Wahlanfechtung: Hinweise auf erhebliche Unregelmässigkeiten

Wahlanfechtung: Hinweise auf erhebliche Unregelmässigkeiten

Österreich

Auch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung nimmt Ermittlungen auf

zf. Die äusserst knappe Wahl des österreichischen Präsidenten wird nicht ohne Aussicht auf Erfolg angefochten. In den österreichischen Medien wird inzwischen eine Wahlwiederholung für wahrscheinlich angesehen. Die FPÖ listet in einer 152seitigen Wahlbeschwerde gehäufte Unregelmässigkeiten bei der Wahl auf (<link http: www.fpoe.at dokumente wahlanfechtung_volltext.pdf>www.fpoe.at/dokumente/2016/wahlanfechtung_volltext.pdf ).

Nun wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Montag, 20. Juni, bis wahrscheinlich am Donnerstag öffentlich 90 Zeugen befragen und anhören. Darunter werden einige Mitglieder von Bezirkswahlbehörden sein. Stellt sich bei den Anhörungen unter   anderem heraus, dass Rechtswidrigkeiten stattgefunden haben, die auf das Wahlergebnis «von Einfluss sein könnten» und 15 432 der ausgezählten Stimmen betreffen, muss die Wahl wiederholt werden.

Auch die Anwälte der beiden Präsidentschaftskandidaten haben Gelegenheit, die Zeugen zu befragen. Bis spätestens 6. Juli, also zwei Tage vor der öffentlichen Angelobung von van der Bellen als österreichischen Präsidenten, plant das Gericht, entschieden zu haben.

Mit einer allfälligen Wahlwiederholung wird nicht vor dem Herbst gerechnet (vgl. «Die Presse» vom 16. Juni).

Inzwischen hat auch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) Ermittlungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt aufgenommen («Kurier» vom 18. Juni).

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«Demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit ersten Ranges aufgedeckt!»

Vorgestern hat die FPÖ den Volltext der Wahlanfechtung (über 150 Seiten) online gestellt.

«Was darin im Detail vom früheren Justizminister Dr. Böhmdorfer als Verfasser der Anfechtungsschrift aufgezeigt wird, muss jedem Demokraten die Haare zu Berge stehen lassen und offenbart ein erschreckendes Zustandsbild unserer Demokratie, vor allem bei der gesamten Handhabung und Auszählung der Briefwahlkarten», stellt Inge Rauscher, Initiatorin des erfolgreichen EU-Austritts-Volksbegehrens vor einem Jahr, fest. «Ein derartiges Ausmass an ‹Verfehlungen› und vor allem der zeitliche Ablauf der Geschehnisse am Wahltag selbst sowie am Tag danach, dem Tag der Auszählung der Briefwahlkarten, kann unmöglich nur ‹Zufall› oder ‹Schlamperei› gewesen sein.»

Und weiter: «Wenn der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl für das höchste Amt des Staates trotz der dokumentierten, massiven Gesetzesverletzungen nicht aufhebt und diese Wahl nicht zur Gänze wiederholen lässt, wäre das ein demokratiepolitischer Skandal ersten Ranges! Es geht dabei erst in zweiter Linie darum, welche Partei beziehungsweise welcher Bewerber um das Amt dadurch geschädigt wurde, in erster Linie geht es dabei um unsere Demokratie insgesamt.»

Verfassungsgerichtshof muss Demokratie verteidigen!

Dies vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, wie knapp der offiziell ausgeworfene (das Wort «tatsächlich» kann man jetzt dafür nicht mehr verwenden) Stimmenanteil war, welcher diese – von der an totalitäre Systeme erinnernden – Einheitsfront (alle gegen einen) herbeigeführte «Entscheidung» brachte: «Hätten sich bloss 15 432 Wähler – dies sind lediglich 0,35% der gültig abgegebenen Stimmen beziehungsweise 0,24% der Wahlberechtigten – anders entschieden, so wäre das Gesamtergebnis umgekehrt ausgefallen.» (Zitat aus der Anfechtungsschrift)

Inge Rauscher abschliessend: «Es möge jeder, der die sehr fundierte Anfechtungsschrift studiert, die von höchstem allgemeinen politischen Interesse ist, die dort dokumentierten ‹Ungereimtheiten› mit dieser extrem niedrigen Stimmenanzahl, die – angeblich – den Ausschlag gab, in Beziehung setzen. Wenn eine solche ‹Entscheidung› vom Verfassungsgerichtshof einfach weggewischt oder auch nur hingenommen wird, dann wird es in Österreich sehr finster, das wäre wohl der Anfang vom Ende unserer Demokratie!»        •

Rückfragen & Kontakt: EU-Austritts-Personen-komitee, Inge Rauscher, +4368110774 066, Renate Zittmayr, +43664 425 19 35, <link http: www.zeit-fragen.ch typo3 external-link>ihu@a1.net, <link http: www.eu-austritts-volksbegehren.at>www.eu-austritts-volksbegehren.at

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