«Nein zur Herstellung und Vernichtung überzähliger Embryonen»

Sammelfrist: Ende November 2015 – Ablauf Referendumsfrist: 10. Dezember 2015

«Nein zur Herstellung und Vernichtung überzähliger Embryonen»

Referendum gegen die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)

Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der BDP, CVP, EDU, EVP, Grünen, SP und SVP zeichnen für das Referendum gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz, das in seiner nun vorliegenden Fassung weit über das ursprüngliche Ziel des Bunderates hinausgeht. Unter dem Motto Vielfalt statt Selektion unterstützen zudem 18 Organisationen das Referendum: Sie setzen, wie sie in ihrer Medienmitteilung schreiben, «auf Grund ihres sozialen Engagements auf eine Gesellschaft ohne Normierungszwänge, weil sie in einer inklusiven, solidarischen Gesellschaft leben (wollen), gemeinsam und gleichberechtigt mit gesunden und kranken Menschen, mit Menschen mit und ohne Behinderung.»

Bei der Unterschriftensammlung für das Referendum «Nein zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz» wird man oft gefragt, weshalb es jetzt nochmals ein Referendum gibt, obwohl wir doch schon im Sommer über die PID abgestimmt haben. Der Grund für das Referendum sei hier nochmals erklärt:

  • Am 14. Juni 2015 hat die Schweizer Bevölkerung der Änderung des Verfassungsartikels 119 Abs. 2c zugestimmt. Damit ist die genetische Untersuchung an künstlich erzeugten Embryonen (In-vitro-Fertilisation, IVF) vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter (Präimplantationsdiagnostik, PID) grundsätzlich möglich geworden.
  • Im Fortpflanzungsmedizingesetz geht es nun darum, wie die PID konkret umgesetzt werden soll. Im vom Parlament verabschiedeten Gesetz, das ohne Referendum in Kraft gesetzt werden würde, wäre die PID grenzenlos möglich. Alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen dürften mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests im Reagenzglas untersucht und selektioniert werden!
  • Die PID braucht in ihrer Anwendung klare ethische Grenzen. Deswegen muss dieses neue Fortpflanzungsmedizingesetz ans Parlament zurückgewiesen werden. Eine mögliche Grenze wäre die Zulassung der PID für Eltern mit schweren Erbkrankheiten.

Wichtigste Änderungen im neuen Fortpflanzungsmedizingesetz

Anwendungsbereiche der PID: Art. 5a Abs. 1–3

Zentrale Änderung ist die Einführung eines neuen Artikels 5a Abs. 1–3 mit dem Titel «Untersuchung des Erbguts von Keimzellen und von Embryonen in vitro und deren Auswahl». Dadurch würde die genetische Suche nach Erbkrankheiten bei erblich belasteten Paaren und nach Chromosomenstörungen von Keimzellen und Embryonen bei allen Paaren möglich. Das heisst: Grundsätzlich könnten alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests im Reagenzglas untersucht und selektioniert werden. Mit dieser Untersuchung könnten beispielsweise Embryonen mit dem Down-Syndrom (Trisomie 21) vor der Verpflanzung in den Mutterleib eliminiert werden.
Im Wortlaut:
Titel Art. 5a neues FMedG: «Untersuchung des Erbguts von Keimzellen und von Embryonen in vitro und deren Auswahl.»
Art. 5a Abs. 3: «Sie sind zudem zulässig zur Erkennung chromosomaler Eigenschaften, die die Entwicklungsfähigkeit des Embryos beeinträchtigen können.»

Man beachte hier die Unschärfe sowohl im ersten, als auch im zweiten Teil des Satzes!
Von der Dreier- zur Zwölferregel: Art. 17 Abs. 1
Neu dürften pro Behandlungszyklus zwölf Embryonen entwickelt werden. Im geltenden Gesetz sind es deren drei. Also entstünde eine immense Anzahl überzähliger Embryonen.
Zulassung der Konservierung von Embryonen

Heute ist das Konservieren von Embryonen verboten (Art. 17 Abs. 3, FMedG). Diese Bestimmung soll aufgehoben werden und die sogenannte Kryokonservierung – also das Tiefgefrieren von Embryonen – würde damit erlaubt. Welche Schäden am Embryo dadurch entstünden, ist noch unbekannt.

