Beurteilung der Gültigkeit von Volksinitiativen ist Sache des Parlaments

Beurteilung der Gültigkeit von Volksinitiativen ist Sache des Parlaments

Interview mit Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH)

Zeit-Fragen: In der Podiumsdiskussion war von einem «unparteiischen» Verfassungsgericht die Rede, das anstelle des Bundesgerichts die Gültigkeit von Volksinitiativen beurteilen solle. Können Sie sich das vorstellen?

Ständerat Thomas Minder: Ich bin gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit. Wir, das Parlament, müssen die Aufgabe der Beurteilung von Volksinitiativen übernehmen. Dabei geht es um eine rechtliche Betrachtung. Es stört mich zum Beispiel – obwohl ich selbst die Erbschaftssteuerinitiative nicht unterstützt habe – dass im Ständerat 13 Stimmen für die Ungültigkeit dieser Initiative abgegeben wurden wegen der Rückwirkung. [Die Initiative sah vor, dass Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet werden sollten.] So etwas darf nicht passieren. Auch wenn einem eine Initiative persönlich nicht gefällt, muss man die rechtliche Beurteilung klar davon unterscheiden können. Anscheinend können manche Parlamentarier ihre Parteifarben nicht ablegen und sich auf eine rein rechtliche Betrachtung beschränken.
Es gibt drei Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen in der Bundesverfassung, die sind klipp und klar. [Verletzung der Einheit der Form, der Einheit der Materie oder zwingender Bestimmungen des Völkerrechts, BV Art. 139 Abs. 3] Faktisch kommt noch ein vierter dazu, die fehlende Durchführbarkeit, aber die Rückwirkung ist kein Ungültigkeitsgrund. Die Erbschaftssteuerinitiative musste als gültig erklärt werden, und im Abstimmungskampf hat sich das als positiv erwiesen: Die bürgerlichen Parteien konnten die Rückwirkungsklausel nutzen als Argument dagegen.
Im Parlament wenden wir übrigens auch nicht immer dieselben Massstäbe an, die wir an Volksinitiativen anlegen. Wir haben in Bern schon Gesetze beschlossen mit rückwirkender Geltung – das ist ebenfalls unschön. Aber eine Initiative soll man deswegen für ungültig erklären? Natürlich sind wir Parlamentarier vom Volk gewählt und haben unsere Aufgaben, aber diese müssen wir sorgfältig ausführen. Eine Initiative für ungültig zu erklären, wofür 100 000 oder mehr Unterschriften gesammelt wurden, mit einem Ungültigkeitsgrund, der nicht in der Bundesverfassung steht – dann haben wir unseren Job in Bundesbern ganz schlecht erfüllt.

Unterschriften zusammenzubringen, ist nicht einfacher geworden

Offenbar wehrt sich die Elite nicht erst seit neuerer Zeit gegen die Volksrechte. Heute haben wir von Herrn Professor Kley gehört, dass dies in den Anfängen des Bundesstaates auch so war.

Das kann ich zu wenig beurteilen, aber heute haben wir eine gefährliche Bewegung. Wir haben im Nationalrat Martin Landolt (BDP GL), Martin Candinas (CVP GR), Karl Vogler (CSP OW), im Ständerat zum Beispiel Filippo Lombardi (CVP TI) und Hans Stöckli (SP BE), welche die Volksrechte einschränken wollen.

Einer der Vorschläge will die Unterschriftenzahl für Volksinitiativen erhöhen, indem in der Verfassung ein Mindest-Prozentwert der Bevölkerung festgeschrieben werden soll. Was finden Sie dazu?

Der vorgeschlagene Prozentwert würde eine Erhöhung von 100 000 Unterschriften auf bis zu 250 000 ergeben. Diese Tendenzen gefallen mir gar nicht. In der Volksabstimmung hat ein solcher Vorschlag natürlich keine Chancen. Es braucht ja das Volks- und Ständemehr. Die Ideen liegen auf dem Tisch, mehrere Vorstösse zur Einschränkung der Volksrechte wurden im Parlament eingereicht. Ein Vorstoss von Nationalrat Ruedi Lustenberger – für die Unzulässigkeit von Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen –ist im Nationalrat angenommen worden und hat auch Sympathien im Ständerat. An der Urne wird er scheitern.

Will denn zum Beispiel Nationalrat Landolt nicht mehr wiedergewählt werden, dass er die Unterschriftenzahl derart erhöhen will?

Ja, es ist eigentlich noch mutig, wenn er 200 000 oder 250 000 Unterschriften vorschreiben will. Die Überlegung, dass wir heute in der Schweiz mehr Einwohner sind als früher, begreife ich ja. Dabei vergisst man aber, dass wir früher vor die Stimmlokale stehen konnten zum Sammeln; alle gingen an die Urnen abstimmen [heute stimmt ein hoher Prozentsatz brieflich ab], und wir wuss­ten, das sind alles Stimmberechtigte aus derselben Gemeinde. Damals war das Sammeln sogar einfacher als heute. Wenn Sie heute zum Beispiel in Zürich auf der Strasse sammeln, dann sind 30 Prozent Ausländer, und für die anderen müssen Sie jedesmal einen neuen Bogen nehmen, weil sie im Aargau oder in Schaffhausen oder Solothurn wohnen. Es ist nicht einfacher geworden, die Unterschriften zusammenzubringen.

