Sprachunterricht: Unnötige Querelen vermeiden

Sprachunterricht: Unnötige Querelen vermeiden

von Pierre-Gabriel Bieri

Das HarmoS-Modell sieht vor, dass auf Primarschulstufe zwei Fremdsprachen unterrichtet werden. Einige Kantone stellen das Modell vor allem aus pädagogischen Gründen in Frage. Darin gleich eine Bedrohung des nationalen Zusammenhalts zu sehen ist übertrieben. Und das Einschreiten des Bundesgesetzgebers – nur damit die Diskussion beendet ist – ist sicherlich nicht das passende Mittel, den Zusammenhalt zu fördern.

HarmoS: umgesetzt, aber umstritten

Seit den 70er Jahren wird in den Schweizer Primarschulen eine zweite Landessprache unterrichtet. Und es erschien logisch, dass die Westschweizer Schüler Deutsch lernten und die Deutschschweizer Schüler Französisch. Dieser eidgenössische Reflex geriet ins Wanken, als Zürich beschloss, auf Primarschulstufe ebenfalls Englisch zu unterrichten. Andere Kantone folgten diesem Entscheid, und die französische und englische Sprache traten in der Deutschschweiz zueinander in Konkurrenz.
Eine Volksabstimmung hat 2006 den Weg geebnet für einen einheitlichen «Bildungsraum Schweiz». Die neue Verfassungsbestimmung mündete in einem interkantonalen Konkordat von 15 Kantonen namens «HarmoS», das 2009 in Kraft trat. HarmoS regelt insbesondere Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie den Sprachunterricht. Dabei ist vorgesehen, dass die erste Fremdsprache «spätestens ab dem 3. Schuljahr (HarmoS 5), die zweite Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr (HarmoS 7) unterrichtet» wird. Die Kantone Graubünden und Tessin können, sofern sie zusätzlich eine dritte Landessprache obligatorisch unterrichten, von der Bestimmung abweichen.
In der Praxis wird das HarmoS-Modell weitgehend umgesetzt oder ist auf gutem Weg dazu. Allerdings wurden in den Kantonen, die bereits mit HarmoS arbeiten, ablehnende Stimmen laut. Mehrere Deutschschweizer Kantone beklagen Schwierigkeiten der Schüler im beinahe gleichzeitigen Lernen zweier Fremdsprachen. Und einige Lehrkräfte sind der Meinung, dass das Unterrichten der französischen Sprache erst ab der Sekundarstufe aus pädagogischen Gründen zu besseren Ergebnissen führe.

Kritik wird als Angriff empfunden

Dass das Modell kritisiert, in Frage gestellt oder gar abgelehnt wird, hat den Bundesrat beunruhigt. Deshalb schickte er im Sommer eine Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften in die Vernehmlassung. In drei Varianten unterbreitet der Bundesrat darin klare Vorgaben für den Fremdsprachenunterricht während der obligatorischen Schulzeit. Diese reichen von der strikten Umsetzung von HarmoS bis hin zu einer «leichten» Variante («Der Unterricht in der zweiten Landessprache beginnt spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule»).
Der Bundesrat macht keinen Hehl daraus, dass er eine Lösung, in der sich die Kantone frei über den Sprachenunterricht verständigen, bevorzuge. Das Eingreifen des Bundesgesetzgebers sei als ultima ratio jedoch nötig, um die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und den nationalen Zusammenhalt zu erhalten.
Die bundesrätliche Lösung überzeugt allerdings nicht. Man kann ein Verfechter der französischen Sprache und des nationalen Zusammenhalts sein – der nicht allein von der Sprache abhängt – und trotzdem den Eingriff des Bundesgesetzgebers in diesem Bereich anprangern.

Sprachenstreit nicht wieder entfachen

Vorliegend fehlt es nicht einfach am guten Willen, ein interkantonales Konkordat umzusetzen, sondern es geht um den Wunsch, nach schlechten Erfahrungen vom Vereinbarten wieder abzuweichen. Die Ausgestaltung des Fremdsprachenunterrichts ist für die Kantone nicht einfach eine Nebensache, sondern eine politisch heikle Frage. Das Eingreifen des Bundesgesetzgebers, um die Fahnenflüchtigen in die Schranken zu weisen und die Diskussionen zu beenden, verbessert in diesem Kontext mit Sicherheit den nationalen Zusammenhalt nicht – und schon gar nicht die Sympathie für die französische Sprache!
Zudem gilt es zu bedenken, dass es nicht unbedingt einen Angriff auf die französische Sprache bedeutet, wenn man HarmoS in Frage stellt. Die Kritik resultiert vielmehr aus der Diskussion über pädagogischen Sinn und Unsinn. Daher erscheint es doch übertrieben, aus der Kritik eine Bedrohung der Sprachengemeinschaft abzuleiten.
Unter allen Umständen gilt es zu verhindern, den Sprachenstreit wieder zu entfachen. Die Kantone sollen die ihnen angepass­ten, allenfalls unterschiedlichen Lösungen umsetzen dürfen. Die Vorlage des Bundesrates muss daher abgelehnt werden. Wenn es denn unbedingt sein muss und nur subsidiär, müss­te diejenige Variante gewählt werden, die am wenigsten in die kantonalen Kompetenzen eingreift.    •

(Übersetzung: Stefanie Meier-Gubser)

Quelle: <link http: www.centrepatronal.ch>www.centrepatronal.ch, Presse- und Informationsdienst Nr. 2199 vom 5.10.2016 

Die Ausgestaltung des Fremdsprachenunterrichts ist für die Kantone nicht einfach eine Nebensache, sondern eine ­politisch heikle Frage.

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