Venezuela
Der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Alfred de Zayas, ruft die Staaten auf, sich nicht in die inneren Angelegenheiten von Venezuela einzumischen und sich davon fernzuhalten, unilaterale zwingende Massnahmen zu ergreifen, welche die Dinge nur erschweren und sogar den Frieden in der Region gefährden können.
«Wohingegen beratende Dienste und technische Hilfe für Länder, die sich in Schwierigkeiten befinden, ermutigt werden sollten als ein konstruktiver Ansatz zur Überwindung von Differenzen», sagte Alfred de Zayas. Und weiter: «Die Drohung oder Auferlegung von Sanktionen ist destruktiv für eine demokratische und gerechte Weltordnung und unvereinbar mit der Pflicht der Staaten, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen.»
Alfred de Zayas lenkte weiter die Aufmerksamkeit auf die grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts, wie sie in der Uno-Charta und zahllosen UN-Resolutionen festgehalten sind, einschliesslich der Erklärung der UN-Generalversammlung betreffend freundschaftliche Beziehungen, Resolution 2625, welche unter anderem festschreibt: «Staaten gestalten ihre internationalen Beziehungen auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und technischem Gebiet und auf dem Gebiet des Handels im Einklang mit den Grundsätzen der souveränen Gleichheit und der Nichtintervention.»
Das Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 betont, dies sei nochmals hervorgehoben, dass «Demokratie, Entwicklung und der Respekt für Menschenrechte und Grundfreiheiten miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken» und führt weiter aus, dass «Demokratien zwar gemeinsame Merkmale aufweisen, es jedoch kein einheitliches Demokratiemodell gibt». Die andauernde Kampagne einiger Länder, eine demokratisch gewählte Regierung zu destabilisieren und das Wahlverfahren in Venezuela zu delegitimieren, widerspricht den Zielen des Weltgipfels, sowohl Demokratie als auch Entwicklung zu fördern, und schwächt die Anstrengungen der venezolanischen Bevölkerung, ihre Differenzen durch einen offenen Dialog zwischen den Parteien ohne ausländische Einmischung selbst zu lösen. Insbesondere widerspricht die Androhung oder Auferlegung von Sanktionen gegen Venezuela und gegen einzelne Personen in Venezuela dem Völkergewohnheitsrecht der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten und erschwert die wirtschaftlichen Probleme des Landes weiter, von denen viele ausländischen Interventionen zugeordnet werden können.
Der UN-Sonderberichterstatter ruft dazu auf, sofortige Massnahmen zur Aussöhnung festzulegen, einschliesslich die Untersuchung der Todesfälle während der Wahlkampagne. Achtung der Rechtsstaatlichkeit und aller Menschenrechte, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IpbpR), und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IpwskR) verankert sind, von allen Beteiligten sind unerlässlich, um den sozialen Frieden wiederherzustellen. Gemäss Artikel 21 des IpbpR muss das Recht aller, sich friedlich zu versammeln, eingehalten werden.
Abschliessend ruft der UN-Sonderberichterstatter alle Beteiligten in Venezuela auf, in einen aufrichtigen Dialog zu treten, in Vorbereitung auf die für 2018 angesetzten Präsidentschaftswahlen. Der Berichterstatter verurteilt die mediale Desinformation und Agitation. Ausländische Einmischung jeglicher Art wird die Situation nur verschärfen und verletzt das Recht der Venezolaner, ihre eigene Zukunft selbst zu bestimmen. Die Differenzen zwischen den Parteien können nur durch Dialog und Konsensbildung gelöst werden, unter vollständiger Achtung von Rechtsstaatlichkeit, Souveränität und Selbstbestimmung. •
Quelle: <link http: www.ohchr.org en issues intorder pages articles.aspx>www.ohchr.org/EN/Issues/IntOrder/Pages/Articles.aspx vom 4. August 2017
(Übersetzung Zeit-Fragen)
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