Erfolgreich dank Tradition

Erfolgreich dank Tradition

von Dr. phil. René Roca*

«Unus pro omnisbus, omnes pro uno» – dieser lateinische Spruch ziert, das Schweizer Wappen umrahmend, die Bundeshauskuppel in Bern. Der Leitspruch – «Einer für alle, alle für einen» – verweist sinnfällig auf die genossenschaftlichen und sozialen Wurzeln der Willensnation Schweiz. Die Genossenschaften stellen in ihren verschiedenen Ausformungen für den schweizerischen Bundesstaat bis heute ein zentrales Fundament dar. In der Gründungsphase der «Eidgenossenschaft» – der Begriff ist ein Beleg dafür – war das Genossenschaftsprinzip bereits bekannt und bewährt.

Anthropologische Grundlage

Das Prinzip der Genossenschaft ist im Grunde ein anthropologisches, ist es doch Ausdruck der sozialen Natur des Menschen. Die Genossenschaft wurde und wird von einer Gemeinschaft getragen, die hohe ethische Ansprüche an die jeweiligen Aufgaben stellt und als Eigentümerin einer gemeinsamen Sache viel Verantwortung übernimmt.
In diesem Sinne existierten wohl genossenschaftliche Formen des Zusammenlebens, seit es Menschen gibt, nur fehlen dafür oft die Quellen. Für den geographischen Raum der Schweiz sind die Genossenschaften seit dem Hochmittelalter überliefert. Stets waren sie lokal verankert und entschieden in Versammlungen demokratisch über alle anfallenden Fragen; jeder hatte eine Stimme. Der Zweck einer Genossenschaft bestand immer in der für alle Glieder wie für den Verband optimalen Nutzung einer gemeinsamen Sache. Die Arbeiten des Gemeinwerkes wurden im genossenschaftlichen Verband vollzogen. Die Rechte und Pflichten hielt man in Statuten und in Talbüchern fest. Die Nutzungsformen konnten verschieden sein, der Zweck muss­te immer dem naturrechtlich verankerten Gemeinwohl – dem bonum commune – dienen. Die Schweiz ist mit ihrer Tradition des Genossenschaftsprinzips kein Ausnahmefall. Wie die Ökonomin und Nobelpreisträgerin Elinor Ostrom aufzeigt, gab und gibt es Genossenschaftsformen überall auf der Welt.

Die Ursprünge in der Schweiz

In der Schweiz gewannen die «Markgenossenschaften», auch «Allmende» genannt, für die allgemeine Verbreitung und Ausgestaltung des Genossenschaftsprinzips eine zentrale Bedeutung. «Allmende» waren Flächen, die man zur kollektiven wirtschaftlichen Nutzung aussonderte. Sie mussten als Weide-, Wald- und Ödlandflächen allen offen stehen. Seit dem frühen Mittelalter versuchte der europäische Adel, die Allmendverfassung zu bestimmen oder mindestens zu beeinflussen. An vielen Orten, so auch auf dem Gebiet der heutigen Schweiz, konnte sich das Genossenschaftsprinzip aber halten. Auf Grund der Vielfalt der lokalen schweizerischen Verhältnisse entstanden mit der Zeit bis ins 18. Jahrhundert zahlreiche genossenschaftliche Formen.
Im Laufe des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit übernahmen die Dorf- oder Talgenossenschaften nebst ihren traditionellen Bereichen noch weitere Aufgaben des Gemeinwerks. Solche waren etwa die Bestellung von Weg und Steg oder etwa Wasserbau, Wasserversorgung, die Erstellung von kirchlichen Bauten oder auch die Fürsorgepflicht für die Armen. Damit entwickelten sich die Dorf- und Talgenossenschaften langsam zu Dorf- und Talgemeinden. Nicht ohne Grund sagen wir heute, der schweizerische Staat baue sich von unten nach oben auf.
Die Genossen wurden also zu Dorfbürgern und die bisherigen Dorfgenossenschaften entwickelten sich zu Dorfgemeinden, den heute noch in vielen Kantonen bestehenden Bürgergemeinden. Die Allmenden teilten sich ab Ende des 18. Jahrhunderts immer mehr auf. So gingen einzelne in Pacht- oder Privatbesitz über, andere beanspruchten die Einwohnergemeinden, oder es bildeten sich privatrechtliche Korporationen, die teilweise bis heute existieren.

