Für die Erhaltung der Ehe und die Stärkung der Familie

Für die Erhaltung der Ehe und die Stärkung der Familie

Volksabstimmung Kanton Zürich am 27. November 2016

Kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe»

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Stimmbürger des Kantons Zürich werden am 27. November über eine Volksinitiative abstimmen, welche die Definition der Ehe in einem schlichten Satz in die Kantonsverfassung einfügen soll: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» Was soll daran neu sein, wird sich mancher Bürger erstaunt fragen – das ist doch allgemein bekannt. Sie haben völlig recht: In was für einer verdrehten Welt leben wir heute! Über 5000 Zürcher haben es für nötig befunden, ihre Unterschrift dafür zu geben, dass die Ehe im Zürcher Recht so definiert werden soll, wie sie über Jahrhunderte in der christlich-abendländischen Kultur entwickelt und tradiert wurde. Recht haben die Initianten: Setzen wir uns für die Erhaltung der Ehe und die Stärkung der Familie ein, als Grundlage unserer Gesellschaft und als Kern des Schweizer Staatsmodells!

Was hat die Initianten bewogen, in die Zürcher Verfassung zu schreiben, was eine Ehe ist? Nun, in der totalrevidierten Verfassung vom 27. Februar 2005 ist zu lesen:

Formen des Zusammenlebens
Art. 13 Jeder Mensch hat das Recht, die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens frei zu wählen. Der Staat kann neben der Ehe auch andere Formen des Zusammenlebens anerkennen.

Die Ehe wird also nur so nebenbei als eine «Form des Zusammenlebens» neben anderen erwähnt. Diesem Artikel wollen die Initianten der EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union) als neuen Absatz 2 anfügen: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» Sozusagen als Erinnerung daran, welche Form des Zusammenlebens die Grundlage und Keimzelle auch unserer heutigen Gesellschaft ausmacht.

Warum ist die Volksinitiative «Schutz der Ehe» nötig?

Sie sei unnötig, befindet der Zürcher Regierungsrat im Abstimmungsbüchlein. Das Recht auf Ehe und Familie sei durch Artikel 14 der Bundesverfassung geschützt. («Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.») Dem setzt eine starke Minderheit des Kantonsrates (rund ein Drittel), die sich für die Initiative ausgesprochen hat, entgegen: «Die Bundesverfassung sichert in Artikel 14 zwar das Grundrecht auf Ehe, definiert aber nicht, was eine Ehe ist, weil dies bis anhin unbestritten war. […] Die Ehe soll die Bedeutung erhalten, die ihr traditionellerweise seit Jahrhunderten als bewährte Verbindung zwischen Mann und Frau gebührt.» (Abstimmungsbüchlein, S. 15/16)
Es scheint, als müssten wir Bürger heute fast begründen, warum wir die normalste und allseits anerkannte Institution der christlich-abendländischen Werteordnung erhalten und stärken wollen … Selbstverständlich ist die Mehrheit der erwachsenen Schweizer verheiratet, wie die Initianten schreiben, selbstverständlich wollen die allermeisten Jugendlichen später heiraten und Kinder aufziehen. Die Menschen wollen verbindliche und verantwortungsbewusste Beziehungen zu den Mitmenschen und insbesondere zu ihrem Ehepartner, das entspricht der menschlichen Natur. In einer Zeit, wo Medien und sogenannte «Fachleute» den Menschen die Köpfe verwirren, ist die Zürcher Volksinitiative «Schutz der Ehe» tatsächlich dringend nötig.

Der Demontage der Ehe etwas entgegensetzen

«Statt die Ehe zu fördern und ihre Rahmenbedingungen zu stärken, konzentrieren sich Politiker aus ideologischen Motiven auf einen unsinnigen Umbau der Institution Ehe, der sie nicht stärkt, sondern abwertet und schwächt.» (Initiativkomitee im Abstimmungsbüchlein, S. 18)
In diese problematische Richtung weist die Parlamentarische Initiative 13.468 «Ehe für alle» der Grünliberalen Fraktion der Bundesversammlung, welche das Recht auf Ehe in Artikel 14 der Bundesverfassung zu einem Recht auf «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaften» für Paare «unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung» ausweiten will. Dieser Vorstoss wurde in den beiden parlamentarischen Kommissionen für Rechtsfragen nur knapp angenommen (am 2. Februar 2015 von der RK-N mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung; am 1. September 2015 von der RK-S mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung). Derzeit wird die Vorlage von der Kommission des Nationalrates ausgearbeitet und wird anschliessend zuerst dem Nationalrat zur Debatte vorliegen.
Diese gesellschaftspolitische Diskussion finde auf nationaler Ebene statt und gehöre auch dorthin, so der Zürcher Regierungsrat. Die von den Initianten angestrebte Festschreibung des Ehebegriffs müsse deshalb auf Bundesebene eingebracht werden. (Abstimmungsbüchlein, S. 15/16)
Dem ist im Prinzip zuzustimmen: Wir Bürger müssen uns in die kommende Debatte im National- und Ständerat einschalten und von unseren Volksvertretern verlangen, dass der Text der kantonalen Initiative «Schutz der Ehe» auch in Artikel 14 der Bundesverfassung eingefügt wird, statt dass der Ehebegriff dort verwässert wird.
Die Zürcher Volksinitiative «Schutz der Ehe» steht jedoch in keinerlei Gegensatz zur Diskussion auf Bundesebene. Vielmehr kommt dem Entscheid des Souveräns des bevölkerungsreichsten Kantons der Schweiz eine gewichtige Rolle zu: Ein Ja des – mehrheitlich eher liberalen – Zürcher Volks zur Initiative hätte einigen Einfluss im ganzen Land und selbstverständlich auch auf die Debatte im National- und Ständerat. Als gesellschaftspolitisches Zeichen gegen die Verwirrung der Köpfe und der Begriffe hat die Zürcher Stimme grosse Bedeutung. In diesem Sinne auch das Initiativkomitee: «Das Zürcher Stimmvolk soll proaktiv ein klares Bekenntnis zur natürlichen Ehe von Mann und Frau ablegen und damit als Souverän für die Politik und die Gesetzgebung wegweisend sein.» (Abstimmungsbüchlein, S. 18)    •

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