von Wolfgang von Wartburg
«Die schweizerische Neutralität ist weder von aussen auferlegt noch ein blosses Mittel zur Selbstbehauptung. Sie ist ein Ausdruck, ein Wesenszug der Eidgenossenschaft selbst. Die primäre Aufgabe des Staates ist es, Recht und Frieden zu handhaben. Alles, was darüber hinausgeht, ist problematisch. Wird dieses Prinzip auch nach aussen gewendet, dann ergibt sich daraus mit Notwendigkeit der Verzicht auf Machtpolitik und damit auch der Verzicht auf Bündnisse mit machtpolitischem Zweck.
Die Aussenpolitik eines Staates, der grundsätzlich nichts anderes als Rechtsstaat sein will, ist die der Neutralität. Dies schliesst nicht aus, dass der neutrale Staat für Erhaltung oder Herstellung des Friedens in der Welt tut, was in seiner Macht steht, soweit er dadurch nicht in den Strudel der Machtpolitik hineingerissen wird. Das bedeutendste Beispiel für die Schweiz ist die Beherbergung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, dessen Mitglieder ausschliesslich Schweizer sind. Zahlreich sind die Beauftragungen von Schweizern durch die Uno […] für schwierige Vermittlungsaktionen, bei denen Unparteilichkeit erfordert wird.
Nur der Neutrale kann die Menschenrechte ohne machtpolitische Rücksichten vertreten. Die schweizerische Neutralität ist in demselben Sinne «ewig» wie die Bünde selbst. Die Berechenbarkeit ihrer Aussenpolitik ist der beste Beitrag der Schweiz zum allgemeinen Frieden. Neutralität ist die Alternative zur Kollektivsicherheit. In einer Kollektivorganisation (Uno, EU, Nato, Partnerschaft für den Frieden) geschieht entweder gar nichts, da niemand verantwortlich ist, oder sie wird zum Werkzeug der mächtigsten Partner. Der Beitritt zu einem Sicherheitskollektiv würde die Schweiz auf jeden Fall zum Komplizen der Machtpolitik machen, sie wäre für jeden Schritt mitverantwortlich, ohne doch an den Machtverhältnissen etwas ändern zu können. Die Glaubwürdigkeit der Neutralität dagegen wäre aufgehoben.
Der Schweiz entsprechen allein der Verzicht auf Machtpolitik und die freiwillige Beschränkung auf eine reine Verteidigungsarmee, die angesichts der ‹Arglist der Zeit› – jeder Zeit – zur Selbstbehauptung notwendig ist.
Zusätzliche Bemerkung: Heute wird das Projekt erwogen, die schweizerische Armee in eine Berufsarmee umzuwandeln.
Der Schweizer Gemeinschaft entspricht allein die Volksarmee, der anzugehören allgemeine Pflicht ist. Sie darf und kann nur eingesetzt werden, wenn die Schweiz selbst gefährdet ist. Eine Berufsarmee könnte ein Machtinstrument des Bundesrates werden, das sogar zu unerwünschten Abenteuern verleiten könnte.»
aus: Wolfgang von Wartburg. Die europäische Dimension der Schweiz. Zur Geschichte der Schweiz und ihrer Stellung in Europa, 1996, S. 125f
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