Warum E-Voting schlecht zur direkten Demokratie passt

Warum E-Voting schlecht zur direkten Demokratie passt

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Wozu eigentlich E-Voting? So die berechtigte Frage in Zeit-Fragen vom 25. April 2017. Abgesehen vom schwerwiegenden Risiko von Hackerangriffen stellen sich weitere grundsätzliche Fragen, die auf den Nerv der direktdemokratischen und föderalistischen Schweiz zielen. Denn Stimm- und Wahlrechte sind hierzulande eng verbunden mit der Verantwortung der Bürger für den Staat. Schweizer Bürger stehen in der Pflicht, sich über Medien und vor allem im Gespräch mit Mitbürgern eine Meinung zu bilden und dann ihre Stimme abzugeben. Und zwar in Bund und Kanton mindestens viermal pro Jahr, jeweils zu mehreren eidgenössischen und kantonalen Vorlagen. Dazu kommen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten in der Gemeindeversammlung, in grösseren Gemeinden und Städten an der Urne. Schliess­lich Regierungs- und Parlamentswahlen sowie die Wahl anderer Behörden, zum Beispiel von kantonalen Gerichten oder Schulbehörden in den Gemeinden.
Wer will das alles mit ein paar Mausklicks erledigen? Sind hier Kräfte im Spiel, die ganz andere Ziele verfolgen, als sie vorgeben? Mit der Digitalisierung die politische Bildung der Schweizer Bevölkerung herunterfahren und gleichzeitig die direkte Demokratie zu einem Computerspiel mit wenig Wirkung mutieren?
Das Recht der Stimmbevölkerung in den Kantonen und Gemeinden, über ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu bestimmen, macht das Wesen des föderalistischen und direktdemokratischen Staatsaufbaus der Schweiz aus. Dazu gehört auch die Zuständigkeit der Kantone für die Organisation der Volksabstimmungen, und zwar auch der eidgenössischen: Die Kantone legen die kantonalen Vorlagen für einen bestimmten Abstimmungstermin fest. Sie stellen den Inhalt der Stimmcouverts zusammen, organisieren den Ablauf der Abstimmungen (Urnen- und briefliche Abstimmungen). Die Gemeinden stellen die Urnenlokale bereit, geben deren Öffnungszeiten bekannt, organisieren die Auszählung der Stimmen und liefern die Ergebnisse bei der kantonalen Verwaltung ab. Dort werden sie erfasst und veröffentlicht (bei eidgenössischen Abstimmungen nach Bern weitergegeben). Das ganze Procedere ist im kantonalen und kommunalen Recht geregelt, und Staats- und Gemeindebehörden sind seit jeher bestens vertraut damit.

«Steuerungsausschuss E-Government Schweiz» – weder föderalistisch noch demokratisch legitimiert

