Der Mythos vom Freihandel

Der Mythos vom Freihandel

von Reinhard Koradi, Dietlikon

Handelsvereinbarungen zwischen zwei oder auch mehreren Staaten sind nicht von vorne herein schlecht, vor allem, solange das Prinzip der Gleichwertigkeit respektiert wird und alle Vertragspartner in gleichem Ausmass aus den Verträgen Nutzen ziehen. Oder anders gesagt: Freihandelsabkommen stossen dort an ihre Grenzen, wo sie die Freiheiten der Bündnispartner verletzen. Die Unsitte, die Abkommen hinter verschlossenen Türen auszuhandeln, veranlasst allerdings zu einigen kritischen Fragen.

Wieviel Freiheit bringt der Freihandel?

Mit dem Begriff Freihandel werden Erwartungen nach mehr Freiheit geweckt. Gehen wir der Frage nach, wieviel zusätzliche Freiheit durch den Freihandel wirklich geschaffen wird, dann breitet sich Ernüchterung aus. Schon allein die Prozesse, die zu Freihandelsverträgen führen, decken den Verlust an Freiheit für die schwächeren Verhandlungspartner schonungslos auf.
Motivation für den Abschluss von Freihandelsverträgen ist oft das Bedürfnis oder auch der Zwang, neue Absatzmärkte zu erobern. Die übersättigten Heimmärkte in den «reifen» Industrieländern können die durch die Wachstumshysterie angetriebene Überproduktion nicht mehr auffangen. Es muss ein Ventil gefunden werden, das die Überschussmengen absorbiert, sonst folgt ein Preiszerfall mit drastischen Gewinneinbrüchen. Der Fluchtweg für die durch die aktuelle Geldpolitik angeheizte Wachstumsspirale liegt in der geographischen Markterweiterung. Freihandelsverträge oder die Bildung von Wirtschaftsunionen sind dann auch gängige Strategien, um die ungebremste Wachstumspolitik und die damit verbundene Wirtschaftsdiktatur über die Landesgrenzen hinweg umzusetzen. Der uneingeschränkte Zugang zu neuen Märkten eröffnet zudem vielversprechende Spekulationsperspektiven und ein willkommenes Auffangbecken für die durch die bedenkliche Schuldenwirtschaft ansteigende Euro- und Dollar-Milliardenflut. Zusätzlichen Aufwind erhält die risikoreiche Casinowirtschaft durch die im Euro-Raum von oben diktierte Staatsgarantie.
Über Freihandelsabkommen lassen sich auch neue Märke für Grossinvestoren erschliessen. Zurzeit gerade aktuell die Öffnung der Agrarland-Märkte für ausländische Grossinvestoren und reiche Industriestaaten in Osteuropa, aber auch in Afrika und anderen Weltregionen. Die kapitalkräftigen Investoren verdrängen die Kleinbauern von ihren Äckern. Neben attraktiven Renditen profitieren die Grossgrundbesitzer in vielen Fällen zusätzlich von öffentlichen Fördergeldern. Hunger gegen Spekulationsgewinne, eine Zeiterscheinung, die gerade durch die EU-Förderung der Bio-Energie einen geradezu grotesken Umgang mit wertvollem Kulturland vorantreibt.

Die Staaten verlieren die Freiheit, ihre Volkswirtschaften auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen

