«Zuerst der Lehrplan 21 – und nun der Zugriff auf die Null- bis Vierjährigen?»

«Zuerst der Lehrplan 21 – und nun der Zugriff auf die Null- bis Vierjährigen?»

Ein Whitepaper zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz

von Dieter Sprock

Im Mai wurde unter dem Namen «Studien zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz» ein Whitepaper veröffentlicht, das im Auftrag der Jacobs Foundation vom Universitären Zentrum für Frühkindliche Bildung in Freiburg (Schweiz) und dem Interfakultären Zentrum für Kinderrechte der Universität Genf verfasst wurde.  Es gibt einen Überblick über die bis 2016
publizierten Studien zum Thema.
Die Kurzfassung des Whitepapers bündelt die zentralen Erkenntnisse und gibt Empfehlungen für eine «nachhaltige und zeitgemässe Politik der frühen Kindheit in der Schweiz», und zwar für die folgenden sieben Handlungsfelder: Angebot und Nachfrage, Qualität und Qualitätsentwicklung, Koordination und Governance im Bereich der frühen Kindheit, Qualität und Professionalisierung des Personals, Finanzierung der Angebote, wirtschaftliche, gleichstellungs- und familienpolitische Aspekte und transversale forschungspolitische Aspekte.
Bedenkt man, dass die Jacobs Foundation für die Umsetzung der OECD-Bildungspolitik in der Schweiz, mit ihrem unbrauchbaren Lehrplan 21, massgeblich mitverantwortlich ist, so drängt sich die Frage auf: Zuerst der Lehrplan 21 – und nun der Zugriff auf die Null- bis Vierjährigen?
Und in der Tat, die Parallelen sind unverkennbar sowohl in den Themen als auch in der Sprache; sie weisen auf den gleichen Absender wie beim Lehrplan hin. Die Empfehlungen zielen auf eine Normierung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, welche unserem Föderalismus und überhaupt jedem demokratischen Denken zuwider ist. Dazu einige Beispiele:
Laut der Kurzfassung empfiehlt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren den Kantonen, «die pädagogische Prozessqualität und das Qualitätsmanagement» in ihre Vorgabe für familienergänzende Betreuungseinrichtungen aufzunehmen.
Um eine «gezielte bildungs- und sozialpolitische Steuerung des Frühbereichs» zu ermöglichen, müssten «fortlaufende Bildungs- und Betreuungsberichterstattung für den Frühbereich institutionalisiert» werden. Darüber hinaus sei es wünschenswert, «die Verantwortlichkeit des Bundes, auch durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen, zu stärken». Dazu solle das Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Bundes auf den «Altersbereich der Null- bis Vierjährigen» ausgedehnt werden. Der «Aufbau einer datenbasierten Dauer­beobachtung der Aus- und Weiterbildung sowie der fachlichen Hintergründe der Beschäftigten im Frühbereich» sei «eine zentrale Voraussetzung, um die gezielte Qualitätsentwicklung und Professionalisierung ermitteln zu können.»
Um all das zu erreichen, brauche es eine nachhaltige Forschungspolitik. Die Forschung «zur frühen Kindheit und zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sei dadurch zu stärken, dass mehrjährige Förderschwerpunkte für diesen Bereich implementiert» würden.
Zur Finanzierung der Angebote schlage der Bundesrat «zwei auf fünf Jahre limitierte Finanzhilfen» vor, eine zur Erhöhung kantonaler und kommunaler Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und eine weitere für Projekte zur besseren Abstimmung des familiengerechten Betreuungs­angebots auf die Bedürfnisse der Eltern.
Die Verfasser begrüssen beide Finanzhilfen, um unter anderem auch die Gleichstellung von Frauen und Männern «im Familienhaushalt und auf dem Arbeitsmarkt» zu fördern.
Ein staatliches Erziehungsprogramm nach OECD-Norm? Ist es das, was Eltern wollen?    •

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