Vor den Stimmlokalen sammle ich zwar immer noch gern, da erhält man dreimal soviele Unterschriften wie sonst. Aber ich stimme Ihnen natürlich zu: Wer schon einmal gesammelt hat, weiss, dass es genau so viel Zeit braucht, um zehn Unterschriften zusammenzubringen, ob es nun mehr oder weniger Einwohner hat in der Schweiz.

Deshalb gibt es mittlerweile Parteien, die den Sammlern pro Unterschrift etwas bezahlen. Die FDP hat ihre erste eidgenössische Initiative zum Bürokratiestopp nicht einmal zustandegebracht. Also ist die Unterschriftenzahl nicht zu niedrig.

Für differenzierte inhaltliche Debatten braucht es ausformulierte Initiativtexte

Auf dem Podium wurde auch die Frage der «Weiterentwicklung» des Volksinitiativrechts aufgeworfen, beziehungsweise dessen inhaltliche Einschränkung. Geht es bei Vorschlägen wie dem von Professor Markus Müller (die Initiative in Form des ausgearbeiteten Entwurfs, also die wörtliche Formulierung des gewünschten Verfassungstextes durch die Initianten, abzuschaffen und nur noch Initiativen in der Form der allgemeinen Anregung zuzulassen) nicht letztlich darum, dass das Volk stört – zum Beispiel auf dem Marsch in die EU?

Zu diesem Zweck ist das Volksinitiativrecht ja 1891 ins Leben gerufen worden, es ist ein Störfaktor im politischen Betrieb. In jeder Initiative steckt auch eine gewisse Politikverdrossenheit, also eine Unzufriedenheit der Bürger mit der Politik der Behörden. Auch bei Brexit hat man dies gespürt. Aber den britischen Bürgern vorzuwerfen, sie wüss­ten nicht, worüber sie abstimmen oder was die EU sei – so kann man mit den Bürgern nicht umgehen! Ich spüre im Gegenteil, dass das Volk ein unglaublich gutes Sensorium hat, sehr gut informiert ist. Wenn man in die Blogs hineinschaut, merkt man, wie die Bürger auch über schwierige Themen informiert sind.
Die Haltung von Herrn Müller vertrete ich ganz klar nicht. Die Möglichkeit ausformulierter Initiativtexte ist nötig, weil wir nur dann inhaltlich über ein Thema debattieren können. Denn in der direkten Demokratie der Schweiz ist das Ja oder Nein an der Urne zwar ein wesentlicher Teil – viel wichtiger für die Weiterentwicklung der Volksrechte ist aber die ganze Debatte im Land, die an den Stammtischen, bei Podiumsdiskussionen, bei der Auseinandersetzung in den Medien, in den Leserbriefen stattfindet. Wenn wir nur über allgemeine Anregungen abstimmen könnten, wäre alles irgendwo in einer Wolke, so dass wir gar nicht recht diskutieren könnten. Wenn ich meine Initiative1 in der Form der allgemeinen Anregung hätte formulieren müssen, dann wüssten die Bürger heute vielleicht nicht einmal, was eine Aktiengesellschaft ist oder was «börsenkotiert» heisst.

Ihre Abzockerinitiative zum Beispiel war inhaltlich sehr anspruchsvoll …

Aber auch in diesem Fall darf jemand ganz aus dem Bauch heraus entscheiden – wir sind nur Menschen. Manche analysieren eine solche Frage und lesen das Abstimmungsbüchlein mit der rechten Gehirnhälfte, aber es ist auch legitim, wenn man aus dem Bauch heraus ja oder nein sagt. Im zwischenmenschlichen Bereich ist die innere Stimme oft stärker als die rationelle Ebene, auf der man alles gegeneinander ausspielt.
Die innere Stimme, das «sentiment», dass man ja oder nein sagen darf aus Sympathie oder Antipathie für eine Vorlage, das lasse ich in der Demokratie auch gelten. Bei Professor Müller hatte ich ein wenig den Eindruck, dass er dies nicht goutiert.

Herr Ständerat Minder, vielen Dank für das Gespräch.    •

(Interview Marianne Wüthrich)

1    Die sogenannte «Abzockerinitiative», die in der Volksabstimmung vom 3.3.2013 angenommen wurde und mit welcher der Unternehmer Thomas Minder so bekannt und auf Grund derer er sehr geschätzt wurde, dass er im Herbst 2015 – obwohl er keiner politischen Partei angehört! – von den Schaffhausern aus dem Stand in den Ständerat gewählt wurde.

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