Ungeachtet der meist sehr unterschiedlichen geographischen, klimatischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden Harmonisierung, Deregulierung und Liberalisierung flächendeckend vorangetrieben, getreu dem Prinzip, die Macht gehört dem Stärkeren. Hinter dieser Offensive für eine neoliberale Wirtschaftsordnung steckt vielfach ein erfolgreiches Lobbying der Interessenvertreter aus den Finanzhochburgen und transnationalen Konzernzentralen.
Die Bildung der verschiedenen Wirtschaftsräume wie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG – die später zur politischen Union EU erweitert wurde) oder die Nord­amerikanische Freihandelszone, die durch das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (Nafta) zwischen den USA, Kanada und Mexiko begründet wurde, sind entsprechende Beispiele. Kernpunkt der Freihandelsabkommen ist der ungehinderte Marktzugang. Das bedeutet, Zölle müssen abgebaut respektive abgeschafft, allfällige unterschiedliche Produktions-, Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften (nicht-tarifäre Handelshemmnisse) müssen entweder abgeschafft, gegenseitig angeglichen oder anerkannt werden. Sowohl Zölle wie auch die nicht-tarifären Handelshemmnisse haben aus nationaler Sicht durchaus ihre Berechtigung. Zölle können sinnvollerweise die unterschiedlichen Produktionskosten wegen abweichenden Produktions- und Qualitätsstandards oder allfällige preiswettbewerbliche Unterschiede (Dumping durch Exportsubventionen) ausgleichen.1 Nichttarifäre Verordnungen dienen dem Schutz der nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaft und sind vor allem für junge Volkswirtschaften (weniger entwickelte und aufstrebende Länder) von existenzieller Bedeutung. Es gibt aber auch in den Industrieländern (meist kleinere Volkswirtschaften) aus staats-, wirtschafts-, versorgungs-, beschäftigungs-, sozial-, und sicherheitspolitischen Überlegungen gute Gründe, Schutzmassnahmen an den Landesgrenzen anzuordnen. Die administrativen Handelshemmnisse stehen vielfach in einem direkten Zusammenhang mit der Produktesicherheit, dem Konsumentenschutz, der Gesundheitspolitik sowie dem Schutz von Tieren und Pflanzen im eigenen Land. Sie sind Teil eines umfassenden Präventionskonzeptes.
Mit den gängigen Freihandelsabkommen verlieren die Vertragsländer ihre Freiheit, die im nationalen Interesse als notwendig erkannten Schutzmassnahmen in Kraft zu setzen. Es liegt in der Natur von Freihandelsverträgen, die Freiheit der betroffenen Vertragspartner zu verletzen. Der Nutzen eines Freihandelsabkommens für ein unabhängiges Land hängt daher weniger vom materiellen Wert des freien Güteraustausches, sondern viel mehr vom zugestandenen Souveränitätsverlust und den damit verbundenen Folgen (materiellen und immateriellen) für das Staatswesen und die Bevölkerung ab. In Zusammenhang mit den Freihandelsabkommen ist ein schleichender Transfer von nationalstaatlichen Hoheitsrechten hin zu den marktmächtigen Finanz- und Wirtschaftsoligarchen zu beobachten.
Ein Rückblick auf das vor 15 Jahren diskutierte Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) deckt diese Absicht deutlich auf. Schon damals strebten die Grosskonzerne an, ihre Macht im geheimen still und leise in ungeheuerlichem Ausmass zu zementieren. Nur auf Grund hartnäckigen Widerstands aus der Öffentlichkeit und durch die Parlamente scheiterte damals dieses Projekt, das den Konzernen einen gleichen Rechtsstatus wie den Nationalstaaten einräumen sollte. So hätten unter anderem die Grosskonzerne Staaten wegen entgangenen Gewinns einklagen können.

Steuern wir einer «Wirtschafts-Nato» entgegen?

