag, Berufsverbände zu bilden und sie in die Gesetzgebung einzubeziehen, war nicht neu. Bereits 1894 hatte das Volk über einen Artikel in der Bundesverfassung abgestimmt. Es war geplant, ein eidgenössisches Gewerbegesetz zu erlassen, das es ermöglicht hätte, Berufsgenossenschaften zu bilden, die an Stelle des Parlaments gesetzliche Vorschriften hätte erlassen können. Das Volk stimmte im Jahr 1894 mit 54 Prozent nein.

1935 – Das Volk stellt die Weichen für die direkte Demokratie

Das Jahr 1935 wurde zu einem «Schicksalsjahr der schweizerischen Demokratie» (Alfred Kölz). Das Volk zeigte sich seiner politischen Verantwortung würdig, und es lehnte beide oben vorgestellten Volksinitiativen ab. Eine Annahme hätte zu einer autoritären Ordnung geführt und die Volksrechte eingeschränkt. Das ganze politische System der Schweiz hätte sich verändert.
Die Schweiz hatte in ihrer Wirtschaftsverfassung am liberalen Prinzip – verbunden mit sozialen Komponenten – festgehalten und stand damit in den dreissiger Jahren ziemlich einzig da. In der Sowjetunion herrschte der Kommunismus, in Deutschland und Italien faschistische Staatswirtschaft, in Frankreich die Volksfront mit einer Art Wirtschaftsregierung und Österreich stand unter dem Regime einer ständestaatlichen Wirtschaftsordnung. Die angelsächsischen Länder folgten dem britischen Ökonomen John Maynard Keynes, der in einem hohen Masse staatliche Intervention, Wirtschaftslenkung und Staatsverschuldung empfahl. Fast alle Ökonomen (die nicht Kommunisten waren) folgten seinem Credo.
Das Volks-Nein zu den beiden Wirtschaftsinitiativen von 1935 hatte noch eine ganz andere Wirkung. Es war ein Signal, dass die Bevölkerung die Lösung der Probleme nicht ausschliesslich von den Behörden erwartete, sondern dass die Bürgerinnen und Bürger selber viel in der Hand haben, ihre Lebensumstände zu verbessern. Es sollte sich zeigen, dass diese Anstrengungen oft nachhaltiger waren und mehr Erfolg hatten als die staatlichen Massnahmen. Zum Beispiel wurden zahlreiche Genossenschaften neu gegründet oder bisherige erweitert. Es besteht immer Gefahr, dass in politischen Diskussionen vergessen wird, welchen Beitrag zur Krisenbewältigung die Bevölkerung selber leisten kann.

Selbsthilfe und Eigenverantwortung in der Krise: die Gründung von Genossenschaften

Um die Rechtssicherheit zu verbessern, überarbeiteten der National- und Ständerat 1935 das Genossenschaftsrecht im Obligationenrecht, und es kam in den folgenden Jahren bis in die Nachkriegszeit zu einer Vielzahl von Genossenschaftsgründungen oder -erweiterungen in der Landwirtschaft, im Konsumwesen, im Wohnungsbau und in manch andern Lebens- und Wirtschaftsbereichen – und zwar in einer erstaunlichen Vielfalt. Zahlreiche Schriften über das Genossenschaftswesen wurden publiziert – ganz im Sinne der kürzlich erschienen Broschüre «Wie gründe ich eine Genossenschaft?». Bund, Kantone und Gemeinden unterstützten diese Bewegung, indem sie die Genossenschaften steuerlich begünstigten und auf mancherlei Art subventionierten. Heute gibt es in der Schweiz etwa 12  000 Genossenschaften. Drei typische Beispiele aus jener Zeit sollen die Vielfalt der Möglichkeiten andeuten, die die Bürgerinnen und Bürger haben, selber aktiv zu werden und die Rettung aus der Krise in die Hand zu nehmen.