Angesichts dieses feinmaschigen demokratischen Gefüges und des erprobten Ablaufs der zahlreichen Volksentscheide steht eine elektronische Steuerungszentrale, welche die ureigensten Angelegenheiten von 26 souveränen Kantonen und rund 2700 autonomen Gemeinden in einem allumfassenden Datenpool managen will, ziemlich schräg in der Landschaft:
«E-Government Schweiz ist die Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen. Sie steuert, plant und koordiniert die gemeinsamen E-Government-Aktivitäten der drei Staatsebenen.» Eine ihrer Aktivitäten ist «Vote électronique: Schweizweite Etablierung des elektronischen Stimmkanals.» <link https: www.egovernment.ch de umsetzung schwerpunktplan vote-electronique external-link website:>(https://www.egovernment.ch/de/umsetzung/schwerpunktplan/vote-electronique/)
Neuestes Dokument: eine «Absichtserklärung zur Einführung des elektronischen Stimmkanals» vom 21. April 2017. Unterzeichner sind der Bundeskanzler Walter Thurnherr und Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin Kanton Basel-Stadt und Präsidentin der «Staatsschreiberkonferenz SSK».
Neben den nicht legitimierten Direktorenkonferenzen, wo die kantonalen Bildungs- oder Gesundheitsdirektoren ihre Ideen ausbrüten und dann der Bevölkerung ihrer Kantone aufzudrängen bestrebt sind, gibt es also seit neuestem (September 2016) auch eine Konferenz der kantonalen Staatsschreiber, das heisst von Verwaltungsangestellten, die nicht vom Volk gewählt worden sind. Dem Staatsschreiber kommt in der Schweiz – wie dem Gemeindeschreiber – die bedeutende Aufgabe zu, seinen oft nebenamtlichen und rechtlich wenig geschulten Regierungs- beziehungsweise Gemeinderäten als Vermittler und Hüter von Rechtsstaat und Demokratie zur Seite zu stehen. Und ausgerechnet er soll nun damit beschäftigt werden, in seinem Kanton «die Akzeptanz der elektronischen Stimmabgabe» zu fördern und die Einführung der elektronischen Stimmabgabe voranzutreiben!
Und obwohl sich in der «Konsultation zum neuen Planungsinstrument Vote électronique» (Bericht der Bundeskanzlei vom Februar 2017, S. 4) 14 von 26 Kantonen gegen eine Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe stellen (ZH, BE, LU, SZ, NW, ZG, FR, AI, AR, SG, GR, AG, OW, BL), wovon mindestens sechs Kantone auch grundsätzlich kritisch eingestellt sind, gibt der Bundesrat am 5. April 2017 bekannt, er werde «Schritte hin zur papierlosen Stimmabgabe» an die Hand nehmen. Die Stimmabgabe solle «vollständig digitalisiert werden. Auf die Zustellung physischer Unterlagen (Stimm-/Wahlzettel, Stimmausweis und -couvert sowie Erläuterungen) an die Stimmberechtigten könnte demnach künftig ganz oder teilweise verzichtet werden. Die entsprechenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen will der Bund gemeinsam mit den Kantonen erarbeiten.»
Da wird es einem als Bürger ganz schön mulmig! Wer hätte dann noch den Überblick, wenn die Auszählung «physischer Stimmzettel» durch lebendige Menschen nicht mehr stattfände? Wenn eine Nachzählung im Notfall nicht mehr möglich wäre? Wer die zunehmende Tendenz mancher Politiker und sogar einiger Bundesrichter, sich über Volksentscheide hinwegzusetzen, dazunimmt, kommt auf allerlei Gedanken …

Sorgsames Auszählen der Stimmzettel als Markenzeichen der direkten Demokratie

«Aus demokratiepolitischen Gründen können wir es uns nicht leisten, dass nur der Hauch eines Zweifels über einer elektronischen Abstimmung liegt», sagte Erich von Rotz, Administrativer Leiter der Nidwaldner Staatskanzlei und Mitglied des Abstimmungsbüros («Neue Zürcher Zeitung» vom 11.11.2016). Recht hat er! Und jeder weiss, dass es keine elektronischen Abstimmungen «ohne den Hauch eines Zweifels» gibt – jedenfalls sind bis heute keine bekannt. Im Gegensatz dazu ist das gemeinsame Auszählen der Stimm- und Wahlzettel in den Schweizer Gemeinden fast zu 100 Prozent fälschungssicher.
In jeder Gemeinde und jedem Stadtkreis gibt es ein Abstimmungsbüro, das am Abstimmungswochenende verantwortlich ist für die Urnenwache (Betreuung des Stimmlokals) und die anschliessende Auszählung der Zettel. Daran beteiligen sich weitere Leute, teils Mitglieder verschiedener politischer Parteien, aber auch andere Bürger. Die meisten sind freiwillig dabei, und wenn grösserer Bedarf besteht, kann die Verwaltung zusätzliche Stimmberechtigte aufbieten. Die Anwesenheit von Mitbürgern mit verschiedenen politischen Meinungen im selben Raum, die einander, wenn nötig, auf die Finger schauen, sowie das zweimalige Zählen der Zettel durch verschiedene Leute bietet eine aussergewöhnlich hohe Sicherheit.
Ganz selten kommt es vor, dass nach der Abstimmung zum Beispiel noch ein paar vergessene Stimmcouverts gefunden werden – das steht dann in allen Zeitungen. Falls Zweifel an der Richtigkeit des Abstimmungsresultates bestehen, ist ohnehin eine Stimmrechtsbeschwerde bei einem kantonalen Gericht möglich. Dieses kann, wenn das Resultat knapp war, eine Nachzählung anordnen (meist nur in einzelnen Wahlkreisen). Einmal geschah es in einer Gemeinde, dass die Ja- und die Nein-Stimmen bei der Eingabe in den Computer aus Versehen vertauscht wurden. Die Bürger, welche die Zettel gezählt hatten, merkten dies natürlich sofort, und der Fehler wurde behoben.
Stellen Sie sich nun vor, dass keine Zettel existieren, sondern nur elektronische Eingaben – wie sollen wir Bürger dann kontrollieren können, ob die Ergebnisse richtig sind? Wie soll bei berechtigten Zweifeln nachgezählt werden? Und dann noch unter Wahrung des Stimmgeheimnisses? Solange «nur der Hauch eines Zweifels besteht», bleibt das bereits stattfindende versuchsweise Vote électronique in verschiedenen Kantonen problematisch und wurde bisher aus Sicherheitsgründen immer wieder abgebrochen.