Aktuell liegen nun erneut transatlantische Freihandelsverträge auf dem Tisch. So sollen eine transatlantische Freihandelszone (Trans­atlantic Free Trade Area, TAFTA) und ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) zwischen den USA und der EU ausgehandelt werden. «Das gesamte TTIP-TAFTA-Projekt gleicht dem Monster aus einem Horrorfilm, das durch nichts totzukriegen ist. Denn die Vorteile wären bindend, die eine solche ‹Wirtschafts-Nato› den Unternehmen bieten würde, dauerhaft und praktisch irreversibel, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann».2
Da die global operierenden US-Konzerne auch im pazifischen Raum ein ähnliches Abkommen anstreben (Trans-Pacific-Partnership), steuert die Welt auf ein System zu, das die Herrschaft der mächtigsten Kapitalgruppen über weite Teile unseres Planeten installiert und auch juristisch absichert. Denn auch andere Staaten, die nicht Vertragspartner sind, müssten sich den Regeln beugen, wenn sie mit den USA oder der EU Handel treiben.
Für die Souveränität unabhängiger Staaten explosiv sind auch die aktuellen Verhandlungen über das TiSA-Abkommen (TiSA – Trade in Services Agreement). In diesem Abkommen geht es um die Liberalisierung von Dienstleistungen. Die Schweiz ist aktiv seit Beginn der Verhandlungen mit dabei. Die TiSA-Verhandlungen laufen unter strenger Geheimhaltung. Rund fünfzig Länder sind involviert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verhandelt im Auftrag des Bundesrates – ohne Mandat des Parlaments! Ziel des Abkommens ist, ein umfassendes Abkommen zum Dienstleistungshandel abzuschliessen. Die Arbeiten stützen sich auf das GATS (General Agreement on Trade in Services). Die Teilnehmer haben sich anfangs 2013 unter anderem auf den Ansatz einer «hybriden» Verpflichtungsliste geeinigt, mittels welcher die Verpflichtungen (Meistbegünstigung, Marktzugang, Inländerbehandlung) positiv und negativ gemischt verpflichtet werden. Zudem haben sie sich auf eine Bestimmung zu einer Sperrklinkenklausel («ratchet») und einer Stillhalteklausel («standstill») geeinigt. Stillhalteklausel und Sperrklinkenklausel sollen wohl ähnlich wie die «flankierenden Massnahmen» bei den bilateralen Verträgen mit der EU berechtigte Kritik am geplanten Abkommen zum Verstummen bringen.

Wer das Licht der Öffentlichkeit scheut, hat etwas zu verbergen

Sollte das TiSA-Abkommen erfolgreich zum Abschluss kommen und umgesetzt werden, sehen wir uns im Alltag mit enormen Auswirkungen konfrontiert. Es geht um die Liberalisierung – vor allem im Bereich der öffentlichen Aufgaben. Durch die Privatisierung der (öffentlichen) Dienstleistungen soll die Grundversorgung der Bevölkerung kommerzialisiert werden (Verkehr, Verwaltung, Schule, Gesundheit, Sicherheit, Energie- und Wasserversorgung usw.). Das bedeutet: Der Staat tritt seine Aufgaben an private Unternehmen ab – und zwar infolge der Marktöffnung vor allem an transnationale Gross­konzerne. Die Staaten konnten wohl eine Negativliste und Sperrklausel zu Beginn der Verhandlungen einreichen und damit einzelne Bereiche von der Deregulierung ausschliessen. Recht problematisch bleibt aber die Grundausrichtung dieses Abkommens. Was einmal privatisiert ist, kann nicht mehr verstaatlicht werden, und was bis zum Abschluss des Vertrages nicht reglementiert war, kann im nachhinein auch nicht reglementiert werden. Falls ein Land die Rückführung des Service public in staatliche Hände beschliesst, können die betroffenen Konzerne auf Schadenersatz klagen. Die Geheimhaltungsstrategie ist wohl Beweis genug, dass kaum gemeinwohlorientierte Absichten hinter dem TiSA-Abkommen stehen. Die Sorge ist berechtigt, dass uns das TiSA-Abkommen eine Diktatur der Konzerne beschert und die Tür zu einem neuen Kolonialismus öffnet – auch in westlichen und nördlichen Industrie­ländern.

Und wo steht die Schweiz?

Auf Grund verschiedener Vorstösse im Nationalrat müssen wir annehmen, dass die Schweiz einmal mehr bereit ist, ihre Souveränität gegen vermeintliche Vorteile durch den Freihandel auf den Verhandlungstisch zu legen. Neben einer Motion der Grünen Fraktion «Der Service public ist nicht verhandelbar», die der Bundesrat ablehnte, gibt es auch die Interpellation Trede vom 12. Dezember 2014.
Die Interpellation Trede (14.4295) verlangt die Darstellungen der inhaltlichen Unterschiede zwischen GATS-Offerte und TiSA-Offerte.

