Ist der Tod der nuklearen Abschreckung besiegelt?

Ist der Tod der nuklearen Abschreckung besiegelt?

Bemerkungen zur Verabschiedung des Atomwaffenverbotsvertrags

Pressecommuniqué der französischen «Bürgeraktion für die nukleare Abrüstung» (ACDN) vom 8. Juli 2017

Der von 122 Uno-Mitgliedsstaaten in New York am 7. Juli 2017 angenommene Atomwaffenverbotsvertrag könnte das endgültige Todesurteil für die französische Doktrin der sogenannten «nuklearen Abschreckung» bedeuten. Von jetzt an wird es Frankreich – oder besser gesagt einer einzelnen Person, seinem Präsidenten – nicht mehr möglich sein zu behaupten, es schütze die «vitalen Interessen» des Landes, wenn es der Bevölkerung eines anderen Landes mit nuklearer Verseuchung droht; denn ab jetzt wäre es offensichtlich, dass es damit ein Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit beginge.
Dieser Vertrag verbietet das Entwickeln, Testen, Produzieren, Herstellen, Aneignen, Besitzen, Lagern von Atomwaffen und aller anderen atomaren Explosionsdispositive. Er verbietet auch den Transfer an jedwede Person sowie die Beihilfe oder Anregung, sich diese zu besorgen. Dieses Übereinkommen verbietet auch den Einsatz sowie die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen.
Diese Verbote sind vorbehaltlos und zeitlich unbeschränkt für alle Mitgliedsländer gültig. Ab 19. September 2017 ist der Vertrag zur Unterschrift durch die Staaten bereit, auch für diejenigen, die ihn weder verhandelt noch abgestimmt haben. Er tritt 90 Tage nachdem der 50. Staat den Vertrag ratifiziert, akzeptiert, angenommen oder ihm beigetreten ist, in Kraft. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird dessen Depositär sein. Der Besitz, der Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen wird dann für alle Mitgliedsstaaten illegal sein und für alle anderen Staaten unmoralisch, wenn nicht in ihren Augen, so wenigstens in den Augen der «internationalen Gemeinschaft».
Von den neun aktuell aufgelisteten Atomstaaten (USA, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, China, Israel, Indien, Pakistan, Nordkorea), die gesamthaft 15 000 Atomwaffen besitzen (davon 90 % die beiden erstgenannten Länder), hat jedoch keiner an den Vertragsverhandlungen teilgenommen oder bisher die Bereitschaft zu erkennen gegeben, sich anzuschliessen. Frankreich, das Vereinigte Königreich und die USA, die bereits am 27. März eine gemeinsame Pressekonferenz anlässlich der Eröffnung der ersten Verhandlungsrunde abgehalten hatten, haben unmittelbar nach der Annahme des neuen Vertrags in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgegeben, dass sie keinerlei Absicht hätten, diesem Vertragswerk beizutreten und ihm auch keinerlei rechtliche Bedeutung zuerkennen.
Dieses Übereinkommen hat somit vor allem eine symbolische Bedeutung. Indem es die Nuklearwaffen – genauso wie die biologischen und chemischen Waffen – als Instrumente zur Ausübung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stigmatisiert, werden die Staaten, die sie besitzen – oder sie als Drohung, zur Beherrschung anderer oder für politisch-militärischen Terrorismus benutzen könnten oder schon benutzen – von der Menschheit geächtet. Frankreich ist mit dabei. Seine ganz grundsätzlich zu verurteilende «nukleare Abschreckung» ist von nun an, wie die der anderen Länder, in Frage gestellt. Ist ihr Tod deswegen besiegelt? Im besten Fall ist sie sterbenskrank; ihre Agonie könnte genau so lange dauern, wie die Atomwaffen der anderen Bestand haben. Der Leidensweg der Menschheit ist noch nicht beendet. Um die Nuklearwaffen abzuschaffen, muss eben – über das Verbot hinaus – deren endgültige Beseitigung ins Auge gefasst werden.    •

Quelle: Action des Citoyens pour le désarmement nucléaire (ACDN), <link http: www.acdn.net>www.acdn.net vom 8.7.2017

(Übersetzung Zeit-Fragen)

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