Lehrplan 21 – EDK will zur Umsetzung schreiten

Lehrplan 21 – EDK will zur Umsetzung schreiten

Direkte Demokratie und Föderalismus zurückholen!

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Während in vielen Kantonen Eltern, Lehrer und andere Bürger, alarmiert durch den fortlaufenden Bildungsabbau an unseren Schulen, Volksinitiativen lancieren oder sogar bereits eingereicht haben, demonstrieren die paar Regierungsräte, die in der selbsternannten EDK (Erziehungsdirektoren-Konferenz) sitzen, dass sie sich durch das Stimmvolk nicht von ihren Plänen abbringen lassen. Bevor die Abstimmungstermine zum HarmoS-Austritt oder zum Mitbestimmungsrecht der Stimmbürger bezüglich der Lehrpläne festgelegt sind, verkündigen einzelne Erziehungsdirektoren die baldige Einführung des Lehrplans 21 (LP21) in ihrem Kanton. Ja, die EDK organisiert bereits seit einigen Jahren die Durchführung von landesweiten Tests – nach dem Motto: Wenn die Gelder einmal fliessen, wird das Volk dann schon zustimmen.1

Unterschätzen Sie uns Stimmbürger nicht! Nur weil schon Millionen aus unseren kantonalen Steuerkassen für ein falsches Konzept ausgegeben wurden, wird das Konzept nicht weniger falsch.
Wer die Medienerklärungen der EDK und deren Dokumente zur Test-Planung unter die Lupe nimmt, stellt fest: Eine eigen­artige Sorglosigkeit gegenüber den Grundsätzen des Rechtsstaates, des Föderalismus und der direkten Demokratie herrscht im «Haus der Kantone» in Bern. Dort tummeln sich die Mitglieder der kantonalen Exekutiven, statt in ihrem Kanton den Aufgaben nachzugehen, für die wir sie gewählt haben.

Konsultation als Alibi-Übung

Ein Blick zurück: Am 28. Juni 2013 traten die Erziehungs- oder Bildungsdirektoren Christian Amsler (SH), Regine Aeppli (ZH), Alex Hürzeler (AG) und der allzeit bereite LCH-Präsident Beat Zemp2 vor die Medien und luden die Kantone sowie verschiedenste deutsch- und gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen zur Konsultation (Stellungnahme) zum Lehrplan 21 ein. Bis dahin hatte eine handverlesene Expertengruppe drei Jahre lang im geheimen ihr Süppchen gekocht. Lehrer, die sich gemeldet hatten, um den Entwurf zu lesen und mitzudenken, wie man es sich in unserer direkten Demokratie nur wünschen kann, waren abgewiesen worden.
Nun konnten sich die Institutionen bis Ende 2013 dazu äussern. Nicht vorgesehen war eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit, in den Lehrerzimmern und mit den Eltern. Aus der Medienmitteilung vom 28.6.2013:

«Nach Abschluss der Konsultation wird der Lehrplan 21 unter Berücksichtigung der Rückmeldungen überarbeitet. Gleichzeitig werden bestehende Lehrmittel angepasst und neue entwickelt, die sich am Lehrplan 21 orientieren. Bereits heute stehen in den meisten Fachbereichen geeignete Lehrmittel zur Verfügung. Der überarbeitete Lehrplan 21 wird voraussichtlich im Herbst 2014 den Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zum Beschluss vorgelegt. Über die Einführung entscheidet anschliessend jeder einzelne Kanton in eigener Kompetenz. […]»

Zu dieser Medienerklärung sind verschiedene Bemerkungen fällig:

