In den Verträgen zwischen Privatpersonen wird sehr häufig eine Klausel eingeführt, die im Falle von Kontroversen zwischen den Parteien bezüglich Interpretation oder Nichteinhaltung des Abkommens seitens einer Partei auf mögliche Schiedsgerichte hinweist. Meistens wird man die Beurteilung einem dritten Amt übergeben, wie beispielsweise der Handelskammer des Landes, in dem das Abkommen unterschrieben wird, oder derjenigen von Genf, Stockholm oder einer anderen. In jedem Fall wird jedoch darauf hingewiesen, dass das, was unterschrieben wurde oder was nicht ausdrücklich im Abkommen vorgesehen ist, den Gesetzen des Staates entsprechen muss, in dem die Arbeit oder die Lieferung geleistet wird.
Auch in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), die seit vier Jahren zwischen den Delegierten der USA und den Funktionären der EU-Kommission (wenn nötig mit dem Auftrag des Europäischen Rates) verhandelt wird, wird auf eine mögliche Schiedsgerichtbarkeit verwiesen, um allfällige Konflikte zwischen Unternehmen oder zwischen diesen und Unterzeichnerstaaten zu lösen. Keinesfalls aber wird auf bestehende oder zukünftige Gesetze verwiesen. Mit anderen Worten, dieser Aspekt wird der Grund sein für den Einsatz der Schiedsgerichte und für ihre Urteile, weil die Verträge den Schutz der Investitionen bezwecken. Gegen dieses Urteil soll laut dem amerikanischen Vorschlag keine Berufung möglich sein, und es sollen drei Schiedsrichter eingesetzt werden: einer für jede Seite und ein dritter, der in gegenseitigem Einvernehmen gewählt wird. Bis heute beschränkt sich der europäische Gegenvorschlag auf die Forderung, dass die Schiedsrichter garantiert keine Interessenskonflikte haben (Aber müssen die Auftraggeber sie nicht bezahlen?) und dass die Möglichkeit eines Berufungsurteils besteht.
Solche Bedingungen sind keine Neuheit: Bereits in den sechziger Jahren hatten verschiedene deutsche Regierungen ähnliche Verträge mit etwa 130 Staaten abgeschlossen, um die privaten (deutschen!) Investitionen zu schützen. Obwohl untereinander nicht alle gleich waren, sahen sie die Möglichkeit vor, im Falle von Verletzung der Interessen einer Partei Einspruch bei einem Schiedsgericht anzumelden und dem Rechtsbrecher Sanktionen aufzuerlegen mit Schadenersatz für die «Opfer». Sinn und Zweck davon war, der Unsicherheit des Rechts und der Unzuverlässigkeit einiger Justizsysteme entgegenzutreten, um die Interessen jener zu garantieren, die Millionen oder gar Milliarden in diesem Land investiert hatten.
In den zurzeit laufenden Verhandlungen wird auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es möglich sein wird, «direkte und indirekte» Enteignung der Investitionen anfechten zu können.
Man denke nicht nur an Konflikte zwischen Privaten oder an ausdrückliche Verstaatlichungen. Jeder Regierungsakt, der ein Risiko für vorgesehene Verdienstmöglichkeiten der Investoren bedeutet oder der diese schmälert, ist eine sogenannte «indirekte» Enteignung.
Ein paar Beispiele sollen dies illustrieren:
Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie einfach es für grosse Weltkonzerne ist, mit Bezug auf verschiedene Abkommen über «den Investitionsschutz» Regierungen anzuklagen. Vor allem aber wird klar, dass damit Wirtschaftsinteressen sogar über demokratische und legitime Gesetze von Regierungen und Parlamenten gestellt werden.
Die zur Diskussion stehende Schiedsgerichtbarkeits-Klausel gibt es in einer ersten Version seit 1959, aber bis 1995 wurde sie nur in Ausnahmefällen angewendet. Seit diesem Zeitpunkt, und im speziellen seit dem Jahr 2000, ist der Einsatz solcher Schiedsgerichte in exponentieller Weise gestiegen, so dass sie für die Gesetzgeber als Erpressung gelten und Misstrauen gegenüber Entscheidungen oder Gesetzen wecken, welche die Interessen mächtiger multinationaler Konzerne beeinträchtigen können. Nur wenige Länder, darunter Brasilien, weigerten sich, das ISDS-Modell bei Handelsabkommen einzusetzen, und Südafrika teilte sogar mit, dass es sich von allen Handelsabkommen, die ihren Einsatz vorsehen, auch von bereits unterschriebenen, zurückziehen wird.
In der Diskussion über das TTIP ist die Frage der Schiedsgerichte noch nicht geklärt, und in Brüssel geht man davon aus, auf die eine oder andere Weise die Klauseln ändern zu können. Trotz der Geheimhaltung der Verhandlungen scheint es, dass die Amerikaner mit Beharrlichkeit auf ihrer Nafta-Position bestehen.
Es ist augenfällig, dass die Sache mit den Schiedsgerichten wesentlich ist. Sogar die amerikanischen Bischöfe gaben, zusammen mit den europäischen, eine eigene «Empfehlung» heraus, in der sie unter anderem feststellen, dass die bis anhin vorgeschlagenen Methoden «… unrechtmässige Vorteile für Wirtschaftsinteressen bringen können, welche die Regeln der Schiedsgerichte oder der Justizsysteme ausnützen und wichtige Standards der Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechte schwächen … Eine unverhältnismässige Aufmerksamkeit für die Harmonisierung oder die Vereinfachung der Regulierung können nicht die Basis bilden, um angemessene Normen der Sicherheit, Arbeit, Gesundheit und Umwelt zu gefährden, die durch Bundes-, Staats- oder regionale Organismen lokal angewendet werden…».
