Das genossenschaftliche Prinzip – seine Bedeutung für Gerechtigkeit und Frieden*

Das genossenschaftliche Prinzip – seine Bedeutung für Gerechtigkeit und Frieden*

von Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller

Der Rechtshistoriker Otto Gierke (1841–1921), wegen seiner entscheidenden Beiträge zum Genossenschaftsrecht auch «Vater des Genossenschaftsrechts» genannt, wird im Historischen Lexikon der Schweiz als «grundlegend für die Geschichtswissenschaft» gewürdigt. Dort heisst es: «[Otto Gierkes]  weit gespannter Genossenschaftsbegriff umfasst jede auf freier Vereinigung beruhende deutschrechtliche Körperschaft, von der Familie bis zum Staat, wobei Genossenschaft und Herrschaft in einer dialektischen Beziehung stehen.»1
Dieser umfassende Genossenschaftsbegriff erweist sich auch heute als sinnvoll, wenn es um Grundprinzipien des genossenschaftlichen Zusammenwirkens geht.
Noch vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges, im Jahre 1943, hat der bekannte Schweizer Historiker Adolf Gasser Vorschläge gemacht, auf welche Weise «der Friede gewonnen», das heisst einer Wiederholung der damaligen Katastrophe vorgebeugt werden könne. Neben zahlreichen Vorträgen, die er nach der Diktatur des Nationalsozialismus im kriegsgeschüttelten Europa hielt, hat er seine Vorschläge in einem sehr lesenswerten Buch festgehalten: «Gemeindefreiheit als Rettung Europas»2. Darin führt er unter anderem aus, dass es grundsätzlich zwei gegensätzliche Arten des staatlichen Aufbaus gibt: die von unten und die von oben her. Die erste ist die genossenschaftliche, die zweite die herrschaftliche. Die genossenschaftliche Art beruht auf freiwilliger Übereinkunft und gegenseitigem Vertrauen, aber auch auf gegenseitigem Verantwortungsgefühl, die herrschaftliche auf einer zentralistischen Befehlsgewalt, die sich eines starken Heeres und eines straff durchorganisierten Beamtenapparates bedient. Nur in den genossenschaftlich aufgebauten Staaten kann wahre Freiheit entstehen, weil nur dort die sittlichen Kräfte ausgebildet sind, die ein Überborden der sozialen und politischen Gegensätze verhüten. Alfred Gasser schreibt: «Der Gegensatz Herrschaft – Genossenschaft ist vielleicht der wichtigste Gegensatz, den die Sozialgeschichte kennt. Beim Gegensatz Obrigkeitsstaat – Gesellschaftsstaat geht es eben um schlechtweg fundamentale Dinge: nämlich um die elementarsten Grundlagen des menschlichen Gemeinschaftslebens. In grundlegender Weise unterscheiden sich die beiden gegensätzlichen Staatsgestaltungen vornehmlich durch geistig-sittliche Kennzeichen. Je nach dem Vorherrschen des einen oder des anderen Ordnungsprinzipes erscheinen die Staaten von entgegengesetztem Gemeinschaftsgeist beseelt: entweder vom Herrschaftsgeist oder vom Genossenschaftsgeist.»3
Der Genossenschaftsgedanke findet heute weltweit zunehmend Beachtung und Verbreitung: Genossenschaften machen über alle Bereiche hinweg weltweit über 100 Millionen Arbeitsplätze aus, das sind 20 Prozent mehr als die multinationaler Unternehmen. Ungefähr 1 Milliarde Menschen weltweit sind Mitglieder von Genossenschaften. So hat die Uno-Generalversammlung das Jahr 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt. Gerade in unruhigen Zeiten, bei Krisen, beim Wiederaufbau, wenn die Staatsordnung auf Grund fehlender Geldmittel eingeschränkt ist, sind die Menschen in ihrer Selbsttätigkeit vermehrt gefordert. Genossenschaften in ihren verschiedenen Formen fördern die Mitwirkung von Menschen an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, sie tragen zur Beseitigung der Armut bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden. Das genossenschaftliche Prinzip beinhaltet Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens in Gleichwertigkeit, Freiheit und orientiert sich am Gemeinwohl. Grundlegend ist das Prinzip der Kooperation. Der Historiker Helmut Faust drückt es folgendermassen aus: «Sich zu gegenseitiger Hilfe in einer Gemeinschaft zu verbinden, ist auch der einfache Sinn des Genossenschaftsgedankens. Obgleich er so sehr menschlichem Wesen entspricht, liegt in seiner Verwirklichung doch das höchste Ethos, zu dem Menschen hinfinden können.»4 Das genossenschaftliche Prinzip bezieht sich also nicht nur auf ökonomisch-materielle Belange, sondern umfasst das Gesamtmenschliche, ist also eine anthropologische Grundkonstante.
Immer mehr Menschen rücken ab von der Vorstellung des Homo oeconomicus und stellen das Wohl des Menschen und das Gemeinwohl wieder in den Mittelpunkt. Sie sehen den Menschen nicht als nur nutzenmaximierende Maschine, sondern als sittliche, als entscheidungs- und handlungsfähige Person, die in der Lage ist, ihr Handeln an einer Ethik auszurichten. Es sind freie und verantwortungsbewusste Menschen, und nicht die Kräfte des Marktes, welche die Form unseres wirtschaftlichen, sozialen und politischen Handelns bestimmen.
Fasst man verschiedene Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen ins Auge, so zeigt sich, dass gerade das Genossenschaftswesen von genau dieser Auffassung vom Menschen zutiefst durchdrungen ist.
Aus anthropologischer Sicht ist genossenschaftliches Zusammenwirken eine uralte Form menschlicher Lebensbewältigung in Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung, die sich in unterschiedlichen Formen an vielen Orten der Welt entwickelt hat. Im Vorwort der von der Genossenschaft Zeit-Fragen herausgegebenen Broschüre heisst es: «In der Schweiz trug das gemeinschaftsbildende und integrierende Element der Genossenschaft wesentlich zur Bildung eines von unten nach oben organisierten Staatswesens mit seiner direkten Demokratie bei. […] Die Grundprinzipien genossenschaftlichen Zusammenwirkens entsprechen der Natur des Menschen: die Freiheit, seine Geschicke selbst zu regeln, das Bewusstsein, sein Schicksal in die eigenen Hände nehmen zu müssen, und die Kooperation, das Zusammenwirken für ein gemeinsames Ziel zum Wohle aller Beteiligten. […] Kooperation in Freiheit – ‹einer für alle, alle für einen› oder mit anderen Worten ‹miteinander und füreinander› – dieser Kern des genossenschaftlichen Tätigseins ist grundlegend für Eigeninitiative, Kreativität, Verantwortungsgefühl und schliesslich auch für soziale und individuelle Entwicklung und macht die Würde des Menschen aus.»5.