  • Inzwischen wurden wir Zeugen davon, wie die Überarbeitung «unter Berücksichtigung der Rückmeldungen» aussieht: Die über 500 Seiten wurden auf etwas unter 500 Seiten «gekürzt», die Kompetenzen ein wenig zusammengezogen, die dicksten Brocken gestrichen oder «harmloser» formuliert.
    Der Einbezug grundsätzlicher Kritik am Lehrplan 21 war nie vorgesehen.
  • «Bereits heute stehen in den meisten Fachbereichen geeignete Lehrmittel zur Verfügung.» So die Medienerklärung. Zu ergänzen wäre: Bereits heute (auch schon im Juni 2013) werden die Studenten an den Pädagogischen Hochschulen zu Coachs statt zu echten Lehrern ausgebildet. Wenn alles schon vor der Konsultationsfrist aufgegleist wurde, wozu dann eine Konsultation?
  • Der überarbeitete Lehrplan 21 wurde wie geplant im Herbst 2014 von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (d-EDK) beschlossen, mit der Bemerkung, die Überarbeitung sei erfolgreich umgesetzt worden.3
  • Das heisst: Dieselben Regierungsräte, die den Lehrplan 21 in Auftrag gegeben hatten, gaben anfangs 2014 die Überarbeitung in Auftrag und stellten am 7. November 2014 zufrieden fest, dass er nun in den Kantonen eingeführt werden könne. Ein solcher Filz passt nicht ins Schweizer Modell!
  • Die Kompetenz zur Einführung des Lehrplans 21 hätten selbstverständlich die Kantone, beteuert die d-EDK immer wieder. Artikel 62 Abs. 1 der Bundesverfassung («Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig») mussten die Schulreformer wohl oder übel stehenlassen – dessen Streichung hätte der Souverän nie und nimmer zugelassen. Die Wahrnehmung der kantonalen Schulhoheit sieht zum Beispiel in Basel-Stadt so aus:

«Der Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz vom 31. Oktober 2014 wird als Lehrplan der Volksschule des Kantons Basel-Stadt erlassen. Er wird auf Beginn des Schuljahres 2015/2016 am 17. August 2015 wirksam und gilt für die Primarstufe und die Sekundarschule (1.–11. Schuljahr).»4

Wo sind wir denn hier? In der direkt­demokratischen, föderalistischen Schweiz? Oder in einer Diktatur der Exekutiven? Wir Bürger ziehen ersteres vor und verlangen in den einzelnen Kantonen, dass das Volk künftig über den Lehrplan entscheiden kann.

Landesweites Testsystem zur «Überprüfung der Grundkompetenzen» bereits vor der Konsultation auf Jahre hinaus aufgegleist

Was die Bürger nicht mitbekamen: Einige Tage bevor die Erziehungsdirektoren Ende Juni 2013 den Lehrplan 21 offiziell in Konsultation gaben, hatte die EDK-Plenarversammlung bereits ein fixfertiges Konzept zur Überprüfung der Grundkompetenzen gemäss Lehrplan 21 verabschiedet, samt Zeit- und Kostenplan. Den «Aufbau einer Aufgabendatenbank» hatte die EDK schon im Oktober 2012 beschlossen.5
Bereits im Frühling 2015 soll die Pilot­erhebung mit Stichproben in den 9. Klassen stattfinden, und zwar «mit der Haupterhebung Pisa 2015 kombiniert.»6 Nun können wir uns etwa vorstellen, wes Geistes Kind diese Überprüfungen sein werden. Die weiteren Erhebungen mit Stichproben, in Kantonen mit niedrigen Schülerzahlen mit der Gesamtschülerzahl, werden in diesem Konzept bis ins Jahr 2026 (!) nach Schulstufen und Fächern aufgelistet; die Schülerzahlen in allen Kantonen, nach Klassen geordnet, wurden vom BfS (Bundesamt für Statistik) geliefert.7 Selbstverständlich würden sämtliche Tests am Computer stattfinden (auch für die Kinder in der 2. Primarklasse!); in Schulen, die nicht genug Computer haben, soll der Testleiter welche mitbringen.8
Die Tests sollen bei den 9. Klassen bereits im Jahr 2016 beginnen, das heisst bei Schülern, die ihre ganze Schulzeit vor der Einführung des Lehrplans 21 verbracht haben. Also geht die EDK davon aus, dass die Kompetenz­orientierung dank der längst umgewälzten Lehrerbildung und der entsprechenden Lehrmittel schon heute in unseren Schulen praktiziert wird. Und falls die Schüler im einen oder anderen Kanton die Tricks und Kniffs zwecks Erreichen hoher Punktezahlen in solchen Tests noch nicht so gut beherrschen, wird der zuständige Regierungsrat sich auf den Kopf stellen, damit sein Kanton ja nicht am Schwanz des Rankings steht.
Als demokratiebewusster Bürger spürt man ein unangenehmes Gefühl in der Magengrube – die EDK und ihre Büromannschaft führen sich auf, als ob die Schweiz nur noch aus einem riesigen Verwaltungs-Block bestünde, der ungeachtet der Meinung der Bürger schaltet und waltet, wie es ihm passt.

