Frühjahrssession 2016
von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Am 18. März ging die dreiwöchige Frühjahrssession in Bern zu Ende. Hier sollen die wichtigsten staats- und aussenpolitischen Beschlüsse der Frühjahrssession kurz vorgestellt und kommentiert werden. In der direktdemokratischen Schweiz bedeutet die Arbeit unseres Parlaments auch Arbeit für uns Bürger. Was die Verhandlungen mit der EU oder anderen Grossmächten betrifft, heisst es, mit offenen Ohren und wachem Verstand à jour zu bleiben und mit vielen Menschen im Gespräch zu sein.
Bereits während der Session überlegen wir untereinander, ob wir gegen ein Gesetz oder einen Staatsvertrag das Referendum ergreifen wollen. In der Frühjahrssession fanden die Schlussabstimmungen beider Räte am 18. März statt, ab diesem Datum läuft die 100tägige Frist, in der die Bürger 50 000 Unterschriften sammeln können, um über eine vom Parlament angenommene Vorlage eine eidgenössische Volksabstimmung zu verlangen. So hat die Gruppe Giardino bereits das Referendum gegen den weiteren Abbau der Schweizerarmee ergriffen. Also freuen wir uns auf eine weitere Gelegenheit, Unterschriften zu sammeln und mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Seit 1992 liegt das EU-Beitrittsgesuch der Schweiz in Brüssel. Dank diesem eigenmächtigen Schritt des damaligen Bundesrates wurde der EWR-Beitritt – der von Bundesbern offen als Schritt zum Vollbeitritt deklariert wurde – am 6. Dezember 1992 vom Schweizervolk abgelehnt. In der Folge hat sich der Bundesrat seit Jahren gegen einen formellen Rückzug dieses Gesuches ausgesprochen: «La demande d’adhésion dont vous parlez n’existe plus sur la carte politique. [Das Beitrittsgesuch, von dem Sie sprechen, existiert auf der politischen Karte nicht mehr.] Elle est devenue sans objet. Elle est ‹gegenstandslos›.» (Bundesrat Didier Burkhalter am 1. März 2016 vor dem Nationalrat)
Trotzdem beharrte Nationalrat Lukas Reimann (SVP SG) mit Recht auf dem Rückzug. Seine Motion wurde vom Nationalrat mit 126 gegen 46 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen und geht nun in den Ständerat (Amtliches Bulletin vom 1.3.2016, Motion 14.3219).
Eine kleine Trübung der Freude über dieses eindeutige Resultat: Ein Teil der Ja-Stimmenden will damit vermutlich den Weg bahnen für die Ausweitung der Bilateralen, inklusive eines souveränitätsfeindlichen «Institutionelles Rahmenabkommens» mit der EU.
Jeder Kanton kann sich mit einer Standesinitiative an die eidgenössischen Räte wenden und einen Erlass des Parlaments verlangen.1 Von dieser Einrichtung machen die Kantonsregierungen und -parlamente beziehungsweise das Stimmvolk regen Gebrauch.
Momentan verlangen zwei Standesinitiativen aus dem Kanton Zug (14.316) und dem Kanton Uri (14.307) eine Änderung der Bundesverfassung zum Zweck der «Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen». Es kann hier nur kurz dargestellt werden, worum es geht; bei Gelegenheit soll ein genauerer Einblick folgen.
Der Sachverhalt: Im Dezember 2002 rügte das Bundesgericht die Stadt Zürich, weil deren Proporz-Wahlverfahren für die Parlamentswahlen kleinere Parteien bei der Sitzverteilung benachteilige. Dieses Urteil löste einerseits eine Flut von Verfassungs- und Wahlgesetz-Änderungen in den Kantonen aus, andererseits mehrere Beschwerden beim Bundesgericht. Denn vor allem in kleineren Land- und Bergkantonen gibt es Wahlgesetze, die zum Teil seit über 100 Jahren in Kraft sind und in denen die Vielfalt der föderalistischen Staatswesen herrlich zum Ausdruck kommt. Einige dieser kantonalen Regelungen hat das Bundesgericht für rechtmässig erklärt, andere aber verstossen seiner Ansicht nach gegen den Schutz der freien Willensbildung (!) und der unverfälschten Stimmabgabe (!) gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung.
