Zum Glück gibt es die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz

Zum Glück gibt es die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz

von Michael Schewski, Realsatiriker

Kürzlich las ich in verschiedenen Zeitungen, dass auf Empfehlung der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz mit der Einführung des Lehrplans 21 an allen Primarschulen auch die «Schnüerlischrift» abgeschafft und eine neue Basisschrift unterrichtet werden soll. Neugierig geworden, konsultierte ich die Webseite der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz. Und dort fand ich das «Merkblatt zur Benutzung der Deutschschweizer Basisschrift», auf dem bis hin zu den Nutzungsrechten ihr korrekter Gebrauch fein säuberlich aufgeschrieben ist. Die kombinierte Wort-/Bildmarke «Deutschschweizer Basisschrift» ist nämlich markenrechtlich geschützt.
Bisher haben die Schülerinnen und Schüler die Schrift in einem zweistufigen Aufbau gelernt, zuerst die unverbundene Steinschrift und anschliessend die voll verbundene «Schnüerlischrift» mit teilweise neuen Buchstabenbildern. Daraus entwickelte sich bis anhin die persönliche Handschrift.
Um den Schülerinnen und Schülern diesen Umweg zu ersparen, sollen sie in Zukunft nur noch eine Buchstabenform lernen, nämlich die der Deutschschweizer Basisschrift, und zwar zunächst unverbunden. Die Verbindungen würden erst später «individuell» gesetzt.
Mit den neuen Buchstabenformen würden unnatürliche Bewegungsabläufe mit vielen Richtungsänderungen vermieden. Sie seien den Bedürfnissen der Schreibanfängerinnen und Schreibanfänger angepasst. Die Schriftsätze der Deutschschweizer Basisschrift, wird hilfreich erläutert, enthielten nur unverbundene Schriftzeichen. Es existierten keine teilverbundenen Vorlagen. Das Konzept der Basisschrift zeichne sich gerade dadurch aus, dass sich die Schülerinnen und Schüler nach Erlernen der einzelnen Buchstaben die Verbindungen individuell erarbeiten würden. Eine digitalisierte Vorlage der teilverbundenen Schrift würde dem Konzept der Basisschrift widersprechen. Auch eine Vorlage mit unverbundenen, aber schräg gelegten Buchstaben (eventuell mit Buchstabenausgängen) empfehle sich nicht. Die kursive Schrift entstehe aus der schräg gelegten Blattlage. Eine schräg gelegte Schriftvorlage würde die Kinder aber dazu verleiten, ihr Handgelenk abzuknicken, was weder ergonomisch noch im Sinne einer flüssigen Handschrift sei. – Na, da soll mal einer sagen …!
Und dann entnahm ich den Ausführungen einer Lehrerin, welche sich in einer Zeitung rühmte, die Basisschrift bereits im letzten Sommer eingeführt zu haben, also zwei Jahre bevor sie in ihrem Kanton obligatorisch werden soll, dass die Basisschrift gegenüber der Schnüerlischrift eine Vereinfachung darstelle, welche es ermögliche, das Wesentliche effizienter zu üben. Die Kinder hätten dadurch mehr Kapazität, sich auf den Inhalt eines Textes zu konzentrieren, und müssten weniger auf die richtige Buchstabenführung achten. –
Langsam tauchten vor meinem inneren Auge die Bilder von abgeknickten Handgelenken unserer Vorfahren auf, die, weil sie noch keine Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz hatten, nichtsahnend ganze Bücher mit schräggelegten verbundenen Buchstaben vollgeschrieben haben. Und ich begann mir auszumalen, welche Inhalte die Dichter und Denker vergangener Zeiten hätten schaffen können, wenn sie nicht dauernd auf die richtige Buchstabenführung hätten achten müssen. …
Doch dann schwante mir, dass die ganze Sache nicht zu Ende gedacht war: Zunächst fehlte auf der Webseite der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz jeder Hinweis darauf, was man mit Schülerinnen und Schülern machen soll, die heimlich Schnüerlischrift üben. Und dann, warum überhaupt dieser Zwischenschritt? Gibt es nicht längst Software, die Sprache in Schrift umwandelt? …    •

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