Gestützt auf HarmoS – oder doch nicht? Eine Rechtsverletzung sondergleichen

Kommen wir zur «Rechtsgrundlage» der ganzen Übung: Die EDK stützt die ganze Testerei und damit den Lehrplan 21, welcher ja der Erreichung der zu prüfenden «Grundkompetenzen» dienen soll, auf das HarmoS-Konkordat: «Im Rahmen des Konkordats zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 haben die Kantone beschlossen, gesamtschweizerische Bildungsstandards zu entwickeln, einzuführen und periodisch zu überprüfen.» Das HarmoS-Konkordat legt in Artikel 10 Absatz 2 fest: «Die Entwicklungen und Leistungen der obligatorischen Schule werden regelmässig im Rahmen dieses Bildungsmonitorings evaluiert. Ein Teil davon ist die Überprüfung der Erreichung der nationalen Bildungsstandards namentlich durch Referenztests im Sinne von Artikel 8 Absatz 4.»9
Es ist uns in frischer Erinnerung, dass die EDK Ende 2014, als in den Kantonen Widerstand gegen den Lehrplan 21 entstand, plötzlich beteuerte, dieser habe mit HarmoS nichts zu tun. Hier aber offenbar doch: Die «Evaluation der nationalen Bildungsstandards im Rahmen dieses Bildungsmonitorings» jedenfalls – also die Riesen-Testbürokratie – stützt sich auf die Artikel 8 und 10 des HarmoS-Konkordats.
Also haben die zehn Kantone, die dem HarmoS-Konkordat nicht beigetreten sind, mit der EDK-Testerei nichts zu tun? Nach der sonderbaren Rechtsauffassung der EDK schon: «Alle Kantone, die dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind, nehmen teil. Alle Nicht-Beitritts-Kantone mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden nehmen grundsätzlich ebenfalls teil. Sie haben sich aber noch nicht definitiv entschieden. In Graubünden wird auf Grund methodischer Schwierigkeiten bei der Aufgaben- und Testentwicklung zunächst auf eine Erhebung in den rätoromanischen 4. (2.) und 8. (6.) Klassen verzichtet, während die rätoromanischen 11. (9.) Klassen das deutschsprachige Testmaterial verwenden.»10
Halten wir fest: Die EDK stützt ihre Überprüfungsmaschinerie auf Art. 8 und 10 des HarmoS-Konkordats, holt aber alle Nicht-HarmoS-Kantone, zum Beispiel Graubünden, ins lecke Boot – ohne die mindeste Rücksicht auf direktdemokratische Entscheide: «Alle Nicht-Beitritts-Kantone mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden nehmen grundsätzlich ebenfalls teil.» (Appenzell Innerrhoden war, wie wir auf Anfrage beim kantonalen Schulamt erfahren haben, nur aus einem formellen Grund nicht einbezogen und ist jetzt auch dabei.) Das heisst, der vom Volk gewählte Regierungsrat des Kantons Graubünden oder Thurgau oder Appenzell Innerrhoden vergisst offensichtlich seine Bindung an die Entscheide des kantonalen Souveräns, wenn er im Haus der Kantone in Bern sitzt, und stimmt allem zu, was die EDK (oder eine der anderen Regierungskonferenzen) von ihm verlangt. Meines Erachtens wäre es angebracht, sich als Bürger gelegentlich bei der Kantonsregierung zu erkundigen, wer die «Teilnahme» des Nicht-HarmoS-Kantons beschlossen hat, und was mit der Aussage «Sie haben sich aber noch nicht definitiv entschieden» gemeint ist. Hat einige unserer Regierungsräte doch das Gewissen ein wenig gepiekst?
Und schliesslich:

Wer bezahlt die hohen Kosten?