Genossenschaftsbewegung im 19. Jahrhundert

Aufbauend auf der Tradition der Allmende und den vielfältigen Genossenschaftsformen bildete sich in der Schweiz im Laufe des 19. Jahrhunderts, vor allem mit der zunehmenden Industrialisierung, eine breite Genossenschaftsbewegung.
Diese Bewegung – in der Schweiz wie in Europa – drang nun in neue, auch industrielle Bereiche vor. Neben den bereits bestehenden landwirtschaftlichen Genossenschaften bildeten sich nun auch Produktionsgenossenschaften. Die Idee der Produktionsgenossenschaft stammt vor allem aus frühsozialistischen und sozialreformerischen Kreisen. Man suchte eine Antwort auf die soziale Frage und Alternativen zum Kapitalismus. Auch die Konsumgenossenschaften (Konsumvereine) und der genossenschaftliche Wohnungsbau erlangten in diesem Kontext eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung.
Spar- und Leihkassen gab es in der Schweiz im Zuge der Industriellen Revolution seit dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts. Heim- und Fabrikarbeiter in Stadt und Land wollten ihr erspartes Geld anlegen und ihre Altersvorsorge planen. Da viele Spar- und Leihkassen mit der Zeit ihre Gemeinnützigkeit mit riskanten Geschäften aufs Spiel setzten, verloren diese ab 1860 an Bedeutung. Eine sinnvolle Alternative waren die aufkommenden Kantonalbanken und die Gründung zahlreicher genossenschaftlicher Lokalbanken, unter anderem der Raiffeisenkassen. Dank grösserer Eigenmittelbasis besassen diese mehr Freiheiten in der Kreditgewährung und gewannen als Genossenschaften das Vertrauen vieler Bürger.
Die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts betonte die genossenschaftlichen Wurzeln der Schweiz. Auf diese Weise gelang eine Verbindung von konservativen politischen Kräften mit Vertretern von frühsozialistischen Ansätzen. Wie bei der Entwicklung der direkten Demokratie gelang so – ausgehend von der Gemeindeebene über die Kantone bis zur Bundesebene – die Bildung von Bürger- und Volksbewegungen, die parteiübergreifend das Genossenschaftsprinzip in die Praxis umsetzten.

Soziales Kapital und dritter Weg – Genossenschaften im 20. Jahrhundert

Anfangs des 20. Jahrhunderts kamen noch neu Genossenschaften im Dienstleistungsbereich dazu, zum Beispiel in der Elektrizitätswirtschaft. Die 1925 gegründete Migros basierte auf der Geschäftsidee von Gottlieb Duttweiler. 1941 erfolgte die Umwandlung der Migros in eine Genossenschaft. Damit sollten die Interessen der Konsumenten gewahrt und das Geschäftsgebaren am «sozialen Kapital» orientiert werden. Die Idee des sozialen Kapitals basierte bei Duttweiler auf dem Genossenschaftsprinzip: Das Kapital muss in einem verantwortungsbewussten Sinn der Gemeinschaft dienen, die Solidarität in der Gesellschaft und die Demokratie fördern.
Nicht nur als wirtschaftliches Konzept gewann das Genossenschaftsprinzip viele Anhänger. Auf dem politischen Feld versuchten Persönlichkeiten dieses Prinzip als dritten Weg – jenseits von Kapitalismus und Marxismus – zu begründen. So übernahm die Arbeiterbewegung in der Schweiz das sogenannte «Dreisäulenmodell» von «Partei, Gewerkschaften und Genossenschaften». Die Gewerkschaften unterstützten unter anderem die Bildung von Produktionsgenossenschaften, und die Sozialdemokratische Partei (SPS) nahm von Anfang an die Förderung der Genossenschaften in ihr Programm auf.

Und heute?

Studiert man die schweizerische Geschichte und Kultur, wird einem der reiche genossenschaftliche Fundus bewusst. Die drei «Selbst» als genossenschaftliches Prinzip – die Selbsthilfe, die Selbstverwaltung und die Selbstverantwortung – sollten wir in Forschung und Lehre wieder vermehrt studieren, um auf gegenwärtige Fragen eine sinnvolle Antwort zu geben. Kleine und mittlere Genossenschaften müssen konkrete Unterstützung erhalten; deren Gründung darf nicht durch bürokratische und juristische Hürden behindert werden. Heutige grosse «Genossenschaften» sollten sich wieder stärker dem traditionellen Genossenschaftsprinzip stellen und die Partizipation ihrer Mitglieder fördern und nicht weiter abbauen.    •

*    René Roca ist promovierter Historiker, Gemeinderat (parteilos) und Gymnasiallehrer. Er ist Gründer und Leiter des Forschungsinstituts direkte Demokratie (<link http: www.fidd.ch>www.fidd.ch).

Erstveröffentlichung in Raiffeisen-Panorama Nr. 2/2016

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