WIR-Genossenschaft

Als sich 1934 die Wirtschaftskrise mehr und mehr zuspitzte, trafen sich sechzehn Geschäftsleute, um die WIR-Genossenschaft zu gründen. Die Banken waren in der Krise vorsichtig geworden und hielten sich in der Kreditvergabe zurück. Die Genossenschafter bauten ein eigenes Kreditsystem auf mit einer eigenen (Komplementär-) Währung – dem WIR–Franken. Die Kaufleute und Handwerker luden ihre Zulieferer und Geschäftskunden ein mitzumachen. Diese konnten bei der Zentrale zinsfrei Kredite in WIR-Franken beziehen, die diese selber wie eine Bank aus dem «Nichts» schöpfte. Dazu benötigte die Genossenschaft die Zulassung als Bank, die sie 1936 auch erhielt. Dieses Genossenschaftsgeld erleichterte Zahlungen, löste manchen finanziellen Engpass und förderte die Umsätze zwischen den Genossenschaftern, die auch über gemeinsame Messen und regelmässige Treffen miteinander in Kontakt standen und heute stehen. Das System hatte Erfolg – bis heute. Etwa 60 000 KMU – das ist ein Viertel aller Schweizer Klein- und Mittelbetriebe – haben sich diesem System angeschlossen. Die Umsätze in WIR-Franken betragen heute zwischen zwei und drei Milliarden pro Jahr. Etwa 800 Millionen WIR-Kredite sind ausstehend. 1998 eröffnete die Genossenschaft eine «richtige» Geschäftsbank – die WIR Bank, die sowohl Kredite in Schweizer- wie auch in WIR-Franken anbietet und auch Spargelder (in Schweizerfranken) verwaltet.

Bauernhülfskassen

Viele Bauern gründeten im Sinne der Selbsthilfe unzählige, verschiedenartige landwirtschaftliche Genossenschaften. Interessanterweise gab und gibt es auch solche, die nicht aus Bauern bestehen: die sogenannten Bauernhülfskassen. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: 1932 gründeten die Zürcher Kantonalbank, fünf Geschäftsbanken und einige reiche Privatpersonen (die anonym blieben) die «Zürcher Bauernhülfskasse». Ihr Zweck bestand darin, den Bauern in Not zu helfen, und zwar dann, wenn die bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen und insbesondere die Raiffeisenbanken gemäss ihren Statuten keine Kredite mehr gewähren konnten. Die «Bauernhülfskasse» rettete so in schwerer Zeit – wie der Name sagt – manchen Familienbetrieb. Sie besteht heute noch.

Abenteuer Migros

Parallel zum Niedergang der Nationalen Front im Jahr 1935 trat eine neue Partei auf das ­politische Parkett: der Landesring der Unabhängigen mit Gottlieb Duttweiler, Inhaber der Migros. Duttweiler machte sich auf den Weg, in der Wirtschaft und in der Politik der Schweiz etwas zu bewegen. Die neue Partei wurde gleich mit fünf Vertretern in den Nationalrat gewählt. Im Jahr 1940 wandelte Gottlieb Duttweiler seine Migros von einer AG in eine Genossenschaft um, indem er das Unternehmen seinen treuen Kunden schenkte. Jeder der 75 540 Kundinnen und Kunden, die eine Kundenkarte besassen und somit eingetragen waren, erhielt gratis einen Genossenschaftsanteil von Fr. 30.– und wurde Miteigentümer. Für viele kleine Lebensmittelgeschäfte brachte die Migros das Aus. Für viele Hausfrauen mit knappem Budget dagegen waren die tiefen Preise für Grundnahrungsmittel ein Segen. Zur Stärkung der staatsbürgerlichen Bildung und des geistigen Widerstandes in jener schweren Zeit schenkte Duttweiler den neuen Genossenschaftern ein Buch zum Thema «Wilhelm Tell». Es war die erste «Buchgabe», denen noch viele weitere folgen sollten. Damit begann das Abenteuer «Migros» mit stetigem Wachstum und einer eigenen Genossenschaftskultur, zu der Klubschule, Exlibris, Kulturprozent und manches mehr gehören. Heute ist Migros ein Gross­konzern und der grösste Arbeitgeber in der Schweiz.

