«Ein klarer Bruch des Völkerrechts»

«Ein klarer Bruch des Völkerrechts»

von Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dr. h.c. Hans Köchler*

Das Problem ist nicht neu. Die USA haben immer wieder einseitig Sanktionen gegen missliebige Staaten verhängt, ohne dabei die Rechte Dritter zu beachten. Dies betrifft insbesondere die bereits seit Jahrzehnten geübte Praxis gegenüber Kuba und Iran. (vgl. die von mir herausgegebene Publikation: «Economic Sanctions and Development», Wien, International Progress Organization, 1997, ISBN 978-3-90070-417-9; <link http: www.i-p-o.org sanctpap.htm>www.i-p-o.org/sanctpap.htm)
Es bedarf keiner näheren Begründung, dass bilaterale Sanktionen nicht extraterritorial angewendet werden dürfen. Kein Staat hat, wenn er einen Staat «bestraft», das Recht, anderen Staaten die konkrete wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem sanktionierten Staat – in welcher Weise auch immer – zu verbieten, beziehungsweise diese an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Dies gilt im konkreten Fall auch für europäische Firmen und Privatpersonen, die Geschäftsverbindungen mit Russland haben, beziehungsweise Projekte mit Russland abwickeln.
Sollte das Gesetz tatsächlich so, wie es vom Kongress verabschiedet wurde, in Kraft treten, wäre dies ein klarer Bruch des Völkerrechts. Dieser Machtanmassung sollten die betroffenen Staaten mit aller Entschiedenheit entgegentreten. In Europa ist dies auch ein Glaubwürdigkeitstest für die Europäische Union.
In Situationen, in denen eine Weltmacht sich anmasst, über dem Recht zu stehen, bringt der «Gang zum Gericht» – also zu etwaigen Schiedsgerichtsinstanzen, etwa der WTO (Welthandelsorganisation) – leider nichts. Was Not tut, ist realpolitisches Geschick und die Bereitschaft der Geschädigten zu Retorsionsmassnahmen [im völkerrechtlichen Sinn bezeichnet Retorsion eine Reaktion eines Völkerrechtssubjektes (vor allem eines Staates) mit grundsätzlich zulässigen Mitteln auf gegen es gerichtete feindliche Handlungen] –, falls auf dem Verhandlungswege nichts erreicht werden kann.    •

*    Hans Köchler ist Präsident der International Progress Organization (I.P.O.), einer Organisation mit Konsultativstatus bei den Vereinten Nationen; Hans Köchler war Prozess-Beobachter im Auftrag des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan im Rahmen des Lockerbie-Anschlages.

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