Argumente

Nein zur Embryoselektion!
Durch den neuen Artikel 5a Abs. 1–3 würde – neben der bereits problematischen Suche nach Erbkrankheiten für einige wenige Paare pro Jahr – die eklatante Ausweitung der flächendeckenden Suche nach Chromosomenstörungen für alle künstlichen Befruchtungen möglich. So könnten die gescreenten Embryonen bei Auffälligkeiten, zum Beispiel einem Down-Syndrom (Trisomie 21), eliminiert werden. Darüber hinaus könnten Embryonen durch die Untersuchung Schaden nehmen, tödlich verletzt werden oder auch gesunde fälschlicherweise ausgesondert werden.
Die Präimplantationsdiagnostik inklusive Chromosomenscreening beinhaltet die Auswahl der sogenannt besten Embryonen im Labor. Sie wählt aus zwischen wertvollem und minderwertigem Leben. Dies setzt für unsere Gesellschaft und deren humane Zukunft falsche Signale und gehört ins Kapitel der Eugenik.Nein zu einem «Lebendversuch»
Gemäss Angabe der europäischen Dachorganisation der Fortpflanzungsmedizin ist der Nutzen des Chromosomenscreenings für kinderlose Paare wissenschaftlich nicht erwiesen. Studien zufolge ist die Erfolgsaussicht einer Schwangerschaft nach dem Screening sogar niedriger. Darum rät beispielsweise das deutsche PID Zentrum Lübeck auf seiner Webseite entschieden von dieser Technik ab. Die Durchführung des Chromosomenscreenings an menschlichen Embryonen ohne erwiesenen Nutzen entspricht einem «Lebendversuch» und ist ethisch nicht vertretbar.
Nein zur Salamitaktik hin zu einer schrankenlosen Fortpflanzungsmedizin!

Mit einem Nein setzen Sie dem Gesetzgeber ein Signal gegen die stete Ausweitung hin zu einer schrankenlosen Fortpflanzungsmedizin. Einige Politiker fordern bereits die Herstellung von Retterbabys und die Eizellspende. Für manche sind auch die gemäss Verfassung verbotene Embryonenspende und die Leihmutterschaft kein Tabu mehr. All diese Forderungen könnten durch das geänderte FMedG «optimiert» durchgeführt werden.
Nein zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und deren Eltern!

Der Chromosomen-Check führt zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, indem sie als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet werden, und zu einer schleichenden Entsolidarisierung in der Gesellschaft. Folge davon könnten Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und der Krankenkassen sein. Auf der anderen Seite müssen sich Eltern künftig rechtfertigen, wenn sie sich gegen eine Embryonen-Untersuchung und für ein Kind mit Behinderung entscheiden.
Nein zur Kommerzialisierung menschlichen Lebens!

Mit der Ermöglichung des Chromosomenscreenings für sämtliche, künstlich hergestellte Embryonen hätte die Schweiz in Europa eine Vorreiterrolle, da in vielen europäischen Ländern die PID ausschliesslich für die Suche nach Erbkrankheiten erlaubt ist oder aber die Suche nach Chromosomenstörungen nur nach Indikation erlaubt ist.
Weder soll unser Land als lukrative Möglichkeit ausländischen Fortpflanzungsmedizinern angepriesen werden, noch soll die Schweiz zur Verfügung gestellt werden für einen Fortpflanzungsmedizintourismus für Ausländerinnen.
Nein zur Herstellung und Vernichtung überzähliger Embryonen

Die Aufhebung des Gefrierverbots für Embryonen ist nicht akzeptabel: Weil durchschnittlich rund 40 Embryonen für eine erfolgreiche Geburt hergestellt werden müssen, würden Tausende überzähliger Embryonen einem ungewissen Schicksal überlassen bzw. müssen nach spätestens 10 Jahren vernichtet werden.
Im vom Parlament verabschiedeten Gesetz, das ohne Referendum in Kraft gesetzt werden würde, wäre die PID grenzenlos möglich.
Dieses Referendum schafft die Möglichkeit, dass wir in unserem Land die dringend notwendige Diskussion über die ethische Frage des Lebens und Zusammenlebens weiterführen.

Dr. med. Susanne Lippmann-Rieder

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