Würdigung – Plädoyer für die direkte Demokratie

Diese Zeilen sollen mit einem Rückblick enden. Thomas Bornhauser hatte im Jahr 1830 – hundert Jahre vor der grossen Wirtschaftskrise im 20. Jahrhundert – im Kanton Thurgau die Handels- und Gewerbefreiheit als naturrechtlich begründetes Freiheitsrecht postuliert. Andere Kantone folgten ihm und auch der Bund baute die HGF als Grundrecht in die Bundesverfassung ein. (siehe Teil 2 der Artikelfolge vom 9.6.2015) «Weise Polizeigesetze», so die Worte von Bornhauser, sollten den Missbrauch verhindern. Heute lässt sich dazu Folgendes sagen: Es gibt keine ­politische Instanz, die solche «weisen Gesetze» hätte verabschieden oder gar die «ideale Wirtschaftsordnung» hätte einführen können. Sondern Thomas Bornhauser hat mit seinen Worten einen Lernprozess auf allen politischen Ebenen eingeleitet. Ein ständiges Suchen und Weiterentwickeln, bei dem in der Schweiz die Bevölkerung über die Volksrechte direkt beteiligt ist und eine ganz zentrale Rolle spielt. Die direkte Demokratie mit Initiative und Referendum ist der wohl beste Weg, um die Gesetze unmittelbar auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen. Die damals relativ niedrige Zahl der Unterschriften von 50 000 für eine Initiative und 30 000 für ein Referendum hat den Einbezug der Bevölkerung in den Lernprozess begünstigt. Auch heute – nach der Einführung des Frauenstimmrechts – ist diese Zahl (100 000 und 50 000) noch niedrig, wobei diese Unterschriften immer zuerst gesammelt und beglaubigt werden müssen. Auch die verlangten Unterschriften in den Kantonen und Gemeinden sind relativ niedrig.
Der heutige Zustand der Wirtschaft und die grosse Zahl der Volksabstimmungen, die im Bund seit 1848 stattgefunden haben, sind der Beweis, dass der Lernprozess oft besser funktioniert und bessere Resultate bringt, als wenn grundlegende Entscheidungen nur von einer kleinen gewählten Elite in Regierung und Parlament getroffen werden. Die Diskussionen sind intensiver und breiter abgestützt. Anregungen aus der Bevölkerung fliessen ein, die sonst nicht gehört würden. Eine Volksinitiative sensibilisiert die Politik, auch wenn sie in der Abstimmung abgelehnt wird.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie etwas entschieden wird, sondern auch um den Einbezug der Bevölkerung und damit um den Respekt der Politik gegenüber dem Volk als Souverän. Die Identifikation mit dem politischen Geschehen und mit der Rechtsordnung ist weit stärker, als wenn das Volk nur indirekt über Wahlen beteiligt ist. All dies erhält den sozialen Frieden und stärkt den Zusammenhalt, was in der heutigen unruhigen Welt nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Soziale Marktwirtschaft

Unsere Geschichte der Volksrechte ist nach diesem Exkurs nicht zu Ende: Angeregt von den beiden grundlegenden und wegweisenden Wirtschaftsabstimmungen im Jahr 1935, begann das Parlament mit der Reform der Wirtschaftsartikel in der Bundesverfassung. Sie sollten krisentauglich und stärker auf die Bedürfnisse der notleidenden Bevölkerung abgestimmt werden. Die Gruppierungen, die die Kriseninitiative lanciert hatten, schlossen sich zur Richtlinienbewegung zusammen, um diese Arbeiten in ihrem Sinn zu begleiten. Der Zweite Weltkrieg verzögerte diesen Prozess, so dass die Sozialdemokraten und der Landesring der Unabhängigen mit Gottlieb Duttweiler im Jahr 1943 die Gelegenheit nutzten und zwei weitere Volksinitiativen einreichten – beide zum Thema «Recht auf Arbeit», das sie auf unterschiedliche Art und Weise in der Verfassung umgesetzt haben wollten. Fast gleichzeitig wurden zwei Gruppierungen im Bereich der Sozialpolitik aktiv. Der Katholisch-Konservative Verein KKV lancierte eine Volksinitiative mit dem Thema «Schutz der Familie», die eine vermehrt familienfreundliche Politik ermöglichen sollte, und reichte sie mit 178 000 Unterschriften ein. Ebenfalls fast gleichzeitig lancierte der Kaufmännische Verband Schweiz mit 180 000 Unterschriften eine Volksinitiative mit einem konkreten Vorschlag für die Errichtung und die soziale Ausgestaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der das Volk 1925 in einer Verfassungsabstimmung bereits grundsätzlich zugestimmt hatte. Einen ersten konkreten Gesetzesentwurf hatte es jedoch 1931 in einer Referendumsabstimmung abgelehnt.
Als Folge dieser Bürgeraktivitäten mitten im Krieg sollten 1946 und 1947 fünf Volksabstimmungen stattfinden, die die Weichen zur sozialen Marktwirtschaft stellen, wie wir sie heute kennen.    •

Quellen: Alfred Kölz, Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte (mit Quellenbuch), Bern 2004; 100 Jahre Sozialdemokratische Partei, Zürich, 1988; Isabelle Häner, Nachdenken über den demokratischen Staat und seine Geschichte, Beiträge für Alfred Kölz, Zürich 2003; W. Linder, C. Bolliger, Y. Rielle, Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848–2007, 2010; Bruno Hofer, Volksinitiativen der Schweiz, 2012; Thomas Sprecher, Schweizer Monat, 2013.
A. Gebert, Die jungliberale Bewegung der Schweiz 1928–1938, 1981; Wolf Walter, Faschismus in der Schweiz. Die Geschichte der Frontenbewegung in der deutschen Schweiz, 1930–1945, 1969; diverse Unterlagen zum Genossenschaftswesen und zur Ökonomie.

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