Dazu ist festzuhalten: Die zunehmende Neigung des obersten Schweizer Gerichtes, den klaren Wortlaut rechtlicher Bestimmungen zu dehnen, kann offensichtlich nicht allein mit Druck von aussen (Europäischer Gerichtshof EuGH, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR) erklärt werden. Oder vielleicht doch? Soll auf diese Weise der Föderalismus allmählich auf ein derart mickriges Minimum herabgefahren werden, dass die Grossmächte es endlich auch in der Schweiz mit einer straff geführten Zentralmacht zu tun haben?
Zurück zu den Standesinitiativen von Uri und Zug: Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat am 23. Juni 2015 den beiden Standesinitiativen Folge gegeben und sich für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, damit die Kantone ihre Wahlen wieder eigenständig regeln können. Dagegen hat die nationalrätliche Kommission (SPK-N) am 15. Januar 2016 beantragt, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.
Die Vorlage geht nun in die SPK des Ständerates zurück und dann zunächst in den Ständerat. Es ist zu hoffen, dass dieser seine Aufgabe als Vertreter der Kantone wahrnimmt.
Einige Leser erinnern sich vielleicht an die Vorstösse aus dem Parlament, die vom Bundesrat einen Bericht über «Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten» – sprich Massnahmen zur Einschränkung der Volksrechte – forderten.2
Bereits in der Vernehmlassung sind die bundesrätlichen Vorschläge damals gescheitert. Deshalb beantragt nun der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen von 2011, was der Nationalrat am 3. März 2016 genehmigte (Geschäft des Bundesrates 14.024). Höchst befremdlich ist jedoch die Tatsache, dass die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte trotz dem deutlichen Widerspruch aus Kantonen, Parteien und Bürgergruppen bereits weitere Versuche gestartet haben, die Gültigkeit von Volksinitiativen zu beschränken.3
Der Unmut mancher Parlamentarier gegen die direkte Demokratie kulminiert in einer dringlichen Interpellation aus den Reihen des Nationalrates, die vom Bundesrat unter anderem Antworten auf folgende Fragen verlangt: «1. Ist er [der Bundesrat] der Meinung, dass die vielen wirtschaftsfeindlichen Volksinitiativen und deren Flut an Abstimmungen (1:12-, Mindestlohn-, Masseneinwanderungs-, Grundeinkommen-, Vollgeld-, Abzocker-, Erbschaftssteuer-, Durchsetzungs-Initiative usw.) die Investitionstätigkeit im Inland sowie die Rechtssicherheit und Stabilität des Wirtschaftsstandortes Schweiz gefährden? 2. Ist er der Meinung, dass die Umsetzungsproblematik der Masseneinwanderungs-Initiative der Rechtssicherheit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz schadet? […]» (Dringliche Interpellation 16.3025)
Soweit kommt’s noch! Ist das Stimmvolk dazu da, seine Initiativtexte nach dem Diktat von Konzernen und Investoren zu verfassen? Alle anderen Anliegen der Bürger sind zu verbieten – oder wie? Wem dient die direkte Demokratie? Müssen wir unsere «Volksvertreter» wirklich daran erinnern, dass sie vom Volk gewählt sind – vom selben Volk, das Volksinitiativen lanciert und darüber abstimmt?
Hauptthema in der Aussenpolitik des Bundes ist zurzeit die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative vom 9.2.2014. Wenig Neues haben die Bundesräte Sommaruga und Schneider-Ammann an der Medienkonferenz vom 4. März 2016 gebracht: bisher keine Einigung mit der EU; der Bundesrat will mit einer einseitigen Schutzklausel Höchstwerte der Zuwanderung bestimmen; eine «Zuwanderungskommission» soll ihn dabei unterstützen; das inländische Arbeitskräftepotential soll gefördert werden; geplant ist auch eine Änderung des Ausländergesetzes, wonach ausländische Stellensuchende in der Schweiz keine Sozialhilfe mehr beziehen können; die Verhandlungen mit der EU werden fortgesetzt (Medienmitteilung des Bundesrates vom 4.3.2016).
Zu ergänzen ist, dass die EU sich zwar nach wie vor weigert, mit der Schweiz Verhandlungen über die Änderung des Personenfreizügigkeitsabkommens (PFZ) zu führen, aber inzwischen bemerkenswerterweise bereit ist, «über Anwendungsfragen zur Personenfreizügigkeit zu diskutieren» – wohl in Anlehnung an die Verhandlungen mit Grossbritannien? Die vom Bundesrat gewünschte Ausweitung der Bilateralen steckt übrigens seit längerem bei der Uneinigkeit über die Gerichtsbarkeit fest: Es besteht also noch Hoffnung … (vgl. Aussenpolitischer Bericht 2015).
