Wer will eigentlich den Lehrplan 21, und woher kommt er?

Wer will eigentlich den Lehrplan 21, und woher kommt er?

wl. Gebetsmühlenartig wird es immer wiederholt: Der Lehrplan 21 sei nur eine Umsetzung des Bildungsartikels der Bundesverfassung, dem das Volks grossmehrheitlich zugestimmt habe. Dort heisst es allerdings lediglich, die Ziele der Bildungsstufen seien zu harmonisieren.

Erarbeitet wurde der Bildungsartikel von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, die in ihrem Bericht zur Parlamentarischen Initiative 2005 lediglich «die Bestimmung von Eckwerten oder ‹Treffpunkten›» erreichen wollte. Auch im Abstimmungsbüechli des Bundesrats wird explizit «Kantonale Schulhoheit, aber einheitliche Eckwerte» als Umfang der Harmonisierung genannt. Solche «Eckwerte» hätten wohl auf ein paar A4-Seiten Platz. Offensichtlich hatte das Volk 2006 eine solch knappe Harmonisierung gewollt. Und das Harmonisierungsversprechen wird im Lehrplan 21 durch die fehlende Lösung der Sprachenfrage sowie das hochindividualisierte Abarbeiten von Kompetenzen innerhalb von drei- bis vierjährigen Zyklen nicht einmal eingelöst.
Das Ignorieren des Volkswillens hat zum Beispiel Rudolf Walser von avenir suisse klar kritisiert: «Man stellte die kantonale Schulhoheit in den Vordergrund  und sprach lediglich von einheitlichen Eckwerten.  […] Für die auch heute stark umstrittene  Ausrichtung des Lehrplans 21 auf personale, soziale und methodische Kompetenzen statt auf Bildungsziele im Sinne von Wissen und Können finden sich keine Anhaltspunkte.»
Der Zürcher Lehrplanforscher, Prof. Rudolf Künzli, charakterisiert in einem Vortrag an der Pädagogischen Hochschule Zürich am 7.10.2011 klar, dass es kein Zufall war, dass die D-EDK anstelle von «Eckwerten» Tausende von Kompetenzen durchdrücken wollte. Die Entscheidung «erfolgte in Konkurrenz zu einer expliziten Alternative, den Treffpunkten.» Diese seien nämlich im Auftrag der EDK zum Teil bereits erarbeitet worden und «zentral auf fachliche Themen und Unterrichtsinhalte konzentriert». Offensichtlich waren auch diese von der nationalrätlichen Kommission gemeint, als sie explizit von «Treffpunkten» sprach.
Es geht beim Lehrplan 21 also keineswegs um eine Umsetzung des Verfassungsartikels, sondern um etwas anderes, wie Prof. Künzli im gleichen Text formuliert: «Die bewusst gewählte Alternative macht deutlich, dass es sich dabei um weitreichende Blickwendungen und Veränderungen im Verständnis von Schule und Unterricht handelt, deren Tragweite man jedenfalls nicht unterschätzen sollte.» Die Zürcher Erziehungsdirektorin Regine Aeppli findet zur Dimension der Reform noch deutlichere Worte: «Das ist ein Jahrhundertwerk, welches unsere Schule grundlegend verändern wird.»
Wer sind die Vorbilder, und was soll das Ganze? Die EDK gibt in ihrem Weissbuch HarmoS bereits 2004 den Hinweis auf die Umstrukturierung des Bildungswesens nach dem Vorbild von angelsächsischen und skandinavischen Ländern sowie Deutschland in Richtung Kompetenzen, insbesondere weil damit Bildungsmonitoring ermöglicht werde. Dieses sei für die EDK ein «Arbeitsschwerpunkt mit strategisch höchster Priorität».
Die EDK verweist dann auf die dahinterstehende Bildungsstandard-Theorie der amerikanischen Erziehungswissenschaftlerin Diane Ravitch, in deren Sinne es um «‹Performance-Standards› […] also am Output orientierte, normative Ergebnis- oder Leistungsstandards» gehe. Leider ist die EDK nicht so ehrlich, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass eben diese Diane Ravitch schon längst zu den prominentesten Kritikern dieser fatalen Reform in den USA gehört, weil dadurch das Bildungswesen korrupt und unsozial wird und sich die intellektuellen Leistungen verschlechtern.