Der Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 2014:

«Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, welche inhaltlichen Unterschiede zwischen der GATS-Offerte und der TiSA-Offerte bestehen, insbesondere hinsichtlich Auswirkungen der Änderung der Verhandlungsspielregeln für die Öffnung von Bereichen des Service public.

Begründung
Das TiSA ist ein Freihandelsabkommen, das nicht unter dem Dach der WTO, sondern in einer Gruppe von «really good friends» im geheimen in der australischen Botschaft in Genf verhandelt wird, obwohl der Bundesrat dazu kein ausreichendes Mandat hat.»

Antwort des Bundesrates

«Die Schweiz führt die TiSA-Verhandlungen gestützt auf das Doha-Mandat. Die TiSA-Verhandlungen sind aus den Doha-Verhandlungen hervorgegangen und streben die Rückführung des Verhandlungsergebnisses in die WTO an. Da die TiSA-Verhandlungen denselben Gegenstand und dasselbe Verhandlungsziel wie der Dienstleistungsteil der Doha-Verhandlung haben, stellt das Doha-Mandat des Bunderates eine ausreichende und zielführende Grundlage für die Teilnahme der Schweiz an den TiSA-Verhandlungen dar. […] Die Spielregeln des TiSA-Prozesses unterscheiden sich nicht grundsätzlich von jenen des GATS. Beide Verhandlungsansätze sehen vor, dass der Deckungsbereich und das Ausmass der Verpflichtungen der Parteien betreffend Marktzugang und Inländerbehandlung in ihren nationalen Listen festgelegt werden. Die Parteien bestimmen damit selbst, welche Verpflichtungen sie einzugehen bereit sind. Wie das GATS enthält auch das TiSA die dazu nötige Flexibilität. […].
So legen die einzelnen Parteien wie im GATS in ihrer Verpflichtungsliste fest, für welche Sektoren und in welchem Ausmass sie Marktzugang und Inländerbehandlung gewähren, auch bezüglich Stillhalte- und Sperrklinkenklausel, für die im TiSA ebenfalls nationale Vorbehalte möglich sind. […] So hat die Schweiz ihre TiSA-Offerte auf Verpflichtungen beschränkt, die jenen der Doha-Offerte beziehungsweise bisher abgeschlossenen Freihandelsabkommen entsprechen. Das heisst, die Rechtslage betreffend Service public ist in der Schweizer TiSA-Offerte gleich wie in der Doha-Offerte oder in den Freihandelsabkommen vorbehalten. Dazu gehören unter anderem Bereiche wie das öffentliche Bildungs- und Gesundheitswesen, die Energieversorgung (unter anderem Elektrizität), der öffentliche Verkehr und die Post. Ein materieller Unterschied zur GATS/Doha-Offerte oder zu bestehenden Freihandelsabkommen besteht somit nicht.»3

Die bundesrätliche Stellungnahme zur Motion der Grünen und zur Interpellation Trede deckt einen sehr grosszügigen Umgang mit Freihandelsabkommen unserer Exekutive auf. Das ist nicht ungefährlich. Denken wir nur an die zahlreichen offenen Dossiers. Neben den Verhandlungen über einen allfälligen Rahmenvertrag mit der EU und die oben erwähnten transnationalen Abkommen liegen auch verschiedene inlandbezogene Themen in Bundesbern auf dem Tisch, die in einem sehr engen Zusammenhang zum Freihandel stehen. Erwähnt sei die Agrarpolitik mit dem Fokus auf die «Ernährungssouveränität» oder die Bildungs-, Gesundheits-, Strommarkt- und Sicherheitspolitik. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist nicht auszuschliessen, dass die Bundesverwaltung und der Bundesrat Lösungsvorschläge entwickeln werden, die sich weniger auf Eigenverantwortung und Eigenleistung im Inland stützen, sondern sich primär am freien Zugang zu den deregulierten, internationalen Märkten orientiert.

