Automatischer Informationsaustausch: vorauseilende Schweiz

Automatischer Informationsaustausch: vorauseilende Schweiz

von Pierre-Gabriel Bieri

Der Bundesrat will möglichst schnell mit möglichst vielen Ländern Abkommen zum automatischen Austausch von Finanzkundeninformationen (AIA) abschliessen. Diese Eile ist unnötig – viel wichtiger ist es, dass alle Finanzplätze gleichzeitig die gleichen Regeln anwenden. Die Abkommen müssen auch dazu dienen, Gegenleistungen zu verhandeln und zu bekommen.

Ein anerkanntes Prinzip, schwierig umzusetzen

Nach dem Entscheid des Bundesrates, das Bankgeheimnis abzuschaffen und internationale Normen für den Austausch von Steuerdaten zu übernehmen, hat das Parlament dieses neue Prinzip gebilligt, indem es die multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) unterzeichnet hat. Dieses Abkommen definiert eine gewisse Anzahl technischer Normen. Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) überführt diese neuen Normen in schweizerisches Recht. Aber die konkreten Modalitäten, der Zeitplan der Überführung in schweizerisches Recht und die Wahl der Länder, mit welchen die Schweiz einen Informationsaustausch pflegen soll, werfen auch heute noch heikle Fragen auf.
Die Befürchtungen zum Übereifer des Bundes in dieser Angelegenheit wurden lauthals kundgetan, scheinen aber kaum gefruchtet zu haben. Nachdem mit Australien als erstem Land ein AIA initiiert wurde, schlägt der Bundesrat nun vor, weitere AIA mit Guernesey, Jersey, Isle of Man, Island, Norwegen, Kanada, Korea und Japan abzuschliessen.
Die Schweiz muss dafür sorgen, dass die Spielregeln für alle die gleichen sind. Es darf nicht sein, dass die schweizerischen Banken, die viel Zeit und Geld investiert haben, um 2018 die Steuerdaten des Jahres 2017 zu liefern, am Ende des Tages die einzigen sind, die Daten liefern. Die meisten anderen Länder haben um längere Übergangsfristen ersucht. Im Klartext heisst das, dass AIA nur dann abgeschlossen werden dürfen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: absolute und effektive Reziprozität sowie simultane, identische Anwendung der Regeln von allen wichtigen Finanzplätzen (insbesondere London, New York, Singapur und Hongkong).

Gleiche Spielregeln für alle

Die vom Bundesrat vorgebrachte Garantie der Reziprozität ist ungenügend. Einerseits weiss man, dass diese Reziprozität im Fall des Abkommens FATCA mit den USA nicht gewährleistet ist. Andererseits kann ein Informationsaustausch – selbst wenn er gegenseitig ist – dazu führen, dass er die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken schwächt, wenn der betreffende Staat nicht auch im gleichen Moment den gleichen Informationsaustausch mit den anderen Finanzplätzen pflegt. Eine solche Garantie ist noch lange nicht in Sicht.
Der Wille, so schnell wie möglich zahlreiche Abkommen abzuschliessen, rührte von der Sorge her, dass die Schweiz sich als «Musterschüler» präsentieren wollte, als sie Mitte Juni von ihren «Mitschülern» geprüft wurde. Dieser Übereifer ist fehl am Platz. Nicht bewiesen ist beispielsweise, dass die Staaten, die für ein Abkommen in Frage kommen, auch tatsächlich die Bedingungen erfüllen, die der Bundesrat selbst festgelegt hat. Man denke beispielsweise an die Möglichkeiten der steuerlichen Legalisierung. Dazu kann man festhalten, dass diese Länder zwar über regelmässige wirtschaftliche und politische Beziehungen zur Schweiz verfügen, der Bundesrat aber nichts im Austausch für die Unterzeichnung des Abkommens verhandelt hat, beispielsweise einen besseren Marktzugang für die Schweiz. In die gleiche Richtung geht die Forderung, dass von Fall zu Fall die Qualität und Verwertbarkeit der von den einzelnen Staaten gelieferten Daten zu hinterfragen ist.

Unreife Abkommen

Der Bundesrat macht geltend, dass schnelle Verhandlungen notwendig sind, um die Verzögerungen der eidgenössischen Demokratie zu kompensieren. Dieses Argument trifft nicht zu: Zahlreiche Staaten sind im Rückstand und von einzelnen grossen Finanzplätzen kennt man noch nicht einmal die Absichten. Die Einhaltung der gleichen Spielregeln muss Conditio sine qua non für ein Engagement der Schweiz sein. Die Transparenz in Steuersachen darf nicht als Vorwand genommen werden, um den Finanzplatz Schweiz zu schwächen.
Unter diesen Umständen ist es ratsam, die Unterzeichnung der paraphierten Verträge zu sistieren, bis belastbare Garantien und Gegenleistungen vorhanden sind.     •
<link http: www.centrepatronal.ch>www.centrepatronal.ch, Presse- und Informationsdienst Nr. 2182 vom 8.6.2016
(Übersetzung Philip Kristensen)

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