Es drängt sich die Frage auf, wieso dieser Kompetenzunsinn, das Bildungsmonitoring und der Standardisierungswahn trotzdem solche Früchte tragen kann. Aufschlussreich dafür ist die Studie der Bremer Politologin Tonia Biber. Sie geht der Frage nach, warum internationale Organisationen gerade in der Schweiz derart erfolgreich sein konnten, das Schulwesen nach ihren Vorstellungen umzukrempeln:
Für die Einführung der jüngsten Reformen im schweizerischen Schulwesen sei der Einfluss von Pisa entscheidend gewesen. Durch «sanfte Steuerung» sei es der OECD gelungen, die «Vetoplayer» – insbesondere die SVP und die Kantone – in die Reformbestrebungen einzuspannen. Von den verschiedenen Instrumenten dieser «Steuerungsmechanismen» hätte das Setzen von Bildungsstandards über die Pisa-Studie einen besonderen Einfluss gehabt. Tonia Biber resumiert, dass die OECD seit 1990 für alle schweizerischen Bildungsreformen verantwortlich sei, und dies stelle einen «extremen Kurswechsel» dar. Zusammenfassend beurteilt sie, die Wirkung der «weichen Steuerungsmechanismen» der internationalen Organisationen hätten sogar die Wirkung der konservativen «Vetoplayer» in den Schatten gestellt – unter anderem, weil letztere nicht für die Verhinderung von Reformen verantwortlich gemacht werden wollten.
Auch Prof. Künzli weist im bereits zitierten Text auf ein fundamental verändertes Verständnis von Staatlichkeit hin: «Aus Lehrplan- und schultheoretischer Sicht ist das Projekt Lehrplan 21 Teil einer veränderten Logik der Schulsteuerung, die heute als Governance bezeichnet wird.» Unter Governance versteht man Formen der Beeinflussung und Herrschaft von demokratisch nicht legitimierten Organisationen – internationale Organisationen mit fremden Agenden haben folglich zum Lehrplan 21 geführt.
Parallel zum politischen Durchdrücken dieser Agenda arbeiten die Bildungsbürokratien mit Hochtouren seit langem auch am «Implementieren» im engeren Bereich der Schulen. Die Lehreraus- und -weiterbildung ist seit Jahren auf diese Schulreform eingeschworen, die obligatorischen Lehrmittel sind zum Teil bereits «lehrplankonform», Schulleitungen werden ebenso wie Schulbehördenmitglieder auf dieses «Jahrhundertwerk» eingeschworen. Martin Wendelspiess, Chef des Zürcher Volksschulamts, beschreibt auch hier Mittel der «sanften Steuerung» für die Umsetzung der Reformen: Wir hätten heute «eine viel bessere Qualitätssicherung», dafür gebe es Schulleiter und eine professionelle Schulaufsicht. Und was man mit renitenten Lehrern tun solle, fragt darauf der Journalist des «Landboten» vom 10. Februar 2015 den Bildungsbürokraten. Dieser: «Da suchen die Verantwortlichen zunächst das Gespräch, es werden gemeinsame Ziele gesetzt und Weiterbildungen vereinbart oder angeordnet. Weigert sich ein Lehrer aber prinzipiell, käme dies einer Verletzung der Berufspflicht gleich.» Ein Wunder, dass die Lehrerverbände so still sind?
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
1. Der Lehrplan 21 ist kein Verfassungsauftrag. 2. Das Volk hat den Lehrplan 21 so nicht gewollt. 3. Die Bildungsbürokratie hat sich von internationalen Organisationen «sanft steuern» lassen. 4. Dieser Druck wird an die Lehrer und andere am Bildungswesen Beteiligte weitergeben. 5. Der ganze Vorgang steht im Gegensatz zu Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaat.     •

Literatur:
Diane Ravitch: The Death and Life of the great American School System: How Testing and Choice Are Undermining Education, 2010.

Tonia Biber: Soft Governance in Education. The Pisa Study and the Bologna Process in Switzerland, <link http: www.sfb597.uni-bremen.de homepages bieber>www.sfb597.uni-bremen.de/homepages/bieber/arbeitspapierBeschreibung.php

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