Luzerner Fremdspracheninitiative und die direkte Demokratie

Luzerner Fremdspracheninitiative und die direkte Demokratie

mw. In der Regel erfüllen National- und Ständerat sowie die kantonalen Parlamente ihre Aufgabe sorgfältig und halten sich an die klar begrenzten rechtlichen Vorgaben für eine Ungültigerklärung von Initiativen. Gemäss der Rechtsordnung mancher Kantone sind aber die Regierung und als zweite Instanz das kantonale Verwaltungsgericht zuständig, um zu entscheiden, ob das Volk über eine Initiative abstimmen darf. So zum Beispiel im Kanton St. Gallen, wo der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht die Initiative «für die Volksschule», die den Lehrplan 21 verhindern und die Fremdsprachen in der Primarschule auf eine reduzieren wollte, für ungültig erklärt haben (Medienmitteilung des Vereins Starke Volksschule St. Gallen vom 21.6.2015).
Erfreulich andererseits ein Entscheid aus dem Kanton Luzern: Dort hat zwar der Regierungsrat am 25. September 2015 dem Kantonsrat beantragt, die Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» für ungültig zu erklären. Die Argumente des Regierungsrats sind allerdings derart absurd, dass das Parlament sich klar gegen diesen Antrag gestellt hat.

Hanebüchene Begründung der Ungültigkeit durch den Regierungsrat

Obwohl der Kanton nicht Mitglied des HarmoS-Konkordats ist (wonach zwei Fremdsprachen in der Primarschule vorgeschrieben sind), kamen die beiden «unabhängigen» Gutachter, die der Regierungsrat beigezogen hatte, zum Schluss, die Kantone seien zu zwei Fremdsprachen in der Primarschule verpflichtet. Denn gemäss dem Bildungsartikel 62 Abs. 4 der Bundesverfassung von 2006 müssten die Kantone das Volksschulwesen harmonisieren. Dies bestreitet niemand. Nur ist es inzwischen hinlänglich bekannt, dass in den einzelnen Kantonen weder der Lehrplan 21 noch zwei Frühfremdsprachen, gestützt auf diesen allgemein formulierten Artikel, erzwungen werden können. Dem Luzerner Regierungsrat ist diese Tatsache natürlich auch nicht neu, so dass seine «Begründung» entsprechend abenteuerlich klingt:
«Mit der Initiative ‹Eine Fremdsprache auf der Primarstufe› riskiert das bisherige Modell des Fremdsprachenunterrichts in einer Weise ‹entharmonisiert› zu werden, die den Kanton Luzern zur Fremdsprachenunterrichts-Insel machen würde. Deshalb verstösst die Initiative gegen den Harmonisierungsauftrag in der Bundesverfassung und somit gegen übergeordnetes Bundesrecht.» Ausserdem missachte die Initiative das Gebot der Einheit der Materie, denn die Stimmbürger «könnten zwar entscheiden, dass nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe unterrichtet wird, hingegen nicht, ob dies Englisch oder Französisch sein soll». Deshalb würde für die Stimmberechtigten ein Dilemma entstehen … (Medienmitteilung Regierungsrat Kanton Luzern vom 25.9.2015)
Das Dasein als «Fremdsprachenunterrichts-Insel» soll also verfassungswidrig sein? Ganz abgesehen von der bekannten Tatsache, dass das «bisherige Modell des Fremdsprachenunterrichts» gar nicht «entharmonisiert» werden kann, weil es nämlich noch nie harmonisiert war: Die einen Kantone beginnen mit Englisch, die anderen mit Französisch, und Appenzell-Innerrhoden sowie neu auch der Thurgau verlegen die zweite Fremdsprache auf die Oberstufe. Besonders interessant auch die Neudefinition der «Einheit der Materie», sozusagen eine Negativdefinition: Weil zum Zeitpunkt der Volksabstimmung nicht alle Einzelheiten der künftigen gesetzlichen Regelung bekannt sind, würde dieses Gebot verletzt? Dann würden die meisten Abstimmungsvorlagen das Gebot der Einheit der Materie missachten! Klarer als die Luzerner Fremdspracheninitiative kann übrigens kaum ein Initiativtext formuliert werden: «Auf der Primarstufe wird eine Fremdsprache unterrichtet.»
In einem Dilemma steckt viel eher der Luzerner Regierungsrat: Als Kontaktperson in der erwähnten Medienmitteilung zeichnet Bildungsdirektor Reto Wyss, der natürlich gleichzeitig in der EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz) sitzt …

Kantonsräte stehen mit beiden Beinen auf dem Boden der Demokratie

Nun zur erfreulichen Fortsetzung dieser Geschichte. Die Bildungskommission des Luzerner Kantonsrates (Parlament) lud neben dem Gutachter der Regierung auch einen Gegengutachter an ihre Sitzung ein, Professor Andreas Glaser von der Uni Zürich. Dieser kam kurz und bündig zum Schluss, «dass nach heutiger Bundesgesetzgebung der Kanton Luzern, welcher nicht dem HarmoS-Konkordat angehört, nicht zu zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe verpflichtet werden kann. Die Einheit der Materie sei zudem nicht in Frage gestellt.» Daraufhin sprach sich die Bildungskommission zuhanden des gesamten Kantonsrats einstimmig für die Gültigkeit der Initiative aus. Ihre Begründung ist eine Freude für jeden Freund der direkten Demokratie: «Für die EBKK [Kommission Erziehung, Bildung und Kultur] ist das Initiativrecht ein starkes Mittel und als demokratisches Recht hoch zu gewichten. Die Kommission will einen inhaltlichen Prozess deshalb zulassen und sich nicht ausschliess­lich auf juristische Grundlagen verlassen. Auch weil Expertenmeinung gegen Expertenmeinung steht, spricht sie sich einstimmig für den Grundsatz ‹in dubio pro populo› (im Zweifel für das Volk) und damit für die Gültigkeit der Initiative aus.» (Medienmitteilung der Bildungskommission vom 20.11.2015)
Der Kantonsrat zeigte sich des hohen Demokratieverständnisses seiner vorberatenden Kommission würdig: Mit 112 von 113 Stimmen bei einer Enthaltung sprach er sich für die Gültigkeit der Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» aus (Protokoll des Luzerner Kantonsrats vom 1.12.2015).    •

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