Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» wurde am 24. März 2014 mit 115 '942 gültigen Unterschriften eingereicht. Dahinter stehen neben politischen Parteien (SP, JuSo, EVP, Junge CVP, Grüne Partei) verschiedene Hilfswerke und kirchliche Organisationen. Die Initiative verlangt, dass Banken, Versicherungen, Effektenhändler, Fonds und so weiter nicht in Finanzinstrumente investieren dürfen, welche sich auf Nahrungsmittel beziehen. Ausgenommen von diesem Verbot wären alle Händler und Produzenten von Nahrungsmitteln, welche sich durch Termingeschäfte absichern. Das heisst, die Bauern oder ihre Verbände (zum Beispiel Volg) und ihre Abnehmer (zum Beispiel Getreide- oder Fleischhändler, aber auch die Verarbeitungsbetriebe der landwirtschaftlichen Produkte wie Apfelsaft- oder Konservenfabriken) dürften weiterhin Termingeschäfte tätigen.
Dass Spekulationen mit dem Elend anderer eine unschöne Angelegenheit sind, äusserten in der Parlamentsdebatte auch viele Gegner der Initiative; doch sind sie der Meinung, eine wirksame Regelung müsste international, also zum Beispiel über die WTO, getroffen werden, dafür sollte sich die Schweiz aktiv einsetzen. Andernfalls werden grössere Schäden für den Dienstleistungsplatz Schweiz befürchtet. Schliesslich gehen in der Frage, ob und wie weit Preisschwankungen auf dem Getreidemarkt wirklich durch Spekulationsgeschäfte beeinflusst werden, die Meinungen auseinander.
Aber über allen Diskussionen und Debatten bleibt das dringliche humanitäre Anliegen der Initianten im Raum stehen: Dürfen wir allfällige finanzielle Gewinne von Unternehmungen in die Waagschale legen, wenn es auf der anderen Seite möglicherweise um Hunderttausende von Menschenleben geht? «Nein», sagt Caroline Morel von Swissaid, «das dürfen wir nicht». In den Parlamentsdebatten brachte manch einer der National- oder Ständeräte zum Ausdruck, dass er sich mit der Entscheidung für oder gegen die Initiative nicht leicht tat.
Am 28. Februar 2016 wird nun das Schweizervolk an der Urne seinen Entscheid fällen.

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