In der EDK-Plenarversammlung vom 20. Juni 2013 wurden unsere Steuergelder mit der grossen Kelle abkassiert, also – noch einmal – vor der Alibi-Konsultation!
Für 2014–2016 wurden jährlich 1 '123 '333 Franken budgetiert, für 2017–2019 pro Jahr 1 128 889 Franken, «mit der Möglichkeit eines revidierten Budgets» (zu gut deutsch: mit der Möglichkeit, den budgetierten Betrag später hinaufzusetzen).11 Das sind stolze Beträge, vor allem wenn man bedenkt, wer sie zu bezahlen hat: Sämtliche Kantone werden zur Kasse gebeten, je nach Grösse der Wohnbevölkerung, auch diejenigen, die HarmoS nicht beigetreten sind! Zum Beispiel der Kanton Luzern mit 381' 966 Franken oder der bevölkerungsreiche Kanton Aargau mit 618 '298 Franken, total für 2014–2019.12
Auch hier wäre zu empfehlen, beim eigenen Regierungsrat nachzufragen: Auf welcher Rechtsgrundlage spricht er diese stolzen Beträge aus der kantonalen Steuerkasse?13

Statt eines Schlusswortes: Wozu das alles?

Die Grundkompetenzen sollen im Längsschnitt getestet werden, das heisst die Ergebnisse am Ende der 3 Zyklen (2., 6. und 9. Klasse) werden verglichen, vermutlich in bezug auf die jeweils erreichten Punktzahlen und mit vielen farbigen Grafiken; alle 4 Jahre will die EDK einen Bildungsbericht herausgeben. Der Datenschutz wird angeblich derart hoch geachtet, dass man sich fragen muss, wozu das Ganze? «Die den Kantonen oder der Wissenschaft zur weiteren Analyse zu übergebenden Daten lassen keine Rückschlüsse auf die beteiligten Schulen, Klassen oder Lehrpersonen zu. Es gibt keine Ergebnisrückmeldungen auf Schul-, Klassen- oder Individualebene. Die zu entwickelnden Instrumente sollen weder für Schulrankings noch zur Beurteilung von Leistungen der Lehrpersonen eingesetzt werden.»14
Dazu stellen sich verschiedene Fragen: Dass keine Ranglisten von Schulen und keine Lehrerbeurteilungen vorgesehen sind, ist ja wohl selbstverständlich, wenn auch nicht wirklich sicher: Wer garantiert den Schulen und den Lehrern, dass hintenherum nicht doch verglichen wird? Und wenn die Schulen und die Schüler selbst nicht erfahren, wie sie stehen, wozu dann der ganze Aufwand? Und wieviel kostet es die Steuerzahler zusätzlich, wenn den Kantonen und den Wissenschaftern die Daten «zur weiteren Analyse» übergeben werden?
Noch einmal: Cui bono? Wem nützt’s? Unseren Kindern, die ab Beginn ihrer Schulzeit an ihrem Computer alleingelassen und aufs Sammeln von Credits getrimmt werden, jedenfalls am wenigsten. Den Heerscharen von «Experten», Testleitern, Aufgaben- und Fragebogen-Produzenten, IT-Firmen, Berichtschreibern usw. vermutlich einiges mehr.    •

