Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»

Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»

Wintersession 2016

Keine «Abschottung», sondern ein Gebot der Stunde – nicht nur für die Schweiz

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Der Ständerat hat am 29. November 2016 als Zweitrat die Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» behandelt. Die Initiative wurde am 8. Juli 2014 vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) mit fast 150 000 gültigen Unterschriften eingereicht, die in nur drei Monaten gesammelt worden waren.1 Am 9. März 2016 stimmte der Nationalrat – entgegen dem Antrag des Bundesrates und der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) – für die Unterstützung der Initiative (mit 91 zu 83 Stimmen bei 19 Enthaltungen). Darauf arbeitete die Kommission des Ständerates (WAK-SR) einen Gegenentwurf aus.2 Obwohl dieser weitgehend eine andere Zielrichtung verfolgt als die Volksinitiative, hat ihn der Ständerat am 29. November 2016 ohne Änderungen angenommen (mit 38 zu 4 Stimmen) und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Damit geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.
Ernährungssicherheit und ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad durch Familienbetriebe auf lokaler Ebene sind für alle Völker berechtigte Anliegen von grundlegender Bedeutung. Deshalb wurden sie im Weltagrarbericht von 20083 verankert. Danach sind kleinbäuerliche Strukturen die besten Garanten für die lokale Ernährungssicherheit sowie für die nationale und regionale Ernährungssouveränität und müssen daher anerkannt und gezielt gefördert werden. Für die weitere staatspolitische Debatte ist dringend zu empfehlen, diese Grundsätze – die auch für wohlhabende Länder wie die Schweiz gelten – miteinzubeziehen.
Dass in so kurzer Zeit so viele Schweizerinnen und Schweizer die Initiative unterschrieben haben, ist ernst zu nehmen: Ein grosser Teil der Bevölkerung achtet auf gute Qualität und einheimische Herkunft der Lebensmittel und ist auch bereit, entsprechend mehr zu bezahlen – soweit es ihr möglich ist. Damit verbunden ist der Wille, im Bereich der Nahrung so wenig wie möglich vom Ausland abhängig zu sein. Angesichts der angespannten Weltlage und in Anbetracht der ungleichen Spiesse, die wir bei Verhandlungen mit Grossmächten wie der EU oder den USA erwiesenermassen haben, kann dieses Bedürfnis vieler Schweizer nicht einfach als «Abschottung» abgetan werden.

Neben der hier besprochenen Initiative wurden zwei weitere mit zum Teil ähnlichen, zum Teil unterschiedlichen Anliegen eingereicht: «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» und «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)».4 Beide werden ebenfalls in nächster Zeit zur Abstimmung kommen.

Gegenentwurf soll alle drei Volks­initiativen in einem Aufwasch erledigen

Wer den Gegenvorschlag der Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) mit dem Initiativtext vergleicht, findet nur eine inhaltliche Übereinstimmung: Der Bund soll Massnahmen zur Sicherung/gegen den Verlust des Kulturlandes (also der von der Landwirtschaft bewirtschafteten und genutzten Böden und Flächen) ergreifen. Der Kernpunkt der Volksinitiative für Ernährungssicherheit, die Stärkung der Inlandproduktion von Lebensmitteln beziehungsweise ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad, kommt im Gegenentwurf dagegen nicht vor. Der Bundesrat kritisiert in seinem Bericht vom 24.1.2015 sogar, dass «die Initiative einseitig und unausgewogen sei, da sie sich zu stark auf die Inlandproduktion fokussiere».5 Einspruch! Die Volksinitiative fokussiert sich auf den Punkt, der den Initianten wichtig ist. Zweck des Initiativrechts ist ja gerade, dass die Bürger damit etwas fordern können, was sie in der Politik der Behörden vermissen.
Der Gegenvorschlag der WAK-SR verfolgt jedoch ganz andere Absichten: «Ziel ist es, mit einer überzeugenden Formulierung des direkten Gegenentwurfs die Initianten zu einem Rückzug der Volksinitiative zu bewegen. […] Zentral ist aus Sicht der Kommission ferner, dass der Gegenentwurf die Ausrichtung der aktuellen Landwirtschaftspolitik des Bundes unterstützt und den mit der Agrarpolitik 2014 -2017 eingeschlagenen Weg weiterverfolgt. Er soll keine rückwärtsgewandten oder gar protektionistischen Elemente aufweisen […]. Zudem soll der Gegenentwurf […] nach Möglichkeit mehrheitsfähige Anliegen der Fair-Food-Initiative und der Volksinitiative ‹Für Ernährungssouveränität› aufnehmen, um sich damit eine bessere Ausgangslage für die Bekämpfung dieser beiden Initiativen zu verschaffen.»6 (Hervorhebungen Zeit-Fragen)
Kurz zusammengefasst: Die Mehrheit der Ständeratskommission hat bereits im voraus beschlossen, dass sie nicht nur die vorliegende, sondern auch gleich die nächsten zwei Initiativen bodigen will – möglichst alle drei in derselben Volksabstimmung.
Denn ein Gegenentwurf von seiten des Parlaments ermöglicht einen Aufschub der Volksabstimmung über die Initiative um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum Januar 2018. Bis dahin sollten die anderen beiden Initiativen auch abstimmungsreif sein.
Der Ständerat hat der Fristverlängerung am 29. November zugestimmt, die WAK-NR hat dem Nationalrat beantragt, die Behandlungsfrist bis zum 8. Januar 2018 zu verlängern. Dieser Fristverlängerung wird die grosse Kammer am letzten Tag der Session (15. Dezember) vermutlich zustimmen; Diskussion gibt es dazu keine. Nationalrat Markus Ritter (Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes) hat auf Anfrage mitgeteilt, dass für den Nationalrat damit grundsätzlich sämtliche Optionen offenbleiben. Mit der Fristverlängerung gibt er sein Einverständnis, auf die Diskussion eines Gegenvorschlages einzutreten, kann diesen dann aber auch ablehnen.