Um praktisch zu demonstrieren, wie «ernst» es dem Bundesrat mit der Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels BV 121 a ist, legte er übrigens am 4. März dem Parlament die Botschaft zur Ausdehnung der PFZ auf Kroatien vor (!).
Aus dem Parlament liegen verschiedene Vorstösse vor:
Dieser positiven Sichtweise kann nur zugestimmt werden. Tatsächlich ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die EU das PFZ-Abkommen kündigen würde, von dem vor allem die Nachbarländer der Schweiz erheblich mehr profitieren als wir. Was das Landverkehrsabkommen betrifft, liegt dieses zu 100 Prozent im Interesse der EU. Und auf einen Vertrag wie Schengen/Dublin, der offensichtlich nur bei einer guten Wetterlage (einigermassen) funktioniert, sich aber beim ersten rauheren Wind als ziemlich krisenuntauglich zeigt, kann nicht nur die Schweiz verzichten. Die Bildungsabkommen haben uns Segnungen wie Pisa und Bologna beschert, und die Teilnahme an den EU-Forschungsprojekten hat sich inzwischen als teurer herausgestellt als die Kooperation mit ausländischen Forschungsträgern auf autonomer Basis. Dies nur einige Beispiele.
Drei Tage nach dem Bundesrat brachten Regierung und Parlament des Kantons Tessin ein eigenes Modell einer Schutzklausel ein und erwarten nun mit Recht Verständnis und Entgegenkommen der Miteidgenossen für ihre prekäre Lage, denn: «Der Kanton Tessin leidet seit längerem unter den Schattenseiten des freien Personenverkehrs. Über 60 000 italienische Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz ins Tessin – mehr als jeder vierte Erwerbstätige kommt aus dem südlichen Nachbarland.»
Um Abhilfe zu schaffen, hat die Tessiner Regierung den ehemaligen Staatssekretär beim Bund und heutigen ETH-Professor Michael Ambühl engagiert, der am 7. März vor den Medien eine «Bottom-up-Schutzklausel» präsentiert hat. Diese orientiert sich nicht an der Zuwanderung, sondern am regionalen Arbeitsmarkt, also an messbaren Indikatoren wie Löhnen und Arbeitslosenquoten (Quelle: SRF vom 7.3.2016).
Eine interessante Idee, die laut Ambühl in besonders stark betroffenen Regionen oder notfalls in der ganzen Schweiz angewendet werden könnte.
Noch kurz zu einem Vorstoss, der auf vermehrte Ausbildung fehlender Fachkräfte im Inland setzt, um den Inländervorrang bei der Stellenbesetzung besser nutzen zu können und damit der Masseneinwanderung etwas Positives entgegenzusetzen. («Inländer» sind nicht etwa nur Schweizerbürger, sondern auch in der Schweiz wohnende Ausländer.)
Solche Diskussionen motivieren mich und sicher auch manche Leser dieses Artikels dazu, die National- und Ständeräte ebenso wie Politiker in den Kantonen und Gemeinden über die katastrophalen Folgen der laufenden Schulreformen (Lehrplan 21, Lehrerausbildung usw.) zu informieren, welche mitnichten mehr Ingenieure und andere MINT-Berufsleute hervorbringen, sondern immer mehr Berufsanfänger, welchen die Grundlagen in Lesen, Schreiben und Rechnen nicht mehr vom Lehrer vermittelt worden sind, ganz zu schweigen von einer konzentrierten Lernhaltung und dem notwendigen Sitzleder. Wer zur Ausbildung von Naturwissenschaftern, Ingenieuren und Technikern etwas Sinnvolles beitragen will, setzt sich am besten in seinem Wohnkanton für einen tauglichen Lehrplan und entsprechend ausgebildete Lehrer ein.
Am 29. Februar 2016 befasste sich der Nationalrat mit zwei Postulaten zur Haltung der Schweiz zu TTIP und TiSA.