Das personale Menschenbild

Grundlegend für das genossenschaftliche Prinzip, wie wir es verstehen, ist das personale Menschenbild.
Die personale Auffassung vom Menschen sieht den Menschen als ein von Grund auf soziales Wesen, das sich in und durch die Gemeinschaft zur vollen Blüte seiner Persönlichkeit entwickelt, fähig zu Vernunft und Ethik. Der Mensch ist fähig, Kultur zu schaffen und moralische Werte zu setzen. Die personale Auffassung orientiert sich an den naturrechtlich geltenden Werten des Christentums, die auch von der Personalen Psychologie bestätigt werden. Die Historikerin und Psychologin Dr. Annemarie Buchholz-Kaiser schreibt hierzu in ihrem Beitrag «Personale Psychologie – Der Beitrag von Psychologie und Pädagogik zur Menschenwürde»6, welcher sich mit der Frage beschäftigt, wie soziales Verantwortungsgefühl und Verbundenheit mit dem Mitmenschen entwickelt werden kann: «Moralität muss dem Menschen nicht aufgezwungen werden: Sie hat ihre Wurzeln in der Empathie, welche sich in einer positiven Bindung des Kindes an seine erste Bezugsperson entwickelt. Gewissensbildung, ethisches Verhalten und sittliches Empfinden, die hier ihren Anfang nehmen, liegen [...] in der menschlichen Natur begründet. Empathie und Mitgefühl sind es, die den Menschen in die Lage versetzen, die Folgen seines Handelns für seine Mitmenschen abzuwägen und ihn veranlassen, sich sozial verantwortlich zu verhalten.»7
Der Individualpsychologe Alfred Adler hat die Sozialität des Menschen mit dem Begriff des «Gemeinschaftsgefühls» bezeichnet; dies ist Kernstück seiner Lehre gewesen. Für Adler ist die Mitmenschlichkeit die Grundstruktur der menschlichen Existenz. Der Mensch ist ein soziales Wesen, weil er nur in der Gemeinschaft lebensfähig ist und nur im kooperativen Miteinander Selbstverwirklichung, Lebenserfüllung, Genugtuung und Zufriedenheit erlangen kann. Der Mensch kann nur als in der Gemeinschaft kooperierender Mitmensch zum Menschen werden und so zum Frieden beitragen. Dies zunächst auf Grund seiner biologischen Unvollkommenheit und der sich aus ihr ergebenden Hilflosigkeit und Uneigenständigkeit. Dem Menschen ist es nur durch den Zusammenschluss mit anderen Menschen, durch Arbeitsteilung und Kooperation möglich, die Aufgaben zu bewältigen, die Frieden und den Erhalt des Lebens gewährleisten. Das Gemeinschaftsgefühl ist also eine biologische Tatsache. Alle Kulturleistungen, wie zum Beispiel die Sprach­entwicklung, sind auf dem Boden des Gemeinschaftsgefühls entstanden. Kooperation, Solidarität und das Prinzip der gegenseitigen Hilfe sind für die Entwicklung des Gemeinschaftsgefühls, für den sozialen Fortschritt der Menschheit und für den Frieden konstitutiv. Damit wird Mitmenschlichkeit zum eigentlichen Sinn des Lebens. Jegliche Form des Machtstrebens, der Herrschsucht ist dem Gemeinschaftsgefühl diametral entgegengesetzt und wird zum Verhängnis des Menschen.
Die Grundprinzipien genossenschaftlichen Zusammenwirkens, der Zusammenschluss von Menschen zur Selbsthilfe in Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zu einem gemeinsamen Zweck entspricht der Natur des Menschen. Kooperation in Freiheit und Gleichwertigkeit, selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Handeln sind dabei wesentlich.
Genossenschaftliche Prinzipien sind anthropologisch fundiert und entsprechen in ihrem Gehalt den Erkenntnissen der personalen Psychologie. Sie sind unverzichtbar für den Aufbau und für den Erhalt des sozialen Friedens in einem Land.    •