Wir wissen nicht, wie diese Auseinandersetzung enden wird und wie ein möglicher Kompromiss aussehen könnte, falls es einen geben wird. Sicher ist, dass das zwanghafte Meiden der öffentlichen Gerichte und das Ausblenden von lokalen oder staatlichen Gesetzen objektiv betrachtet jeden Rechtsstaat einschränkt. Immer öfter wird der Wille der Bürger umgangen und die nationalen Gesetzgebungen werden in erster Linie wirtschaftlichen Interessen und Entscheidungen unterstellt. •
* Dario Rivolta ist Kolumnist für internationale politische Nachrichten und Aussenwirtschaftsberater. Er ist Politikwissenschafter mit Schwerpunkt Sozialpsychologie. Von 2001–2008 war er Abgeordneter des italienischen Parlaments. Dort war er Vizepräsident des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Er hat das italienische Parlament im Europarat sowie in der Versammlung der Westeuropäischen Union vertreten. In dieser Zeit war er auch verantwortlich für die internationalen Beziehungen seiner Partei.
(Übersetzung Zeit-Fragen)
Ein internationales Gericht hat die Regierung von Kanada angewiesen, nach einem Verstoss gegen das nordamerikanische Freihandelsabkommen Nafta zwei Öl-Firmen über 17 Millionen Dollar Schadenersatz zu zahlen.
Eine Sprecherin für Natural Resources Canada sagte in einer E-Mail, dass die Entscheidung vom 20. Februar Exxon Mobil 13,9 Millionen plus Zinsen und Murphy Oil 3,4 Millionen Dollar plus Zinsen zugesprochen habe.
Michelle Aron sagt, Ottawa würde die Entscheidung überprüfen und seine Möglichkeiten in Absprache mit der Regierung von Neufundland und Labrador prüfen.
Das Nafta-Gremium befand zuvor, dass Verpflichtungen zu Forschungsausgaben, die Exxon Mobil und Murphy Oil auferlegt worden waren, gegen Artikel 1106 des Freihandelsabkommens verstossen würden.
Der Artikel verbietet es Regierungen, Leistungsanforderungen als Bedingungen für Investitionen anzuwenden.
Exxon Mobil wollte nicht kommentieren, und Murphy Oil konnte nicht erreicht werden.
Quelle: The Canadian Press vom 6.3.2015
km. Innerhalb der Europäischen Union sinkt die Zustimmung zum sogenannten Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Folgt man den Ergebnissen der letzten Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2016, dann ist die Zustimmung in der EU weiter gesunken und liegt im Durchschnitt bei nunmehr nur noch 51 % der Befragten. In 8 Ländern liegt sie unter 50 %: in Frankreich, Italien, Kroatien, der Slowakei, Slowenien, Luxemburg, Deutschland und Österreich. Die beiden letztgenannten zeigen die niedrigsten Zustimmungswerte: Deutschland gerade mal 25 % und Österreich sogar nur noch 20 %.
Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass in Anbetracht bevorstehender Wahlen nun auch namhafte Politiker aus EU-Staaten an prominenter Stelle TTIP kritisieren. Der für den Handel zuständige französische Staatssekretär Matthias Fekl hat am 30. August angekündigt, er wolle beim Treffen der EU-Handelsminister am 23. September in Bratislava den Abbruch der Verhandlungen beantragen, nachdem schon wenige Tage zuvor der französische Präsident François Hollande geäussert hatte, die Verhandlungen mit den USA seien festgefahren und unausgewogen. Auch der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat TTIP für «de facto gescheitert» erklärt. Und am 31. August kritisierte der österreichische Bundeskanzler Christian Kern nicht nur TTIP, sondern stellte auch das ähnlich gelagerte Abkommen mit Kanada CETA, das schon fertig ausgehandelt ist, in Frage.
Der österreichische Kanzler initiierte eine Internetbefragung unter den Mitgliedern seiner Partei, die bis zum 18. September terminiert ist und an der auch Nicht-Parteimitglieder teilnehmen können.
Die Fragen machen deutlich, dass die Kritik an den Abkommen durchaus integriert ist:
Und er fügte hinzu: «Wir werden uns natürlich an die Ergebnisse dieser Befragung gebunden fühlen.»
Das wird man abwarten müssen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Teilnehmer des G-20-Gipfels im chinesischen Hangzhou «nervös» geworden zu sein scheinen, so dass die «Neue Zürcher Zeitung» am 6. September in ihrem Leitartikel schrieb, die Staats- und Regierungschefs seien besorgt gewesen, dass die «Verlierer» der Globalisierung «ihren Unmut zunehmend in Wahlen zum Ausdruck bringen». Und die Zeitung fügte hinzu: «Die politische Führungsschicht treibt diese Entwicklung um, weil sie sich dadurch in Frage gestellt sieht.»
Die Staats- und Regierungschefs der G 20 sollten allerdings genauso wie die sich jetzt äussernden EU-Politiker zur Kenntnis nehmen, dass Kritik an der Globalisierung und an Vorhaben wie TTIP oder CETA nicht in erster Linie utilitaristisch motiviert ist, also von den «Verlierern» vorgebracht wird, sondern von sehr vielen Persönlichkeiten überall in der Welt, die sich grosse Sorgen machen, dass das bisherige Weltwirtschafts- und Weltfinanzsystem und seine Methoden und Begleiterscheinungen, zum Beispiel schreiendes Unrecht und verheerende Kriege, alle Menschen des Planeten in den Abgrund stürzen könnte.
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