1    «Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen; Konzept: Verabschiedung», Beschluss Plenarversammlung der EDK vom 20. Juni 2013; «Einsatz von externen Testleitenden/Kodierenden im Rahmen der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen: Beschlussfassung», Beschluss EDK vom 12. Juni 2014
2    Lehrerinnen und Lehrer Schweiz
3    www.lehrplan.ch/der-lehrplan-21-liegt-vor
4    Erziehungsdepartement Kanton Basel-Stadt, Beschluss des Erziehungsrats vom 1. Dezember 2014
5    Beschluss Plenarversammlung vom 20. Juni 2013: (Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen; Konzept: Verabschiedung)
6    «Überprüfung der Erreichung der Grundkompetenzen, Abteilung Qualitätsentwicklung, Generalsekretariat EDK, Konzept, 20. Juni 2013», S. 7
7    a.a.O., S. 9
8    a.a.O., S. 5
9    a.a.O., S. 3
10    a.a.O., S. 4
11    Beschluss Plenarversammlung vom 20. Juni 2013
12    a.a.O., S. 13/14
13    a.a.O., S. 13/14
14    a.a.O., S. 4

Learning-to-the-Test

mw. Kennen Sie die «Stellwerk-Tests»? Das sind heute gängige Online-Tests für Schüler des 8. oder 9. Schuljahres in den Fächern Mathematik, Deutsch, Natur und Technik, Französisch und Englisch, mit je drei Niveaus. Also genau in den Fächern, die auch gemäss Lehrplan 21 getestet werden sollen. Ziel der Tests ist eine Standortbestimmung für jeden Jugendlichen. Nachdem er die Tests in allen Fächern gelöst hat, erhält er ein Leistungsprofil, das heisst, er wird über seine Stärken und Schwächen informiert, so dass er für die verbleibende Schulzeit sein «weiteres Lernen planen» kann. (www.stellwerk-check.ch) Auf gut deutsch: Die Schüler aller Schuljahre sollen ihre Schulzeit in erster Linie mit dem Trainieren möglicher Testaufgaben verbringen, um dann beim nächsten Test auf eine möglichst hohe Punktzahl zu kommen. Learning-to-the-Test nennt man das – ein sinnloses Pauken von zusammenhanglosen Inhalten, ohne wirkliches Verstehen der Themen, ohne Beziehung zum Lehrer, der eigentlich dazu da wäre, seinen Schülern etwas zu vermitteln, das in ihren Köpfen haften bleibt.
Lösen Sie einmal einen Stellwerk-Test, dann erhalten Sie einen Vorgeschmack auf die LP21-Testerei. Im Fach Deutsch zum Beispiel muss der Schüler (im neunten Schuljahr!) keinen einzigen selbstformulierten Satz schreiben, sondern hier aus einer Auswahl von vier Antworten eine ankreuzen, da zwei nicht passende Wörter in einem Satz anklicken, dort aus zwei Verbformen oder fünf Wortarten die richtige auswählen. Bei mehreren Testfragen sind die Auswahlantworten so angelegt, dass die Jugendlichen unschwer erkennen, welche Antworten sicher nicht passen. Und die grösste Gemeinheit besteht darin, dass die Test-Produzenten unseren Jugendlichen weismachen, mit dem sinn- und zusammenhanglosen Learning-to-the-Test hätten sie dann ihre Wunsch-Lehrstelle praktisch schon im Sack. Die einzigen, die davon profitieren, wenn Hunderttausende von Jugendlichen solche Tests lösen, sind die Bertelsmann-Konzerne und Konsorten, die sich mit dem Verkauf der Software eine goldene Nase verdienen, ebenso die Lieferanten der Hardware, der Computer.

«Lehrplan 21: einfach erklärt. Wie betrifft der Lehrplan 21 die Schülerinnen und Schüler? ‹SRF mySchool› erklärt's mit einer Animation»

