mw. Gemäss Bundesverfassung (BV Art. 58) und auch aus neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen muss die Schweiz eine Armee haben, die fähig ist, das Land und die Bevölkerung gegen Angriffe – welcher Art auch immer – zu verteidigen. Nach dem Urteil von Fachleuten ist dies heute nicht der Fall.
Dazu Gruppe Giardino: «Heute – 70 Jahre nach dem dramatischen Sommer 1940 – befindet sich die Armee wiederum in einer gefährlichen Lage. Die Analogien zur Zeit des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges sind erschreckend. Ja, der Zustand unserer Armee ist heute schlimmer als vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Damals hatte noch mindestens jede Formation die nötige Grundausrüstung (mit Ausnahme der Flugwaffe) und die Armee konnte mindestens mobilisieren.» (gruppe.giardino.ch, Ausgangslage) Erinnern Sie sich an die Verschrottung von 365 Schützenpanzern, die man nach Meinung von Fachleuten nur hätte überholen müssen?1
Jedem denkenden Bürger ist klar: Die Schweiz braucht eine einsatzfähige Armee. Warum reichen 5 Milliarden Franken pro Jahr nicht, um 200 000 oder 400 000 Soldaten auszurüsten? Nun, das umfangreiche Programm von Partnership for Peace PfP-Kriegsübungen im Ausland und die Durchdiener im Kosovo und anderswo kosten natürlich einiges mehr als die zwei oder drei Wochen WK (Wiederholungskurse) im Inland. Und während die Armee im Inland sparen muss, soll im Ausland zugelegt werden: «Die Ressourcen für die Friedensförderung im Ausland sollen, wie im Armeebericht ausgeführt, erhöht werden. Dazu strebt der Bundesrat eine Aufstockung dieser Truppen an. Geprüft wird zudem die bessere Mobilität dieser Truppen durch Lufttransportmittel. Eine intensivere internationale Kooperation ist neben der Friedensförderung bei der Ausbildung und Rüstung zu prüfen.»2
Das Volk habe ja die Auslandeinsätze gewollt, heisst es in Bundesbern. Aber nicht auf Kosten der Landesverteidigung! Das Schweizervolk hat zwar am 18. Mai 2003 ja gesagt zu folgender Ergänzung des Armee-Auftrags: «Sie [die Armee] leistet Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen.» (Militärgesetz Art. 1 Abs. 4) Viele Bürger haben mit Ja gestimmt, um die selbstgewählte Verpflichtung der neutralen Schweiz zur Friedensarbeit zu bekräftigen. Von Kriegsübungen unter Nato-Kommando mit Schussrichtung nach Osten war ebensowenig die Rede wie von einem massiven Abbau der Landesverteidigung. Wie gesagt, zu den PfP-Aktivitäten wurde das Stimmvolk nie gefragt. Denn auch im VBS ist bekannt, dass entgegen allen «Umerziehungsversuchen» mehr als 90 Prozent der Schweizer an der Neutralität festhalten. Aber zur Wehrpflicht konnten sich die Schweizer (dank einer Volksinitiative der GSoA)3 an der Urne äussern: Eine wuchtige Mehrheit von 73,2 Prozent der Stimmbürger und alle Kantone lehnten am 22. September 2013 die Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht ab.
Fazit: Aufstockung der Armee im Inland und Abspeckung von Auslandaktivitäten aller Art; Übungen im Ausland nur soweit es für die Ausbildung der Truppe notwendig ist (vgl. Interview mit Nationalrat Adrian Amstutz); Verwendung des eingesparten Geldes für die Ausrüstung der Armee im Inland, so dass sie imstande ist, ihren verfassungsmässigen Auftrag zur Verteidigung und zum Schutz des Landes und seiner Bevölkerung wahrzunehmen.
Den besten Beitrag zu einer Landesverteidigung, die diesen Namen verdient, ist sicher der Austritt aus Partnership for Peace – warum nicht eine Volksinitiative mit diesem Ziel ins Auge fassen? •
1 Gruppe Giardino, «Mut zur Kursänderung», S. 105–108
2 14.069 Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2014
3 Gruppe Schweiz ohne Armee
«Die Neutralität geniesst grossen Rückhalt im Volk. Sie hat über Jahrhunderte zum Zusammenhalt der Eidgenossenschaft wesentlich beigetragen. Die Neutralität ist Teil der Tradition, der Geschichte und des Selbstverständnisses unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger.» («Die Neutralität der Schweiz», Informationsbroschüre des VBS, in Zusammenarbeit mit dem EDA, 4. Auflage)
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