Direkte Demokratie ist kein Computerspiel!

Die Hoffnung, insbesondere junge Leute würden eher an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, wenn sie ihre Stimme elektronisch abgeben könnten statt auf Papier, zielt an den Anforderungen der direkten Demokratie vorbei. «Voglio fare il cittadino» – «Ich will ein Bürger werden», so der 18jährige Tessiner im herrlichen Staatskunde-Lehrmittel von Eros Ratti. Mit viel Neugier und Tatendrang geht der junge Mann ans Werk; mit grosser Freude, Geduld und Humor führt der demokratieerprobte Erwachsene den jungen Mitbürger in Theorie und Praxis der Tessiner Gemeinde ein. So muss es sein. Wir Erwachsenen, wir Eltern, Grosseltern und Lehrer tragen die Verantwortung dafür, dass die nächsten Generationen zu Bürgern werden, die das einzigartige Schweizer Modell mitgestalten und am Leben erhalten wollen; dass sie eine staatsbürgerliche Bildung bekommen, die diesen Namen verdient; dass sie lernen, sich auf eine Volksabstimmung hin kundig zu machen und sich eine Meinung zu bilden. Ein Ja oder Nein auf einen Zettel zu setzen, kann dann ja wohl kein ernsthaftes Problem sein!
Wer jedoch die direkte Demokratie darauf reduzieren will, dass halb-alphabetisierte Jugendliche in einer «4.0-Gesellschaft» einen Mausklick am «richtigen» Ort machen sollen, der verfolgt andere Ziele. Die Erhaltung eines am Gemeinwohl orientierten Staatswesens mit einer aktiven Jugend, die sich kein X für ein U vormachen lässt, sondern selber denkt, gehört nicht dazu.
Sorgen wir also für eine staatsbürgerliche Bildung unserer Jugend, die derlei Plänen ener­gischen Widerstand entgegensetzt!    •

Freiwillige Stimmenzähler – nicht nur auf dem Land (hier im Kanton Basel-Stadt)

«250 Freiwillige zählen die Stimmen zu den Basler Regierungs- und Grossratswahlen vom Sonntag aus. Bereits am Freitag waren schon mehr als 35 000 Wahlcouverts eingetroffen, es zeichne sich also eine hohe Wahlbeteiligung ab, so der Leiter Abstimmungen und Wahlen beim Kanton, Daniel Orsini. Die Stimmenzählerinnen und -zähler seien Wahlberechtige im Kanton Basel-Stadt, die sich alle freiwillig gemeldet hätten. Einige von ihnen machten das schon seit Jahrzehnten. Wichtig sei, dass sie sorgfältig arbeiteten, so Orsini. Sollte das jemand aber einmal nicht tun, würde es schnell bemerkt: Alle Zettel werden mehrfach ausgezählt, es gibt also mindestens einen Doppelcheck.»

SRF regional, Samstag, 22.10.2016

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