«In der Schweiz gibt es 21 deutsch- und mehrsprachige Kantone. Zurzeit gibt es grosse Unterschiede, wie und was die Schülerinnen und Schüler in diesen Kantonen lernen. Deshalb soll nur noch ein Lehrplan gelten, der Lehrplan 21. Der Vorteil für die Schülerinnen und Schüler: Wechseln sie den Wohnort, zum Beispiel vom Kanton Bern in den Kanton Zürich, können sie mit dem Unterricht dort weiterfahren, wo sie zuletzt stehengeblieben sind. In der deutschsprachigen Schweiz sind die Schülerinnen und Schüler einer Stufe somit stets auf dem gleichen Bildungsniveau. Der Lehrplan 21 verändert aber auch den Unterricht. Folgende Themen gehören neu dazu: Wirtschaft, Arbeit und Haushalt; und die Module Berufliche Orientierung, Medien und Informatik und Bildung für Nachhaltige Entwicklung rücken stärker in den Mittelpunkt. Module werden aber nicht nur als einzelne Fächer behandelt, sondern als fächerübergreifende Themen. So kann es durchaus vorkommen, dass die Geometrieaufgaben nicht mehr bloss an der Wandtafel stattfinden, sondern am Computer gelöst werden. Der Lehrplan 21 orientiert sich vor allem an Kompetenzen. Das heisst, dass die Schülerinnen und Schüler das Wissen, welches sie in der Schule erwerben, auch erfolgreich anwenden können. (siehe Bild) Alles regelt der Lehrplan 21 jedoch nicht. Wie etwa die Stundenpläne aussehen oder die Noten vergeben werden, ist Sache der Kantone. So bleiben trotz Harmonisierung des Schulsystems die Eigenheiten der Kantone erhalten.» (SRF Myschool vom 17.11.2014, Lehrplan 21 für Kinder / www.srf.ch/myschool)
* * *
mw. Da sind unsere Kinder hin und weg: Wenn sie von Bern nach Zürich ziehen, können sie mit dem Unterricht dort weiterfahren, wo sie zuletzt stehengeblieben sind. Wie das funktionieren soll, wird die Schuljugend brennend interessieren: Gibt es ein Riesencomputernetz in allen Schulen, welches jeden Morgen für jede 5. Klasse in den 21 Kantonen die Kompetenzen ausspuckt, die an diesem Tag in Deutsch oder Mathe dran sind? Aber nein, die Stundenpläne sind ja in jedem Kanton verschieden, so dass gar nicht in jeder 5. Klasse am Montagmorgen 1 Deutsch- und 1 Mathelektion stattfinden. Denn bei den Stundenplänen und der Notengebung sollen ja die Eigenheiten der Kantone erhalten bleiben. Die Schulhoheit der Kantone würde sich also auf die Stundenpläne und die Notenskala beschränken – Ein etwas kümmerlicher Föderalismus, finden Sie nicht?
Ah ja, bevor ich’s vergesse: Wie also soll das konkret vor sich gehen, wenn einer von Bern nach Zürich zieht? Zumindest für die Fremdsprachen würde das spuckende Riesencomputernetz ein Durcheinander herauslassen. Denn im zweisprachigen Kanton Bern ist selbstverständlich Französisch die erste Fremdsprache (Französisch ab der 3. Primarklasse, Englisch ab der 5.), während die Zürcher Kinder in der 3. Klasse mit Englisch beginnen und in der 5. mit Französisch. Ausserdem ist ja ein vergleichbares Niveau auch in den anderen Fächern – so es denn überhaupt noch Fächer gibt! – nur am Ende der drei Zyklen vorgeschrieben. Pech für unseren umziehenden Fünftklässler: Was genau wann im 2. Zyklus (3. – 6. Klasse), in dem er mittendrin steckt, durchgenommen wird, weiss keiner, auch nicht die EDK-Experten im Haus der Kantone … Also, meine Herrschaften: Erzählen Sie den Kindern im Programm Myschool doch bitte keine Märchen!
Übrigens pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass in einigen Kantonen endlich die Frage diskutiert wird, ob die Fremdsprachen nicht ganz auf die Oberstufe verlegt werden sollen, oder mindestens eine von ihnen. In den frei werdenden Lektionen könnte wieder ein Deutschunterricht aufgebaut werden, mit dem die Deutschschweizer nach neun Schuljahren die Sprache mündlich und schriftlich einigermassen beherrschen. Mit guten Deutschkenntnissen als Basis könnten die Jugendlichen in der Oberstufe die Fremdsprachen um so leichter lernen – soviel lerntheoretische Grundlagen sollten eigentlich auch die EDK-Experten in ihren Hirnzellen gespeichert haben.

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