*    Vortrag gehalten an der internationalen wissenschaftlichen Konferenz des Belgrade Forum for a World of Equals mit dem Thema «Jalta, Potsdam, Helsinki, Belgrad: Auf der Suche nach einer sicheren Weltordnung» 24./25. November 2015 in Belgrad.

1    Historisches Lexikon der Schweiz, 1998–2014, Bern, www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8970.php
2    Gasser, Adolf, Gemeindefreiheit als Rettung Europas – Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung, 2. Auflage, Basel, 1947
3    a.a.O, S. 13
4    Faust, Helmut: Geschichte der Genossenschaftsbewegung, 3. Auflage, Frankfurt a.M., Knapp, 1977, S. 17
5    Wir gründen eine Genossenschaft – Miteinander und füreinander leben und wirken, Genossenschaft Zeit-Fragen (Hrg.), Verlag Zeit-Fragen, 2014; Vorwort.
6    V. Kongress «Mut zur Ethik»: Die Würde des Menschen, Feldkirch 1997, Verlag Menschenkenntnis, Zürich, 1998
7    ibid.: Buchholz-Kaiser, Annemarie: Personale Psychologie. Der Beitrag von Psychologie und Pädagogik zur Menschenwürde, S. 87

«Die Verankerung in der eigenen Kultur, das Verinnerlichen der allgemeingültigen Werte dieser Kultur ist die Voraussetzung, um in seiner Zeit und in dieser Welt einen Standort zu haben. Es ist Voraussetzung für eine gegenseitige Wertschätzung mit Menschen anderer Kulturen und für ein befruchtendes Zusammenleben der Völker. [...]
Die Freiheit ist für das Leben ebenso eine essentielle Voraussetzung wie die Luft zum Atmen. Freiwilligkeit im menschlichen Zusammenleben ist notwendige Voraussetzung, damit die Kinder in der Familie erstarken und die Werte verinnerlichen können. Zwang stört das nur, wogegen Einsicht und Verbundenheit eine weit stärkere und vor allem langfristig tragfähigere Motivation ergeben.
Der grösstmögliche Grad an Freiheit, wie er in der direkten Demokratie verwirklicht ist, muss heute erneut zum Thema gemacht werden. Dies wird unumgänglich angesichts von weltweiten Tendenzen zu einer neuen Form von Unterdrückung, aber auch angesichts der Rücksichtslosigkeit einer globalisierenden Wirtschaft, die imperialistisch wird und die nur den Profit und den Börsengewinn im Auge hat und die Menschen, das Bonum commune, opfert. Wirtschaft hat dem Leben zu dienen und nicht umgekehrt: Das ist die Schlussfolgerung des Naturrechts, der christlichen Soziallehre, aber auch jeder am Menschen und am Leben orientierten Ethik und der personalen Psychologie.»
Auszug aus:
Annemarie Buchholz-Kaiser,
«Die Menschen stärken», Zürich, 2000
Quelle: Zeit-Fragen Nr. 20/21
vom 11.6.2013

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