Freihandel statt Eigenleistung

Illustriert werden soll dies am Beispiel des Gegenvorschlags des Bundesrates zur Volksinitiative «Ernährungssicherheit» des Schweizerischen Bauernverbandes.
Die am 8. Juli mit 147 812 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative fordert die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion. Unter anderem soll das Kulturland erhalten bleiben und der administrative Aufwand der Bauern gesenkt werden. Den Bauern ist eine umfassende Investitionssicherheit zu gewährleisten. Den Initianten ging es eindeutig um die Verbesserung der Ernährungssicherheit für die Bevölkerung durch eine gesicherte Inlandproduktion und damit um Rahmenbedingungen, die allen produzierenden Landwirten in der Schweiz eine reelle Zukunftsperspektive geben und die Gewährleistung der Ernährungssicherheit erleichtern.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates setzt jedoch auf «Freihandel». Er will die Ernährungssicherheit über den Zugang zu internationalen Agrarmärkten und durch eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft erreichen. Mit dem Gegenvorschlag wird die Initiative um 180 Grad gekehrt. Die Ernährungssicherheit in der Schweiz soll nach dem Willen des Bundesrates nicht durch die Inlandproduktion der einheimischen Bauern, sondern über den Freihandel respektive den Zugang zu den internationalen Agrarmärkten gewährleistet werden. Es wird dann auch noch von wettbewerbsfähigen Betrieben in der Schweiz gesprochen. Wettbewerbsfähigkeit bedeutet, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen ihren wirtschaftlichen Erfolg durch Eigenleistung sichern müssen. Ob das bereits ein Signal des Bundesrates und der Administration ist, die Vielfalt der einheimischen Landwirtschaft durch weltmarktfähige industrielle Landwirtschaftskolosse einzutauschen?

Eine Schönwetterpolitik mit erheblichem Gefahrenpotential

Das durch die AP 2014–2017 willentlich vorangetriebene Bauernsterben führt auf Bundesebene offensichtlich auch unter dem Blickwinkel der Landesversorgung und der Ernährungssicherheit nicht zu einem Umdenken. Die Absicht, die Ernährungssicherheit durch den Zugang zu den internationalen Agrarmärkten zu gewährleisten, versteht man nur, wenn man unseren Behörden unterstellt, die aktuelle Lagebeurteilung durch eine rosa Brille vorzunehmen. Die Idee, die Landesversorgung mit Lebensmitteln an das Ausland zu delegieren, entsteht wohl nur aus der fehlenden Zuversicht, die Herausforderungen unserer Zeit eigenständig meistern zu können, und dem Trugschluss, dass die Schweiz nur von «wirklich guten Freunden» eingekreist ist. Stimmt das wirklich – stehen wir nicht mitten in einem «Wirtschaftskrieg»? Wie immer die Antwort auf diese Fragen lautet: Wir müssen unsere Eigeninteressen und die Unabhängigkeit unseres Landes schützen und wenn notwendig auch verteidigen.
Ein kleiner Rückblick auf Ende des 19. Jahrhunderts öffnet vielleicht die Augen. Auch damals hatte sich die schweizerische Landwirtschaft auf die Bedürfnisse des Weltmarktes ausgerichtet. Es kam zu einer starken Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion auf die Milch- und die export­orientierte Käseproduktion. Dadurch war die Schweiz zunehmend auf Futtermittel- und Getreideimporte aus dem Ausland angewiesen. Aus dem «gelben» ackerbautreibenden Land wurde am Ende des 19. Jahrhunderts eine «grüne» Schweiz.
Durch den Ersten Weltkrieg wurde aber das internationale Handelssystem gestört. Für die Schweiz stellte sich das Problem der Versorgung mit Brotgetreide und Mehl. Seit der Jahrhundertwende waren Australien, Argentinien, Russland, Kanada und die USA die Hauptexporteure für Getreide. Für die Schweiz war bereits vor dem Krieg die USA das Hauptbezugsland von Weizen; während des Ersten Weltkrieges kamen sogar bis zu 99 Prozent der Weizenzufuhr aus den Vereinigten Staaten. Die weltweiten Missernten 1916 und 1917 führten zu einer Verknappung und stark steigenden Getreidepreisen. Daher mussten am 1. Oktober 1917 Brot und Mehl rationiert werden.4
Armut und Hunger plagten damals die Menschen in der Schweiz und trieben Menschen in ihrer Not zu Gewaltausschreitungen. – Wer garantiert, dass sich dies nicht wiederholen kann?