Dieser Forderung schliessen wir uns als Bürger gerne an. Bundespräsident Schneider-Ammann brachte in seinem anschliessenden Appell an den Nationalrat, dem Postulat Pfister zuzustimmen, das Kunststück zustande, kein einziges Wort zum Inhalt der beiden in ganz Europa umstrittenen geplanten Abkommen zu sagen. Bundesrat Schneider-Ammann zu TTIP: «Ich halte fest, dass elf Verhandlungsrunden stattgefunden haben. Wir haben unsere Informationen aus allererster Hand: seitens der Europäischen Union von der zuständigen Kommissarin Cecilia Malmström und ihrer unmittelbaren Umgebung und seitens der Amerikaner von Michael Froman, dem Trade Representative, der die Verhandlungen gemäss Mandat führt, und seiner Umgebung. Wir wissen also, dass in diesen elf Verhandlungsrunden Fortschritte erzielt worden sind. Wir wissen auch, dass ein Abschluss der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) noch in der ‹term of office› von Präsident Obama angestrebt wird. Wir hören auch von diesen Chefunterhändlern, dass es wie überall zugeht, wenn Verhandlungen geführt werden: dass die heikelsten Punkte erst im allerletzten Moment auf den Tisch kommen und erst im allerletzten Moment der Versuch unternommen wird, eine Einigung zu erzielen.» In diesem Tenor geht es weiter und mündet in der Erklärung, die Schweiz müsse unbedingt rechtzeitig dabeisein, könne aber selbstverständlich nicht erwarten, irgendeinen Einfluss nehmen zu können.
Bei diesen fatalistischen Tönen aus dem Bundesrat erinnern wir uns an den Verhandlungsführer Walter Stucki, den «grossen Stucki», der es im 20. Jahrhundert mit den Grossmächten, vor allem den USA, aufgenommen hat und für die Schweiz erstaunliche Verhandlungsergebnisse zustandebrachte, weil er wusste, wofür er sich einsetzte: für die Interessen der Schweiz.
Der Nationalrat stimmte dem Postulat Pfister mit 142 zu 49 Stimmen zu. Die Nein-Stimmen stammten von allen 11 Grünen, von der Mehrheit der Sozialdemokraten (30) und von 8 SVP-Räten.
Von der grünen Fraktion kommt denn auch der zweite Vorstoss, über den der Nationalrat ebenfalls am 29. Februar abstimmte.
Zum Umgang des Nationalrates mit diesen beiden Postulaten stellt sich die dringende Frage: Ist die bürgerliche Mehrheit allen Ernstes der Auffassung, die Schweiz solle blindlings auf den fragwürdigen TTIP-Zug aufspringen, gegen den sich quer über Europa vor allem die hochalarmierten Bauern stellen? Zum Beispiel in Österreich: «Fast zwei Drittel der Landwirte in Österreich stehen der zwischen der Europäischen Union und den USA angestrebten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) kritisch gegenüber.»4 Auch im «Schweizer Bauer» vom 16. Januar 2016 werden die Befürchtungen in der europäischen Landwirtschaft unter dem Titel «Landwirte warnen: TTIP ist unser Niedergang» wiedergegeben und wird auf eine Studie verwiesen, die unter anderem zum Schluss kommt: «Kleine und mittlere Bauernbetriebe schlagen […] Alarm: Das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP bedeute für Europa mehr Gentechnik, mehr Hormonfleisch – aber vor allem das Ende einer Landwirtschaft, wie wir sie bisher kennen.»5
Dürfen wir unser Land – und selbstverständlich auch die anderen europäischen Länder – dürfen wir die Gesundheit der Menschen und unsere Umwelt diskussionslos an ein Abkommen der USA und der EU verkaufen? Ohne dass wir darüber konkret informiert werden? Wenn quer durch Europa die Bauern protestieren, müssten unsere Politiker das eigentlich sehr ernst nehmen, statt schnell, schnell auf einen Zug aufspringen zu wollen, nur damit wir auch dabei sind. •
1 Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002, Art. 115
2 vgl. «Keine Aushebelung der Volksrechte», Zeit-Fragen Nr. 38 vom 19.9.2011
3 vgl. Bericht der SPK des Ständerates vom 20.8.2015 und Medienmitteilung der SPK des Nationalrates vom 5.2.2016 mit dem Titel: «Gültigkeit von Volksinitiativen: Auch Nationalratskommission sieht Handlungsbedarf»
4 <link http: www.bauernzeitung.ch news-archiv oestereich-landwirte-kritisch-gegenueber-ttip>www.bauernzeitung.ch/news-archiv/2015/oestereich-landwirte-kritisch-gegenueber-ttip/
5 <link http: www.schweizerbauer.ch politik--wirtschaft international landwirte-warnen-ttip-ist-unser-niedergang-26542.html>www.schweizerbauer.ch/politik--wirtschaft/international/landwirte-warnen-ttip-ist-unser-niedergang-26542.html
Ein Hinweis zur leichten Auffindung der einzelnen Vorlagen: Jedes Parlamentsgeschäft hat eine Nummer, zum Beispiel 14.3219. Die ersten beiden Ziffern geben das Jahr an, in dem die Vorlage lanciert wurde, hier also 2014. Mit der Eingabe der Nummer im Internet kommt man direkt zur Dokumentation des betreffenden Geschäftes mit dem aktuellen Stand seiner Behandlung in den Räten. Die ganze Session kann übrigens neuestens auch per Video miterlebt werden.