Alle drei Initiativen verhindern ein Agrarabkommen mit der EU und den Anschluss der Schweiz an TTIP

Sie alle enthalten gemäss Ständeratsbericht «protektionistische Elemente». Das heisst, sie verlangen vom Staat vermehrte Eingriffe in den Lebensmittelmarkt zugunsten der Erhaltung und Stärkung einer guten und nachhaltigen Inlandproduktion beziehungsweise zur Kontrolle der Nahrungsmitteleinfuhr. Diese Vorgaben wiederum wären mit einer «Markt­öffnung» beziehungsweise einem Agrarabkommen mit der EU oder mit TTIP nicht vereinbar. Dazu zwei freisinnige (oder wollen wir sagen: neoliberale?) Stimmen aus der Ständeratsdebatte vom 29. November 20167:
Ruedi Noser, FDP ZH: «[…] Die heutige Landwirtschaftspolitik wiegt die Bauern in einer falschen Sicherheit.
Es muss wieder für alle Bauern klar werden, dass die Marktöffnung weitergeht, dass sie auch auf andere Bereiche ausgedehnt wird und dass man diesen Wandel nicht aufhalten kann.» Deshalb verlangt Noser «eine Landwirtschaftspolitik, die den Strukturwandel fördert».
Johann Schneider-Ammann, Bundespräsident: «Das Kommissionskonzept hat, das wurde mehrmals angedeutet, nicht nur die eine Initiative, die wir handhaben müssen, zum Hintergrund, sondern die drei, die auf uns zukommen und einer Klärung bedürfen. 
Ich würde mich freuen, wenn der Gegenentwurf angenommen würde, und ich würde mich, um es lapidar zu sagen, auch freuen, wenn der Bauernverband als Antwort auf diesen Gegenentwurf seine Initiative rechtzeitig zurücknehmen würde. […]
Mit der AP 2014-2017 haben wir eine offene Landwirtschaftspolitik definiert. Die Initiative ist in einer gewissen Form eine Antwort auf diese AP 2014-2017, und die Offenheit sollte relativiert werden. Das würde dem Land nicht gut bekommen. Ergo ist gegen diese Entwicklung anzutreten. Mit dem Gegenentwurf wird die grenzüberschreitende Tätigkeit expressis verbis zum Ausdruck gebracht.»
* * *
Mit «Strukturwandel» meint Ruedi Noser, dass letztlich nur Grossbetriebe überleben können sollen (von denen es in der Schweiz aus geographischen Gründen und aus Platzmangel gar nicht viele gibt) und dass intensive Landwirtschaft durch Landschaftspflege (Golfplätze, Naturpärke) ersetzt werden soll. Eine «offene Landwirtschaftspolitik» bedeutet, bereit sein, um Freihandelsabkommen wie das EU-Agrarabkommen oder TTIP abzuschliessen.

Gestützt auf diese Fakten sind folgende weitere Handlungsstrategien zu empfehlen:

  • Dem Nationalrat und seiner Kommission (WAK-NR): den Gegenentwurf der WAK-SR abzulehnen, weil er in eine ganz andere Richtung zielt als die Initiative.
  • Den drei Initiativkomitees: Jede Ihrer Initiativen hat bessere Chancen, wenn Sie sich im Abstimmungskampf gegenseitig unterstützen! Nicht zielführend wäre es, wenn die einen sich gegen die anderen stellen würden – im irrigen Glauben, das komme ihrer eigenen Initiative zugute …
  • Dem Initiativkomitee und dem Schweizerischen Bauernverband: Die Initiative «Für Ernährungssicherheit» darf auf keinen Fall zurückgezogen werden zugunsten eines Gegenvorschlags, der das Bauernsterben nicht verhindern, sondern im Gegenteil beschleunigen würde.

150 000 Bürger haben Ihre Initiative unterzeichnet, weil sie das Überleben einer starken produzierenden Schweizer Landwirtschaft und grössere Unabhängigkeit unserer Nahrungsmittelversorgung vom Ausland sichern wollen. Diesem grossen Vertrauen der Bürger hat der SBV sich würdig zu erweisen.                                 •

1    vgl. Werner Wüthrich. Wie weiter mit der Schweizer Landwirtschaft? In: Zeit-Fragen Nr. 14 vom 21. Juni 2016 
2    Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) vom 3. November 2016, S. 7; zitiert: Bericht WAK-SR
3    «Wege aus der Hungerkrise: Die Erkenntnisse und Folgen des Weltagrarberichts. Vorschläge für eine Landwirtschaft von morgen» (Wiedergabe der wichtigsten Inhalte des englischen Originals)
4    vgl. Werner Wüthrich. Wie weiter mit der Schweizer Landwirtschaft? In: Zeit-Fragen Nr. 14 vom 21. Juni 2016
5    Bericht WAK-SR, S. 4
6    Bericht WAK-SR, S. 8/9
7    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=38675

Text der Initiative:

Art. 104a Ernährungssicherheit

1  Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.

2  Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.

Art. 197 Ziff. 11

11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit)

Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.

Text des Gegenentwurfs der WAK-SR:

Art. 104a Ernährungssicherheit

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für:

a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;

b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;

c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;

d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;

e.         einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

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