«Jetzt ist das Parlament am Zug, es muss nun die politische Verantwortung übernehmen»

«Jetzt ist das Parlament am Zug, es muss nun die politische Verantwortung übernehmen»

Interview mit Professor Dr. iur. Andreas Glaser*

Die Eidgenössische Volksinitiative wurde am 5. Juli 1891 durch das Schweizervolk eingeführt. Als Rückblick und Ausblick lud das Zentrum für Demokratie in Aarau am 5. Juli 2016 zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel «125 Jahre Eidgenössische Volksinitiative – eine Erfolgsgeschichte?» ein.
Unter der Moderation von Professor Andreas Glaser fand eine rege Diskussion auf hohem staatspolitischem Niveau und unter lebhafter Beteiligung des zahlreich anwesenden Publikums statt.

Zeit-Fragen: Die Veranstaltung fand ich sehr interessant, sehr lebendig, hat mir gut gefallen.

Professor Andreas Glaser: Freut mich.

Zu Ihrer Analyse des Bundesgerichtsurteils vom 26. November 2015 1 haben sich mir einige Fragen gestellt. Darin haben Sie unter anderem festgehalten, dass das Bundesgericht gegen die Gewaltenteilung verstösst, dass es sich in die Politik einmischt. Wir leben in einer direkten Demokratie: Was können wir als Bürger tun?

Jetzt ist das Parlament am Zug, es muss nun die politische Verantwortung übernehmen. Für das Parlament ist es sehr bequem, diese ans Bundesgericht abzuschieben. National- und Ständerat müssen jetzt den Mut haben – falls sie dies wollen – eine einseitige Umsetzung [des Verfassungsartikels 121a Steuerung der Zuwanderung; Anmerkung Zeit-Fragen] zu beschliessen. Dann ist das kein Problem. Das Bundesgericht müsste dann auf einen Parlamentsentscheid reagieren, das wäre eine ganz andere Ausgangslage.

Obwohl das Bundesgericht schon im voraus bekanntgegeben hat, es werde eine einseitige Umsetzung durch das Parlament nicht akzeptieren?

Gut, im voraus hat es das gesagt. Aber wie es im nachhinein entscheidet, das steht auf einem anderen Blatt Papier. Darauf würde ich einmal vertrauen. Wenn das Parlament wirklich beschliesst: Wir wollen Artikel 121a der Bundesverfassung so umsetzen, dann wird das Bundesgericht anders darauf reagieren als im Vorfeld.

Das Bundesgericht hat eigentlich die Aufgabe, Recht zu sprechen. Was meinen Sie dazu, dass es sich zunehmend mehr auf die Schiene der Politik begibt?

Wenn es um verfassungsrechtliche Fragen geht, ist der Entscheid immer auch ein Stück weit politisch. Zum Beispiel bei Stimmrechtsbeschwerden, wie kürzlich in bezug auf die Unternehmenssteuerreform, hat das Bundesgericht schon auch eine politische Aufgabe. Die Frage dabei ist: Wie zurückhaltend ist es? Da muss es einen Mittelweg finden, was nicht immer einfach ist.

Aber im vorliegenden Fall war die Stellungnahme des Bundesgerichts so eindeutig ­politisch …

Das Parlament muss reagieren. Es ist legitim, dass es jetzt einen Gegenakzent setzt.

Falls es das tut …

Richtig, falls es das tut. Wenn nicht, sind Sie selber schuld. Dann muss man halt andere Parlamentarier wählen, wenn es einem nicht passt.2 Herr Stöckli hat ja gesagt: «Wir sind vom Volk gewählt.» Und damit hat er natürlich recht. [Ständerat Hans Stöckli, SP Bern, diskutierte im vorangegangenen Podium mit; Anmerkung Zeit-Fragen]

Ist meine Beobachtung richtig, dass das Bundesgericht sich seit der EWR-Abstimmung, seit sich auch auf politischer Ebene der Ton verschärft hat, mehr auf politische Stellungnahmen verlegt hat?

Es sind Einzelfälle, in denen es sich so politisch äussert. Es gibt auch Tausende von Fällen, in denen das Gericht nicht auf einem ­politischen Minenfeld entscheidet. Aber es spielt schon vermehrt eine Rolle, welcher politischen Partei die Bundesrichter angehören, wie die Spruchkörper zusammengesetzt sind. Eine gewisse Polarisierung ist wahrscheinlich sogar im Bundesgericht zu erkennen, das will ich nicht ausschliessen.

Wie Sie in Ihrer Analyse geschrieben haben, gibt es aber auch Abteilungen des Bundesgerichts, wo es anders verläuft.

Ja, vorläufig. Das gilt es zu beobachten. Es gibt Abteilungen, die zurückhaltender sind, und solche, die ein wenig offensiver sind. Das hängt von der Person der einzelnen Richter ab. Die Kriterien, die bei der Auswahl der Richter eine Rolle spielen, legt die parlamentarische Gerichtskommission fest.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass wir Bürger nicht viel machen können gegen einseitige Bundesgerichtsentscheide, sondern dass wir vor allem die Parlamentarier wählen müssen, die uns richtig vertreten?

Richtig, so sehe ich das. Das Parlament trifft letztlich die politischen Entscheidungen und wählt die Bundesrichter.

Herr Professor Glaser, ich bedanke mich für das erhellende Gespräch.    •

(Interview Marianne Wüthrich)

1    Politik in der Defensive: Zwischen Vorrang des FZA und dynamischer Rezeption der EuGH-Rechtsprechung. Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26.11.2015. <link http: www.rwi.uzh.ch>www.rwi.uzh.ch
2     Die Bundesrichter werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, also von National- und Ständerat gemeinsam.

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