Die direkte Demokratie als Chance

Es gibt immer wieder Zeiten, in denen die Stimmberechtigten in unserem Land ihre direktdemokratischen Rechte und Pflichten nutzen und die Geschicke unseres Landes in die eigenen Hände nehmen müssen. Es braucht nun unmissverständliche Signale, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger ihre Unabhängigkeit bewahren wollen. Dass sie nicht bereit sind, die Versorgung mit Lebensmitteln, aber auch alle anderen Bereiche der Grundversorgung durch die Einbindung in transnationale Abkommen oder Organisationen an das Ausland oder transnationale Konzerne zu delegieren. Was vor 15 Jahren mit dem MAI-Abkommen geschehen ist, kann auch heute wieder passieren. Durch den Widerstand der Menschen und in den nationalen Parlamenten kam das Abkommen zu Fall. Leisten wir auch heute diesen Widerstand und bestehen wir auf unserem Selbstbestimmungsrecht und damit auf der Offenlegung der verschiedenen Verhandlungsdossiers.
TTIP, TiSA und TAFTA sind neoliberale Konstrukte, die in keiner Weise mit den europäischen Kulturen und unserem Selbstverständnis zu vereinbaren sind. Sie sind demokratiefeindliche Projekte, die die Bürger entmündigen und den Nationalstaat demontieren. Die von der Finanzaristokratie und den neuen Eliten dem Staat und seinen Bürgern zugeordnete Rolle, höchstens noch als Lückenbüsser bei milliardenschweren Ertragsausfällen einzuspringen, bedarf einer gründlichen Korrektur.
Die Schweizer Stimmbürger können die notwendigen Korrekturen durch Volksinitiativen oder Referenden fordern. Dazu kommt, dass wir im Herbst 2015 Ständerat und Nationalrat bei den eidgenössischen Wahlen neu bestellen. Das sind wichtige Chancen, eine politische Weichenstellung für die Unabhängigkeit unseres Landes vorzunehmen. Die Kandidaten, die uns in der nächsten Legislaturperiode vertreten wollen, sind gut beraten, wenn sie sich nicht hinter der Geheimhaltung verstecken, sondern ihre politische Gesinnung und Einstellungen offenlegen. Versteckte Agenden haben in einer direkten Demokratie keinen Platz.     •

1    In der Schweiz sind beispielsweise die Produktionskosten wesentlich höher wegen der ökologischen Produktionsauflagen und einem generell höheren Kostenniveau.
2    Quelle: Le Monde diplomatique vom 8.11.2013
3    Interpellation Trede
4    <link http: schule.schutthalde.ch landesstreik versorgungskrise.html>schule.schutthalde.ch/landesstreik/versorgungskrise.html

Gen-Food aus EU-Land und USA statt hochwertige Schweizer Produktion?

Der Schweizerische Bauernverband SBV will

  • die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln aus einheimischer Produktion sichern
  • die Existenz der Schweizer Bauern schützen.

Der «Gegenvorschlag»

  • streicht den Schutz der «einheimischen» Produktion – den eigentlichen Kern der Initiative!
  • versucht dem Schweizervolk hinterrücks das unerwünschte Agrarabkommen mit der EU und das Andocken an TTIP zu verklickern – eine Einbindung in den ungeschützten globalen Agrarfreihandel mit all seinen «Segnungen» für die Konsumenten
  • peilt damit direkt den Untergang der Schweizer Bauern an.

Darf das Parlament so etwas als «Gegenvorschlag» deklarieren?                    (mw.)

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