Dieser Bericht wird jährlich beiden Räten vorgelegt. Der Nationalrat hat am 1. März nach einer längeren Debatte vom Bericht Kenntnis genommen, der Ständerat tat dies am 17. März. Wer sich über die aussenpolitischen Aktivitäten des Bundesrates und seiner Departemente informieren will, kann den 196 Seiten starken Bericht lesen (Bundesblatt Bbl 2016, ab Seite 593) oder in die Nationalratsdebatte vom 1. März hineinlesen oder -hören (Geschäft des Bundesrates 16.009). Eines der Schwerpunktthemen war auch im letzten Jahr das Engagement für Frieden und Sicherheit in den vielen Kriegs- und Krisengebieten der Welt, ob durch humanitäre Hilfe oder diplomatischen Einsatz, inklusive die Aufnahme von Flüchtlingen. Der zweite Schwerpunkt betrifft die Beziehungen zu den Nachbarstaaten und die stetigen Verhandlungen mit der EU – 160 Treffen im Jahr 2015! (Siehe dazu «Personenfreizügigkeit und andere Knackpunkte zwischen Bern und Brüssel»)
Der Nationalrat (200 Sitze, nach Einwohnerzahl der Kantone) und der Ständerat (46 Sitze, je zwei pro Kanton/1 pro Halbkanton) sind vollkommen gleichgestellt. Jeder von ihnen berät und entscheidet im Nationalrats- beziehungsweise Ständeratssaal getrennt über alle Geschäfte.
Erstrat und Zweitrat: Die Präsidenten der beiden Kammern legen in eigener Kompetenz fest, welcher Rat welche Geschäfte als Erstrat beziehungsweise als Zweitrat behandelt.
Die Sessionen finden viermal, also insgesamt zwölf Wochen pro Jahr, statt. National- und Ständeräte sind Milizparlamentarier, jeder von ihnen geht in der restlichen Zeit des Jahres einem Beruf nach. Ein unschätzbarer Vorteil, denn das macht sie unabhängiger: Wer vom Volk nicht mehr gewählt wird, steht nicht ohne Job da.
Kommissionen: Sie bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Ratsmitgliedern und haben die Aufgabe, die Geschäfte, die in der Session vorgesehen sind, vorzuberaten. Der Nationalrat und der Ständerat haben beide eine APK (aussenpolitische Kommission), eine RK (Kommission für Rechtsfragen) usw., in denen die Fraktionen (politische Parteien) entsprechend ihrer Sitzzahl vertreten sind.
Differenzbereinigungsverfahren: Wenn sich die beiden Räte über eine Vorlage nicht einig werden, geht diese dreimal hin und her. Falls weiterhin Differenzen bestehen, wird eine Einigungskonferenz einberufen, in die jeder Rat die gleiche Anzahl Räte abordnet. Die Kompromisslösung der Einigungskonferenz wird dem Nationalrat und dem Ständerat getrennt zur Abstimmung vorgelegt. Wenn sie sich wieder nicht einig sind, ist die Vorlage gescheitert. Ein Beispiel: Das Präventionsgesetz wurde im Ständerat nach der Einigungskonferenz weiterhin abgelehnt und war damit vom Tisch.
Parlamentarische Mittel (sozusagen das Handwerkszeug der Parlamentsarbeit), Parlamentarische Initiative: Jedes Ratsmitglied kann Verfassungsartikel, Gesetze oder Bundesbeschlüsse vorschlagen
Motion: Ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine parlamentarische Kommission gibt dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag, zum Beispiel einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Damit die Motion zustande kommt, müssen beide Räte zustimmen.
Postulat: Auftrag an den Bundesrat zu prüfen, ob ein Gesetzestext vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Nur der Rat des Postulanten muss zustimmen.
Interpellation: Vom Bundesrat wird schriftliche Auskunft über wichtige Ereignisse oder Probleme verlangt, mit anschliessender Diskussion im Rat des Interpellanten.
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